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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 06.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42472 ![]() |
eventuell schaffen wir uns demnächst ein Boot mit einer Breite von 2,95m an. Da wir gerne trailern (einmal jährlich meist für 3 wochen irgendwo in europa), wäre es wichtig für uns zu wissen wie kompliziert es ist mit dem trailergespann in europa zu fahren. Vllt bekommen wir es ja auch hin eine kleine übersicht zu erstellen. Ich fang mal an, und schreibe alles was ich weiß (nicht sicher obs so richtig ist, fragen sind in rot mit drin): Deutschland -Bis Überbreite 3m lässt sich eine 3 jährige Ausnahmegenehmigung bekommen (Kosten ca. 200€). Damit ist dann die Fahrt in Städten und auch Autobahnen erlaubt. -Ist auch eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung mölich? -Muss für jedes Bundesland immer wieder eine neue Ausnahmegenehmigung beantragt werden? Österreich -Im jeweiligen Bundesland in das man einfährt, muss einige Zeit vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Bis 3m relativ problemlos. Zeitraum der Ausnahmegenehmigung: 1 Monat, Kosten: 89€. Schweiz -Sehr problematisch. Bis 2,8m mit Genehmigung möglich? Frankreich -Eventuell auf Landstraße bis 3m möglich? Hier wären weitere Informationen sehr wichtig, da wir gerne nach Frankreich trailern. -Kosten? Italien -Das einzige was ich bis jetzt weiß: Sehr schwierig und teuer. Weiter Informationen wären sehr hilfreich! Kroatien -Begleitfahrzeug nötig? -Kosten? Slowenien -Mir bis jetzt keine Infos bekannt. -Kosten Skandinavien -Auch sehr interessant für uns zum trailern. Leider bis jetzt auch noch keine Infos vorhanden. -Kosten Sobald hier Infos gepostet werden, editiere ich meinen Thread hier, damit wir eine übersicht bekommen. Vielen Dank schonmal!! ![]() Viele Grüße Hanspeter24 |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Hier mal ein weiterer Thread zum Thema. der allerdings nicht alle Fragen beantwortet.
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 06.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42472 ![]() |
Moin,
ja das hatte ich schon gefunden. Danke trotzdem. Gibt es eine möglichkeit den ersten beitrag zu editieren? Finde den button nicht. Habe eine tolle informationsseite gefunden!! www.jet-team.de/downloads/documents/europe/adac-merkblatt_niederlande.pdf Einfach z.b. niederlande mit frankreich ersetzen. weiß nicht mit wie vielen ländern das geht. steht relativ am anfang was zu überbreite! Oder hier gucken: http://www.jet-team.de/root/service/downlo...oad_europe.html Weitere Erkenntnisse: Niederlande Keine Ausnahmegenehmigung benötigen Fahrzeuge, die inklusive der unteilbaren Ladung 22 m lang und/oder 3 m breit sind. Boote gelten in den Niederlanden als unteilbare Landung. Ausnahmegenehmigungen für Überbreite von Anhängern und Booten erteilt in den iederlanden folgende Agentur: Rijksdienst voor het Wegverkeer Europaweg 205 Postbus 777 NL-2700 AT Zoetermeer Telefon:+31-79 3 45 81 34 Fax +31-79 3 45 80 22 Frankreich Gespanne dürfen in Frankreich folgende Maße haben: 2,55 m Breite und 12 m Länge (ohne Deichsel), 18 m Länge einschließlich Deichsel. Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Nachfolgend aufgeführte Behörden bzw. Agenturen sind für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zuständig. Anträge werden nur schriftlich (per Post) bearbeitet. Bei Einfahrt über Kehl: Direction Départementale du Bas-Rhin CET ( Centre d'Exploitation du Trafic) 17 A rue Zielbaum - BP 40 67037 Strasbourg Cedex 2 Telefon: +33 (0)3 88 56 61 00 Bei Einfahrt über Saarbrücken: Direction Départementale de l'Equipement de la Moselle 17, Quai Richepanse F-57036 Metz CEDEX Telefon: +33 (0)3 87 34 33 18 Fax: +33 (0)3 87 34 34 97 Bei Einfahrt über Valenciennes: Direction Départementale de l'Equipement-Nord 44, Rue de Tournai, B.P. 289 F-59019 Lille CEDEX Telefon: +33 (0)3 20 40 54 97 Fax: +33 (0)3 20 40 55 50- Für Wassersportfahrzeuge, die auf dem Trailer durch Frankreich durchgeführt werden, muss der "Internationale Bootsschein" (IBS) als Eigentumsnachweis mitgeführt werden. Für das Kraftfahrzeug wird die Mitnahme der "Internationalen Grünen Versicherungskarte" empfohlen. Der ADAC empfiehlt, den Bootsanhänger in die "Grüne Versicherungskarte" zusätzlich eintragen zu lassen. Frage ist jetzt noch wie teuer ist das ganze? Italien Nach dem geltenden italienischen Straßenverkehrsgesetz dürfen folgende Höchstmaße nicht überschritten werden: Alle Gespanne einschl. Deichsel (Pkw und Anhänger) 2,55 Breite und 18 m Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Eine Sonderfahrerlaubnis erteilt: Firma Plose ATE S. r. l. Plosestr. 2 I - 39042 Brixen ( BZ) Tel. 04 72 82 82 50 Fax 04 72 82 82 59 Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel (bei Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken: zwei Tafeln) gekennzeichnet sein. Diese sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich. Kosten, Dauer? Kroatien und Slowenien Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: 18,75 m Länge, 2,55 m Breite und 4 m Höhe. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Genehmigungen für Überbreite von Anhängern und Booten sowie die obligatorische Begleitung organisiert für Slowenien nd Kroatien die Firma TRANSING Slandrova ulica 10 SLO-1231 Ljubljana Telefon aus Deutschland: (00386-1) 5 37 47 08, 5 89 62 30 Fax: (00386-1) 5 37 46 58 transing-lj@transing.si www.transing.si Griechenland Nach dem geltenden griechischen Straßenverkehrsgesetz dürfen Sportanhänger eine Breite von 2,50 m und eine Länge von 18 m nicht überschreiten. Werden die zulässigen Höchstmaße überschritten, so ist für den Transport eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Ausnahmegenehmigungen für Überbreite von Anhängern und Booten erteilt in Griechenland folgende Behörden: Ministry of Transport and Communications Anastaseos 2 and Tsigante St. 10191 Athens Telefon (0030) 21 06 50 80 00 Fax (0030) 21 06 50 85 02 www.yme.gr Griechisches Verkehrsministerium: Ministry of Transport and Communications Direction of Transport International Transport Division Ypourgion Syngoinonion Anastaseos 2 + Tzigande 10191 Papague Telefon (0030) 2 10 65 08 00 00 Fax (0030) 21 06 50 80 24 Spanien Gespanne dürfen in Spanien folgende Maße haben: 2,55 m Breite, Anhänger (einschl. Deichsel) 12 m Länge, Gespanne 18,75 m Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Die Sondergenehmigungen für den Transport bei Überbreite von nhängern mit Booten in Spanien erteilt das Ministerio de Transportes, Turismo y Comunicaciones Dirección General de Transportes Terrestres Sección de Autorizaciones Especiales de Circulación Plaza de San Juan de la Cruz 3 E-28003 Madrid Telefon:(0034) 9 15 97 70 00 Fax:(0034) 9 15 35 26 78 Schweden Gespanne dürfen in Schweden folgende Maße haben: Wohnmobile: 2,60 m Breite und 24 m Länge Anhänger einschließlich Deichsel: 2,60 m Breite, Gespanne: 24 m Länge. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist: Vägverket Röda Vägen 1 S-781 87 Borlänge Telefon (0046-243) 7 50 00 Telefax (0046-243) 8 46 40 vagverket@vv.se www.vv.se Polen Gespanne dürfen in Polen folgende Maße haben: Wohnmobile 2,55 m Breite und 12 m Länge Anhänger (einschl. Deichsel) 2,55 m Breite und 16,50 m Länge Gespanne 2,55 m Breite und 18,75 m Länge Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist: Generalna Dyrekcja Drog Publicznych i Autostrad - Zespol Przewozow Nienormatywnych ul. Zelazna 59 PL-00 848 Warszawa Telefon (0048-22) 375 88 88 Fax (0048-22) 375 87 59 kancelaria@gddkia.gov.pl www.gddkia.gov.pl Österreich Nach dem geltenden österreichischen Straßenverkehrsgesetz dürfen folgende Höchstmaße nicht überschritten werden: Alle Gespanne (Pkw und Anhänger) 2,55 Breite und 18,75 m. Wird eines dieser Maße überschritten, ist eine Sonderfahrerlaubnis notwendig. Beantragt wird eine Sonderfahrerlaubnis bei den Ämtern der Landesregierungen des jeweiligen Bundeslandes in dem der Grenzübertritt aus Deutschland erfolgt: Abt. Verkehr, Fabrik Str. 32 A-4020 Linz, Telefon:(0043-732) 77 20 25 81, Fax:(0043-732) 77 20 16 88. Amt der Salzburger Landesregierung Postfach 527 A-5010 Salzburg, Telefon: (0043-662) 80 42 53 31 Fax: (0043-662) 80 42 41 95 Amt der Vorarlberger Landesregierung Römerstr. 15 A-6901 Bregenz Telefon: (0043-5574) 5 12 12 21 Fax: (0043-5574) 5 11 22 04 Amt der Tiroler Landesregierung Landhaus A-6010 Innsbruck Telefon: (0043-512) 5 08 24 50 Fax: (0043-512) 5 93 23 05 So dass wars erstmal. Cool oder? :-) Gruß Hanspeter24 Der Beitrag wurde von Hanspeter24 bearbeitet: 06.06.2008, 13:36 |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Gibt es eine möglichkeit den ersten beitrag zu editieren? Finde den button nicht. Die Editierzeit ist beschränkt, daher konntest du den Button nicht mehr finden. -------------------- |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Deutschland -Bis Überbreite 3m lässt sich eine 3 jährige Ausnahmegenehmigung bekommen (Kosten ca. 200€). Damit ist dann die Fahrt in Städten und auch Autobahnen erlaubt. -Ist auch eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung mölich? -Muss für jedes Bundesland immer wieder eine neue Ausnahmegenehmigung beantragt werden? Dauerausnahmegenehmigungen sind nur für max. 3 Jahre möglich. Bis zu einer Breite von 3 Meter kann deine zuständige Verkehrsbehörde eine flächendeckende Ausnahmegenehmigung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 ![]() |
und wenn das Boot etwas größer ist wird es halt so gemacht
![]() und wenn ein böser Taxi-Fahrer in der 2. Reihe parkt gibt es ärger dazu sollte man sagen der Schwertransporter musste auf der flaschen Spur fahren die andere war nur 1 Spurig. da nimmt man halt die andere Seite wo 2 spuren sind ![]() bevor fragen kommen das Boot hatte einer in seinen Garten stehen. -------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Wer hat schon eine Flugabwehrkanone auf seinem Boot? Damit kommt man bestimmt über keine einzige Grenze.
