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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
nach aktueller verbindlicher Arbeitsanweisung an die aaSoP/PI dürfen Teilegutachten und ABE, deren Begutachtungsumfang die Verbesserung des Abgasverhaltens beinhalten, nicht mehr zur Änderung der Abgasschlüsselnummer / des Codes zur Abgaseinstufung verwendet werden. Damit sind die Kaufanreize für die angebotenen Umrüstsysteme (Oxikat, Kaltlaufregler) weitestgehend hinfällig. Eine Verbesserung von Euro 1 auf Euro 2 (oder gar auf Euro 3, was bereits äußerst umstritten und teilweise untersagt war) durch Kaltlaufregelsysteme oder durch Einbau eines Oxikats kann somit nicht mehr erreicht werden. Die bereits begutachteten Fahrzeuge sind hiervon allerdings nicht betroffen. Gruß, Chris |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 16.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29628 ![]() |
Die VkBl bezieht sich nur auf Teilegutachten, nicht aber auf das ABE Verfahren!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
nach aktueller verbindlicher Arbeitsanweisung an die aaSoP/PI dürfen Teilegutachten und ABE, deren Begutachtungsumfang die Verbesserung des Abgasverhaltens beinhalten, nicht mehr zur Änderung der Abgasschlüsselnummer / des Codes zur Abgaseinstufung verwendet werden. warum? Kennst Du da Hintergründe? Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Die VkBl bezieht sich nur auf Teilegutachten, nicht aber auf das ABE Verfahren! Das steht in meiner verbindlichen Arbeitsanweisung des TP-Leiters aber so drin. ![]() Gruß, Chris warum? Kennst Du da Hintergründe? Verbindliche Arbeitsanweisung des TP-Leiters Den genauen Wortlaut kenne ich auch noch nicht. Muss aber im VkBl. 2008, Seite 591 nachzulesen sein (liegt mir momentan noch nicht vor). Ich rate deshalb bis auf weiteres davon ab, solche Systeme zu kaufen. Falls sich die Sachlage ändert oder andere aaSoP/PI andere Infos haben werde ich mich oder Ihr Euch sicherlich hier melden. Gruß, Chris |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 16.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29628 ![]() |
Verbindliche Arbeitsanweisung des TP-Leiters Da liegt er gut daneben... wäre interessant zu wissen, welche TP wieder mal Mist baut (gerne auch per PN ![]() Wenn man die VkBl-Mitteilung konsequent umsetzt ist das Verfahren nach § 19 Abs. 3 StVZO für abgasverbessernde Syteme tatsächlich nicht möglich, wohl aber nach wie vor § 21 StVZO oder einfach nur eine Änderung der Fahrzeugdokumente bei den Zula-Behörden vll. iVm. einer Bescheinigung der einbauenden Werkstatt. |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
nach aktueller verbindlicher Arbeitsanweisung an die aaSoP/PI dürfen Teilegutachten und ABE, deren Begutachtungsumfang die Verbesserung des Abgasverhaltens beinhalten, nicht mehr zur Änderung der Abgasschlüsselnummer / des Codes zur Abgaseinstufung verwendet werden. warum? Kennst Du da Hintergründe? Grüße Kai Ja. --> die meisten TGA`s wurden gefälscht --> jetzt sind nur noch ABE od. EG - Typen gültig, da der Herst. in die Verantwortung genommen werden kann und da QM-System greift. Die VkBl bezieht sich nur auf Teilegutachten, nicht aber auf das ABE Verfahren! Das steht in meiner verbindlichen Arbeitsanweisung des TP-Leiters aber so drin. ![]() Gruß, Chris warum? Kennst Du da Hintergründe? Verbindliche Arbeitsanweisung des TP-Leiters Den genauen Wortlaut kenne ich auch noch nicht. Muss aber im VkBl. 2008, Seite 591 nachzulesen sein (liegt mir momentan noch nicht vor). Ich rate deshalb bis auf weiteres davon ab, solche Systeme zu kaufen. Falls sich die Sachlage ändert oder andere aaSoP/PI andere Infos haben werde ich mich oder Ihr Euch sicherlich hier melden. Gruß, Chris Systeme mit ABE sind davon nicht betroffen und auch in der Anweisung wird nur von TGA gesprochen. D.h. --> TwinTec Kaltlaufregler haben eine ABE und sind damit zul. . -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 16.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29628 ![]() |
