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chuchichäschtli
Beitrag 18.08.2005, 16:22
Beitrag #151


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[quote=chriziko,17.08.2005,[/QUOTE]- wie hoch ist der radverkehrsanteil in der schweiz / in schweizer städten?
kann das jemand beantworten?[/quote]
Hallo chriziko,

Vieleicht findest du hier die Antwort

Gruss - chuchichäschtli


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Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
Er wartet, bis sie es selbst tut.
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chriziko
Beitrag 18.08.2005, 17:46
Beitrag #152


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dry.gif laut "Bestand der Strassenfahrzeuge nach Fahrzeuggruppe und Fahrzeugart 1989 - 2004" gab es in der fraglichen zeit überhaupt keine fahrräder (velos) in der schweiz.


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Eichbaum
Beitrag 18.08.2005, 21:11
Beitrag #153


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Argumente für die Kennzeichnungspflicht soll ich bringen? Hatte ich schon einige. Hier noch mehr:
Radfahrer die auf dem Gehweg rumsausen,
Zebrastreifen überqueren ohne abzusteigen (Achtung, Radler haben da keine Vorfahrt!),
fahren ohne Licht,
Häufige Missachtung der Vorfahrt,
Nichtbenutzung guter Radwege,
Nebeneinander fahren,
In nicht freigegebenen Einbahnstraßen plötzlich als Geisterradler auftauchen,
Durch Fußgängerzonen fahren,
Missachten roter Ampeln,
usw.
Einiges machen zwar auch Kfz-Fahrer, aber nicht so häufig wie Radfahrer!


Allerdings die Gegenargumente die hier so einige anführen sind eher zum Brüllen:
Zitat
Angst vor Denunziantentum
oder
Zitat
Nur die Birn-, die Teak-, die Nußbäume und all die andern Holzlieferanten werden leise weinen, denn es gibt sie nicht mehr. Alles Holz ist für Kennzeichenbretter aufgebraucht 

oder die Forderung nach Kennzeichen für Fußgänger, u. dgl.

Einige geben sogar zu, häufig gegen die Verkehrsregeln verstoßen zu "müssen" weil sie wegen einiger "Kfz-Rambos" gefährdet werden. Darunter leiden aber alle! So machen sich Radfahrer keine Freunde, eher das Gegenteil. blushing.gif

Damit das hier nicht so lange wird, folgt noch etwas im nächsten Post.


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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chriziko
Beitrag 18.08.2005, 21:28
Beitrag #154


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und wo ist jetzt das angekündigte argument für eine kennzeichnungspflicht für radfahrer?


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willi
Beitrag 18.08.2005, 21:29
Beitrag #155


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Zitat (Eichbaum @ 18.08.2005, 22:11)
Zebrastreifen überqueren ohne abzusteigen,

Nichtbenutzung guter Radwege,

Die beiden Punkte kannst du aber schon mal streichen. Was willst du einem Radfahrer da denn vorwerfen? think.gif Wobei ich nicht sagen will, dass für letzteres zwingend etwas spricht.

Im übrigen sind manche Autofahrer nicht mal in der Lage, nicht vorhandene Radwege zu erkennen. laugh2.gif Mußte ich gestern gerade wieder feststellen. Aber das nur am Rande.
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Eichbaum
Beitrag 18.08.2005, 21:40
Beitrag #156


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So nu gehts weiter:
Bevor hier evtl. einige meinen, ich wäre ein Radfahrerkiller...

Naja, große Augen von Radlern sehe ich oft, vor allem dann, wenn ich bei Rechts vor Links anhalte und einem Radler seine Vorfahrt gewähre (scheinbar haben hier zu viele Kfz-Fahrer wohl ein Verhaltensproblem).

Auch habe ich schon Radfahrer überholt, wollte danach rechts abbiegen und sah, dass der Radler zu schnell näher kam, also warte ich!

Parken auf Radwegen ist für mich Tabu. Aber nicht nur da...

Für mich sind Radfahrer Verkehrsteilnehmer wie alle anderen, die es zu respektieren gilt. Was aber leider immer schwerer fällt sad.gif , da sich immer mehr wie die Chaoten im Straßenverkehr verhalten. Selbst als Fußgänger kann ich ein Lied von singen...

Wie schon erwähnt, das fahren auf Gehwegen: diese Unsitte ist zu weit verbreitet und sollte den Kindern vorbehalten bleiben! Denn wenn ein Radfahrer auf dem Gehweg entlangheizt und ein Auto, welches vorsichtig aus einer Ausfahrt kommt rammt, so ist es sehr wahrscheinlich, dass der Radler die Komplettschuld zugewiesen bekommt!


So, vor allem aber Danke ich den Radfahrern, wegen denen ich meine Reifen schon stark verschleißen musste, damit diese ihr Mittagessen zukünftig nicht aus der Schnabeltasse schlürfen müssen...

Auch für einen Rad-Terroristen halte ich, wer meinte er müsse mit der Hand aufs Auto kloppen, weil ich in einer Einmündung längere Zeit noch teilweise auf dem Radstreifen stand - sorry, aber bis zur Sichtlinie muss ich schon fahren und wenn ich nicht rauskomme dauerts eben, ich steh nicht freiwillig so lange da rum...

Ein Miteinander wäre echt nicht schlecht, aber bei dem was ich hier so lese, ist es wohl kaum möglich...


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willi
Beitrag 18.08.2005, 21:50
Beitrag #157


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Zitat (Eichbaum @ 18.08.2005, 22:40)
Ein Miteinander wäre echt nicht schlecht, aber bei dem was ich hier so lese, ist es wohl kaum möglich...

Ooch das klappt schon, gegenteiliges ist die Ausnahme. wavey.gif
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Eichbaum
Beitrag 18.08.2005, 22:17
Beitrag #158


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Zitat (chriziko @ 18.08.2005, 22:28)
und wo ist jetzt das angekündigte argument für eine kennzeichnungspflicht für radfahrer?

Muss ich für dich extra noch Schilder dran hängen?? Oder kannst du echt nicht so weit denken? unsure.gif

@willi
Nun, Radfahrer genießen auf dem Zebrastreifen keine Vorfahrt (außer beim "Rollern")! Wenn kracht, gibts ne Mitschuld, evtl. sogar die volle Schuld.
Zitat
Bei Unfällen mit Radfahrern, die mit überhöhter Geschwindigkeit fahrend den Zebrastreifen queren und dabei mit Autos kollidieren, ist die Lage klar.  Hier tragen die Radfahrer die Schuld.
Quelle: http://www.adfc-oldenburg.de/politik/uhlhornsweg.html

Das Nichtbenutzen von Radwegen kostet die Radler heute schon Geld.^^

Zitat
Im übrigen sind manche Autofahrer nicht mal in der Lage, nicht vorhandene Radwege zu erkennen.  Mußte ich gestern gerade wieder feststellen. Aber das nur am Rande.

Da geb ich dir Recht, aber nicht nur im Erkennen der Radwege... whistling.gif


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willi
Beitrag 18.08.2005, 22:24
Beitrag #159


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Zitat (Eichbaum @ 18.08.2005, 23:17)
Nun, Radfahrer genießen auf dem Zebrastreifen keine Vorfahrt


Das ist korrekt, heißt aber nicht, dass sie nicht dort fahren dürfen.

