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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2054 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10 ![]() |
Das Propaganda... äh Informationsportal des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum "Nationalen Radverkehrsplan" zitiert eine Pressemeldung des ADFC, in der dieser weniger Benutzungspflicht fordert, dabei darauf hinweist, dass Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen belegten, separate Radwege erhöhten die Unfallgefahr und dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Forderung des ADFC bekräftige.
So weit, so verwunderlich. (Denn normalerweise wird meinem Eindruck nach auf www.nationaler-radverkehrsplan.de hauptsächlich Radwegebau bejubelt, wobei dann separat und/oder benutzungspflichtig kein Thema ist, sondern gilt: "Hauptsache Radweg" ![]() Was mich aber wirklich wundert ist folgender Satz aus der ADFC-Pressemitteilung bzw. aus der Wiedergabe des BMVBS : Zitat Die derzeit laufende Novellierung der StVO soll die Verwaltungsvorschriften straffen und so die Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf das tatsächlich erforderliche Maß beschränken. Die Novelle wird voraussichtlich am 01. Januar 2009 in Kraft treten. ... denn wann immer hier im VP in den letzten Jahren irgendwelche Entwürfe für die Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durchsickerten, die den Radverkehr - insbesondere das Thema Benutzungspflicht - betrafen, hatte ich immer den Eindruck, Ziel der Entwürfe sei einzig, die Vorraussetzungen für Benutzungspflicht in einem Maße aufzuweichen, dass die nachträgliche Legalisierung eines Großteils der derzeit existierenden, illegalen Benutzungspflichten möglich würde. (Wobei ich mich dabei stets fragte, warum eigentlich keine Entwürfe dabei waren, die Radverkehr von §45(9) explizit ausnehmen wollten. Aber das nur am Rande.) Was weiß also der ADFC, was ich nicht weiß? Welche Änderungen in den VwV-StVO oder gar in der StVO soll es ab Januar 2009 geben, die es evtl. tatsächlich vermögen, dem m.E. schlicht kriminellen Handeln (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Anordnung von Benutzungspflicht an Stellen an denen dies nicht die Verkehrssicherheit zwingend gebietet, sondern - ganz im Gegenteil - nach dem Stand der Wissenschaft Verkehrssicherheit drastisch verringert ) von tausenden Verantwortlichen über nunmehr ein gutes Jahrzehnt nun plötzlich ein Ende zu bereiten? Ich weiß: Die erste Antwort auf meine Frage wird lauten: "Frag doch den ADFC". Aber ich weiß, dass es hier User gibt, die in Sachen geplanter Änderungen verkehrsrechtlicher Regelungen u.U mehr wissen und es früher wissen als der ADFC. Deshalb frage ich einfach mal hier ![]() Gruß, diomega -------------------- |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4899 Beigetreten: 25.04.2004 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 2975 ![]() |
Soll ich da eine Bombe deponieren?
~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.03.2025 - 13:40 |