Ja. --> die meisten TGA`s wurden gefälscht --> jetzt sind nur noch ABE od. EG - Typen gültig, da der Herst. in die Verantwortung genommen werden kann und da QM-System greift. Da wäre ich sehr vorsichtig mit solchen Aussagen... die Hintergründe sind da etwas anders und das Fälschungsproblem bekommt man auch mit ABE oder Typgenehmigungen nicht in den Griff. |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Verbindliche Arbeitsanweisung des TP-Leiters Da liegt er gut daneben... wäre interessant zu wissen, welche TP wieder mal Mist baut (gerne auch per PN ![]() Wenn man die VkBl-Mitteilung konsequent umsetzt ist das Verfahren nach § 19 Abs. 3 StVZO für abgasverbessernde Syteme tatsächlich nicht möglich, wohl aber nach wie vor § 21 StVZO oder einfach nur eine Änderung der Fahrzeugdokumente bei den Zula-Behörden vll. iVm. einer Bescheinigung der einbauenden Werkstatt. Welche TP das ist sage ich Dir nicht. ![]() ![]() Ich habe jetzt den Auszug aus dem VkBl. vorliegen. Deshalb wundert mich die Anweisung, dass auch ABE nicht mehr zulässig seien, nun auch. Ich habe soeben per Mail nachgefragt. Sobald die Antwort kommt, melde ich mich. Gruß, Chris |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Ich habe jetzt den Auszug aus dem VkBl. vorliegen. Deshalb wundert mich die Anweisung, dass auch ABE nicht mehr zulässig seien, nun auch. Ich habe soeben per Mail nachgefragt. Sobald die Antwort kommt, melde ich mich. Ich habe mir auch gerade die Seite des Verkehrsblattes kommen lassen. Es sind definitiv nur Teilegutachten betroffen. Im ersten Entwurf standen auch die ABEs mit drin. Dies wurde wohl kurzfristig geändert. Die Abnahme von Kaltlaufreglern und Oxi-Kats bleibt also weiterhin, ungeachtet des technischen Unsinns, möglich :-) mfg Stefan |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
Mal wieder ein typischer Schnellschuss aus dem BMVBS (ich sag jetzt mal nicht, von wem)
![]() Also von Euro 1 oder US Norm auf Euro 2 dürfte in den meisten Fällen weiterhin möglich sein. Ansonsten müssten die Teilegutachten für neuere Fahrzeuge eben durch ABE oder Einzelabnahmen ersetzt werden. Gruss von Frank -------------------- |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 341 Beigetreten: 22.09.2003 Mitglieds-Nr.: 143 ![]() |
Ansonsten müssten die Teilegutachten für neuere Fahrzeuge eben durch ABE oder Einzelabnahmen ersetzt werden. Gruss von Frank Aber hallo ! Einzelabnahmen bei Abgasfragen ?? Wer will das bescheinigen ohne komplette Abgasprüfung? Warum wohl sollen Teilegutachten nicht mehr anerkannt werden? Man schaue sich nur die Liste der zurückgezogenen TG an. Gruß W.Böhmann -------------------- "In Eurem Kopf liegt Wissenschaft und Irrtum, geknetet, innig, wie ein Teig zusammen !"
Heinrich von Kleist (1777 - 1811) |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
Aber hallo ! Einzelabnahmen bei Abgasfragen ?? Ich sprach nicht umsonst von einem Schnellschuss ... Gruss von Frank -------------------- |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 624 Beigetreten: 17.08.2004 Wohnort: Südwesten Mitglieds-Nr.: 5027 ![]() |
Hier streiten sich Leutz, von denen ich den Eindruck habe, sie hätten Ahnung von der Sache ...
