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Freisinn
Beitrag 18.02.2025, 12:48
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Auf privaten Parkplätzen gibt es ja zwischenzeitlich die unterschiedlichsten Systeme zur Überwachung und Bezahlung der Parkzeit. Unter anderem auch Systeme, bei denen am Parkscheinautomat das Kennzeichen eingegeben wird, anstatt einen Parkschein zu lösen.
Sehe ich das richtig, dass dieses System auf öffentlichen Parkplätzen nicht zulässig wäre, da § 13 StVO explizit den Parkschein erwähnt, der ausgelegt werden muss?
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F117
Beitrag 28.02.2025, 16:44
Beitrag #2


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