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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 18.02.2025 Mitglieds-Nr.: 92360 ![]() |
ich habe Scheiße gebaut und weiß nicht mehr weiter... Bei meiner Suche im Internet bin ich auf dieses Forum gestoßen, weshalb ich gerne meinen Sachverhalt, bzw. mein Vergehen darlegen möchte und euch um eure Meinung bitten würde. Vor einigen Tagen wurde ich mit einem Promille-Wert von 0.7 aus dem Verkehr gezogen. Ich musste mit auf die Wache, wo sie dann anschließend auch noch einen Urin-Test gemacht haben, welcher positiv auf THC angeschlagen ist. Ich bin kein regelmäßiger Konsument, was soll ich sagen... so doof es klingt verdammt beschissenes Timing. 2 Tage zuvor hatte ich einen kleinen Joint mit einem Kollegen geraucht. Vielleicht 0,3 Gramm wurden konsumiert zusammen. Nun wurde mir bereits gesagt, dass ich mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen kann, 2 Pkt und Flensburg und einem Fahrverbot von 1 Monat. Auf meine Frage, in wie weit der zusätzliche positive Drogentest zu Buche steht, wurde gesagt, dass das Bußgeld sich definitiv auf 1000 Euro erhöhen wird, alles andere haben sie nicht mehr in der Hand. Was mir jetzt absolute Panik bereitet ist der Begriff "Mischkonsum"... Ich habe ja nicht direkt gekifft und getrunken gleichzeitig, sondern an unterschiedlichen Tage in einem kurzen Abstand. Die Werte habe ich noch nicht erhalten von dem Bluttest... Ich gehe aber sehr stark aufgrund meines geringen und unregelmäßigen Konsums davon aus, dass ich unter dem neuen Grenzwert von 3.5 ng/ml THC liegen werde mit einem ebenfalls geringen THC-Abbauwert. Handelt es sich hierbei trotz des geringen aktive THC-Wertes von voraussichtlich 3,5 ng/ml um Mischkonsum, oder ist die Rede erst davon, wenn ich einen aktiven THC-Wert <3,5 ng/ml habe? Mischkonsum wird ja bekanntlich weitaus härter bestraft als alleiniger Konsum, daher würde ich gerne eure Einschätzung wissen, ob ich mich auf einen Führerscheinentzug von 1 Jahr mit anschließender MPU einstellen muss... einfach um vorbereitet zu sein. Ich habe keine Vorstrafen und bin auch sonst noch nie in irgendeinenerweise mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder habe iwelche Probleme mit der Polizeit gehabt. Sprich ich bin "Ersttäter". Außer 1 - 2 mal mit 7 - 9 km/h zu viel geblitzt worden. Über eine Einschätzung eurer Seits würde ich mich sehr freuen... Vielleicht gibt es ja auch jmd., welcher einen ähnlichen Fall hatte und kann mir seinen Erfahrungsbericht mitteilen, ob ich für die Führerscheinsteller als Mischkonsument gelte. --> Und womit müsste ich rechnen, wenn ich bspw. einen aktiven THC-Wert von >3,5 ng/ml habe - direkt 12 Monate FE + MPU + 12 Monate Abstinenznachweis? Auch als Ersttäter und ohne Ausfallerscheinungen? Danke im Voraus und einen schönen Dienstag noch! |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 231 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Willkommen im Verkehrsportal!
Warte erstmal ab, wie deine Blutwerte wirklich aussehen. Wenn deine Konsumangaben zu Häufigkeit und zeitlichem Abstand vor der Fahrt stimmen, würde es mich schwer wundern, wenn da noch substanziell aktives THC nachgewiesen würde. Oder was genau heißt "kein regelmäßiger Konsument"? Alles andere sind abgesehen von dem Alkoholthema aktuell ungelegte Eier. Da kann man drüber diskutieren, wenn Werte bekannt sind. Das bringt jetzt nicht viel außer, dass du dich verrückt machst. Deine Blutwerte solltest du versuchen nach so zwei oder drei Wochen bei der Polizei in Erfahrung zu bringen. Kann auch sein, dass es länger dauert. Bis dahin: ruhig Blut! Auch wenn es schwer fällt. Edit: Dass der positive Drogenvortest jetzt automatisch zu einem höheren Bußgeld führt, ist übrigens Quatsch. Es hängt an den Blutwerten. Also erstmal abwarten. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 80 Beigetreten: 12.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90405 ![]() |
@olimi:
Wie alt bist Du? Bis 20 Jahre könnte man das eventuell noch problemlos als jugendlichen Leichtsinn durchgehen lassen. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 231 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Hm? Wo kommt das denn her? Seit wann gelten für U20 mildere Bewertungsgrundlagen bezüglich Fahreignung als für ältere? Afaik ist eher anders herum. An Fahranfänger werden mitunter strengere Anforderungen gestellt. Und Rauschmittelkonsum in jüngeren Jahren wird gerade diesbezüglich auch gern kritischer gesehen.
