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hollander99
Beitrag 29.10.2010, 13:30
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 29.10.2010
Mitglieds-Nr.: 56214



Wir möchten uns einen Plattformanhänger kaufen, Länge ca. 10. Mtr. und benutzen um unsere Stände zum Weihnachtsmarkt zu fahren. Zwei Tage im Jahr hin, zwei Tage im Jahr zurück. Der Anhänger ist nicht zugelassen aber verkehrssicher und wird von einem zugelassenen Trecker mit Tüv gezogen.
Meine Frage: ist dies mit kurzzeitkennzeichen oder grüne Kennzeichen möglich? Wenn nicht: was ist die Lösung.

Danke schon mal!!!!!!!!
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Jens
Beitrag 29.10.2010, 17:50
Beitrag #2


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Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30655
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sind nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (§16 FZV). Darunter fallen die "Weihnachtsmarktstandtransporte" sicher nicht.

Grüne Kennzeichen gibt es für zugelassene steuerbefreite Fahrzeuge (§9 Abs. 2 FZV), aber du wolltest den Ahänger doch nicht zulassen? unsure.gif


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