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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (Kölnfahrer @ 17.08.2005, 14:28) Aber es muss ja so befestigt sein, dass das Kennzeichen nie verdeckt wird. Und da scheidet die Sattelstütze wegen möglicher Beladung des Gepäckträgers oder einer herunterhängenden, um die Hüfte gebundenen Jacke aus. Wenn aber Sattelstütze und Schutzblech ausscheiden, wird es langsam eng. Auf dem Rücklicht? ![]() ![]() -------------------- MfG Thomas
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#102
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 ![]() |
Wie wärs hiermit:
![]() Dann hat sich auch das Problem mit dem Sicherheitsabstand zu den Radfahrern erübrigt... ![]() -------------------- Viele Grüße,
MM |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 ![]() |
Zitat (ts1 @ 17.08.2005, 14:39) Auf dem Rücklicht? ![]() ![]() Bei Rennrädern, die kein Rücklicht haben müssen? ![]() ![]() -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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#104
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Zitat (MickyMaus @ 17.08.2005, 14:40) Dann hat sich auch das Problem mit dem Sicherheitsabstand zu den Radfahrern erübrigt... ![]() und auf gemeinsamen fuß- und radwegen kann man so lustig die omis umrasieren... ![]() -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#105
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (Kölnfahrer @ 17.08.2005, 15:09) Bei Rennrädern, die kein Rücklicht haben müssen? Seitlich am Rahmen und hinten auf dem Trikot wie eine Startnummer. ![]() ![]() ![]() -------------------- MfG Thomas
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#106
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@ all
Vor der Vignette hatten wir auch Nummernschilder. Ganz pfiffige flochten das Nummernschild durch die Speichen ![]() Gruss -chuchichäschtli -------------------- Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
Er wartet, bis sie es selbst tut. |
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#107
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Zitat (ts1 @ 17.08.2005, 15:16) Seitlich am Rahmen und hinten auf dem Trikot wie eine Startnummer. ![]() Sichere Sache, bei der Scharfkantigkeit dieser Teile. ![]() Bei seitlicher Rahmenanbringung außerdem von einer Seite nicht lesbar. -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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#108
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (Kölnfahrer @ 17.08.2005, 15:39) Sichere Sache, bei der Scharfkantigkeit dieser Teile. Nicht aus hartem scharfkantigem Metall, da reicht auch etwas gummiartiges. ![]() Bei seitlicher Rahmenanbringung außerdem von einer Seite nicht lesbar. Und man könnte es sogar beidseitig bedrucken. Geht ja nicht um Fälschungssicherheit. Und wenn, dann wären die eigentlichen Papperl für Fahrrad-Haftpflicht/TÜV/ASU ja auch nur flexible Aufkleber mit Hologramm usw. -------------------- MfG Thomas
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#109
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3436 Beigetreten: 04.06.2004 Wohnort: CCAA Mitglieds-Nr.: 3623 ![]() |
Zitat (ts1 @ 17.08.2005, 15:56) Geht ja nicht um Fälschungssicherheit. Ach ein Fahrradkennzeichen soll dann keine Urkunde sein? Zitat Und wenn, dann wären die eigentlichen Papperl für Fahrrad-Haftpflicht/TÜV/ASU ja auch nur flexible Aufkleber mit Hologramm usw. Die sind anbringungstechnisch unproblematisch, wie die derzeitige Schweizer Lösung. Aber wiederum noch schwerer zu lesen als ein Mofakennzeichen, also zu Denunziationszwecken auch wieder ungeeignet. Und einen anderen Zweck sollen sie ja nicht haben. ![]() -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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@Klausimausi