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2662 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30653 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich würde davon ausgehen, dass das Bußgeld erhöht wird (§ 3 Abs. 5 BKatV), wenn tatsächlich mindestens 3,5 ng/ml THC nachgewiesen werden.
Mischkonsum wird ja bekanntlich weitaus härter bestraft als alleiniger Konsum, daher würde ich gerne eure Einschätzung wissen, ob ich mich auf einen Führerscheinentzug von 1 Jahr mit anschließender MPU einstellen muss... einfach um vorbereitet zu sein. Mischkonsum ist nicht mehr eignungschädlich, somit ist keine MPU zu erwarten. -------------------- |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 18.02.2025 Mitglieds-Nr.: 92360 ![]() |
Ich würde davon ausgehen, dass das Bußgeld erhöht wird (§ 3 Abs. 5 BKatV), wenn tatsächlich mindestens 3,5 ng/ml THC nachgewiesen werden. Mischkonsum wird ja bekanntlich weitaus härter bestraft als alleiniger Konsum, daher würde ich gerne eure Einschätzung wissen, ob ich mich auf einen Führerscheinentzug von 1 Jahr mit anschließender MPU einstellen muss... einfach um vorbereitet zu sein. Mischkonsum ist nicht mehr eignungschädlich, somit ist keine MPU zu erwarten. Oh okay, ich habe tatsächlich widersprüchliche Quellen gelesen, wo in manchen stand, dass Alkohol nicht mit Cannabis konsumiert werden darf bzw. dies als Mischkonsum definiert ist und zu einem einjährigen FS-Entzug führt mit 1 Jahr Abstinenznachweis, sofern der Wert >3,5ng/ml beträgt. Allg. habe ich von einem strikten Alkoholverbot gelesen, wenn man THC im Blut hat. Dann stand in anderen wiederum, dass bei >3,5 ng/ml + Alkohol das Bußgeld auf 1.000 erhöht wird und 1 Monat Fahrverbot hinzukommt... Wenn ich also einen Wert unter 3,5 ng/ml habe, hat dieser also keine Relevanz, obwohl ich Alkohol im Blut hatte? Es stand da etwas in den Quellen von gefährlicher Wechselwirkung und eben auch deiner erwähnten Eignungsschädlichkeit und der damit einhergehenden Einschätzung, dass man nicht in der Lage ist ein KFZ zu führen. Ich will dir deine Expertise nicht absprechen, aber du bist dir da sicher ![]() Das Einzige, worum ich mir Sorgen mache ist der 1 Jährige FS-Entzug, alles andere ist mir gerade so ziemlich egal..., da ich diesen benötige um zur Arbeit zu kommen. Der Wert wird zu 99,Periode9 unter 3,5 ng/ml sein, da ich maximal 2 mal im Monat einen Joint mit rauche. Danke für eure Antworten! |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5637 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Für Fahranfänger gelten schärfere Regeln für Alkohol- bzw. THC-Konsum.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13777 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Oh okay, ich habe tatsächlich widersprüchliche Quellen gelesen, wo in manchen stand, dass Alkohol nicht mit Cannabis konsumiert werden darf bzw. dies als Mischkonsum definiert ist Wie Jens schon schrieb: Mischkonsum ist kein Grund mehr für den Entzug der FE. Vor der neuen Cannabis-Gesetzgebung war das anders. Wie auch schon weiter oben geschrieben wurde: Wenn Deine Angaben stimmen, werden da keine relevanten Cannabis-Werte in Deinem Blut zu finden sein. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 18.02.2025 Mitglieds-Nr.: 92360 ![]() |
Für Fahranfänger gelten schärfere Regeln für Alkohol- bzw. THC-Konsum. Fahranfänger bin ich nicht. Ich habe meinen FS seit 13 Jahren und war nie auffällig im Straßenverkehr als auch im privat Leben ( 2 x geblitzt mit 8 - 9 km/h zu viel ), bis zu besagtem Tag... :-/ [...] Danke! Dann kann ich jetzt wieder etwas besser schlafen!!! Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 19.02.2025, 15:55
Bearbeitungsgrund: Zitat des Vrpostings gekürzt.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.03.2025 - 09:36 |