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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 29.10.2010 Mitglieds-Nr.: 56214 ![]() |
Wir möchten uns einen Plattformanhänger kaufen, Länge ca. 10. Mtr. und benutzen um unsere Stände zum Weihnachtsmarkt zu fahren. Zwei Tage im Jahr hin, zwei Tage im Jahr zurück. Der Anhänger ist nicht zugelassen aber verkehrssicher und wird von einem zugelassenen Trecker mit Tüv gezogen.
Meine Frage: ist dies mit kurzzeitkennzeichen oder grüne Kennzeichen möglich? Wenn nicht: was ist die Lösung. Danke schon mal!!!!!!!! |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30655 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sind nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten (§16 FZV). Darunter fallen die "Weihnachtsmarktstandtransporte" sicher nicht.
Grüne Kennzeichen gibt es für zugelassene steuerbefreite Fahrzeuge (§9 Abs. 2 FZV), aber du wolltest den Ahänger doch nicht zulassen? ![]() -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.03.2025 - 07:30 |