Du bist scheinbar ein Kampfradfahrer ![]() Zitat Zitat Da frage ich mich doch, ob diejenigen etwa Angst haben, weil sie u. U. selber wie ein Rambo unterwegs sind den anders denkenden etwas "beweisen" wollen - Respekt. Netter rhetorischer Versuch, ablenken zu wollen ![]() @Kölnfahrer Zitat Zitat (Eichbaum @ 17.08.2005, 02:20) Aber alles in allem schließe ich mal ab: . Wann ein Thema abgeschlossen ist, entscheiden die Moderatoren oder die gesamte Forengemeinschaft, indem nichts mehr gepostet wird. Nicht mal die einfachsten Sätze werden verstanden ![]() Zitat Zitat Denn derjenige, der nichts zu befürchten hätte, dem wäre eine Kennzeichenpflicht doch egal, oder? Theoretisch ja. Praktisch hätte aber jeder Radfahrer was zu befürchten. Nämlich, dass er sich ständig mit Anzeigen von Denunzianten herumschlagen muss, die entweder von ahnungsfreien aber geltungsbedürftigen Autofahrern gestellt wurden, weil der Radler z.B. wg. fehlender Benutzungspflicht scheinbar(!) StVO-widrig die Fahrbahn benutzt hat, oder von Neidhammeln, die zwar zu faul sind, selber zum Rad zu wechseln, aber den Radlern ihr schnelleres Fortkommen nicht gönnen und deswegen Fehlverhalten anzeigen, von dem sie selbst gar nicht betroffen waren. Und in dem ach so häufig auftretenden Fall, dass der Radler mit seinen von Nichtradfahrern gefühlten 40-50 km/h, mit denen er angeblich durchschnittlich unterwegs ist, einen Fußgänger erst um- und dann überfährt - selbstverständlich wie immer, ohne dabei selbst zu stürzen oder auch nur an Geschwindigkeit zu verlieren - wird das Kennzeichen ohnehin nichts nützen. Wenn an meinem Fahrrad hinten ein Mofakennzeichen dran ist und ich Dich von hinten unerwartet ramme (natürlich als Rad-Rambo wie immer mit voller Absicht...), mache ich jede Wette, dass Du nicht in der Lage bist, es zu lesen und Dir zu merken, bevor ich über alle Berge bin. Nebenbei musst Du aber, selbst wenn das gelungen sein sollte, auch noch mich zweifelsfrei identifizieren, sonst nützt das Kennzeichen gar nix. Ganz schön viel zu merken für so eine plötzliche Situation... Na allein dieses Posting von dir, welches von Ausreden nur so strotzt, rechtfertigt schon eine Kennzeichenpflicht für Radfahrer. Und ein Identifizieren mit Nummerschild ist um einiges leichter als ohne. Ich sag nur Fahrtenbuchpflicht... ![]() -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Zitat (Janus @ 17.08.2005, 12:12) Zitat (Eichbaum @ 16.08.2005, 01:08) @Janus Ich schreie nicht! Großschreibung ist schreien, Fett ist nur Hervorhebung! Ausrufezeichen sind auch Schreien. Zwei hintereinander erst recht. Und das ganze fettgedruckt ist hervorgehobenes Schreien. ![]() ~ Janus Amen. ![]() ![]() -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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#112
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Zitat (Kölnfahrer @ 17.08.2005, 15:09) Zitat (ts1 @ 17.08.2005, 14:39) Auf dem Rücklicht? ![]() ![]() Bei Rennrädern, die kein Rücklicht haben müssen? ![]() ![]() Wo haste denn den Quark her? Ohne Beleuchtung, vorne und hinten, darfste gar nicht im Straßenverkehr unterwegs sein! Auch tagsüber nicht. ![]() -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Zitat (Eichbaum @ 17.08.2005, 22:15) Wo haste denn den Quark her? Der Quark steht detailliert in STVZO_§_67 ![]() |
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beim rennrad muss man ja das rücklicht in der tasche mit sich führen. da wäre dann halt auch das nummernschild / die vignette.