... und im real life findet der ganz normale Autofahrer diesen Wirrwarr einfach nur zum KO**EN! Hab ich (ich bin schließlich lt. GG der Souverän in diesem Staat) eigentlich ein Recht darauf, a) zu erfahren und b) ohne Anwalt verstehen zu können, was von meiner durch mich gewählten Vertretung gerade wieder beschlossen wurde, um mich zu drangsalieren??? Ich bin nicht stolz, Deutscher zu sein. Aber ich bin froh, daß ich einer bin. Denn als Deutscher bin ich ein duldsames Lamm und lasse mir das alles gefallen. Wäre ich Pole, Franzose oder Italiener, dann hätte ich schon vor Jahren Straßen blockiert, *** Wie auch immer ... wer Auto fährt, ist fies und muß büßen. *** Take ist easy. *** Anmerkung Moderator: Derartige Vergleiche werden hier nicht toleriert. Überlege dir zukünftig genau, was du postest. Hiermit wirst du offiziell verwarnt. Gruß Jens Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.11.2008, 05:11 -------------------- |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 573 Beigetreten: 22.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38489 ![]() |
ich danke, hier geboren zu sein und hier leben zu dürfen... und nicht in turkmenistan oder sonstewo auf dieser welt.
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 16.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29628 ![]() |
Warum wohl sollen Teilegutachten nicht mehr anerkannt werden? Weil es nach der Rechtsauffassung des BMVBS nicht zulässig ist, für Abgas- oder Geräusch verbessernde Maßnahmen ein TG zu erstellen. Das stützt sich auf die das Erlöschen der BE gem. § 19 Abs. 2 StVZO, demnach erlischt die BE nur, wenn sich Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern. Ist das nicht der Fall, kann auch § 19 Abs. 3 nicht angewendet werden. Da ist rein logisch schon was dran, die Praxis wurde über Jahre hinweg aber anders gelebt ... Ich halte das für selten dämlich, sich hier selber so zu strangulieren.Zitat Man schaue sich nur die Liste der zurückgezogenen TG an. Daran liegt das in diesem Fall gar nicht, das ist ein ganz anderes Problem, an dem ja auch gearbeitet wird.Ich bin aber auch schon auf den nächsten Ausfluss aus dem BMVBS gespannt, mir schwant nix gutes... |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 341 Beigetreten: 22.09.2003 Mitglieds-Nr.: 143 ![]() |
Warum wohl sollen Teilegutachten nicht mehr anerkannt werden? Weil es nach der Rechtsauffassung des BMVBS nicht zulässig ist, für Abgas- oder Geräusch verbessernde Maßnahmen ein TG zu erstellen. Oha, hast du das "wohl" überlesen ?? Mit Betonung auf "Warum" ? Diese rhetorische Fragestellung zielt genau auf deine korrekte Antwort. Gruß W.Böhmann -------------------- "In Eurem Kopf liegt Wissenschaft und Irrtum, geknetet, innig, wie ein Teig zusammen !"
Heinrich von Kleist (1777 - 1811) |
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#17
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45464 ![]() |
Mal wieder ein typischer Schnellschuss aus dem BMVBS (ich sag jetzt mal nicht, von wem) ![]() Also von Euro 1 oder US Norm auf Euro 2 dürfte in den meisten Fällen weiterhin möglich sein. Ansonsten müssten die Teilegutachten für neuere Fahrzeuge eben durch ABE oder Einzelabnahmen ersetzt werden. Gruss von Frank Frage an Frank: Wo steht, daß nur Fahrzeuge vor Baujahr 1995 betroffen sind ?? Trotz gründlichen lesens des Verkehrsblattes vom 31.10.2008 kann ich dies, zumindestens aus dem Wortlaut heraus nicht erkennen ?? Frage an Alle: In der Zusammenfassung IV des Verkehrsblattes steht, ich zitiere: "Ohne besondere ergänzende Rechtgrundlage ist es nicht zulässig, Teilegutachten gemäß §19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO in Verbindung mit Anlage XIX StVZO für Auf- oder Nachrüstsysteme zu erstellen, die als Nachweis für eine Änderung der emissionsbezogenen Schlüsselnummer und der damit verbunden Klartextangabe in den Fahrzeugdokumenten dienen können" Wie kann es möglich sein, daß man, quasi über Nacht, den schon bestehenden Teilegutachten die Rechtmäßigkeit entzieht, ohne den Inhabern dieser Gutachten eine ausreichende Übergangsfrist einzuräumen, um aus diesen Teilegutachten eine ABE zu machen ??? Gruß Klaus Der Beitrag wurde von Verkehrsblatt bearbeitet: 21.11.2008, 21:36 |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
