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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 29.10.2010 Mitglieds-Nr.: 56214 ![]() |
Wir möchten uns einen Plattformanhänger kaufen, Länge ca. 10. Mtr. und benutzen um unsere Stände zum Weihnachtsmarkt zu fahren. Zwei Tage im Jahr hin, zwei Tage im Jahr zurück. Der Anhänger ist nicht zugelassen aber verkehrssicher und wird von einem zugelassenen Trecker mit Tüv gezogen.
Meine Frage: ist dies mit kurzzeitkennzeichen oder grüne Kennzeichen möglich? Wenn nicht: was ist die Lösung. Danke schon mal!!!!!!!! |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15874 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Natürlich geht das so, aber dann ist der Anhänger ja trotzdem eine Zeit lang unnötig angemeldet. Was der TE bräuchte ist eine Zulassung nur genau für die Tage wo er fährt.
Ich habe in meinem Leben übrigens schon oft gesehen daß Leute die kein "Bauernprivileg" haben aber Trecker und 25er Anhänger letztere mit schwarzen Folgekennzeichen fahren, regulär zugelassene 25er Anhänger dagegen noch nie.... ![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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