im ernst: mich würde mal interessieren, wie das in der schweiz genau abläuft: - woher bekommt man die vignette? - kostet sie was? - wo muss man sie anbringen? (insbesondere an rennrädern) - muss man verkaufte fahrräder ummelden / verschrottete abmelden? - seit wann gibt es die kennzeichen, seit wann die vignetten? - wie hoch ist der radverkehrsanteil in der schweiz / in schweizer städten? - gibt es zahlen darüber, wie sich die einführung einer kennzeichnung auf den radverkehrsanteil ausgewirkt hat? kann das jemand beantworten? -------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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#115
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Zitat (Eichbaum @ 17.08.2005, 22:15) Wo haste denn den Quark her? Ohne Beleuchtung, vorne und hinten, darfste gar nicht im Straßenverkehr unterwegs sein! Auch tagsüber nicht. ![]() Leider falsch. Ich sag dir aber nicht wo das steht. Reicht mir wenn ich als dummer Radfahrer weiss, dass ich tagsüber ohne Beleuchtungsanlage herumfahren darf und noch nicht einmal eine dabei haben muss. Stand auch letztens wieder in der ADAC Zeitung. "Räder ohne Beleuchtung haben im öffentlichen Strassenverkehr nichts zu suchen". Sehr gute Recherche von den Jungs, mein Beifall. Keine Ahnung aber ne Meinung und so richtig Stimmung machen. So, bis Montag in zwei Wochen. Werde erst mal so richtig die Sau raus lassen auf meinem Renner. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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Zitat (chriziko @ 17.08.2005, 22:29) beim rennrad muss man ja das rücklicht in der tasche mit sich führen. im ernst: mich würde mal interessieren, wie das in der schweiz genau abläuft: - woher bekommt man die vignette? - kostet sie was? - wo muss man sie anbringen? (insbesondere an rennrädern) - muss man verkaufte fahrräder ummelden / verschrottete abmelden? - seit wann gibt es die kennzeichen, seit wann die vignetten? - wie hoch ist der radverkehrsanteil in der schweiz / in schweizer städten? - gibt es zahlen darüber, wie sich die einführung einer kennzeichnung auf den radverkehrsanteil ausgewirkt hat? kann das jemand beantworten? Zur Rennradbeleuchtung. Du musst sie auch nicht bei dir tragen, unter gewissen Umständen. Radnummerschilder in der Schweiz sin, meines Wissens, nur im Kanton Basel Pflicht. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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ja, bei rennen muss ich sie nicht bei mir tragen.
-------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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Zitat (chriziko @ 17.08.2005, 22:38) ja, bei rennen muss ich sie nicht bei mir tragen. Das auch. Aber auch im ganz normalen öffentlichen Strassenverkehr kannst Du ohne Beleuchtungsanlage rumfahren und musst auch Keine dabei haben. Unter gewissen Umständen wie ich sagte. Ich will das aber hier nicht preisgeben, da mir in diesem Forum zu viele Schlauberger mit vorgefassten Meinungen unterwegs sind. Die sollen sich mal lieber selber schlau machen oder bei ihrer Meinung bleiben. Ist mir eigentlich egal. Ich werde dir die Begründung mit der Beleuchtung an anderer Stelle zukommen lassen. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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Zitat (sigggi @ 17.08.2005, 22:31) ADAC Zeitung Na die schreiben, des öfteren Mist über Radfahrer, ist mir auch schon aufgefallen. Man sollte überlegen, diesem Verein den Rücken zu kehren und den Unsinn nicht auch noch unterstützen. ![]() Zitat (sigggi @ 17.08.2005, 22:43) Aber auch im ganz normalen öffentlichen Strassenverkehr kannst Du ohne Beleuchtungsanlage rumfahren und musst auch Keine dabei haben. Unter gewissen Umständen wie ich sagte. Das muß ich mal ausforschen. Mal in Radsportforen umhören... ![]() ![]() |
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Zitat (sigggi @ 17.08.2005, 22:43) Zitat (chriziko @ 17.08.2005, 22:38) ja, bei rennen muss ich sie nicht bei mir tragen. Das auch. Aber auch im ganz normalen öffentlichen Strassenverkehr kannst Du ohne Beleuchtungsanlage rumfahren und musst auch Keine dabei haben. Unter gewissen Umständen wie ich sagte. wenn diese umstände nicht in der stvo genannt sind, kann es sie eigentlich nicht geben, oder? -------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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Zitat (chriziko @ 17.08.2005, 23:02) wenn diese umstände nicht in der stvo genannt sind, kann es sie eigentlich nicht geben, oder? Vielleicht gibts ja irgendwo einen Anhang xy zur Anlage z der Übergangsbestimmung a. ![]() ![]() |
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einigungsvertrag?