Hallo Klaus,
ich hab das Verkehrsblatt leider nicht hier zuhause und kann deswegen im Moment nicht nachgucken. Aber nach meiner Erinnerung wird in dem Verkehrsblattartikel eine Rechtsgrundlage zitiert bzw. herangezogen, die sich auf Abgas - Umrüstungen bezieht, diese ist gültig, bezieht sich aber nur auf Fahrzeuge bis Baujahr 1995. Mit dieser Begründung fehlt lt. BMVBS den Teilegutachten für spätere Fahrzeuge die Rechtsgrundlage. Insofern sagt das BMVBS, diese wären also sowieso rechtswidrig, also braucht es auch keine Übergangsfrist. Gruss von Frank -------------------- |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 16.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29628 ![]() |
Oha, hast du das "wohl" überlesen ?? Mit Betonung auf "Warum" ? Diese rhetorische Fragestellung zielt genau auf deine korrekte Antwort. Oha, hast du den Rest meiner Antwort überlesen? ![]() Welche TP das ist sage ich Dir nicht. ![]() ![]() Das denke ich, habe ich und die Anweisung liegt mir nun auch vor, wobei mir da echt das kalte **** kommt, insbesondere, wenn man das mit den anderen Dingen, die man so hört noch zusammenzählt. ... |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
mir nun auch vor, wobei mir da echt das kalte **** kommt, insbesondere, wenn man das mit den anderen Dingen, die man so hört noch zusammenzählt. ... Na ja, so schlimm ist das nun auch wieder nicht. Es gibt ja genug MA, die solche Anweisungen hinterfragen ![]() Aber was hört man denn sonst noch so? Gruß, Chris |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 16.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29628 ![]() |
... ein Technischer Dienst, der äußerst fragwürdige Teilegutachten in Umlauf bringt. Oh oh oh... der böse böse TÜV Austria. Zu dem Thema, und dem Verhalten "unserer" deutschen "TÜVs" hierbei, fällt mir nur ein altes Sprichwort ein: Wer selbst im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen! Es mag sein, dass der TÜV A viele schlechte Gutachten geliefert hat, aber die qualitativ übelsten, die ich bisher so gesehen habe, stammten bisher alle noch aus good old Germany, gerade wenig falsche TG sind es auch nicht und dann wäre da auch noch die Dunkelziffer ... ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Oh oh oh... der böse böse TÜV Austria. Zu dem Thema, und dem Verhalten "unserer" deutschen "TÜVs" hierbei, fällt mir nur ein altes Sprichwort ein: Wer selbst im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen! Es mag sein, dass der TÜV A viele schlechte Gutachten geliefert hat, aber die qualitativ übelsten, die ich bisher so gesehen habe, stammten bisher alle noch aus good old Germany, gerade wenig falsche TG sind es auch nicht und dann wäre da auch noch die Dunkelziffer ... ![]() Da bin ich ja froh, dass ich nicht im Glashaus sitze. TG darf ich zum Glück nicht erstellen. ![]() Aber vom genannten TD habe ich noch fast kein ordentliches bzw. einfach lesbares TG gesehen. Wer ein TG erstellt, woraufhin ein Ducato Bj, 87 auf Euro3 gehievt werden soll, hat mit Rückmeldungen zu rechnen. ![]() Gruß, Chris |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 ![]() |
Ich finde es allerdings aus "Kundensicht" mehr als Makaber, daß man ein Bauteil mit TÜV Stempel kauft und verbaut und dieses dann nicht eingetragen bekommt, weil es nun angeblich illegal wäre.
