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> einen personengebundenen Behindertenparkplatz in der Nähe vom Wohnort., einen personengebundenen Behindertenparkplatz in der Nähe vom Wohnart
Najade
Beitrag 23.03.2010, 16:29
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Leute!
Vielleicht kennt sich jemand aus. Ich habe als Rollstuhlfahrerin (Laufen geht gar nicht) einen blauen EU-Parkausweis. Wollte auch einen personengebundenen Behindertenparkplatz in der Nähe meines Wohnorts beantragen. Bzw. ich habe einen Antrag an die Behörde geschickt. Der Antrag war abgelent mit der Begründung:

erstens: wir haben genug Platz auf der Straße

Ja, ich wohne in einem Ort, wo nur diese kleinen Eigentumhäuser stehen. Aber fast jeder parkt dann sein Auto gerade draußen auf der Straße und wenn ich abends nach Hause komme, finde ich keinen freien Platz in der Nähe. Da die Straße immer dreckig ist (nach dem Regen steht lange Wasser), im Winter der Schnee nicht geräumt wird (kein Winterdienst kommt vorbei), kann man sich schon gut vorstellen, wie nicht einfach ist, mehrere Meter durch den Schlamm, tiefes Wasser oder Schnee im Rollstuhl vom Auto bis zum Haus zu fahren, falls ich mein Auto weit draußen parken muss.

zweite Begründung der Dame aus der Straßenbehörde, warum mein Antrag abgelehnt ist: wir haben vor dem Haus ein Grundstück, ich könnte das Auto auf dem Grundstück parken.

Entschuldigung! Ich miete in einem Zweifamilienhaus eine Wohnung und nicht das Grundschtück selbst! Außerdem steht das Haus (mit dem Grundstück) in einer sogenannten zweiten Reihe. Das bedeutet: man muss aus dem Auto raus, das Tor aufmachen, einfahren, wieder aus dem Auto raus, das Tor zumachen, durch das Grundstück der Nachbaren (erstes Haus von der Straße) fahren. Wie "einfach" sind diese Prozeduren für eine querschnittsgelähmte Rollstuhlfahrerin brauche ich vielleicht nicht zu erklären. Mehrmaliges Aus- und Verladen eines 11 kilo schweren Rollstuhls, abgesehen vom Aus-und Einsteigen ist kein Kinderspiel.

Kennt ihr in der Situation aus? Wo soll ich mich beschweren und bringt es was oder nicht?
Danke im Voraus!

Der Beitrag wurde von Najade bearbeitet: 23.03.2010, 16:32
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columbo
Beitrag 23.03.2010, 17:22
Beitrag #2


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Ich würde mich an den Behindertenbeauftragten wenden, falls die Stadt einen solchen hat.
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klingeling
Beitrag 23.03.2010, 19:55
Beitrag #3


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Zitat (columbo @ 23.03.2010, 17:22) *
Ich würde mich an den Behindertenbeauftragten wenden, falls die Stadt einen solchen hat.


Das find ich auch eine gute Idee.


Und parallel würde ich die Nachbarn aus der Strasse mal einladen und mit diesen ein ruhiges Gespräch führen, ob es wohl möglich sei, Dir einen Platz vor Eurem Grundstück freizuhalten und dort ein Infoschild aufzustellen? Quasi einen inoffiziellen selbstgemachten Behindertenparkplatz?

Und wegen des Tores, wem gehört es, den Besitzern des vorderen Hauses? Dann könnte man evtl. mit denen regeln, dass dort ein elektronisch gesteuerter Öffnungsmechanismus angebaut wird, den Du vom Auto aus schalten könntest?

Bekannte von mir haben ein Schiebetor zum Hof, das so funktioniert und Garagen bekommt man schließlich auch so auf.
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moderatschnell
Beitrag 23.03.2010, 20:39
Beitrag #4


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Hallo Najade,

Zitat (columbo @ 23.03.2010, 17:22) *
Ich würde mich an den Behindertenbeauftragten wenden, falls die Stadt einen solchen hat.


Halte ich auch für eine gute Idee.

Und wenn Eure Stadt/Gemeinde noch keinen Behindertenbeauftragten hat,
wegen der Sache direkt an den Bürgermeister schreiben.

-moderat-mit-rolli


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aber mein Teppich, der kann fliegen!
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Max84
Beitrag 24.03.2010, 15:25
Beitrag #5


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Hast Du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid Deines Antrages erhalten ?

Die Einrichtung von personengebunden Schwerbehindertenparkplätzen steht im pflichtgemäßem Ermessen der Behörde. Einen generellen Anspruch darauf gibt es nicht.

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat aber eine Prüfung vorzunehmen, in wie weit sie ihr Ermessen im konkreten Einzelfall ausübt.

Die Verwaltungsvorschrift zum § 45 Abs. 1 b Ziff. 2 StVO lautet wie folgt.

2. a) Parkplätze für bestimmte schwerbehinderte Menschen des oben erwähnten Personenkreises, z. B. vor der Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte, setzen eine Prüfung voraus, ob

- ein Parksonderrecht erforderlich ist. Das ist z. B. nicht der Fall, wenn Parkraummangel nicht besteht oder der Schwerbehinderte in zumutbarer Entfernung
öffentlichen Verkehrsraumes hat,

- ein Parksonderrecht vertretbar ist. Das ist z. B. nicht der Fall, wenn ein Haltverbot (Zeichen 283) angeordnet wurde,

- ein zeitlich beschränktes Parksonderrecht genügt.


