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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2054 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10 ![]() |
Das Propaganda... äh Informationsportal des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum "Nationalen Radverkehrsplan" zitiert eine Pressemeldung des ADFC, in der dieser weniger Benutzungspflicht fordert, dabei darauf hinweist, dass Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen belegten, separate Radwege erhöhten die Unfallgefahr und dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Forderung des ADFC bekräftige.
So weit, so verwunderlich. (Denn normalerweise wird meinem Eindruck nach auf www.nationaler-radverkehrsplan.de hauptsächlich Radwegebau bejubelt, wobei dann separat und/oder benutzungspflichtig kein Thema ist, sondern gilt: "Hauptsache Radweg" ![]() Was mich aber wirklich wundert ist folgender Satz aus der ADFC-Pressemitteilung bzw. aus der Wiedergabe des BMVBS : Zitat Die derzeit laufende Novellierung der StVO soll die Verwaltungsvorschriften straffen und so die Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf das tatsächlich erforderliche Maß beschränken. Die Novelle wird voraussichtlich am 01. Januar 2009 in Kraft treten. ... denn wann immer hier im VP in den letzten Jahren irgendwelche Entwürfe für die Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durchsickerten, die den Radverkehr - insbesondere das Thema Benutzungspflicht - betrafen, hatte ich immer den Eindruck, Ziel der Entwürfe sei einzig, die Vorraussetzungen für Benutzungspflicht in einem Maße aufzuweichen, dass die nachträgliche Legalisierung eines Großteils der derzeit existierenden, illegalen Benutzungspflichten möglich würde. (Wobei ich mich dabei stets fragte, warum eigentlich keine Entwürfe dabei waren, die Radverkehr von §45(9) explizit ausnehmen wollten. Aber das nur am Rande.) Was weiß also der ADFC, was ich nicht weiß? Welche Änderungen in den VwV-StVO oder gar in der StVO soll es ab Januar 2009 geben, die es evtl. tatsächlich vermögen, dem m.E. schlicht kriminellen Handeln (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Anordnung von Benutzungspflicht an Stellen an denen dies nicht die Verkehrssicherheit zwingend gebietet, sondern - ganz im Gegenteil - nach dem Stand der Wissenschaft Verkehrssicherheit drastisch verringert ) von tausenden Verantwortlichen über nunmehr ein gutes Jahrzehnt nun plötzlich ein Ende zu bereiten? Ich weiß: Die erste Antwort auf meine Frage wird lauten: "Frag doch den ADFC". Aber ich weiß, dass es hier User gibt, die in Sachen geplanter Änderungen verkehrsrechtlicher Regelungen u.U mehr wissen und es früher wissen als der ADFC. Deshalb frage ich einfach mal hier ![]() Gruß, diomega -------------------- |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Hab mal den ADFC angemailt, wie sie darauf kommen, daß durch diese Änderung der VwV-StVO die Zahl der benutzungspflichtigen Radwege zurückgeht. Ich habe auch meine Befürchtung mitgeteilt, daß die Ausnahmen aus der (neuen) Rn 17 dazu führen können, das genau das Gegenteil eintritt und Bürger durch die schwammigeren Formulierungen die Klagemöglichkeit erschwert werden könnte.
Man muß immerhin bedenken, daß es Verkehrsbehörden gibt, die sich (aktuel!) nichts dabei denken, einen Radweg mit 1 Meter Nutzbreite als Zweirichtungsradweg zu beschildern. Diese Behörden werden vermutlich auch keine Probleme damit haben, einen ebenso breiten Radweg als ausreichend breit zum Überholen zu betrachten. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Man muß immerhin bedenken, daß es Verkehrsbehörden gibt, die sich (aktuel!) nichts dabei denken, einen Radweg mit 1 Meter Nutzbreite als Zweirichtungsradweg zu beschildern. Diese Behörden werden vermutlich auch keine Probleme damit haben, einen ebenso breiten Radweg als ausreichend breit zum Überholen zu betrachten. Lauf doch nicht ins offene Messer der Auto-Suggestions-Falle. Es gibt keine einen Meter breite Radwege. Passen Radfahrer schon kaum zwischen zwei Pfosten hindurch, die diesen Abstand besitzen, so schafft es über eine längere Strecke betrachtet keiner im Radweg-gerechten Schritttempo schwankend einen nur einen Meter breiten Korridor zu befahren ohne seitlich anzustoßen. Mindestens an diesem technischen Limit wird auch in Zukunft jede Behörde scheitern. Ansonsten könnte man ja auf ganz einfache Weise die Radwegenetze explosionsartig aufblasen: Man malt einfach eine 10 cm breite rote Linie auf den Boden und hängt ein Z.237 daneben... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Lauf doch nicht ins offene Messer der Auto-Suggestions-Falle. Es gibt keine einen Meter breite Radwege. Komm nach Dortmund, dann zeig ich dir kilometerweise Radwege mit ein Meter Breite. Ist hier (auch bei aktuell neu im Bau befindlichen Radwegen) der Standard. Und die gibt's hier sowohl benutzungspflichtig, als auch nicht benutzungspflichtig. Zur Klarstellung: Gemeint ist der Fahrraum der jeweiligen Radwege. Sicherhietsräume, die nicht dem (Rad-) Fahrverkehr dienen, lasse ich unberücksichtigt. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Lauf doch nicht ins offene Messer der Auto-Suggestions-Falle. Es gibt keine einen Meter breite Radwege. Komm nach Dortmund, dann zeig ich dir kilometerweise Radwege mit ein Meter Breite. Flächen dieser Breite sind keine Radwege, sondern populäre Irrtümer. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Flächen dieser Breite sind keine Radwege, sondern populäre Irrtümer. Wie meinst du das konkret? Wie bring ich das unserer Verkehrsbehörde bei? -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Flächen dieser Breite sind keine Radwege, sondern populäre Irrtümer. Wie meinst du das konkret? Wie bring ich das unserer Verkehrsbehörde bei? Musst du das? Kann man das überhaupt? Musst du der Behörde denn auch zeigen, was der Gehweg oder die Fahrbahn ist? Ich weiß jedenfalls, dass ich erstens kein zweidimensionales Objekt bin, und zweitens beim Fahren einen bestimmten Pendelspielraum benötige, so dass ich Streifen, die schmaler sind als 1,50 niemals als Radweg auffassen werde. Nirgendwo in Deutschland findet sich zudem an den Schilderpfosten, an denen die Verkehrszeichen 237 ff. hängen, eine "Bedienungsanleitung" für die Straße, so etwa in dieser Art: Zitat (Z.241-30 mit Zusatzschild folgenden Inhalts): Achtung! Radfahrer folgen ab dem Schild zunächst für 45 Meter dem roten Pflaster. Hinter den Basaltsteinen an der Aldi-Zufahrt sollen sie dann für 132 Meter die schräg verlegten grauen Betonplatten benutzen. Ab der Engstelle an der großen Eiche war kein Platz mehr für einen getrennten Geh- und Radweg, hier bitte den Bürgersteig für 15 Meter als gemeinsamen Geh- und Radweg auffassen. Hinter der Telefonzelle trennen sich Geh- und Radweg wieder, wobei die Radfahrer bis zur Litfaßsäule jetzt den rechten Streifen befahren müssen. Die nächsten etwa 70 Meter bis zur Ampel an der Kreuzung sind wieder gemeinsamer Geh- und Radweg, es gilt das Rechtsfahrgebot!) Sicherlich gilt das auch für Dortmund? Na, also... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.03.2025 - 09:40 |