Zitat
Das Nichtbenutzen von Radwegen kostet die Radler heute schon Geld.^^

Du mußt schon benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige Radwege unterscheiden. So pauschal ist das falsch.
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Eichbaum
Beitrag 18.08.2005, 22:25
Beitrag #160


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Zitat (willi @ 18.08.2005, 22:50)
Zitat (Eichbaum @ 18.08.2005, 22:40)
Ein Miteinander wäre echt nicht schlecht, aber bei dem was ich hier so lese, ist es wohl kaum möglich...

Ooch das klappt schon, gegenteiliges ist die Ausnahme. wavey.gif

Naja ich meinte eher den Straßenverkehr, nicht das Forum, ich denke, wir werden uns hier schon ertragen wink.gif

Eigentlich meinte ich: Ein Miteinander im Verkehr wäre echt nicht schlecht, aber bei dem was ich hier so lese, ist es wohl kaum möglich, so wie hier einige ihre Verstöße sogar noch rechtfertigen.

Und auch daher bin ich für eine Fahrrad-Kennzeichenpflicht!

---------------------------------------------------------------

Zitat
Zitat (Eichbaum @ 18.08.2005, 23:17)
Nun, Radfahrer genießen auf dem Zebrastreifen keine Vorfahrt


Das ist korrekt, heißt aber nicht, dass sie nicht dort fahren dürfen.

Zitat
Das Nichtbenutzen von Radwegen kostet die Radler heute schon Geld.^^

Du mußt schon benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige Radwege unterscheiden. So pauschal ist das falsch.


Ach @Willi, nu lass doch die Wortklauberei wink.gif Ja, sie dürfen auf dem Zebrastreifen fahren, aber nur unter der Beachtung der Vorfahrt.

Und Radwege sind grundätzlich Benutzungspflichtig! Radwege sind für mich nur Wege mit den Schildern 237. 240 und 241! Anderen Wege dürfen evtl. von Radlern benutzt werden (müssen dann aber nicht).
Benutzungsplficht herrscht vor, wenn der ausgewiesene Radweg: Straßenbegleitend, benutzbar und zumutbar sind.
Näheres erklärt evtl. auch dieser >>>Link.


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chriziko
Beitrag 19.08.2005, 04:18
Beitrag #161


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Zitat (Eichbaum @ 18.08.2005, 23:17)
Zitat (chriziko @ 18.08.2005, 22:28)
und wo ist jetzt das angekündigte argument für eine kennzeichnungspflicht für radfahrer?

Muss ich für dich extra noch Schilder dran hängen?? Oder kannst du echt nicht so weit denken? unsure.gif

beides.

dass es radfahrer gibt, die sich aus unterschiedlichen gründen nicht an die regeln halten, haben wir jetzt ausreichend diskutiert. aber was versprichst du dir von einer kennzeichnungspflicht? da kann ich nur raten, will ich aber nicht.


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Kölnfahrer
Beitrag 19.08.2005, 08:18
Beitrag #162


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Zitat (Eichbaum @ 18.08.2005, 22:11)
Zebrastreifen überqueren ohne abzusteigen
Radler Nichtbenutzung guter Radwege

Sag mal, merkst Du noch irgendwas? Du stellst hier am laufenden Meter unter Beweis, dass Du keine Ahnung von geltenden Bestimmungen hast und untermauerst mit diesem Halbwissen Deine "Argumente". Weist man Dich dann völlig korrekterweise darauf hin, dass es Blödsinn ist, dass Radfahrer keine "Zebrastreifen" überqueren dürfen (dass sie fahrend keine Vorfahrt haben, steht auf einem ganz anderen Blatt) und lediglich die Nichtbenutzung benutzungspflichtiger Radwege (was nicht nur etwas völlig anderes sondern meist sogar das Gegenteil von "guter" Radweg ist) ordnungswidrig ist, tust Du das als Wortklauberei ab und fängst an rumzudefinieren, was für Dich Radwege sind.

Dem hinzuzufügen habe ich übrigens noch, dass
Zitat
Nebeneinander fahren
auch keinesfalls immer illegal ist, wie man im Forum mehrfach nachlesen kann.

Und
Zitat
Radfahrer die auf dem Gehweg rumsausen,
fahren ohne Licht,
Häufige Missachtung der Vorfahrt,
In nicht freigegebenen Einbahnstraßen plötzlich als Geisterradler auftauchen,
Durch Fußgängerzonen fahren,
Missachten roter Ampeln,

sind keine Einzelargumente sondern wenn überhaupt als Argument für Kennzeichen unter "Verfolgungsmöglichkeit von Verstößen" zusammenzufassen.

Zu diesem Argument hatte ich bereits ausführlich dargelegt, warum ein Kennzeichen bei mir und anderen, die wissen, warum sie manche Regeln brechen, rein gar nichts ändern würde.

Zitat
Einiges machen zwar auch Kfz-Fahrer, aber nicht so häufig wie Radfahrer!
Quelle? think.gif

Sorry, aber solange Du mangels Ahnung von geltendem Recht und daraus folgenden Ausflüchten in das, was für Dich Recht ist, hier rumeierst und unbewiesene Behauptungen aufstellst, erübrigt sich jede Diskussion mit Dir. Da hatten andere Befürworter eines Fahrradkennzeichens schon erheblich mehr auf der Pfanne. Mit denen bin ich zwar auch nicht einer Meinung, aber die wissen wenigstens, wovon sie reden.


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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Hane
Beitrag 19.08.2005, 08:24
Beitrag #163


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Zitat (Eichbaum)
Nebeneinander fahren

Zitat (StVO §2)
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. [...]

Ich habe noch keine Straße erlebt, auf der ein überholendes Auto nicht auf die Gegenfahrbahn muß. Das sagen wenigstens die Gerichte aufgrund von Sicherheitsabständen. Wenn das Auto aber erst drüben ist, behindern zwei nebeneinander fahrende Radfahrer nicht mehr. Das heißt: Radfahrer dürfen in der Regel nebeneinander fahren.


Zitat
Auch für einen Rad-Terroristen halte ich, wer meinte er müsse mit der Hand aufs Auto kloppen, weil ich in einer Einmündung längere Zeit noch teilweise auf dem Radstreifen stand - sorry, aber bis zur Sichtlinie muss ich schon fahren und wenn ich nicht rauskomme dauerts eben, ich steh nicht freiwillig so lange da rum...

Ich meine von einem Urteil gelesen zu haben, das in etwa so lautet: Kann der Autofahrer beim Auffahren auf den Radweg den Radfahrer sehen und kommt er nicht rechtzeitig weg, muß er zurücksetzen oder er begeht eine Vorfahrtsdelikt. Konnte er ihn nicht sehen (wegen Kurve oder Entfernung), hat er seine Schuldigkeit getan.
Wenn mir ein Auto auf dem Radweg im Weg steht, klopfe ich auch drauf. Das ist harmlos aber gegebenenfalls erschrickt der Autofahrer. Aber wenigstens wird er darauf aufmerksam gemacht, daß irgendetwas im Argen liegt. Vielleicht erkennt er das Problem und stellt sich das nächste Mal nicht gedankenlos auf den Radweg. Ich will dadurch die Autofahrer nicht ärgern oder schikanieren sondern auf ein Problem aufmerksam machen.


