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hollander99
Beitrag 29.10.2010, 13:30
Beitrag #1


Neuling


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Mitglieds-Nr.: 56214



Wir möchten uns einen Plattformanhänger kaufen, Länge ca. 10. Mtr. und benutzen um unsere Stände zum Weihnachtsmarkt zu fahren. Zwei Tage im Jahr hin, zwei Tage im Jahr zurück. Der Anhänger ist nicht zugelassen aber verkehrssicher und wird von einem zugelassenen Trecker mit Tüv gezogen.
Meine Frage: ist dies mit kurzzeitkennzeichen oder grüne Kennzeichen möglich? Wenn nicht: was ist die Lösung.

Danke schon mal!!!!!!!!
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Gast_fusel_*
Beitrag 01.11.2010, 18:12
Beitrag #2





Guests






Zitat
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2.folgende Arten von Anhängern:

a.Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

b.Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

c.fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

d.Arbeitsmaschinen,

e.Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

f.einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,

g.Anhänger für Feuerlöschzwecke,

h.land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,

i.hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.

davon trifft wohl nichts auf den Plattformanhänger zu.
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CvR
Beitrag 01.11.2010, 18:59
Beitrag #3


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Zitat (fusel @ 01.11.2010, 18:12) *
Zitat
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
[...]
b.Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,

davon trifft wohl nichts auf den Plattformanhänger zu.

Was alles "Packwagen" sein kann könnte man mal diskutieren. "Weihnachtsmarktstände" könnten doch ggf. als Schaustellerei durchgehen think.gif

Muss ein Packwagen geschlossen sein, oder darf er, sofern die im Rahmen des schaustellerischen Einsatzes zu befördernde Last dies erfordert, auch offen und plattformförmig sein?


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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