... Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMautG)

    
... Anzeige im separaten Fenster!

> Rubrik: Gesetze
  ABMautG: § 11 | § 12 | § 13  ]

Seite drucken
Tipp:
 >> Hilfe im §§-Dschungel ...
Komplette Übersicht
über alle Foren oder
Beiträge (24 Std.)

   (ohne Foren!)
 nur exakte Wortphrase  |  Foren durchsuchen
 

Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge

§ 12 Beginn der Mauterhebung

 (1) Die Erhebung der Maut beginnt am 1. Januar 2005, 0.00 Uhr.

 (2) § 2 der LKW-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1003) ist nicht mehr anzuwenden.


 
Werbung:
 

§ 12 ABMautG: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMautG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.07.2009. Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29. Mai 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 29 S. 1170, ausgegeben zu Bonn am 04. Juni 2009).
Weitere Infos ...
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Autobahnmautgesetz (ABMautG)? Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den Verkehrsportal-Foren...
Hinweise ...
Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr!
Diese Seite ausdrucken? ...
Seite drucken Bei Klick auf das nebenstehende Drucksymbol öffnet sich ein separates Fenster mit der Druckversion dieser Seite.
 




 >>  Anwaltssuche im Strafzettel-Netzwerk



 
  //