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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 08.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70174 ![]() |
Hallo ich hab mal eine Frage und leider nirgends was aussagekräftiges gefunden !
Wenn ich an mein Auto eine Reflektorfolie anbring ist das erlaubt ?? oder verboten ??? Es geht jetzt nicht um GROßE Flächen sondern eher um Streifen auf z.b. kannten und/oder um die Streifen auf den Felgen ! als beispiel Reflexband-blau z.b. Wie Viper-Streifen ein oder zwei mal übers Auto oder die Speichen der Felge bekleben Würde mich sehr freuen wenn mir jemand dazu was sagen könnte ! super währe auch wo sowas steht das ich darf bzw steht das man das nicht draf ! Ich hab irgend welche wirren Aussagen bekommen von verschiedenen Folierern die einen meinten ja geht wenn die Fläche nicht zu groß ist der ander ja kein Problem ne gibt keine Einschränkungen und ein anderer ja aber die Farben Rot / Gelb / Orange darf man nicht nutzen ! Wobei ich mich dann schon Frag weil ich hab ja serienmäßig rote Reflektoren auf dem Auto drauf die darf man warscheinlich nur Hinten haben ! u.s.w. ich hoffe hier ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen ! ![]() Danke schon mal Bye WoSJack ![]() |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Fluoreszenz - Phosphoreszenz
2 unterschiedliche Eigenschaften Das wovon die meisten wahrscheinlich ausgehen, ist dass, Floureszenz nachleuchtend sei. Ist es aber nicht. Phosphoreszenz ist nachleuchtend. (Quelle: WIKIPEDIA) Das Flourband, dass zu erwerben ist, hat einen Neoneffekt. Ob nun so ein Neoneffekt auflackiert wird oder durch Folie aufgebracht spielt für die StVO keine Rolle. Die Fahrzeuge, die ich verlinkt habe müssten nach Aussage vieler hier verboten sein. Nur sind sie es nicht wie man sehen kann. Selbst der starke Metalleffekt durch gröbere und stärkere Metallsegmente im Klarlack müssten verboten sein, weil sie das einfallende Licht erheblich brechen und reflektieren. Die StVO spricht von "Leuchtstoff". Dem stimme ich zu. Nur muss dieses Flourband ein Leuchtstoff sein. Sollte es so sein muss dieses auch, laut StVO, klar definiert werden als solches. cowboy70 |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Die Fahrzeuge, die ich verlinkt habe müssten nach Aussage vieler hier verboten sein. Wir reden hier über die Theorie nach StVZO, nicht über das, was in der Praxis geduldet wird. Schau dir doch mal die Ausgestaltung vieler LKW-Fahrerkabinen an - da ist ein LED-Namensschildchen des Fahrers noch das geringste Übel. Erlaubt ist es trotzdem nicht, genau wie dein fluoreszierendes Band. Es wandelt den UV-Anteil in sichtbares Licht um, gilt damit als Leuchtstoff und fällt somit unter die Regelung des §49a StVZO.Nur sind sie es nicht wie man sehen kann. Ich persönlich habe mit einer fluoreszierenden Zierleiste keine Probleme. Aber ein übereifriger Polizeibeamter schreibt dir hierzu ggf. eine Anzeige - das passiert sogar bei Fahrzeugen mit normgerechten Warnmarkierungen nach DIN 30710. ![]() Worüber man sich aber durchaus streiten kann ist die Frage, ab wann eine Leuchtfarbe nicht mehr als Leuchtstoff im Sinne der StVZO gilt. Denn man könnte natürlich beim Lackierer einen roten Fahrzeuglack mit einem Fingerhut voll "Leuchtstoff" pimpen, ohne das dies nennenswerte Ergebnisse bringt. Der Leuchtstoff im Sinne der StVZO wäre aber dennoch vorhanden. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Die Fahrzeuge, die ich verlinkt habe müssten nach Aussage vieler hier verboten sein. Wir reden hier über die Theorie nach StVZO, nicht über das, was in der Praxis geduldet wird. Schau dir doch mal die Ausgestaltung vieler LKW-Fahrerkabinen an - da ist ein LED-Namensschildchen des Fahrers noch das geringste Übel. Erlaubt ist es trotzdem nicht, genau wie dein fluoreszierendes Band. Es wandelt den UV-Anteil in sichtbares Licht um, gilt damit als Leuchtstoff und fällt somit unter die Regelung des §49a StVZO.Nur sind sie es nicht wie man sehen kann. Ich persönlich habe mit einer fluoreszierenden Zierleiste keine Probleme. Aber ein übereifriger Polizeibeamter schreibt dir hierzu ggf. eine Anzeige - das passiert sogar bei Fahrzeugen mit normgerechten Warnmarkierungen nach DIN 30710. ![]() Worüber man sich aber durchaus streiten kann ist die Frage, ab wann eine Leuchtfarbe nicht mehr als Leuchtstoff im Sinne der StVZO gilt. Denn man könnte natürlich beim Lackierer einen roten Fahrzeuglack mit einem Fingerhut voll "Leuchtstoff" pimpen, ohne das dies nennenswerte Ergebnisse bringt. Der Leuchtstoff im Sinne der StVZO wäre aber dennoch vorhanden. Eben dessen wegen bin ich nicht zu überzeugen, weil in der StVZO/StVO keine klare Definierung steht was als Leuchtstoff und lichttechnisch erklärt ist. Ein Reflektor, eine Lampe, phosphorzierend sind eindeutig als solches zu erkennen. cowboy70 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.03.2025 - 11:09 |