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Man lernt halt nie aus.
Allerdings gilt diese Ausnahme nur für Rennräder unter 11 kg!! Und bevor einige meinen, dem ADAC den Rücken kehren zu müssen: Die Polizei bemängelt fehlende Beleuchtungseinrichtungen an andern Fahrrädern grundsätzlich. Aber ihr könnt euch ja im Zweifelsfalle ruhig mit denen anlegen. ![]() Also, @ Siggi, deren Recherche war gar nicht so falsch! StVZO, § 67, Abs. 3 und 4 -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Zitat (Eichbaum @ 17.08.2005, 23:13) deren Recherche war gar nicht so falsch! Was heißt denn "nicht so falsch"? Falsch wird nicht richtig, weil es "nicht so falsch" ist. ![]() |
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#126
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 270 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: links vom Rhein Mitglieds-Nr.: 7883 ![]() |
Zitat (chriziko @ 17.08.2005, 22:29) beim rennrad muss man ja das rücklicht in der tasche mit sich führen. da wäre dann halt auch das nummernschild / die vignette. im ernst: mich würde mal interessieren, wie das in der schweiz genau abläuft: - woher bekommt man die vignette? - kostet sie was? - wo muss man sie anbringen? (insbesondere an rennrädern) - muss man verkaufte fahrräder ummelden / verschrottete abmelden? - seit wann gibt es die kennzeichen, seit wann die vignetten? - wie hoch ist der radverkehrsanteil in der schweiz / in schweizer städten? - gibt es zahlen darüber, wie sich die einführung einer kennzeichnung auf den radverkehrsanteil ausgewirkt hat? kann das jemand beantworten? Hallo chriziko, 1. + 2. Antwort hier 3. irgendwo am Velo aufkleben, der Möglichkeiten gibt es viele. 4. nein (eventuell Nachfrage von dir?) 5. seit ca. 10 Jahren (vorher Nummernschild) 6. ca. 4 000 000 7. nein (müsste im Netz suchen), aber der Anteil steigt jährlich. Gruss - chuchichäschtli -------------------- Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
Er wartet, bis sie es selbst tut. |
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#127
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Zitat (Eichbaum @ 17.08.2005, 23:13) Man lernt halt nie aus. Allerdings gilt diese Ausnahme nur für Rennräder unter 11 kg!! Also, @ Siggi, deren Recherche war gar nicht so falsch! StVZO, § 67, Abs. 3 und 4 Falsch war die Recherche nicht, nur eben nicht volllständig. Die 11 Kilo Regel ist nur die allgemeine Vorschrift. Also glaubt nur weiter den Unsinn den der ADAC manchmal verbreitet. Ich glaube die haben sogar mal ne Umfrage deswegen gemacht. Also ich mache weiter ganz legal meine Touren ohne Beleuchtung am Rad oder schleppe sie irgendwo in meinen Taschen mit mir herum. Natürlich nur bei Tageslicht - versteht sich. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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Zitat (Eichbaum @ 17.08.2005, 23:13) Und bevor einige meinen, dem ADAC den Rücken kehren zu müssen: Die Polizei bemängelt fehlende Beleuchtungseinrichtungen an andern Fahrrädern grundsätzlich. Aber ihr könnt euch ja im Zweifelsfalle ruhig mit denen anlegen. ![]() Ne ne, macht die Polzei nicht grundsätzlich. Die können schon unterscheiden wo eine Beleuchtung sinnvoll ist und wo nicht demnach wissen sie auch wer Beleuchtung dran haben muss und wer nicht. Leider muss ich sagen, dass zu viele Radfahrer im Dunkeln ohne Licht fahren, auch solche die täglich ihr Rad benutzen. Dort müsste stärker kontrolliert werden. Aber auch die allgemeine Beleuchtungvorschrift für Fahrräder muss überarbeitet werden, da sie sich in einigen Punkten selber widerspricht. Nummerschilder extra für Fahrräder zu erfinden wäre Quatsch. Da gibt es bestimmt heute schon bessere Möglichkeiten. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#129
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@chuchidings: wenn man die räder weder um-, noch abmelden muss, wie soll man denn dann anhand der vignette identifizierbar sein? es könnte doch jemand mit einem rad herumfahren, das ein anderer verkauft oder auf den müll geworfen hat.
und was meinst du mit 4000000? das ist eine absolute zahl, aber kein anteil. mich hätte übrigens v.a. interessiert, wie sich die einführung von nummernschildern ausgewirkt hat, nicht soo sehr die erleichterung durch die vignette. -------------------- ...ja, mir san mi´m Radl da!