Die Prüfung der o.g. Kriterien ist immer auf den Einzelfall anzuwenden (Örtliche Voraussetzungen, vorhandener Parkraum, Parksituation zu unterschiedlichen Tageszeiten, Art und schwere der Behinderung in Bezug auf die Zumutbarkeit einer zurückzugelenden Entfernung zwischen Wohnung und Fahrzeug usw.) Eine lapidare Begründung „es ist genug Platz auf der Straße“ ist sicherlich hierfür nicht ausreichend.

Da es aber – wie erwähnt – keinen Rechtsanspruch auf Einrichtung eines solchen Parkplatzes gibt (außer das Ermessen der Behörde ist auf Null reduziert), ist zumindest eine Durchsetzung auf rechtlichem Wege äußerst schwierig.

Ein Gericht stellt nur fest, ob die Entscheidung der Behörde ermessensfehlerfrei ist. Die Idee mit dem Schwerbehindertenbeauftragten – sofern vorhanden – ist gut. Ich würde aber trotzdem auf eine vernünftige Begründung der Ablehnung bestehen.
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nachteule
Beitrag 24.03.2010, 23:27
Beitrag #6


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Hallo, Najade,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Willst Du in der Wohnung längerfristig wohnen, oder nur kurze Zeit?

Die Frage mag eigenartig klingen rolleyes.gif , hat aber einen Grund:

Wenn Du vorhast, dort länger zu wohnen, würde es sich bestimmt lohnen, mal mit den Nachbarn und auch dem Vermieter zu reden, ob es nicht möglich ist, dass

1.: das Tor offen bleibt (oder aber ein elektrischer Torantrieb, wie bereits vorgeschlagen) und

2.: das freie Grundstück zu einem richtigen Stellplatz auszubauen.

Das hätte den Vorteil, dass Du Deinen eigenen Parkplatz hast, der nicht direkt an der Straße liegt und dass dieser Parkplatz frei bleibt.

Zusätzlich kommt ja das von Dir angesprochene Problem mit dem Schnee:

Wenn Du einen Parkplatz an der Straße hast, wird dieser bestimmt nicht immer freigeräumt.

Gerade bei so einem Winter, wie wir ihn bis vor kurzem hatten, ist das sicher problematisch mit dem Rollstuhl.

Hättest Du den Stellplatz vor der Haustüre, wäre es doch sicher möglich, mit demjenigen, der den Winterdienst übernimmt, auszumachen, dass auch der Stellplatz geräumt wird.

Wäre das eine Alternative? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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cheffe
Beitrag 25.03.2010, 00:29
Beitrag #7


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Zitat (Najade @ 23.03.2010, 16:29) *
Entschuldigung! Ich miete in einem Zweifamilienhaus eine Wohnung und nicht das Grundschtück selbst! Außerdem steht das Haus (mit dem Grundstück) in einer sogenannten zweiten Reihe. Das bedeutet: man muss aus dem Auto raus, das Tor aufmachen, einfahren, wieder aus dem Auto raus, das Tor zumachen, durch das Grundstück der Nachbaren (erstes Haus von der Straße) fahren. Wie "einfach" sind diese Prozeduren für eine querschnittsgelähmte Rollstuhlfahrerin brauche ich vielleicht nicht zu erklären.

Ich würde hier im Zusammenspiel mit dem Vermieter eine technische Lösung anstreben. Fester Stellplatz für Dein Fahrzeug auf privater Fläche vor Deiner Wohnung (da brauchts keine offizielle Genehmigung - Vermieter hat Hausrecht) plus fernbedienbarer Öffnungs- und Schließmechanismus für das Tor, steuerbar aus Deinem Fahrzeug. Die notwendige Technik kostet mittlerweile nur einen Kleckerbetrag und funktioniert zuverlässig.


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Najade
Beitrag 30.03.2010, 11:25
Beitrag #8


Neuling


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Ich bedanke mich bei euch allen für eure Tips. Ich denke, ich versuche es erstmal mit einem Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid von der Behörde. Falls es nicht funktioniert, werde über einen fernbedienbaren Öffnungs- und Schließmechanismus für das Tor nachdenken. Weiß jemand, wie viel das Ding kostet? Ich denke, ich muss da nicht erklären, dass Behinderte nicht immer die Reichsten sind. :-) Ich befürchte, das Tor müsste man dann auch umbauen.
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auto67
Beitrag 30.03.2010, 14:20
Beitrag #9


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Zitat (Najade @ 30.03.2010, 11:25) *
Weiß jemand, wie viel das Ding kostet? Ich denke, ich muss da nicht erklären, dass Behinderte nicht immer die Reichsten sind. :-) Ich befürchte, das Tor müsste man dann auch umbauen.
Bist Du berufstätig? Wenn ja, dann kannst Du wahrscheinlich einen Zuschuss von der "Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf" (frührere Bezeichnung: Fürsorgestelle) beantragen. Zuschussfähig ist alles, was Deine Integration in den beruflichen Alltag unterstützt.

Viele Grüße! wavey.gif
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haidi
Beitrag 30.03.2010, 18:22
Beitrag #10


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Zitat (Najade @ 30.03.2010, 12:25) *
Ich bedanke mich bei euch allen für eure Tips. Ich denke, ich versuche es erstmal mit einem Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid von der Behörde. Falls es nicht funktioniert, werde über einen fernbedienbaren Öffnungs- und Schließmechanismus für das Tor nachdenken. Weiß jemand, wie viel das Ding kostet? Ich denke, ich muss da nicht erklären, dass Behinderte nicht immer die Reichsten sind. :-) Ich befürchte, das Tor müsste man dann auch umbauen.


Im Allgemeinen musst das Tor nicht umbauen, es gibt diese Öffnungsmechanismen auch für Drehtore, nicht nur für Schiebetore.

Hannes
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