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Fairbanks
Beitrag 08.01.2025, 09:28
Beitrag #1


Neuling


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Hallo und guten Tag zusammen!

Wir haben folgendes Problem mit der Beschilderung in unserem Dorf:

An jeder Einfahrtstraße zu unserem Dorf stehen 30km Schilder, jedoch wird keine 30km Zone ausgewiesen. An der einzigen Kreuzung werden diese 30km Schilder jedoch nicht wieder holt, was zu der absurden Situation führt, das ab dieser Kreuzung alle Straßen in die Fahrtrichtung Dorfauswärts mit 50km/h befahren werden dürfen, Dorfeinwärts aber nur mit 30km/h. Das wiederum führt dazu, das der LKW Verkehr unsere Straße als willkommene Abkürzung nutzt und dies gern, da man ja eh 50 fahren darf mit 60 bis 70km/h. Unsere Straße ist lediglich 380-400cm breit, keine Trennung, kein Bürgersteig, dafür aber Alleebäume auf beiden Seiten der Fahrbahn in max. 1m Entfernung zu dieser und etwa 8 - 10m Entfernung zu einander.
Meine Frage lautet nun: Ist es überhaupt zulässig, in so einer kleinen Straße unterschiedliche Geschwindigkeiten für die beiden Fahrtrichtungen zu erlauben. Der zuständige Sachbearbeiter im örtichen Ordnungsamt sieht da keinen Handlungsbedarf, ist allerdings auch auf der Zielgraden seines Berufslebens und dementsprechend motiviert.
Besten Dank für Informationen oder Hinweise wo wir uns da Rechtssicherheit verschaffen können
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random
Beitrag 08.01.2025, 09:46
Beitrag #2


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Ich überlasse mal die Frage an die Verwaltungsfachkräfte, jedoch grundsätzlich dürfen die Straßen nicht mit :50: befahren werden. Es gilt auch nach der Kreuzung :30:.
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Margirus
Beitrag 08.01.2025, 10:12
Beitrag #3


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Könntest Du bitte durch Google Maps die betreffenden Straßen verlinken?
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VPL
Beitrag 08.01.2025, 11:07
Beitrag #4


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Zitat (random @ 08.01.2025, 09:46) *
Ich überlasse mal die Frage an die Verwaltungsfachkräfte, jedoch grundsätzlich dürfen die Straßen nicht mit :50: befahren werden. Es gilt auch nach der Kreuzung :30:.


Außer ich biege als nicht-Ortskundiger aus einer nicht-"Einfahrtsstraße" wieder in eine "Einfahrtsstraße" ein. Dann habe ich 1. kein Streckengebotsschild und 2. keine Kenntnis des Streckengebotsschildes für den Abschnitt in den ich einfahre.

Zitat (Fairbanks @ 08.01.2025, 09:28) *
Das wiederum führt dazu, das der LKW Verkehr unsere Straße als willkommene Abkürzung nutzt und dies gern, da man ja eh 50 fahren darf mit 60 bis 70km/h. Unsere Straße ist lediglich 380-400cm breit, keine Trennung, kein Bürgersteig, dafür aber Alleebäume auf beiden Seiten der Fahrbahn in max. 1m Entfernung zu dieser und etwa 8 - 10m Entfernung zu einander.


Ich halte es für relativ unwahrscheinlich (nicht ausgeschlossen!), dass Lkw angesichts der Umstände mit messbaren 60-70 km/h durch den Ort fahren. Aber 45-50 km/h sind da eigentlich auch schon zu viel.
Habt ihr mal ein Dialogdisplay mit Geschwindigkeitsmessung (und Speicherung) aufhängen lassen? Das schafft zumindest mal Klarheit über die tatsächlichen Tempi.
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random
Beitrag 08.01.2025, 11:34
Beitrag #5


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Zitat (VPL @ 08.01.2025, 11:07) *
Außer ich biege als nicht-Ortskundiger aus einer nicht-"Einfahrtsstraße" wieder in eine "Einfahrtsstraße" ein. Dann habe ich 1. kein Streckengebotsschild und 2. keine Kenntnis des Streckengebotsschildes für den Abschnitt in den ich einfahre.


1: ja
2: ja
3: Die zulässige Höchstgewschwindigkeit beträgt dennoch 30.