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 270 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: links vom Rhein Mitglieds-Nr.: 7883 ![]() |
Zitat (chriziko @ 18.08.2005, 07:12) @chuchidings: wenn man die räder weder um-, noch abmelden muss, wie soll man denn dann anhand der vignette identifizierbar sein? es könnte doch jemand mit einem rad herumfahren, das ein anderer verkauft oder auf den müll geworfen hat. und was meinst du mit 4000000? das ist eine absolute zahl, aber kein anteil. mich hätte übrigens v.a. interessiert, wie sich die einführung von nummernschildern ausgewirkt hat, nicht soo sehr die erleichterung durch die vignette. Guten Morgen chriziko, Es gibt keine Nummernschilder für Velos in der Schweiz. Mit der Vignette bist du Haftpflicht versichert. Die Vignette ist wie eine Wechselnummer. Kannst du an jedes eigene Velo kleben, auch an dein Neues. Weitere Ausführungen gegen Mittag. Muss jetzt weg. Gruss - chuchichäschtli -------------------- Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Zitat (sigggi @ 17.08.2005, 22:31) Stand auch letztens wieder in der ADAC Zeitung. "Räder ohne Beleuchtung haben im öffentlichen Strassenverkehr nichts zu suchen". Sehr gute Recherche von den Jungs, mein Beifall. Keine Ahnung aber ne Meinung und so richtig Stimmung machen. Sporträder bis 11 kg müssen keine Beleuchtung haben, es muß aber eine mitgeführt werden. Ich habe zwar noch nie einen Rennradfahrer gesehen, der eine dabei hatte aber daß es gegebenenfalls, außerhalb eines Rennens, auch nicht vorgeschrieben ist wußte ich nicht. Da hoffe ich von Sigggi auf Aufklärung, vielleicht als PM. Aber ein Osterei: Der ADAC bietet auch Räder an. http://www.hartje.de/adac/fitnessrad_he.htm Was fällt auf? -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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#132
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Zitat (sigggi @ 17.08.2005, 22:43) Das auch. Aber auch im ganz normalen öffentlichen Strassenverkehr kannst Du ohne Beleuchtungsanlage rumfahren und musst auch Keine dabei haben. Unter gewissen Umständen wie ich sagte. Ich will das aber hier nicht preisgeben, da mir in diesem Forum zu viele Schlauberger mit vorgefassten Meinungen unterwegs sind. Die sollen sich mal lieber selber schlau machen oder bei ihrer Meinung bleiben. Ist mir eigentlich egal. Ich werde dir die Begründung mit der Beleuchtung an anderer Stelle zukommen lassen. Oh, ein ganz schlauer, der sein angebliches Wissen nicht mit der Allgemeinheit teilen will. ![]() Ich weiß gar nicht, was an § 67 Abs. 11 und 12 StVZO so mißverständlich ist?? ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#133
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Zitat (Andreas @ 18.08.2005, 08:52) Oh, ein ganz schlauer, der sein angebliches Wissen nicht mit der Allgemeinheit teilen will. ![]() Ich weiß gar nicht, was an § 67 Abs. 11 und 12 StVZO so mißverständlich ist?? ![]() Ich bin viel mit dem Rad unterwegs und begegne regelmässig Oberlehrern die keine andere Meinung zulassen, auch nicht wenn man ihnen die Sache beweisen kann. Wie eben dies hier mit meinen Beleuchtungssaussagen. Da kommen dann eben diese Sprüche "Stand aber da und da in der Zeitung" "In der StVZO finde ich da auch nix" u.s.w.. Deshalb habe ich hier gar keine Lust die Sache klar zu stellen. An den ADAC habe ich übrigens schon öfters geschrieben und ihnen auch die Sache dargelegt warum Rennradfahrer unter Umständen im öffentlichen Strassenverkehr fahren können ohne eine Beleuchtungsanlage mit sich zu führen. I)mmer wenn sie mal wieder Unsinn in ihrer Zeitung verbreiten. Sie antworten gar nicht darauf, sie wollen ihre Meinung unters Volk bringen und nicht am Weltbild des radelnden Verkehrsrüpel rütteln. Fragt bitte beim ADAC nach warum sie nicht für Aufklärung sorgen und warum sie sogar immer wieder das Gegenteil schreiben. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#134