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 08:35
Beitrag #164


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Zitat (Hane @ 19.08.2005, 09:24)
Ich habe noch keine Straße erlebt, auf der ein überholendes Auto nicht auf die Gegenfahrbahn muß. Das sagen wenigstens die Gerichte aufgrund von Sicherheitsabständen. Wenn das Auto aber erst drüben ist, behindern zwei nebeneinander fahrende Radfahrer nicht mehr. Das heißt: Radfahrer dürfen in der Regel nebeneinander fahren.

Das ist eine (relativ gewagte) Auslegung von dir... Wenn du mal rechnest, dass eine normale Innerortsstraße 7,50m Breite hast und davon 2 Autos (á 1,80 m Breite) und deren Sicherheitsabstand von 1,50 m abziehst, erhältst du 2,40 verbleibende Breite. Die dürfte für ein Überholvorgang eines Radlers, bei dem alle entsprechend Platz machen, ausreichen.
Rechne den ganzen Spaß mal mit zweien durch..

Zitat
Wenn mir ein Auto auf dem Radweg im Weg steht, klopfe ich auch drauf. Das ist harmlos aber gegebenenfalls erschrickt der Autofahrer. Aber wenigstens wird er darauf aufmerksam gemacht, daß irgendetwas im Argen liegt. Vielleicht erkennt er das Problem und stellt sich das nächste Mal nicht gedankenlos auf den Radweg. Ich will dadurch die Autofahrer nicht ärgern oder schikanieren sondern auf ein Problem aufmerksam machen.

Stell dir vor: Lack ist nicht immer sauber. Vielleicht liegt Staub drauf, vielleicht auch etwas Sand. Wenn du nun auf die Motorhaube klopfst oder mit der flachen Hand schlägst, kann es sein, dass du dadurch den Lack beschädigst. Wenn du das bei mir machen würdest: Ich könnte die die Beschädigung nachweisen... Aber das ganze nützt mir nichts, weil ich dich nicht festhalten darf. Und ein Kennzeichen hast du auch nicht und willst es auch nicht. Warum wohl?!?
Und ärgern willst du den Autofahrer natürlich nicht. Das sollen wir dir glauben?


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willi
Beitrag 19.08.2005, 08:50
Beitrag #165


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Zitat (Hane @ 19.08.2005, 09:24)
Wenn das Auto aber erst drüben ist, behindern zwei nebeneinander fahrende Radfahrer nicht mehr. Das heißt: Radfahrer dürfen in der Regel nebeneinander fahren.

Soweit würde ich nicht gehen, außer Autofahrern gibts schließlich auch noch Motorradfahrer, welche u.U. weniger Breite in Anspruch nehmen.
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Hane
Beitrag 19.08.2005, 09:17
Beitrag #166


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OK, rechnen wir ein wenig:
0,80 m Sicherheitsabstand zum Straßenrand, bei parkenden Autos mehr
0,60 m Beite des Radfahrer
1,50 m Sicherheitsabstand zum überholten Radfaher sind unteres Limit
1,80 m Autobreite
0,50 m Sicherheitsabstand zur Mittellinie
sind
5,20 m Fahrspurbreite, so etwas habe ich noch nicht gesehen.

Oder wollt Ihr allen Ernstes behaupten, man könne bei Gegenverkehr überholen, weil der ja auch an den Rand fahren kann?


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 09:23
Beitrag #167


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War mir klar, dass du darauf abhebst wink.gif

Wer sich selbst das Recht rausnimmt, die Vorschriften nach eigenem Gutdünken zu verbiegen, der sollte nicht bei anderen crybaby.gif machen...


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Janus
Beitrag 19.08.2005, 09:40
Beitrag #168


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Zitat (Hane @ 19.08.2005, 10:17)
Oder wollt Ihr allen Ernstes behaupten, man könne bei Gegenverkehr überholen, weil der ja auch an den Rand fahren kann?

Na klar geht das. Erlaubt ist es natürlich nicht...


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Kölnfahrer
Beitrag 19.08.2005, 09:43
Beitrag #169


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@Micky Maus

Ich weiß nicht, was an Hanes Aussage "verbogen ist" (oder auf wen beziehst Du Dich?). Selbst wenn man den Abstand zur Mittellinie weglässt, bleiben noch 4,70 m über, die der linke Fz-Rand vom Fahrbahnrand weg ist. Bei 7,5 m breite einer "handlsüblichen" Innerorts-Fahrbahn heißt das schon, dass man im Gegenverkehr landet.

Ungeachtet dessen fahre ich dennoch hintereinander, wenn sich ein Kfz von hinten nähert, denn 1. liegt mir nix dran, immer auf meinem Recht zu bestehen. Man kann ja auch trotz Rechthabens einfach mal nett zu anderen VT sein. Und 2. kapieren viele Autofahrer hier eh nicht, dass Nebeneinander fahren eben nicht grundsätzlich illegal ist. Die haben am Stammtisch gehört, dass es verboten ist und könnten daher "zur Strafe" mit zu geringem Seitanabstand überholen. Und plattgefahren zu werden ist es mir nicht wert, Recht zu haben...


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 09:44
Beitrag #170


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Zitat (Janus @ 19.08.2005, 10:40)
Na klar geht das. Erlaubt ist es natürlich nicht...

[ironie]
Wer hält sich schon an die Vorschriften? Doch nur Oberlehrer
[/ironie]


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Viele Grüße,
MM
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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 09:53
Beitrag #171


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Zitat (Kölnfahrer @ 19.08.2005, 10:43)
Ich weiß nicht, was an Hanes Aussage "verbogen ist" (oder auf wen beziehst Du Dich?). Selbst wenn man den Abstand zur Mittellinie weglässt, bleiben noch 4,70 m über, die der linke Fz-Rand vom Fahrbahnrand weg ist. Bei 7,5 m breite einer "handlsüblichen" Innerorts-Fahrbahn heißt das schon, dass man im Gegenverkehr landet.

Die Aussage "verbogen" bezieht sich auf die allgemeine Auslegung der StVO hier im Forum. Wer in anderen Threads für sich beansprucht, die Benutzungspflicht von einigen Radwegen zu missachten, der sollte auf der anderen Seite nicht von den Autofahrern einfordern, dass sie die Mindestabstände beim Überholen cm-genau einhalten müssen. Das ist Messen mit zweierlei Maß oder eins der beiden Maße ist "verbogen".

Ich überhole Fahrräder auf der Straße ungern, da man das Risiko nur schwer einschätzen kann (wer weiß ob er im nächsten Moment mal so eben nach links ausschwenkt - da helfen im Zweifelsfalle auch 1,50 m nichts!). In einigen Fällen hätte der Radfahrer (den der Autofahrer grad überholen will) auf einem Radweg fahren müssen.
Aber nein. Hier wird gleich losgelegt: Da ich der Meinung bin, dass der Radweg, den ich hätte gerade benutzen müssen, unzumutbar (oder unsicher etc.) ist, ignoriere ich die Radwegbenutzungspflicht. Damit bin ich zwar illegalerweise auf der Straße, aber die Autos sollen doch verdammt nochmal die Mindestabstände einhalten.