Versteh mich nicht falsch. Ich heiße die Beschilderung nicht gut, ich wollte nur diese Seite klarstellen. Die umgekehrte Situation sieht man auch häufig genug. Es wird z.B. wegen einem Kindergarten 30 angeordnet und nicht aufgehoben. Faktisch hätte somit die komplette Ortsdurchfahrt 30. Und speziell in diesem Fall halte ich das regelmäßig für vorsätzlich.
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auchdasnoch
Beitrag 08.01.2025, 11:55
Beitrag #6


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Zitat (Fairbanks @ 08.01.2025, 09:28) *
was zu der absurden Situation führt, das ab dieser Kreuzung alle Straßen in die Fahrtrichtung Dorfauswärts mit 50km/h befahren werden dürfen
Nein. Es gilt weiterhin Tempo 30.



Zitat (Fairbanks @ 08.01.2025, 09:28) *
Meine Frage lautet nun: Ist es überhaupt zulässig, in so einer kleinen Straße unterschiedliche Geschwindigkeiten für die beiden Fahrtrichtungen zu erlauben.
Grundsätzlich ist das zulässig und kommt, wenn auch selten, mitunter vor. In der geschilderten Situation ist das aber nicht der Fall.
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Fairbanks
Beitrag 08.01.2025, 12:50
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (VPL @ 08.01.2025, 11:07) *
Ich halte es für relativ unwahrscheinlich (nicht ausgeschlossen!), dass Lkw angesichts der Umstände mit messbaren 60-70 km/h durch den Ort fahren. Aber 45-50 km/h sind da eigentlich auch schon zu viel.
Habt ihr mal ein Dialogdisplay mit Geschwindigkeitsmessung (und Speicherung) aufhängen lassen? Das schafft zumindest mal Klarheit über die tatsächlichen Tempi.


Zunächst einmal Danke für die bereits eingegangenen Antworten.
Bin selbst über 25 Jahre selbstständiger Spediteur mit 8 Fernverkehrszügen, sowie je einem guten halben Dutzend Nahverkehrs LKW (7,5t) und Kleintransportern, Sprinter u.ä. gewesen. Dies nur um klarzustellen, dass ich kein Autohasser bin oder Schwierigkeiten mit großen Fahrzeugen habe. Auch habe ich kein Problem damit, wenn die Bauern der umliegenden Felder, während der Erntezeit, an Sonn- und Feiertagen unsere Straße bis tief in die Nacht befahren. Dies ist unumgänglich und darüber sollte man sich im Klaren sein, wenn man aufs Land zieht. ABER: die angesprochenen Transporte werden von Speditionsunternehmern durchgeführt. Es handelt sich hierbei um den Abtransport von Zuckerrüben, die nach der Ernte bei einem Bauern zwischengelagert werden, da die Fabrik natürlich nicht alle geernteten Rüben zeitnah verarbeiten kann. Da erschließt sich mir die Notwendigkeit diese Transporte bis 23 oder 24 Uhr durchzuführen schon mal nicht. Was nun die gefahrenen Geschwindigkeiten angeht, so bin ich nach rund 3 Jahrzehnten im Transportgewerbe durchaus in der Lage, zwischen einem 30 oder 50 oder 70 km/h fahrenden LKW zu unterscheiden, nicht nur durch die Optik, da sind die zahlreichen Bäume als Orientierung echt hilfreich, sondern auch schon am Motorgeräusch. Außerdem gibt es hier in der Straße nur eine einseitige Bebauung, auf der anderen Seite ist hinter der Baumreihe bereits wieder Ackerland. Der LKW Verkehr ist auch nur saisonal und temporär, dann aber ziemlich extrem, wir reden hier über 50 -80 40 Tonnern, schwerpunktmäßig in den Morgenstunden und am Nachmittag/Abend.
Im Dorf gibt es lediglich 2 Straßen, eine Durchgangsstraße sowie eine im 90 Gradwinkel abgehende Straße. Die beiden Straße bilden ergo eine T-Kreuzung. An den jeweiligen Ortseingängen stehen 30er-Schilder, und es stehen elektronische Warntafeln, die die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen, allerdings natürlich auch nur in Richtung Ortsmitte. Da an der T-Kreuzung keinerlei Schilder mehr stehen, wird, mein Kenntnisstand, die 30er-Beschränkung aufgehoben, sobald ich um die Ecke gefahren bin, bzw. auch, wenn ich geradeaus fahrender Weise die Einmündung passiere. Das führt, wie im Eröffnungspost geschrieben, dazu dass bei uns in der Straße in der einen Richtung, Ortsmitte, 30 gilt, Orts auswärts aber 50. Natürlich ist auch 50 schon zu schnell, wenn man bedenkt das ein LKW, auch ohne Außenspiegel gut 2,5 m breit ist, dieser natürlich auch nicht auf der Außenkante des Asphaltbelages fährt und dementsprechend von den 4m Straßenbreite bestenfalls noch ein knapper Meter für Fußgänger, Fahrradfahrer o.ä. bleibt, vorausgesetzt dieser bewegt sich auf der Außenkante des Asphalts. Da muss man kein ängstlicher Zeitgenosse sein um sich zwischen den Bäumen in Sicherheit zu bringen, wenn einem ein 40tonner im Dunkeln oder bei Regen entgegenkommt.
Aber das sind alles nachrangige Probleme, denn zunächst einmal muß geklärt werden, ob die vorhandene Beschilderung nur fehlerhaft oder auch unzulässig ist. Habe übernächste Woche einen Termin bei dem zuständigen Sachbearbeiter und wüßte dann gern, wie die rechtliche Lage ist
Besten Dank und ebensolchen Gruß

