Verkehrsrecht | Gesetze | Bußgeldrechner | Führerschein | Forum | FAQ |
Verkehrsportal.de | Sitemap | Impressum | Datenschutzerklärung | Suche im Forum Mitglieder Kalender |
|
|
ABMautG: [ § 1 | § 2 | § 3 ] | |||||
---|---|---|---|---|---|
Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge§ 2 Mautschuldner Mautschuldner ist die Person, die während der mautpflichtigen Benutzung von Bundesautobahnen
Mehrere Mautschuldner haften als Gesamtschuldner. |
Werbung:
|
||||
Stand / Letzte Änderung ... | |
Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMautG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.07.2009. Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29. Mai 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 29 S. 1170, ausgegeben zu Bonn am 04. Juni 2009). | |
Weitere Infos ... | |
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Autobahnmautgesetz (ABMautG)? Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den Verkehrsportal-Foren... | |
Hinweise ... | |
Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr! | |
Diese Seite ausdrucken? ... | |
Bei Klick auf das nebenstehende Drucksymbol öffnet sich ein separates Fenster mit der Druckversion dieser Seite. | |