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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 2054 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 10 ![]() |
Das Propaganda... äh Informationsportal des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum "Nationalen Radverkehrsplan" zitiert eine Pressemeldung des ADFC, in der dieser weniger Benutzungspflicht fordert, dabei darauf hinweist, dass Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen belegten, separate Radwege erhöhten die Unfallgefahr und dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Forderung des ADFC bekräftige.
So weit, so verwunderlich. (Denn normalerweise wird meinem Eindruck nach auf www.nationaler-radverkehrsplan.de hauptsächlich Radwegebau bejubelt, wobei dann separat und/oder benutzungspflichtig kein Thema ist, sondern gilt: "Hauptsache Radweg" ![]() Was mich aber wirklich wundert ist folgender Satz aus der ADFC-Pressemitteilung bzw. aus der Wiedergabe des BMVBS : Zitat Die derzeit laufende Novellierung der StVO soll die Verwaltungsvorschriften straffen und so die Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf das tatsächlich erforderliche Maß beschränken. Die Novelle wird voraussichtlich am 01. Januar 2009 in Kraft treten. ... denn wann immer hier im VP in den letzten Jahren irgendwelche Entwürfe für die Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durchsickerten, die den Radverkehr - insbesondere das Thema Benutzungspflicht - betrafen, hatte ich immer den Eindruck, Ziel der Entwürfe sei einzig, die Vorraussetzungen für Benutzungspflicht in einem Maße aufzuweichen, dass die nachträgliche Legalisierung eines Großteils der derzeit existierenden, illegalen Benutzungspflichten möglich würde. (Wobei ich mich dabei stets fragte, warum eigentlich keine Entwürfe dabei waren, die Radverkehr von §45(9) explizit ausnehmen wollten. Aber das nur am Rande.) Was weiß also der ADFC, was ich nicht weiß? Welche Änderungen in den VwV-StVO oder gar in der StVO soll es ab Januar 2009 geben, die es evtl. tatsächlich vermögen, dem m.E. schlicht kriminellen Handeln (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Anordnung von Benutzungspflicht an Stellen an denen dies nicht die Verkehrssicherheit zwingend gebietet, sondern - ganz im Gegenteil - nach dem Stand der Wissenschaft Verkehrssicherheit drastisch verringert ) von tausenden Verantwortlichen über nunmehr ein gutes Jahrzehnt nun plötzlich ein Ende zu bereiten? Ich weiß: Die erste Antwort auf meine Frage wird lauten: "Frag doch den ADFC". Aber ich weiß, dass es hier User gibt, die in Sachen geplanter Änderungen verkehrsrechtlicher Regelungen u.U mehr wissen und es früher wissen als der ADFC. Deshalb frage ich einfach mal hier ![]() Gruß, diomega -------------------- |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Die Sache mit den Radverkehrsführungen streiche ich
![]() Zitat (zukünftige StVO) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Mir liegen zwei Sachen quer im Magen: Die Bemühungen aktiver Bürger werden torpediert. Wenn sie intensiv genug sind, bringen sie sogar etwas (Beispiel Berlin). Das Ministerium zeigt damit deutlich, dass es die Benutzungspflicht gar nicht als Ausnahme sondern als Regelfall will. 10 Jahren Untätigkeit gegenüber den die Regeln missachtenden Behörden sprechen da auch schon eine Sprache für sich. Mit der Änderung der Verwaltungsvorschrift wird jetzt die einzig funktionierende Kontrolle sehr erschwert. Dass die besonders gefährlichen linksseitigen Radweg hoffähig werden ist einfach nur ![]() Es ist nicht mehr die Sicherheit, die für die Ghettoisierung herhalten muss. Anders als bei anderen Verkehrsverboten sind es nicht die Größe, das Gewicht, der Lärm und was weiss ich, die dafür herhalten müssen. All diese Aspekte greifen bei Radfahrern nicht. Es ist die reine Existenz, die zur Verbannung führt. Das ist nicht akzeptabel. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Das Ministerium zeigt damit deutlich, dass es die Benutzungspflicht gar nicht als Ausnahme sondern als Regelfall will. Überrascht dich das? Lies die für den Bundesrat verfasste Begründung des Verkehrsministers zur Rad-wech-Novelle 1997. Der verlautbarte Ansatz war damals allein "miese Radwege sind dem modernen Radverkehr nicht mehr zumutbar", also der reine Komfortaspekt. Von der Koppelung der Pflicht auch an die Notwendigkeit der Steigerung der Verkehrssicherheit keine Rede. Insofern korrigiert der Gesetzgeber eine in seinen Augen durch die Rechtsprechung aus § 45 IX StVO geschaffene Fehlentwicklung. Dies liegt ja auch voll auf der Linie der herrschenden Meinung in der Bevölkerung: Dem Großteil der Leute, der fast nie Rad fährt, geht die Benutzungspflicht im besten Fall am Arsch vorbei. Und auch vom aktiv radfahrenden Rest der Bürger würden >> 90 % die Radwege sowieso freiwillig benutzen. Insgesamt also geschätzt 99% Zustimmung. Politiker träumen von solchen Werten bei anderen Entscheidungen... |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Das Ministerium zeigt damit deutlich, dass es die Benutzungspflicht gar nicht als Ausnahme sondern als Regelfall will. Überrascht dich das? Lies die für den Bundesrat verfasste Begründung des Verkehrsministers zur Rad-wech-Novelle 1997. Der verlautbarte Ansatz war damals allein "miese Radwege sind dem modernen Radverkehr nicht mehr zumutbar", also der reine Komfortaspekt. Von der Koppelung der Pflicht auch an die Notwendigkeit der Steigerung der Verkehrssicherheit keine Rede. Insofern korrigiert der Gesetzgeber eine in seinen Augen durch die Rechtsprechung aus § 45 IX StVO geschaffene Fehlentwicklung. Dies liegt ja auch voll auf der Linie der herrschenden Meinung in der Bevölkerung: Dem Großteil der Leute, der fast nie Rad fährt, geht die Benutzungspflicht im besten Fall am Arsch vorbei. Und auch vom aktiv radfahrenden Rest der Bürger würden >> 90 % die Radwege sowieso freiwillig benutzen. Insgesamt also geschätzt 99% Zustimmung. Politiker träumen von solchen Werten bei anderen Entscheidungen... Der Gesetzgeber macht momentan gar nicht, es geht um die VwV. Wie Dietmar Kettler in seinem Artikel in der SVR ausführt, hat der Verordnungsgeber bisher nur zwei Einschränkungen von 45 (9) gemacht: 30-Zonen und Verbot von Mautausweichverkehr. Jedenfalls bei letzterer Ausnahme steht in der Begründung ausdrücklich, daß ja wegen des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen strenge Maßstäbe anzulegen sind (daher auch die "erheblichen" Änderungen der Verkehrsverhältnisse). |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.03.2025 - 09:15 |