--------------------
Viele Grüße,
MM
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klausimausi
Beitrag 19.08.2005, 10:03
Beitrag #172


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@MM: Du mischt mal wieder Äpfel mit Birnen.

Nichtbenuzten des benutzungspflichtigen Radweges: OWi thread.gif
Überholen eines Radfahrers mit zu geringen Seitenabstand: Gefährdung ranting.gif

Gruß,
Klaus

PS: Und dass so mancher (vorgebliche) benuzungspflichtiger Radweg gar nicht benutzungsfähig ist, haben wir mehrfach versucht zu vermitteln. wavey.gif


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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ts1
Beitrag 19.08.2005, 10:06
Beitrag #173


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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 10:53)
Aber nein. Hier wird gleich losgelegt: Da ich der Meinung bin, dass der Radweg, den ich hätte gerade benutzen müssen, unzumutbar (oder unsicher etc.) ist, ignoriere ich die Radwegbenutzungspflicht. Damit bin ich zwar illegalerweise auf der Straße, aber die Autos sollen doch verdammt nochmal die Mindestabstände einhalten.
Nur dann, wenn die Meinung unzutreffend ist.
Aber warum unterstellst Du pauschal, daß die Meinung des Radlers unzutreffend wäre? Kannst Du das von Deiner gepanzerten Blechbüchse aus immer aus den Augenwinkeln treffsicher beurteilen?

Im übrigen ist ein unterschreiten des Sicherheitsabstandes gefährlicher als ein reines fahren auf der Straße. Zwar nicht für Dich in Deiner gepanzerten Blechbüchse, aber für den Radfahrer dessen Meinung Deiner Meinung nach unzutreffend ist und der Deinem schnellen und ungehinderten Fortkommen ein paar Sekunden lang im Weg ist.


--------------------
MfG Thomas
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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 10:09
Beitrag #174


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Zitat (klausimausi @ 19.08.2005, 11:03)
@MM: Du mischt mal wieder Äpfel mit Birnen.

Nichtbenuzten des benutzungspflichtigen Radweges: OWi thread.gif
Überholen eines Radfahrers mit zu geringen Seitenabstand: Gefährdung ranting.gif

Gruß,
Klaus

PS: Und dass so mancher (vorgebliche) benuzungspflichtiger Radweg gar nicht benutzungsfähig ist, haben wir mehrfach versucht zu vermitteln. wavey.gif

Also erst einmal ist auch das Nichteinhalten des Mindestabstandes "nur" eine OWi...
Peter hat es dir in einem anderen Thread mal versucht zu erklären: Eine abstrakte Gefahr (dass etwas passieren könnte) reicht für die Gefährdung noch nicht aus...

Ich kritisiere hier auch nicht, dass einige Radfahrer meinen, dass sie einige (deiner Meinung nach nicht benutzungsfähige) Radwege nicht nutzen müssen. Sondern eher dass die Autofahrer eurer Meinung nach alle Regeln einhalten müssen.


--------------------
Viele Grüße,
MM
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klausimausi
Beitrag 19.08.2005, 10:13
Beitrag #175


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[ironie]
Erste Regel an die sich Autofahre dann mal halten sollten: Radweg nicht zuparken
[/ironie]

Doch halt: Wenn die dort parken, darf ich ja auf der Straße fahren und kann erwarten, dass ich ordnungemäß überholt werde!

Gruß,
Klaus

PS: Es ist mir wurscht, ob es nur eine abstrakte Gefahr ist, ich bekomm' ganz real Angst bei solchen idiotischen Manövern. Und viele "Oberlehrer" sind der Meinung, dass eine Briefmarke reicht um dort radzufahren ranting.gif

PPS: Die Regelverstöße der Autofahrer sind mir relativ egal, solange sie keine (abstrakte) Gefährdung meiner Person oder der anderen VT darstellt!


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Hane
Beitrag 19.08.2005, 10:16
Beitrag #176


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Micky, ich wollte das nicht das Nebeneinanderfahren propagieren sondern darlegen, daß das Hintereinanderfahren nicht zwingend vorgeschrieben ist. Viele Autofahrer glauben einfach, daß es so ist und daß sie deshalb eng überholen dürfen. Wozu müssten die sonst hintereinander fahren.

Mir persönlich reicht auch ein deutlich geringerer Abstand, etwa Armeslänge. Aber selbst damit könnte nicht bei Gegenverkehr überholt werden.

Und selbst wenn der Radfahrer verbotenerweise auf der Fahrbahn führe, wäre es kein Grund, selber die Regeln zu brechen.


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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 10:17
Beitrag #177


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Zitat (ts1 @ 19.08.2005, 11:06)
Aber warum unterstellst Du pauschal, daß die Meinung des Radlers unzutreffend wäre? Kannst Du das von Deiner gepanzerten Blechbüchse aus immer aus den Augenwinkeln treffsicher beurteilen?

Das unterstelle ich nicht. Nur wenn man hier ganz genau vorgehen will, dann kann man dem Radfahrer der eine Benutzungspflicht ignoriert, Nötigung des Straßenverkehrs vorwerfen.

Die Prüfung der Meinung des Radfahrers, ob der Radweg benutzt werden muss oder nicht, obliegt aber nicht dem Radfahrer selbst oder einem Autofahrer, sondern der Ordnungsbehörde. Und ich gehe mal davon aus, dass Ausnahmen von der Radwegbenutzungspflicht eben nur Ausnahmen sind und nicht die Regel. Und wer Radwege nach eigenem Gutdünken missachtet (da wo er grade meint, dass es richtig ist), der verhält sich im Normalfall (wenn nicht gerade eine Ausnahme der Fall ist) vorschriftswidrig. Das hat mit Pauschalisierung nichts zu tun.

Wenn soooo viele Radwege missachtet werden dürften, dann könnte man aus Sinnfälligkeit gleich die Radwegbenutzungspflicht abschaffen. Warum macht man es nicht? Wahrscheinlich weil es nicht gewollt ist. Und kommt mir jetzt nicht mit irgend einer Verschwörungssch****...

Zitat
Im übrigen ist ein unterschreiten des Sicherheitsabstandes gefährlicher als ein reines fahren auf der Straße. Zwar nicht für Dich in Deiner gepanzerten Blechbüchse, aber für den Radfahrer dessen Meinung Deiner Meinung nach unzutreffend ist und der Deinem schnellen und ungehinderten Fortkommen ein paar Sekunden lang im Weg ist.

Auch hier wieder die abstrakte Gefahr! Mehr (noch) nicht.
Dazu nur eins: Radfahrer sind im Kampf gegen die Autofahrer immer die Schwächeren. Das ist leider so.


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Viele Grüße,
MM
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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 10:19
Beitrag #178


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Zitat (klausimausi @ 19.08.2005, 11:13)
PS: Es ist mir wurscht, ob es nur eine abstrakte Gefahr ist, ich bekomm' ganz real Angst bei solchen idiotischen Manövern. Und viele "Oberlehrer" sind der Meinung, dass eine Briefmarke reicht um dort radzufahren ranting.gif

Genau das ist das Messen mit zweierlei Maß (oder dein Vergleich von Äpfeln mit Birnen): Was du machst, ist gut. Was andere machen ist böse...
Wenn du Angst hast, von Autos auf der Straße überholt zu werden, dann solltest du besser auf dem Radweg fahren.