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 ![]() |
Wer hat schon eine Flugabwehrkanone auf seinem Boot? Damit kommt man bestimmt über keine einzige Grenze. ![]() ![]() der Herr Peter Tamm ehemalige Vorstandsvorsitzender vom Axel Springer Verlag, der Herr hatte es im Vorgarten stehen und gibt nun seine Sammlung ein Museum in der Hafencity. Dieses Boot kommt aber woanders hin. (link eingefügt) Der Beitrag wurde von Iceage bearbeitet: 06.06.2008, 19:57 -------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Na ja, wenn man Ehren-Schleusenwärter der Hamburger „Congregation der Alster-Schleusenwärter S.C.“ ist.
![]() Sorry für OT. Ich gelobe Besserung. ![]() |
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 06.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42472 ![]() |
Hat jmd. vllt noch Preisinformationen für mich?
Weil wenn so eine sondergenehmigung 1000€ kostet z.b. lohnt sich das nicht wirklich für eine urlaubsfahrt... Danke schön! |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 ![]() |
wahrscheinlich hast du in diesem Forum mehr Erfolg damit deine Frage beantwortet werden kann boote-forum.
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Hat jmd. vllt noch Preisinformationen für mich? Für Ausnahmegenehmigungen von der StVO schreibt die Gebührenordnung eine großzügige Rahmengebühr vor, es ist daher nicht möglich eine allgemein gültige Aussage zu treffen. Eine Gebühr von 1000,- € ist allerdings zu hoch gegriffen. Rechne mit einer Gebühr im unteren 3-stelligen Bereich. Genaueres kann dir nur deine zuständige Verkehrsbehörde sagen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 06.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42472 ![]() |
Okay danke für die hilfe.
Im Bereich Köln kostet die Ausnahmegenehmigung für 3 jahre immerhin nur 112€. Denke dass sollte passen. SChaue mich mal um im boote forum. grüße Hanspeter |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Im Bereich Köln kostet die Ausnahmegenehmigung für 3 jahre immerhin nur 112€. Da hast du aber Glück, 112,- € für diese Ausnahmegenehmigung ist recht günstig, ich hätte so ca. 200,- € getippt. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 06.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42472 ![]() |
Hehe, ne ich wohn ja nicht in Köln
![]() passt schon. |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
aber soooo gravierend wird der unterschied wohl auch nicht sein. Sag das nicht, die Rahmengebühr für Ausnahmen von der StVO beträgt 10,20 € bis 767,00 €. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 2587 Beigetreten: 08.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11102 ![]() |
Lohnt das ganze für 3 Wochen?
Fahrzeit, Sprit, Autobahngebühren, Zugfahrzeugverschleiß? Wird da nicht chartern vor Ort interessanter? @ Peter Lustig Ein 20mm-Zwilling von Rheinmetall, Bofors oder Oerlikon ist an vielen Grenzübergängen leicht als Paß- Visa- und Transportgenehmigungsersatz zu gebrauchen! Damit hat man viele "durchschlagende" Argumente! |
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Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 06.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42472 ![]() |
Lohnt das ganze für 3 Wochen? Fahrzeit, Sprit, Autobahngebühren, Zugfahrzeugverschleiß? Wird da nicht chartern vor Ort interessanter? Nein ich denke nicht. Die Fahrzeit spielt nicht soo eine entscheidende Rolle, da sie schon mit zum Urlaub gerechnet wird. ist ja schon eine art camping urlaub, da wir immer auf campingplätzen übernachten. Sprit ist auch nicht soo entscheidend. Autobahngebühren sind natürlich nicht so schön. Aber ein chartern wäre deutlich teurer. außerdem sind charter boote meist schlecht ausgestattet, und langsam. ein trimaran ist da was anderes. VG Hanspeter |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.03.2025 - 21:15 |