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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 25.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71687 ![]() |
Moin,
an Vorfahrtsstraßen mit begleitendem Radweg kommt es gelegentlich vor, dass Autos, die in die Vorfahrtsstraße aus einer Seitenstraße oder einer Einfahrt einfahren möchten, die Radfahrer auf dem Radweg behindern. Sie stehen dann also quer auf dem Rad und Fußweg um z. B. besser den Autoverkehr einsehen zu können. Kommt nun ein Radfahrer auf dem Radweg (der Vorfahrt hat), kann dieser meistens nur warten. Vor dem Auto vorbeifahren finde ich sehr gefährlich und hinter dem Auto müsste der Bürgersteig benutzt werden, was nicht erlaubt ist. Wie sollte sich ein Autofahrer oder ein Radfahrer verhalten, der in diese Situation gerät? Muss ein Autofahrer Vor- oder Zurücksetzen um den Radfahrer vorbei zu lassen? Über Antworten würde ich mich freuen. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Hier muß man (wenn das FZ lang genug ist) den Radweg blockieren um zum KFZ-Verkehr einsehen zu können.
Und hier kann man einer Tram im weg stehen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Hier muß man (wenn das FZ lang genug ist) den Radweg blockieren um zum KFZ-Verkehr einsehen zu können. Für Rechtsabbieger ist das dort aber kein Problem. Der Radweg ist mehr als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt und das Zeichen 205 steht noch vor dem Radweg. Also gilt das Zeichen 205 nur für die Kreuzung mit dem Radweg und nicht für die Fahrbahn dahinter - dort gilt rechts vor links. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Hier muß man (wenn das FZ lang genug ist) den Radweg blockieren um zum KFZ-Verkehr einsehen zu können. Für Rechtsabbieger ist das dort aber kein Problem. Der Radweg ist mehr als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt und das Zeichen 205 steht noch vor dem Radweg. Also gilt das Zeichen 205 nur für die Kreuzung mit dem Radweg und nicht für die Fahrbahn dahinter - dort gilt rechts vor links. Ich rate mal, dass die Fahrbahnbenutzer nichts davon wissen... ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Hier muß man (wenn das FZ lang genug ist) den Radweg blockieren um zum KFZ-Verkehr einsehen zu können. Für Rechtsabbieger ist das dort aber kein Problem.Der Radweg ist mehr als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt und das Zeichen 205 steht noch vor dem Radweg. Also gilt das Zeichen 205 nur für die Kreuzung mit dem Radweg und nicht für die Fahrbahn dahinter - dort gilt rechts vor links. ![]() Dieses unsägliche "5m abgesetzt"! Lediglich aus VwV-StVO und Rechtsprechung für Einzelfälle entwickelt und dann auch noch regelmäßig falsch ("fahrbahnbegleitend") herangezogen. ![]() |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7858 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Dieses unsägliche "5m abgesetzt"! Lediglich aus VwV-StVO und Rechtsprechung für Einzelfälle entwickelt und dann auch noch regelmäßig falsch ("fahrbahnbegleitend") herangezogen. ![]() Welche Urteile gibt es da? Gibt es eigentlich schon Urteile zur Frage, ob in Fällen von 205 nur für Radwege deren Status "fahrbahnbegleitend" nicht mehr gegeben ist und sich damit auch die Radwegbenutzungspflicht in Luft auflöst? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.03.2025 - 12:10 |