Dafür natürlich die Gebühren für die Arbeit des Gutachters bezahlt und im Falle einer Kontrolle dann möglicherweise auch noch mit dem Erlöschen der BE zu rechen hat. Es kann ja der technische Laie auch gar nicht erkennen, ob das Teilegutachten zu Recht oder Unrecht erteilt wurde. Der verläßt sich drauf, daß da, wo TÜV drauf steht und es ein Teilegutachten gibt, auch der Anbau erlaubt ist. Der Verläßt sich auch drauf, daß dieser Tüv seine Arbeit ordentlich macht. Daß die in dem Gutachten genannten Eigenschaften zutreffen und durch den Anbau die Eigenschaft X sich ändert und diese eingetragen unverzüglich eingetragen werden muß. Der Kaufer des Teils wird ja gleich mehrfach bestraft, er kauft sich für irre viel Geld ein Teil, versucht das eintragen zu lassen und erfährt dort, daß die Kohle zum Fenster rausgeworfen wurde, daß man es trotz Teilegutachtens nicht eingetragen bekommt. Dafür bezahlt man dann schön Gebühren und darf sich dann, wenn man das Teil nicht ausbaut, noch auf eine mögliche Stillegung vorbereiten, weil die BE ja mit der Veränderung der Abgasanlage möglicherweise auch erloschen ist...Womöglich mit Punkten in Flensburg und teuren Gutachterkosten rechnen darf. Ach ja der Hersteller verkauft dieses Teil natürlich erst mal munter weiter und wirbt andere Kunden mit "TÜV"... Entschuldigt bitte, aber das ist Krank. Da kann man ja gleich selber was dengeln...Da weiß man, daß man es sowieso nicht eingetragen bekommt und gut, -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Aber vom genannten TD habe ich noch fast kein ordentliches bzw. einfach lesbares TG gesehen. Auf Platz 2 sehe ich dann auch schon den TÜV Auto....... Da habe ich mal wegen so einem netten TGA für Distanzscheiben angerufen. Mat hat sich sofort für das Gutachten entschuldigt und versichert, dass dieser Mitarbeiter keine TGA mehr erstellt..... mfg Stefan |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
Wer selbst im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen! Dito, ich denke auch in deiner Behörde werden sich nicht alle mit Ruhm bekleckern!! Da sind wir alle gleich, es wird immer und überall schwarze Schafe geben und Leute die die Weisheit mit Löffeln gefressen haben!! Man muss sie nur finden und ........ ![]() -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 18.10.2005 Wohnort: Satrup / Angeln Mitglieds-Nr.: 13825 ![]() |
Um kurz wieder aufs Thema zurück zu kommen:
Frage an Frank: Wo steht, daß nur Fahrzeuge vor Baujahr 1995 betroffen sind ?? Trotz gründlichen lesens des Verkehrsblattes vom 31.10.2008 kann ich dies, zumindestens aus dem Wortlaut heraus nicht erkennen ?? das steht in der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO, welche in dem Verkehrsblatt Artikel genannt wird. Ich hab nochmal was anderes nachgesehen: bei meinem BMW 1600-2 wurde der G-Kat (77) aufgrund eine Teilegutachtens eingetragen, ist nach der 52. Ausnahme VO rechtens, bei meinem 318 i hat der Kaltlaufregler eine ABE. Teilegutachten gibt es auch viel für Fahrzeuge mit geringen Stückzahlen, speziell im Oldtimerbereich, wo sich eine ABE aus Kostengründen nicht rechnet. Gruss von Frank -------------------- |
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45464 ![]() |