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Zitat (sigggi @ 18.08.2005, 09:25) Da kommen dann eben diese Sprüche "Stand aber da und da in der Zeitung" "In der StVZO finde ich da auch nix" u.s.w.. Deshalb habe ich hier gar keine Lust die Sache klar zu stellen. In der StVZO steht es eindeutig und klar, daher würde mich deine besonderen Kenntnisse der Rechtslage brennend interessieren. ![]() Aber so ist es natürlich einfach, irgendetwas behaupten und wenn eine Nachfrage nach einer Quelle kommt, einfach den Kopf in den Sand stecken. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#135
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Find ich ganz schwach von Dir, sigggi. Wir sind hier schließlich nicht der ADAC...
Mich würde das jedenfalls auch interessieren, nicht nur aus Eigeninteresse. ~ Janus -------------------- Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht. |
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#136
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Zitat (Hane @ 18.08.2005, 08:41) Aber ein Osterei: Der ADAC bietet auch Räder an. http://www.hartje.de/adac/fitnessrad_he.htm Was fällt auf? Vieeeel zu teuer ![]() Ausserdem fehlt ein Kennzeichen ![]() Und es fehlt der Hinweis, dass man nur auf privatem Gelände (legal) fahren darf ![]() ![]() Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#137
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Zitat (Hane @ 18.08.2005, 08:41) http://www.hartje.de/adac/fitnessrad_he.htm Wieso wiegt das Ding 12kg?Was fällt auf? Mein alte "Maschine" wiegt gerade mal 9kg, aber hat auch über 20 Jahre auf dem Buckel und einen traditionellen Stahlrahmen. Zugegeben, nur mit 2 Kettenblättern und 6 Ritzel, aber das wird ja nicht 3kg ausmachen. -------------------- MfG Thomas
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#138
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Zitat (Janus @ 18.08.2005, 09:34) Find ich ganz schwach von Dir, sigggi. Wir sind hier schließlich nicht der ADAC... Mich würde das jedenfalls auch interessieren, nicht nur aus Eigeninteresse. ~ Janus Will auch keine schlafenden Hunde wecken. Es gibt immer irgendwo ein paar einflussreiche Leute die mithören. So nach dem Motto :"waaaas die dürfen das, aber nicht mehr lange" Deshalb bin ich da etwas vorsichtiger geworden. Die Mülheimer Brücke in Köln ist ein gutes Beispiel. dort habe ich auch auf Altenativen hingewiesen und sofort wurde von Seiten der Stadt ein Riegel davor geschoben. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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Zitat (sigggi @ 18.08.2005, 09:59) Will auch keine schlafenden Hunde wecken. Es gibt immer irgendwo ein paar einflussreiche Leute die mithören. So nach dem Motto :"waaaas die dürfen das, aber nicht mehr lange" Tolle Begründung, wenn einem die Argumente ausgehen, versucht man sich still und heimlich aus der Affäre zu ziehen. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#140
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Sorry, ich halte Siggis Begründung für stichhaltig und seine Bedenken
![]() Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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Ich kann Sigggis Begründung in Ansätzen auch verstehen. Ich kenne zum Beispiel in meinem Revier einige Fehler, die bei der Beschilderung von Radwegen passiert sind. Und ich werde mich hüten, diese den zuständigen Stellen zu nennen.