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Viele Grüße,
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klausimausi
Beitrag 19.08.2005, 10:23
Beitrag #179


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@MM: Read!

Das von dir gepostet bezog sich auf "abstrakt".

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 10:24
Beitrag #180


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Zitat (Hane @ 19.08.2005, 11:16)
Micky, ich wollte das nicht das Nebeneinanderfahren propagieren sondern darlegen, daß das Hintereinanderfahren nicht zwingend vorgeschrieben ist. Viele Autofahrer glauben einfach, daß es so ist und daß sie deshalb eng überholen dürfen. Wozu müssten die sonst hintereinander fahren.

Mir persönlich reicht auch ein deutlich geringerer Abstand, etwa Armeslänge. Aber selbst damit könnte nicht bei Gegenverkehr überholt werden.

Und selbst wenn der Radfahrer verbotenerweise auf der Fahrbahn führe, wäre es kein Grund, selber die Regeln zu brechen.

Schön dass du es auch einsiehst, dass man nicht mit zweierlei Maß messen sollte... Einige hier sind deutlich uneinsichtiger...

Natürlich ist ein Regelverstoß des Anderen keine Rechtfertigung selbst die Regeln zu missachten.
Die Realität ist doch nur eine völlig andere. Hier fährt ein Fahrrad auf der Straße. Ein Auto kommt von hinten und eins von vorn. Der von hinten kommt, sagt: Hm, das reicht aus, da komm ich vorbei.
Da sagt sich keiner: Hm, der Radfahrer müsste eigentlich auf dem Radweg rechts fahren. Da will ich ihm doch mal zeigen, dass er was falsch gemacht hat. Wenn ihn sonst keiner erzieht...

Wenn du jedoch im Nachhinein die Situation so betrachtest, wie sie passiert ist, liegen in der Bilanz zwei Regelverstöße vor, es ist nichts passiert. Also ist keiner von Beiden besser als der Andere.


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Viele Grüße,
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chuchichäschtli
Beitrag 19.08.2005, 10:24
Beitrag #181


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Zitat (chriziko @ 18.08.2005, 18:46)
dry.gif  laut "Bestand der Strassenfahrzeuge nach Fahrzeuggruppe und Fahrzeugart 1989 - 2004" gab es in der fraglichen zeit überhaupt keine fahrräder (velos) in der schweiz.

Guten Morgen chriziko,

ohmy.gif du hast Recht, es gibt keine Fahrräder in der Schweiz crybaby.gif


Ich habe soeben mit der bfu telephoniert und erfahren warum.

Als die Nummernschilder noch existierten, musste jede Nummer auf dem Polizeiposten eingelöst werden. Dannzumal gab es die Statistik über den Bestand noch.

Seit der Einführung der Vignette, welche an verschiedenen Orten gekauft werden kann und somit auch verschiedene Versicherungsgesellschaften daran beteiligt sind, gibt es keine Statistik mehr.

Also ein Grund mehr, ein Kennzeichen für Fahrräder einzuführen whistling.gif

Aber die von mir geschätzte Zahl von vier Millionen ist richtig.

Gruss - chuchichäschtli


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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 10:25
Beitrag #182


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Zitat (klausimausi @ 19.08.2005, 11:23)
@MM: Read!

Das von dir gepostet bezog sich auf "abstrakt".

Gruß,
Klaus

Werde bitte konkreter. Mit der Aussage kann ich keinen Zusammenhang herstellen...


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Viele Grüße,
MM
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klausimausi
Beitrag 19.08.2005, 10:32
Beitrag #183


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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 11:19)
Zitat (klausimausi @ 19.08.2005, 11:13)
PS: Es ist mir wurscht, ob es nur eine abstrakte Gefahr ist, ich bekomm' ganz real Angst bei solchen idiotischen Manövern. Und viele "Oberlehrer" sind der Meinung, dass eine Briefmarke reicht um dort radzufahren ranting.gif

Genau das ist das Messen mit zweierlei Maß (oder dein Vergleich von Äpfeln mit Birnen): Was du machst, ist gut. Was andere machen ist böse...
Wenn du Angst hast, von Autos auf der Straße überholt zu werden, dann solltest du besser auf dem Radweg fahren.

Nun besser verständlich? Das fett markiert "abstrakt" meinte ich. Und damit wären wir wieder bei Äpfel und Biren und dem Lesen ...

Noch mal zurück zu den "Vergehen" auf der Straßefahren & zu dichtes Überholen:
Das eine ist manchmal sogar legal (weil Autos den Radweg versperren), das andere ist eine (abstakte) Gefährung. Und nicht überall sind Radweg (gestern war da keiner) und du bekommst nie Angst?


Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
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ts1
Beitrag 19.08.2005, 10:33
Beitrag #184


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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 11:17)
Nur wenn man hier ganz genau vorgehen will, dann kann man dem Radfahrer der eine Benutzungspflicht ignoriert, Nötigung des Straßenverkehrs vorwerfen.
Da bin ich aber gespannt, wieviel derartige Gerichtsurteile Du findest. Fang schon mal an, ein paar Aktenzeichen in die Runde zu werfen!
Zitat
Die Prüfung der Meinung des Radfahrers, ob der Radweg benutzt werden muss oder nicht, obliegt aber nicht dem Radfahrer selbst oder einem Autofahrer, sondern der Ordnungsbehörde.
Und das muß in jedem konkreten Einzellfall neu geprüft werden.
Ein einfaches zuparken des Radweges reicht schon aus, um ihn sogar für einen Beamten erkennbar unzumutbar zu machen.
Und dann darf man rechtzeitig runter (an einer geeigneten Bordsteinabsenkung) und fährt bei nächster Gelegenheit (an einer geeigneten Bordsteinabsenkung) wieder drauf.
Falls inzwischen nicht schon wieder ein Auto dort steht oder ein torkelnder Fußgänger seine Kreise zieht.
Zitat
Wenn soooo viele Radwege missachtet werden dürften, dann könnte man aus Sinnfälligkeit gleich die Radwegbenutzungspflicht abschaffen. Warum macht man es nicht? Wahrscheinlich weil es nicht gewollt ist. Und kommt mir jetzt nicht mit irgend einer Verschwörungssch****...
Erstens macht man es nicht, weil die meisten Bürokraten absolut keine Ahnung vom Radfahren haben (nicht Verschwörung sondern Ignoranz) und zweitens, weil eine allgemeine Benutzungspflicht noch keine spezielle, den aktuellen Verhältnissen angepaßte ist.
Laut herrschender Rechtsprechung sind aber die aktuellen Verhältnisse entscheidend, nicht die ideal gedachten auf den Blaupausen der Verkehrsplaner.


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MfG Thomas
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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 10:47
Beitrag #185


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Zitat (klausimausi @ 19.08.2005, 11:32)
Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 11:19)
Zitat (klausimausi @ 19.08.2005, 11:13)
PS: Es ist mir wurscht, ob es nur eine abstrakte Gefahr ist, ich bekomm' ganz real Angst bei solchen idiotischen Manövern. Und viele "Oberlehrer" sind der Meinung, dass eine Briefmarke reicht um dort radzufahren ranting.gif

Genau das ist das Messen mit zweierlei Maß (oder dein Vergleich von Äpfeln mit Birnen): Was du machst, ist gut. Was andere machen ist böse...
Wenn du Angst hast, von Autos auf der Straße überholt zu werden, dann solltest du besser auf dem Radweg fahren.