Hallo Klaus, ich hab das Verkehrsblatt leider nicht hier zuhause und kann deswegen im Moment nicht nachgucken. Aber nach meiner Erinnerung wird in dem Verkehrsblattartikel eine Rechtsgrundlage zitiert bzw. herangezogen, die sich auf Abgas - Umrüstungen bezieht, diese ist gültig, bezieht sich aber nur auf Fahrzeuge bis Baujahr 1995. Mit dieser Begründung fehlt lt. BMVBS den Teilegutachten für spätere Fahrzeuge die Rechtsgrundlage. Insofern sagt das BMVBS, diese wären also sowieso rechtswidrig, also braucht es auch keine Übergangsfrist. Gruss von Frank Hallo Frank, das mit dem Baujahr, genau 10.95, bezieht sich auf die 52. Ausnahmeverordnung und beschränkt sich auf diese Fahrzeuge, die nach dem 1.1.96 mit einem Schadstoffminderungssystem versehen worden sind. Soweit mir bekannt, haben aber nur die Teilegutachten §19 Abs3 Nr 4 STVZO diese 52. Ausnahmeverordnung als Grundlage, die auf SchlüsselNr. 77 aufrüsten. Soweit ich es verstanden habe, bildet die 52. Ausnahmeverordnung dann die besondere Rechtsgrundlage, zur Änderung der Abgasschlüsselnummer. Wie mir bekannt wurde gibt auch das KBA keine neuen ABE nach §22 mehr heraus, die zu einer Verbesserung der Abgasschlüsselnummer führen, sodaß die Inhaber von Teilegutachten gemäß §19 Abs 3 von Abgasminderungssystemen nicht nur ohne Übergangsfrist kalt überrascht worden sind, sondern auch momentan keine Möglichkeit haben ihre Gutachten in eine ABE umzuschreiben.Spinnt man den Faden weiter steht zu erwarten, daß zukünftig auch Abgasminderungssysteme mit einer ABE nach §22 zu keiner Änderung der Abgasschlüsselnummer mehr führen können. Gruß Klaus Oh oh oh... der böse böse TÜV Austria. Zu dem Thema, und dem Verhalten "unserer" deutschen "TÜVs" hierbei, fällt mir nur ein altes Sprichwort ein: Wer selbst im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen! Es mag sein, dass der TÜV A viele schlechte Gutachten geliefert hat, aber die qualitativ übelsten, die ich bisher so gesehen habe, stammten bisher alle noch aus good old Germany, gerade wenig falsche TG sind es auch nicht und dann wäre da auch noch die Dunkelziffer ... ![]() Da bin ich ja froh, dass ich nicht im Glashaus sitze. TG darf ich zum Glück nicht erstellen. ![]() Aber vom genannten TD habe ich noch fast kein ordentliches bzw. einfach lesbares TG gesehen. Wer ein TG erstellt, woraufhin ein Ducato Bj, 87 auf Euro3 gehievt werden soll, hat mit Rückmeldungen zu rechnen. ![]() Gruß, Chris Wo ist da, das Problem ?? Es gibt auch eine deutsche ABE vom KBA, die einen 91er T4 mit 2,4l /57kw von EURO Klasse unbekannt auf Abgaschlüsselnummer 0451 (PKW) bzw. 0654 (LKW) nur mit dem Zutun eines Oxydationskatalysators, unter Berücksichtigung des zul. Gesamtgewichtes über 2500kg, hochhievt. Beides EURO 3, mit der Besonderheit eines Kfz Steuersatzes wie EURO 2 (17,25/100ccm einschl. Strafsteuer). Relevant ist doch dafür "nur" ein einwandfreies Abgasgutachten gemäß Richtlinie 70/220/EWG und nicht der Sitz der zertifizierten Ausgabestelle. Gruß Klaus |
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Gast_fusel_* |
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#30
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besonders schön ist die Situation für jemand, der in einer Umweltzone wohnt und sich im Vertrauen auf eine angebotene Nachrüstmöglichkeit gerade ein neues (gebrauchtes) Auto gekauft hat.