Deswegen hatte ich ja auch die Möglichkeit der persönlichen Nachricht angesprochen. ![]() -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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#142
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Zitat (klausimausi @ 18.08.2005, 10:10) Sorry, ich halte Siggis Begründung für stichhaltig und seine Bedenken ![]() Gruß, Klaus Ich nicht, da die Rechtsgrundlage gem. StVZO eindeutig ist. Mir scheint Siggi will sich nur möglichst galant aus der Affäre ziehen. ![]() Es zeugt auch nicht unbedingt von einem guten Diskussionsstil etwas zu behaupten, dann aber die Beweise zu verschweigen. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#143
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Nein, ich möchte noch einmal Hanes Beispiel nehmen, von denen ich auch einige kenne.
Mir ist da zum Beispiel ein Geweg bekannt, der mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" für beide Richtungen freigegeben ist. Und der "Radweg" wird auch gut genutzt. Zum richtigen Radweg mit echten Lolli reicht es aber nicht. Würde die zuständige Behörde davon "offziell" in Kenntnis gesetzt, wäre sie gezwungen, die linksseitige Freigabe aufzuheben - und die Radfahrer dürften auf eine vierspurigen Ausfallstrasse sich von den Autofahren anhupen lassen. Ich persönlich hätte kein Problem damit, ich bin eh bekennender Fahrbahnfahrer, aber der 08/15-Radler bestimmt. Insofern: Manchmal ist es besser, den Hund schlafen zu lasse. Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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Zitat (Eichbaum @ 17.08.2005, 22:15) Wo haste denn den Quark her? Ohne Beleuchtung, vorne und hinten, darfste gar nicht im Straßenverkehr unterwegs sein! Auch tagsüber nicht. Danke für diese Aussage. Die und die Tatsache, dass Du Argumente der Gegenseite einfach als Ausreden abtust, ohne sie argumentativ zu widerlegen sind sehr hilfreich bei der Einordnung der Gesamtheit Deiner Äußerungen: ![]() Was sigggi angeht glaube ich bisher nicht, dass es sich um eine Ausrede handelt, sondern seine Sorge echt ist. Was nicht heißt, dass ich sie auch für begründet halte. So sehr der Staat auch gegen Radfahrer arbeitet, seine gesetzgebenden Organe sind viel zu schläfrig, um hier mitzulesen und entspr. Regeln schnell zu ändern. Wenn man die Behörden direkt anspricht, mögen die Hunde wach werden, aber hier halte ich diese Annahme für übertrieben. Ich würde es von daher auch begrüßen, wenn Du uns verrätst, was Du genau meinst, sigggi. -------------------- "... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht." F. Urlaub |
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Zitat (Andreas @ 18.08.2005, 10:25) ..da die Rechtsgrundlage gem. StVZO eindeutig ist. Da hast du natürlich recht, trotzdem teile ich sigggis Bedenken. Manches läßt man besser so wie es ist und spricht nicht darüber (dann muß man allerdings gar nicht erst damit anfangen ![]() ![]() Nichtsdestotrotz würde mich trotzdem brennend interessieren, was der sigggi eigentlich meint. ![]() |
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Ich schätze, @sigggi macht Urlaub.