Nun besser verständlich? Das fett markiert "abstrakt" meinte ich. Und damit wären wir wieder bei Äpfel und Biren und dem Lesen ...

Noch mal zurück zu den "Vergehen" auf der Straßefahren & zu dichtes Überholen:
Das eine ist manchmal sogar legal (weil Autos den Radweg versperren), das andere ist eine (abstakte) Gefährung. Und nicht überall sind Radweg (gestern war da keiner) und du bekommst nie Angst?


Gruß,
Klaus

Hab schon verstanden, was du meintest. Du hast mich aber anscheinend missverstanden. Wenn du durch die abstrakte Gefahr des Überholtwerden Angst bekommst, dann solltest du vielleicht besser Radwege nutzen.

Klar, dass in einer Argumentation im Zweifelsfall kein Radweg vorhanden war oder dieser deiner Meinung nach "unzumutbar" war.

Wer pauschal die Missachtung der Radwegebenutzungspflicht vertritt, der darf sich über eine pauschale Unterschreitung des Mindestabstandes nicht wundern.
Wer im einen Fall (Mindesabstand) jedoch eine Einzelfallklärung fordert, der muss auch im anderen Fall (Radwegbenutzungspflich) eine Einzelfallklärung vornehmen. Und da verliert eine pauschale Legitimisierung der Missachtung der Radwegbenutzungspflicht. Denn eine Pfütze auf einem Radweg oder ein paar Körnchen Sand werden sicher kein Ausweichen auf die Straße rechtfertigen. Auch nicht ein Schlagloch, was auf dem Radweg umfahren werden kann.

Und über die Sache mit dem zugeparkten Radweg habe ich nichts gesagt, da ist eine Umfahrung rechtens.

Zitat ("ts1")
Da bin ich aber gespannt, wieviel derartige Gerichtsurteile Du findest. Fang schon mal an, ein paar Aktenzeichen in die Runde zu werfen!

Oh, jetzt muss ich Aktenzeichen nennen? Warum habt ihr mir für die Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht keine genannt? Weil es keine gibt. Hier kenn ich auch keine.


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Hane
Beitrag 19.08.2005, 10:51
Beitrag #186


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Zitat (Micky)
Die Prüfung der Meinung des Radfahrers, ob der Radweg benutzt werden muss oder nicht, obliegt aber nicht dem Radfahrer selbst oder einem Autofahrer, sondern der Ordnungsbehörde.

Die Ordnungsbehörden stellen Radwegschilder auf. Das ist auch alles. Ob dieser Radweg dann wirklich benutzungspflichtig ist, hängt von weitern Faktoren ab: straßenbegleitend, benutzbar, zumutbar. Das Erste passt jetzt nicht in diesem Zusammenhang. Beim Zweiten kann die Behörde nicht daneben stehen. Wenn also der Radweg zugeparkt oder sonstwie unbenutzbar ist, kann und muß der Radfahrer eigenmächtig die Fahrbahn wählen. Wenn der Radweg aber dauerhaft unbenutzbar ist, muß sogar das Schild weg. Beim Dritten ist es ähnlich, zum Beispiel weiß nur der Radfahrer selber, wie weit er der Straße folgen will, und triff ebenso eigenmächtig die Entscheidung, die Fahrbahn zu nutzen. Es ist nach gängiger Rechtssprechung unzumutbar für wenige 100 m Radweg zweimal die Fahrbahn zu überqueren.

Aber ganz bestimmt kann kein Autofahrer diese Entscheidung für einen Radfahrer wählen. Die Polizei und später die Gerichte können aber die Entscheidung des Radfahrer überprüfen und gegebenenfalls mit einer Buße belegen.


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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 10:56
Beitrag #187


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Zitat (Hane @ 19.08.2005, 11:51)
Aber ganz bestimmt kann kein Autofahrer diese Entscheidung für einen Radfahrer wählen. Die Polizei und später die Gerichte können aber die Entscheidung des Radfahrer überprüfen und gegebenenfalls mit einer Buße belegen.

Da hast du es auf den Punkt gebracht. Nur wie soll ich den Radfahrer vor mir anzeigen? Hm, wart mal. Rotes Mountainbike, Fahrer hatte ein Helm auf und Sonnenbrille.

Wenn der Radler der Meinung ist, dass ihn ein Auto ordnungswidrig überholt hat (was auch erstmal zu beweisen wäre), kann der ihn anzeigen. Weil er sich sein Kennzeichen merken kann.

Das Auto kann den Radfahrer, der seiner Meinung nach den Radweg ordnungswidrig nicht benutzt hat, nicht anzeigen, weil das Fahrrad kein Kennzeichen hat.

Deine Argumentation ist eine Argumentation für Radler-Kennzeichen...


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ts1
Beitrag 19.08.2005, 10:58
Beitrag #188


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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 11:47)
Oh, jetzt muss ich Aktenzeichen nennen? Warum habt ihr mir für die Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht keine genannt? Weil es keine gibt. Hier kenn ich auch keine.
Du mußt nicht, Du kannst auch weiterhin völlig realitätsfremd behaupten, daß eine Mißachtung der Radwegbenutzungspflicht eine Straftat (Nötigung) wäre.
Wirft ein interessantes Licht auf Deinen Berufsstand. whistling.gif


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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 11:03
Beitrag #189


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Zitat (ts1 @ 19.08.2005, 11:58)
Wirft ein interessantes Licht auf Deinen Berufsstand. whistling.gif

Was weißt du über meinen Berufsstand? Und vor allem: Warum denkst du in Schubladen?


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Kölnfahrer
Beitrag 19.08.2005, 11:39
Beitrag #190


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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 11:17)
Und ich gehe mal davon aus, dass Ausnahmen von der Radwegbenutzungspflicht eben nur Ausnahmen sind und nicht die Regel.  Das hat mit Pauschalisierung nichts zu tun.

Wie viele der Radwege in Berlin waren noch mal nicht benutzungspflichtig? 2/3? Auf jedenfall mehr als die Hälfte. Kann man m.W. in einem Beitrag von diomega nachlesen.

Abenteuerlich, hier von Ausnahmen zu sprechen.

Zitat
Und wer Radwege nach eigenem Gutdünken missachtet (da wo er grade meint, dass es richtig ist), der verhält sich im Normalfall (wenn nicht gerade eine Ausnahme der Fall ist) vorschriftswidrig.
Ach ja? Dass in Köln auf einem Radweg entweder geparkt wird oder dort Scherben liegen oder Fußgänger drüber laufen oder Beifahrertüren offen stehen oder Hundeleinen quer gespannt sind oder Baustellen sind... (ich belass es mal dabei...) ist der Normalfall. Wie sonst, wenn nicht nach eigenem Gutdünken, soll ich hier feststellen, dass die Benutzungspflicht durch diese Umstände entfällt? Soll ich es mir vom Ordnungsamt auf mein Fahrradfax bestätigen lassen oder was?

