![]() |
|
Druckseite generiert am: 05.02.2025 09:56 Uhr |
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR, Berlin |
Die deutsche Rechtsprechung sieht einen ausreichenen Abstand, bei Vorliegen normaler Verhältnisse, der einer in 1,5 Sekunden durchfahrenen Strecke entspricht. *)
Als Berechnungsmaßstab für die Regelbuße hat sich allerdings die Faustregel "Mindestabstand = halber Tachowert" bzw. eine in 1,8 Sekunden durchfahrene Strecke durchgesetzt. *)
Der Abstandsrechner berücksichtigt wahlweise beide Varianten ("Sekundenmethode" oder "Faustregelmethode"), soweit die Berechnung nicht nach den im Bußgeldkatalog definierten Abstandsgrenzen erfolgt (Nr. 12 i. V. m. Tabelle 2 BKatV).
Die Voreinstellung des Abstandsrechners ist die "Faustregelmethode".
*) vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 4 StVO, RNrn. 6, 15, Verlag C. H. Beck
Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de
Hinweis: Die Berechnungen dieses Abstandsrechners erfolgen ohne Gewähr! © Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR Burgherrenstraße 11 12101 Berlin Internet: www.verkehrsportal.de Mail: info@verkehrsportal.de |
[ Fenster schließen | Fenster drucken ]