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Bkat-Stand:  AKUTELL
(BGBl. 2014 I Nr. 15 S. 348)
SoftRelease:  01.01.2019
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Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ... 

»» Eingabe: [ 240 km/h | 5 Meter | ab 01. Mai 2014 | Faustregelmethode ]

Die vorgegebene Abstandssituation wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:

Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 240 km/h den erforderlichen Abstand von 120 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 5 Meter und damit weniger als 1/10 des halben Tachowertes.

Bußgeld:  400,00 Euro  
- ggf. mit Gefährdung:  480,00 Euro  
- ggf. mit Sachbeschädigung:  580,00 Euro  
Gebühren und Auslagen:  28,50 Euro  
Punkte:  2 Punkte  
Fahrverbot:  3 Monate  
Probezeitmaßnahmen:  Keine  

Hinweis: Ergebnis nur gültig bei Tatbegehung ab 01. Mai 2014Tatzeitpunkt wechseln ?

 
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