![]() gibt es da trotzdem irgendwelche Möglichkeiten, wenn das Auto ohne Nachrüstung keine Plakette bekommt, oder hat man einfach nur die Arschkarte gezogen? falls man damit nicht in der Umweltzone fahren darf, ist das Auto zumindest in der Umgebung fast unverkäuflich. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat besonders schön ist die Situation für jemand, der in einer Umweltzone wohnt und sich im Vertrauen auf eine angebotene Nachrüstmöglichkeit gerade ein neues (gebrauchtes) Auto gekauft hat. gibt es da trotzdem irgendwelche Möglichkeiten, wenn das Auto ohne Nachrüstung keine Plakette bekommt, oder hat man einfach nur die Arschkarte gezogen? falls man damit nicht in der Umweltzone fahren darf, ist das Auto zumindest in der Umgebung fast unverkäuflich. Fast alle Nachrüstsysteme haben eine ABE sind von dieser Änderung garnicht betroffen. mfg Stefan |
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45464 ![]() |
Zitat besonders schön ist die Situation für jemand, der in einer Umweltzone wohnt und sich im Vertrauen auf eine angebotene Nachrüstmöglichkeit gerade ein neues (gebrauchtes) Auto gekauft hat. gibt es da trotzdem irgendwelche Möglichkeiten, wenn das Auto ohne Nachrüstung keine Plakette bekommt, oder hat man einfach nur die Arschkarte gezogen? falls man damit nicht in der Umweltzone fahren darf, ist das Auto zumindest in der Umgebung fast unverkäuflich. Fast alle Nachrüstsysteme haben eine ABE sind von dieser Änderung garnicht betroffen. mfg Stefan Hallo Stefan, da wäre ich mir für die Zukunft nicht mehr so sicher. Wie steht es auf der zweiten Seite der Arbeitsanweisung DEKRA vom 18.11.2008, die eine Änderung der AbgasschlüsselNr. auf Grund von Teilegutachten nach §19 Abs 3 Nr. 4 StVZO untersagt.: "Sinngemäß gilt dies auch für Genehmigungen nach §22 StVZO (ABE)" Ich möchte mich auch nicht wiederholen, aber nach meinem Kenntnisstand werden vom KBA momentan auch keine ABE mehr ausgegeben, die zu einer Änderung der AbgasschlüsselNr. führen. Gruß Klaus |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Wie steht es auf der zweiten Seite der Arbeitsanweisung DEKRA vom 18.11.2008, Die Dekra schickt mir ihre Arbeitsanweisungen nicht ![]() Zitat "Sinngemäß gilt dies auch für Genehmigungen nach §22 StVZO (ABE)" Dann wurde die Anweisung sicher auch vor der entgültigen Veröffentlichung bereits verfasst und ist damit genauso fehlerhaft wir die, die Stromdriver bekommen hat. mfg Stefan |
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Beitrag
#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 721 Beigetreten: 01.05.2006 Wohnort: Schleswig-Holstein / Rendsburg Mitglieds-Nr.: 18951 ![]() |
Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Verwendungsbereich einer ABE durch ein Teilegutachten erweitert wird? Ist das TG dann auch unzulässig?
-------------------- Alles wird gut.
[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT] |
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Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1835 Beigetreten: 02.12.2003 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 830 ![]() |
Dann wurde die Anweisung sicher auch vor der entgültigen Veröffentlichung bereits verfasst und ist damit genauso fehlerhaft wir die, die Stromdriver bekommen hat. mfg Stefan Das ist die Arbeitsanweisung die @Stromdriver bekommen hat!!! -------------------- Der Klügste ist der, der weiß, was er nicht weiß! Sokrates
Dieses ist keine rechts-oder technische Beratung,sondern nur meine persönliche Meinung! |
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Beitrag
#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Das ist die Arbeitsanweisung die @Stromdriver bekommen hat!!! Na, dann wäre ja folgendes auch geklärt ![]() Zitat Welche TP das ist sage ich Dir nicht. Das müsstest Du auch anders herausbekommen. mfg Stefan |
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#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 16.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29628 ![]() |
Dann wurde die Anweisung sicher auch vor der entgültigen Veröffentlichung bereits verfasst und ist damit genauso fehlerhaft wir die, die Stromdriver bekommen hat. Nö, die Arbeitsanweisung ist erst deutlich nach der VkBl gekommen. In der Sache tut sich aber momentan recht viel, einfach mal abwarten, was noch so kommt und was das dann für Wellen fabriziert. |
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Beitrag