Und Du willst im Ernst behaupten, wenn ich einen aktuell nciht benutzbaren Radweg nach eigenem Gutdünken verlasse, handle ich vorschriftswidrig? Da bin ich anderer Ansicht.


--------------------
"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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klausimausi
Beitrag 19.08.2005, 11:40
Beitrag #191


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@MM:
Zitat
Wenn du durch die abstrakte Gefahr des Überholtwerden Angst bekommst, dann solltest du vielleicht besser Radwege nutzen.
Ich habe keine Angst vor der abtrakten Gefahr, die von einem Überholmanöver ausgeht, sonder von der dir "abstrakt" genannten Gefahr, die von zu dichtem Überholen ausgeht.

Und da hätte ich noch eine Fage. Du schreibst:
Zitat
Wer im einen Fall (Mindesabstand) jedoch eine Einzelfallklärung fordert, der muss auch im anderen Fall (Radwegbenutzungspflich) eine Einzelfallklärung vornehmen.
Hierzu möchte ich sagen. dass ich in jedem Fall mit Mindestabstand überholt werden möchte. Und im anderen Fall solltest du eigentlich wissen, dass ich zumindest für meine Person genau unterscheide, welchen Radweg ich benutze und welchen nicht. Also trifft mich dieses Argument nicht.

Zitat
Hab schon verstanden, was du meintest
Das bezweifle ich, siehe oben.

Gruß,
Klaus

PS: Keiner hier im Forum hat meines Wissens bereits eine Ablehung eines Radweges mit
Zitat
Denn eine Pfütze auf einem Radweg oder ein paar Körnchen Sand werden sicher kein Ausweichen auf die Straße rechtfertigen. Auch nicht ein Schlagloch, was auf dem Radweg umfahren werden kann.
begründet. Sorry, das riecht irgenwie nach Polemik whistling.gif


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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 11:54
Beitrag #192


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Zitat (Kölnfahrer @ 19.08.2005, 12:39)
Ach ja? Dass in Köln auf einem Radweg entweder geparkt wird oder dort Scherben liegen oder Fußgänger drüber laufen oder Beifahrertüren offen stehen oder Hundeleinen quer gespannt sind oder Baustellen sind... (ich belass es mal dabei...) ist der Normalfall.

Ohja, ein ordnungsgemäßer Radweg ist die Ausnahme. Und alle Behördenmenschen sind Ignoranten oder haben keine Ahnung. Nur du hast die Weisheit mit Löffeln gefressen...

Zitat
Und Du willst im Ernst behaupten, wenn ich einen aktuell nciht benutzbaren Radweg nach eigenem Gutdünken verlasse, handle ich vorschriftswidrig? Da bin ich anderer Ansicht.

Deine Ansichten kannst du gerne haben. Dann hab ich das nächste Mal aber auch die Ansicht, dass ein Abstand von einem Meter statt 1,50 zum Überholen auch ausreicht.

Ansichten sind nunmal nur Meinungen. Und da ist deine nicht besser als meine.

@Klaus:
Was für dich schon Polemik ist, ist ja schon wunderbar.

Stimmt, keiner hat die Gründe aufgeführt, die ich genannt habe. Dafür wurden Begründungen wie "Hundeleinen quer gespannt sind" angeführt. Das ist eine Klasse schlechter als meine Begründungen. Zeugt von Realitätsverlust

Wenn ich dich in den anderen Threads richtig verstanden habe, dann missachtest du etliche benutzungspflichtige Radwege. Da von Einzelfallbetrachtung zu sprechen, ist wohl etwas überzogen. Da ist die Grenze zur Pauschalisierung nicht mehr weit.

Zitat
Hierzu möchte ich sagen. dass ich in jedem Fall mit Mindestabstand überholt werden möchte. Und im anderen Fall solltest du eigentlich wissen, dass ich zumindest für meine Person genau unterscheide, welchen Radweg ich benutze und welchen nicht. Also trifft mich dieses Argument nicht.

Wenn du in jedem Fall mit dem Mindestabstand überholt werden willst (also bei anderen das regelkonforme Verhalten forderst), warum verhältst du dich nicht jedes Mal regelkonform und benutzt die Radwege, die benutzungspflichtig sind?


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Hane
Beitrag 19.08.2005, 12:06
Beitrag #193


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Micky, die Radwegbenutzungspflicht ist nicht absolut. Sie unterliegt dem Ermessen des Radfahrers, weil ein fest installiertes Schild eben nicht bei jedem Falschparker abgebaut werden kann. Daß dieses Ermessen falsch sein oder mißbraucht werden kann, steht ausser Frage. Aber er gibt ein Ermessen!
Der Sicherheitsabstand ist aber nach den Gerichten absolut. Wenn er nicht eingehalten werden kann, kann auch nicht überholt werden.


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klausimausi
Beitrag 19.08.2005, 12:06
Beitrag #194


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@MM:
Eine Hundeleine, die quer über einen Radweg gespannt ist, ist defacto ein Blockade des Weges. Damit ist eine Bentutzung nicht mehr möglich.

Kölnfahrer hat von seinem persönlichen Erfahrungen in seiner Heimatstadt gesprochen. In meinen Augen ist damit
Zitat
Und alle Behördenmenschen sind Ignoranten oder haben keine Ahnung. Nur du hast die Weisheit mit Löffeln gefressen...
unangemessen.

Wenn du mich in anderen Threads verfolgt hast, dann solltest du eigentlich wissen, dass ich nur solche Wege ignoriere, die nicht regelkonform gefährlich sind. Und du solltest auch wissen, dass ich Radwege benutze - allerdings nur solche, die mich nicht gefährden oder zum absteigen zwingen. Und Ja, es sind Einzelfallentscheidungen.

@Hane: clapping.gif

Gruß,
Klaus

Der Beitrag wurde von klausimausi bearbeitet: 19.08.2005, 12:09


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Kölnfahrer
Beitrag 19.08.2005, 12:16
Beitrag #195


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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 12:54)
Und alle Behördenmenschen sind Ignoranten oder haben keine Ahnung.

Habe ich mit keinem Wort gesagt, also jubel es mir gefälligst auch nicht unter. Was Du in meine Aussagen hineininterpretierst, ist Dein Problem. Ich lasse mich nur an dem messen, was da tatsächlich steht!

Zitat
Deine Ansichten kannst du gerne haben. Dann hab ich das nächste Mal aber auch die Ansicht, dass ein Abstand von einem Meter statt 1,50 zum Überholen auch ausreicht.
"Meine Ansicht" teilen in diesem Fall mehrere Richter, deren Urteile im VP schon x mal zitiert und bezeichnet wurden. Wie es mit Deiner aussieht, weiß ich nicht. Klar kann ein Meter mal reichen, kommt auf die Situation an. Ich beharre auch nicht auf Maßen. Mir ist wichtig, dass der Abstand angemessen ist. Für den Fall, dass es hier unterschiedliche Ansichten gibt, hat der Gesetzgeber Zahlen bestimmt...

Zitat
Ansichten sind nunmal nur Meinungen. Und da ist deine nicht besser als meine.
Das kommt (siehe oben) sehr darauf an, ob sich die Ansichten des einen oder anderen mit gültigen Gesetzen oder der Rechtsprechung decken.