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 08.01.2025, 16:18
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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Explosiv
Beitrag 08.01.2025, 14:07
Beitrag #8


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Die rechtliche Lage ist die, dass VZ, die Tempolimits vorgeben, so lange gelten, bis ein anderes VZ etwas neues anordnet (z.B. anderes Limit, Aufhebung des Limits, Ortseingangs- oder -ausgangsschilder), oder die Straße endet. Kreuzungen und Einmündungen führen nicht dazu, dass eine Straße endet und somit gilt das Limit weiterhin. Auch, wenn der Straßenname hinter der Kreuzung/Einmündung sich ändert. Eine Straße endet vielmehr, wenn sie mit einer T-Kreuzung auf eine andere Straße trifft und somit nicht weiterführt. Oder an einem Kreisel, da die Kreisfahrbah eine eigene in sich geschlossene Straße ist und an jedem Ast eine neue Straße beginnt bzw. dort endet. Auch endet eine Straße, wenn sich ihr Charakter ändert, etwa, wenn aus einer Landstraße eine Kraftfahrstraße oder BAB wird. Und natürlich endet eine Straße auch, wenn sie mitten in der Pampa aufhört, oder an einem Fluss- oder Meeresufer.

Allerdings: wenn man an der Einmündung in die andere Straße einbiegt und dort steht kein Tempo 30 VZ, gilt dort die allgemeine zHG igO. Also 50.
Umgekehrt, wenn man aus der nicht durchgehenden Straße in die Durchgangsstraße einbiegt, gelten dort auch ohne neues VZ mit T30 auch für den Einbieger die 30. Wenn er davon weiß oder es wissen müsste kann Nichtbeachtung sanktioniert werden, ansonsten nicht. Einmalig.

Man könnte anregen, dass zur Verdeutlichung des Tempolimits auch hinter der T-Kreuzung an dieser das Tempolimit für beide Richtungen noch mal wiederholt wird. Und man könnte anregen, dass dieses Limit während der Stoßzeit des Rübentransports auch kontrolliert wird.


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VPL
Beitrag 08.01.2025, 14:44
Beitrag #9


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Zitat (random @ 08.01.2025, 11:34) *
Zitat (VPL @ 08.01.2025, 11:07) *
Außer ich biege als nicht-Ortskundiger aus einer nicht-"Einfahrtsstraße" wieder in eine "Einfahrtsstraße" ein. Dann habe ich 1. kein Streckengebotsschild und 2. keine Kenntnis des Streckengebotsschildes für den Abschnitt in den ich einfahre.


1: ja
2: ja
3: Die zulässige Höchstgewschwindigkeit beträgt dennoch 30.

Versteh mich nicht falsch. Ich heiße die Beschilderung nicht gut, ich wollte nur diese Seite klarstellen. Die umgekehrte Situation sieht man auch häufig genug. Es wird z.B. wegen einem Kindergarten 30 angeordnet und nicht aufgehoben. Faktisch hätte somit die komplette Ortsdurchfahrt 30. Und speziell in diesem Fall halte ich das regelmäßig für vorsätzlich.


Du hast vollkommen Recht. Dennoch ist in meinem - zugegeben recht speziellen - Szenario letzinstanzlich das Fahren mit 50 km/h nicht vorwerfbar wavey.gif

Das haben die auf der BAB 45 mal auf die Spitze getrieben: sehr häufig Tempo 80 angeordnet und jeweils hinter den Ausfahrten nicht wieder aufgehoben. MSDWGI!
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F117
Beitrag 08.01.2025, 14:59
Beitrag #10


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Und wenn man schon mal dran ist, könnte man zum Lärmschutz auch ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge >7,5 t von 22-6 Uhr anregen ...


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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