Hatten wir schon über das Modell "Fußgängerpeitsche" abgestimmt? Wie findet ihr diese Farbe? ![]() An dieser Stelle einen ernsthaften Dank an @chuchichäschtli, der uns einen Blick über den Tellerrand - oder die Wasserkante - hinweg ermöglicht. -------------------- Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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Zitat (chuchichäschtli @ 18.08.2005, 00:30) Zitat (chriziko @ 17.08.2005, 22:29) beim rennrad muss man ja das rücklicht in der tasche mit sich führen. da wäre dann halt auch das nummernschild / die vignette. im ernst: mich würde mal interessieren, wie das in der schweiz genau abläuft: - woher bekommt man die vignette? - kostet sie was? - wo muss man sie anbringen? (insbesondere an rennrädern) - muss man verkaufte fahrräder ummelden / verschrottete abmelden? - seit wann gibt es die kennzeichen, seit wann die vignetten? - wie hoch ist der radverkehrsanteil in der schweiz / in schweizer städten? - gibt es zahlen darüber, wie sich die einführung einer kennzeichnung auf den radverkehrsanteil ausgewirkt hat? kann das jemand beantworten? Hallo chriziko, 1. + 2. Antwort hier 3. irgendwo am Velo aufkleben, der Möglichkeiten gibt es viele. 4. nein (eventuell Nachfrage von dir?) 5. seit ca. 10 Jahren (vorher Nummernschild) 6. ca. 4 000 000 7. nein (müsste im Netz suchen), aber der Anteil steigt jährlich. Gruss - chuchichäschtli Hallo all, Bin noch einige Antworten schuldig. Das Nummernschild für Velos gibt es in der Schweiz nicht mehr. Die Grösse dieses Aluminium-Schildes war 5 cm breit und 8 cm hoch. Oben ein 5mm Loch zur Befestigung und unten eine 6stellige Nummer. In der Mitte auch ein 5mm Loch zur Befestigung und oberhalb die Kantonsbuchstaben (z. B. BS, ZH, AG etc.) und unterhalb das CH-Kreuz. Das Einösen Nummernschild war gleichzeitig die Haftpflicht-Versicherung und für alle Velos zwingend vorgeschrieben. Das Nummernschild wurde abgeschafft und dafür die Vignettenpflicht eingeführt. Diese Vignette ist zum Aufkleben und ist 2,5 cm X 4 cm gross und kostet ca. 4 Euro. Beim Bezug dieser Vignette muss ein Formular ausgefüllt werden. Zusätzlich zu den persönlichen Daten kommt noch die Rahmen-Nummer und das Fabrikat auf dieses Formular. Jetzt gibt es ja Leute, die haben mehrere Velos. Und diese Kleben logischerweise diese Vignette auf ein Aluminiumblech, damit kann dieses Blech auch an den anderen Velos - wie eine "Wechselnummer" - verwendet werden. Also Befestigungs-Kreativität ist in diesem Momment angesagt. Zur Frage der Ausländer. Ein/e Grenzgänger/in, welche/r mit dem Velo in die Schweiz zur Arbeit fährt, muss diese Vignette haben. Ebenso ein/e Ausländer/in, welche Ein paar Mal Velotouren in der Schweiz machen. Der 3wöchige Ferienradler muss die Vignette nicht haben. Ist aber auch in diesem Falle zu empfehlen, da der Versicherungsschutz im Schadensfalle 100% gewährt ist. @ chriziko hat überhaupt nichts zu tun mit mehr oder weniger Velos. Ist wie erwähnt ein reiner Versicherungs-Schutz. Gruss - chuchichäschtli -------------------- Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
Er wartet, bis sie es selbst tut. |
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#148
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Zitat (chuchichäschtli @ 18.08.2005, 12:07) Der 3wöchige Ferienradler muss die Vignette nicht haben. Aha, dann wäre ich im letzten Radurlaub in der Schweiz ja im Falle einer Kontrolle nicht verhaftet worden - puuuh... ![]() Danke ![]() |
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Zitat (willi @ 18.08.2005, 12:15) Aha, dann wäre ich im letzten Radurlaub in der Schweiz ja im Falle einer Kontrolle nicht verhaftet worden - puuuh... ![]() Danke ![]() Hallo willi ![]() Du kennst ja die Versicherungen, wenns grenzüberschreitend wird ![]() Gruss - chuchichäschtli -------------------- Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
Er wartet, bis sie es selbst tut. |
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Beitrag
#150
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Zitat (chuchichäschtli @ 18.08.2005, 12:28) Du kennst ja die Versicherungen, wenns grenzüberschreitend wird Kommt auf die Art der Grenze an. Ob in EU-Europa oder sogar bei Reisezielen wie USA, Tunesien oder Malediven gilt meine Versicherung. ![]() Ob aber auch bei diesen wilden Schluchtbewohnern, wo fast jeder einen Schießknüppel hat, entzieht sich jetzt meiner Kenntnis. Vielleicht ist das für die Versicherung ein zu großes Risiko. ![]() Muß ich mal meinen Vertreter von der Winterthur fragen. ![]() -------------------- MfG Thomas
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 12:32 |