Zitat
"Hundeleinen quer gespannt sind" angeführt. ... Zeugt von Realitätsverlust
Dann muss ich das träumen, dass ich min. 1x pro Woche nicht weiterfahren kann, weil am Baum links vom Radweg (ja, ich benutze ihn, und wenn Du noch so oft behauptest, hier anwesende Radler würden benutzungspflichtige Radwege grundsätzlich ignorieren!) ein Hund an den Baum pinkelt und rechts vom Radweg Frauchen/Herrchen steht und - tja was wohl in der Hand hält? Richtig! Und wo befindet sich das andere Ende der Leine? Ist unwichtig, weil eh nicht Realität... ich geh dann mal meine tägliche Halluzinogen-Ration kaufen... wavey.gif


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 12:24
Beitrag #196


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Zitat (klausimausi @ 19.08.2005, 13:06)
Wenn du mich in anderen Threads verfolgt hast, dann solltest du eigentlich wissen, dass ich nur solche Wege ignoriere, die nicht regelkonform gefährlich sind.

... die du für nicht regelkonform und gefährlich hältst.
So wäre der Satz richtig vollendet.

Und: Hundeleinen quer über den Radweg gespannt?!? Das erinnert mich an Kriegsreportagen, in denen von Kriegsparteien feine Stahlseile gespannt werden, um Feinde umzubringen.
Und wenn es tatsächlich mal sein sollte, dass Fiffy von Frau Schmidt den straßennahen Grünstreifen dem gehwegnahen Grünstreifen vorzieht und Frau Schmidt auf dem Gehweg stehenbleibt: Ok, wieder ein Einzelfall. Aber hier von der "Normalität in Köln" zu sprechen, zeugt von deutlicher Realitätsverzerrung oder Paranoia.

@Hane: Du hast kein Ermessen bei der Missachtung von benutzungspflichtigen Radwegen hast. Entweder er ist zugeparkt. Dann musst du ihn nicht benutzen, oder er ist frei, dann musst du ihn benutzen. Da gibt es nichts zu ermessen.
Einen Ermessensspielraum gibt es bei Ordnungshütern, ob sie dich für regelwidriges Verhalten verwarnen oder nicht. Aber nicht bei dir. Denn wonach willst du dieses Ermessen festmachen? Der hat in einer Situation ein anderes Ermessen als ein Anderer. Welches Ermessen gilt? Beides? Wohl kaum, dann bräuchten wir keine Regeln und Vorschriften.
Und die Regeln schreiben folgendes vor:
Zitat (§2 IV StVO)
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

Dort steht nichts von Ermessensspielraum.


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Viele Grüße,
MM
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Arthur Dent
Beitrag 19.08.2005, 12:24
Beitrag #197


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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 11:47)
Zitat ("ts1")

Da bin ich aber gespannt, wieviel derartige Gerichtsurteile Du findest. Fang schon mal an, ein paar Aktenzeichen in die Runde zu werfen!

Oh, jetzt muss ich Aktenzeichen nennen? Warum habt ihr mir für die Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht keine genannt? Weil es keine gibt. Hier kenn ich auch keine.

Zitat
Wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar erschwert ist, besteht keine Benutzungspflicht (OLG Oldenburg, 29.07.1952, VkBl. 53, 190).

Zitat
Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317).
In der NJW 2005, 396-399 sowie in der NZV 2004, 61 wird das Thema im Zusammenhang mit Fahrradtaxen aufgearbeitet. Auch das OLG Dresden urteilte in diesem Sinne, als es im Februar 2004 ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig wegen unerlaubter Personenbeförderung aufhob. (OLG Dresden, Beschluss vom 11. 10. 2004, Az. Ss (OWi) 460/04, NStZ-RR 2005, 24 und NJW 2005, 452)

fundstelle

Zitat
Schnell fahren entbindet von Benutzungspflicht

Für alle flotteren (Alltags-)Radfahrer gibt es noch eine frohe Botschaft: Ist der Zustand des Radweges so, daß er noch benutzt werden kann, aber zum Langsamfahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht. So verneint das OLG Köln (NZV 1994, 278) die Radwegebenutzungspflicht ausdrücklich nicht nur, wenn der Radweg sich in einem solch schlechten Zustand befindet, daß er gar nicht benutzt werden kann, sondern auch (schon) dann, wenn "das schnelle Befahren mit dem Rennrad nicht möglich war, der Weg aber bei reduzierter Geschwindigkeit" hätte benutzt werden können. Der Radfahrer braucht sich danach nicht auf den Radweg verweisen zu lassen, wenn er schneller fahren will und kann, als der Radweg es zuläßt.

fundstelle

ich weis, das wird dich sicher auch nicht überzeugen, aber ein urteil, dass deine auffassung der "nötigung" untermauert, hab ich im ganzen web nicht gefunden, du etwa?


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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klausimausi
Beitrag 19.08.2005, 12:36
Beitrag #198


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Zitat
Und wenn es tatsächlich mal sein sollte, dass Fiffy von Frau Schmidt den straßennahen Grünstreifen dem gehwegnahen Grünstreifen vorzieht und Frau Schmidt auf dem Gehweg stehenbleibt: Ok, wieder ein Einzelfall. Aber hier von der "Normalität in Köln" zu sprechen, zeugt von deutlicher Realitätsverzerrung oder Paranoia
Mein Fiffy heißt Basha und hat 40 kg. Solange kein Radfahrer zu sehen ist, darf sie im Rechts-Links-Werbungsausträger-Modus schnüffeln. Sobald ein Radler in Sicht kommt, geht sie links - aber dies ist ein Verhalten, das nicht jeder Hundehalter zeigt. In manchen Ecken dieser Republick zeigt das obere Ende der Leine tatsächlich ein Verhalten, das von blanken Egoismus ("Ich zahle schliesslich Hundesteuer" wallbash.gif) geprägt ist. Dies ist (leider) Realität & Alltag. Dies nicht als Einzelfall anzuführen zeugt nicht von Paranoia.

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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MickyMaus
Beitrag 19.08.2005, 13:01
Beitrag #199


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[quote=Arthur Dent,19.08.2005, 13:24] QUOTE]Wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar erschwert ist, besteht keine Benutzungspflicht (OLG Oldenburg, 29.07.1952, VkBl. 53, 190).[/QUOTE] [/quote]
Meinst du das ernst?


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Viele Grüße,
MM
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Arthur Dent
Beitrag 19.08.2005, 13:07
Beitrag #200


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Zitat (MickyMaus @ 19.08.2005, 14:01)
Meinst du das ernst?

ja, meine ich, denn wie du an dem 2. zitat von der seite siehst, hat sich seit 1952 bis weit in die 90er jahre hinein an der rechstsprechung im wesentlichen nichts geändert, das "uralturteil" dient also dazu aufzuzeigen, dass die rechssprechung schon lange der meinung ist, dass unter bestimmten umständen keine radwegbenutzungspflicht besteht. (urteile aus den jahren dazwischen hab ich leider nicht gefunden, sonst könnte man die kontinuität der rechssprechung noch besser dokumentieren, aber urteile die dem widersprechen liegen mir auch nicht vor)

nochmal im klartext: die radwegebenutzungspflicht ist die ausnahme, die fahrbahnbenutzung durch fahrzeuge (einschließlich fahrräder) der regelfall.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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