#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Zitat Das ist die Arbeitsanweisung die @Stromdriver bekommen hat!!! Inhaltlich ja, aber von einem anderen Absender ![]() Zitat Na, dann wäre ja folgendes auch geklärt ![]() Zitat Welche TP das ist sage ich Dir nicht. Das müsstest Du auch anders herausbekommen. Da irrst Du. Da hat wohl nicht nur mein TP-Leiter "Mist gebaut". ![]() Gruß, Chris |
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Beitrag
#39
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 ![]() |
Auszug aus der heute veröffentlichten Arbeitsanweisung:
ABE können zurzeit noch angewendet und, sofern gefordert, noch auf deren Basis positive Gutachten/Änderungsabnahmen erstellt werden, da eine ABE eine behördliche Genehmigung ist und die Frage, ob eine ABE gültig ist und erst amtlich widerrufen werden muss, unter den Juristen der Behörden uneinheitlich beantwortet wird. D.h. ABE werden bis auf weiteres akzeptiert. Gruß, Chris |
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Beitrag
#40
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 12.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45804 ![]() |
@verkehrsblatt
"Soweit mir bekannt, haben aber nur die Teilegutachten §19 Abs3 Nr 4 STVZO diese 52. Ausnahmeverordnung als Grundlage, die auf SchlüsselNr. 77 aufrüsten." Das verstehe ich nicht ganz: Wieso kann nicht jedes Teilegutachten mit der 52. Ausnahmeverordnung abgedeckt sein, welches Fahrzeuge für den genannten Bauzeitraum betrifft und die unter Absatz 2 aufgeführten Emissionswerte wenigstens erfüllt? Wieso sollen dies nur diejenigen sein, die auf Schlüsselnummer 77 aufrüsten? Ich kann keine Begrenzung auf eine bestimmte Schlüsselnummer finden. Hier der komplette Text der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO: § 1 Abweichend von § 47 Abs. 3 Nr. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gelten Kraftfahrzeuge auch dann als schadstoffarm im Sinne der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/59/EWG des Rates vom 28. Juni 1993 (ABl. EG Nr. L 186 S. 21), wenn sie vor dem a) vor dem 1. Oktober 1995 oder b) bei mehr als sechs Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes oder einer Gesamtmasse von mehr als 2.500 kg und einer Bezugsmasse von mehr als 1.250 kg vor dem 1. Oktober 1998 erstmals in den Verkehr gekommen sind und nach dem 1. Januar 1996 nachträglich mit einem Abgasreinigungssystem versehen worden sind. Dies gilt nur, wenn 1. das Abgasreinigungssystem a) mit einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genehmigt ist oder b) im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genehmigt ist oder c) durch ein Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für unbedenklich erklärt und die Abnahme nach dieser Vorschrift unverzüglich durchgeführt und bestätigt worden ist, 2. im Rahmen einer Abgasprüfung nach Anhang I Nr. 5.3.1 in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/59/EWG des Rates vom 28. Juni 1993 (ABl. EG Nr. L 186) nachgewiesen worden ist, daß die mit dem eingebauten Abgasreinigungssystem ermittelten Abgaswerte, multipliziert mit dem entsprechenden Verschlechterungsfaktor nach Nummer 5.3.5.2 des Anhangs I, die in Nummer 7.1.1 genannten Grenzwerte für die Fahrzeugklasse M nicht übersteigen, 3. die Dauerhaltbarkeit des Abgasreinigungssystems für mindestens 2 Jahre oder 80.000 km gewährleistet ist, 4. die Nachrüstung keine nachteiligen Auswirkungen, insbesondere auf das Betriebsverhalten, die Betriebssicherheit, den Kraftstoffverbrauch und das Geräuschverhalten des Kraftfahrzeugs, hat und 5. alle für die Nachrüstung mit dem Abgasreinigungssystem erforderlichen Teile ordnungsgemäß eingebaut sind und die einwandfreie Funktion des Abgasreinigungssystems von einer für die Durchführung der Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit Anlage VIIIa Nr. 3.1.2 oder 3.2 anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt, sofern diese die Nachrüstung selbst durchgeführt hat oder durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII bestätigt worden ist. |
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Beitrag
#41
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 26.05.2009 Mitglieds-Nr.: 48586 ![]() |
Hallo zusammen,
ich möchte das Thema gerne nochmal ausbuddeln und fragen wie die aktuelle Lage bzgl. der Umrüstungen ist, ob sich noch Änderungen ergaben oder ob der Status quo der letzten Postings nach wie vor geltend ist. Bleiben überhaupt noch Möglichkeiten der Änderung des Schlüssels, abgesehen von einer ABE? §21-Abnahme mit Abgastest? (Mir sind die Prüfverfahren und die Kosten dafür durchaus bekannt). |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2025 - 05:02 |