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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20074 ![]() |
wie in einem vorherigem Topic erwähnt, bekam ich vor nicht allzulange eine Mängelkarte. um genau zu sein am 6.6.06 ![]() ![]() - Mängelkarten soll man doch innerhalb 1 Woche abhaken lassen - nicht ? - auch wenn davon nichts auf der Mängelkarte steht ? - meine Papiere wurden auch nicht eingezogen, durfte weiterfahren trotz angedrohter Anzeige wegen erloschener BE - bis ich Post von denen bekomme dürfte es ja wohl ne ganze weile dauern ... so lange darf ich aber wohl kaum die Mängelkarte ignorieren - oder ? - Auf der Karte steht was ich verändert habe und das ich zur Zulassungsstelle soll - umgehend. Gut, das schaffe ich auch noch bis Dienstag, aber was dann ?! Muss ich bei der ZS die Mängelkarte vorzeigen ? Oder einfach nur ne allgemeine HU machen lassen ? - Ok, angenommen ZS hat mir Zettel in die Hand gedrückt, dass alles ok ist - was nun ? Muss ich das zu der Wache senden deren Cop mich erwischt hat ? oder zu irgendeiner ? muss ich da mit dem Roller hin und den zusätzlich zum "AllesOK"-Zettel vorzeigen ? Würd das halt gerne wissen, bevor ich mir den Stress mit dem Zylinderumbau mache ... vielen dank für antworten ! |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 ![]() |
Umgehend heisst umgehend.
Jede Fahrt, die du jetzt durchführst, führst du mit einem Fahrzeug durch, desse BE erloschen ist. Da du ja bereits eine Mängelmeldung bekommen hast, ist jede weitere Fahrt als vorsätzliche Handlung zu werten, d.h. der Bussgeldbetrag wird "angemessen erhöht", i.d.R. verdoppelt. Bei einer weiteren Kontrolle kann es dazu kommen, dass dein Fahrzeug auch sichergestellt wird, da du vernünftigen regelungen offensichtlich nicht zugänglich bist. Aber, auch ohne eine Kontrolle wird die Zulassungsstelle informiert, dann wirst du von denen angeschrieben und, wenn auch das nicht hinhaut, wird dein Fahrzeugz zwangsstillgelegt. D.h., bei Antreffen entstempeln, Fahrzeugschein sicherstellen. Reicht dir das für eine Entscheidungsfindung? dete |
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20074 ![]() |
Das hätte mir der Polizist auch mal ruhig erzähln können ... dabei hab ich da extra gefragt wie das jetzt weitergeht ... der so - "schnell zum tüv und bekomst post von uns ..."
danke dir, das sind schonmal sehr antreibende infos, der roller wird heute wieder Original sein ![]() ich bin vernünftigen regelungen auch durchaus zugänglich - gerade wenn mir jemand die konsequenzen auf diese art schildert ![]() kannst du oder wer anders mir noch sagen wie das dann funktioniert mit zulassungsstelle und mängelkarte abhaken ?! |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6670 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Zitat - "schnell zum tüv und ..." Hat das nicht gereicht, dich zu veranlassen, so bald als möglich zu einer Überwachungsorganisation zu fahren?
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
@Dete hat schon das Meiste geschrieben.
Mit dem Ausfüllen der Mängelkarte wird ein so genanntes Mängelberichtsverfahren eingeleitet. Eigendlich sollte der Mängelbericht an die zuständige Zulassungsbehörde gesandt werden. Dort wird sie ersteinmal in der Ablage auf Wiedervorlage gelegt. Zumeist wird hier eine Frist von ca. 3 bis 4 Wochen gewährt. Die Karte die du bekommen hast, musst du ja nach bestätigter Mängelbeseitung durch eine Fachwerkstatt an deine zuständige Zulassungsbehörde schicken. Ist diese dort fristgerecht eingetroffen, also vor dem Wiedervorlagetermin, dann ist das Mängelberichtsverfahren erledigt. Überschreitest du die Frist, dann wird die Zulassungsbehörde dir eine gebührenpflichtige Mahnung schicken. Kommst du der in diesem Schreiben (übrigens ist das ein Verwaltungsakt) Fristsetzung nicht nach, wird für dein Fahrzeug eine Betriebsuntersagung (§ 17 StVZO) ausgesprochen, natürlich auch wieder gebührenpflichtig. Handelt es sich um ein Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen, wird es zur Fahndung zum Zwecke der Zangsentstempelung ausgeschrieben. Im Übrigen kann die Zulassungsbehörde auch anordnen, dass du ein Gutachten über den vorschriftsmäßigen Zustand deines Fahrzeuges beibringst. Steht ebenfalls in § 17 StVZO. -------------------- |
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Beitrag
#6
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 24 Beigetreten: 09.06.2006 Wohnort: Zwischen Flensburg und Sonthofen Mitglieds-Nr.: 20158 ![]() |
Habe auch dieses WE meine Mängelkarte erledigt.
Auf der Karte steht unten wer die "Abnahme" erledigen darf. Bin zur Polizei mit ihrem 24h sevice, ein Polizist kam raus zum anschauen. Sichtkontrolle, zweimal gerüttelt, Stempel auf die MK und eine Unterschrift. Bei Pol kostenlos, weiß nicht wie es z.B. der TÜV handhabt. Gerade beim Strassenverkehrsamt gewesen, direkt an den Schnellschalter, eimal geguckt ob Stempel und Unterschrift da, ein "Leite ich weiter". Erledigt, ohne Zusatzkosten. Es wurden bei mir auch nur die Bauteile auf der MK überprüft, sonst nichts(nichtmal der Fahrzeugschein). Würde es also noch schnell kostenfrei versuchen, bevor die von Expert beschriebenen Konsequenzen einsetzen. |
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Beitrag
#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20074 ![]() |
danke erstmal an alle
dienstag nähert sich und ich hab jetzt in eigenregie fast alles wieder im originalzustand. abstimmung fehlt noch, motor läuft zu heiß und irgendwie auch noch ca. 10kmh zu schnell variomatik, vergaser, auspuff waren laut mängelkarte geändert, sind wieder original mit kleinen abweichungen zylinder und paar andere kleinigkeiten die nicht auf mängelkarte standen sind natürlich auch wieder original licht, tacho, hinterrad und hinterradbremse wurden wieder instandgesetzt, da unzulässig geändert, defekt bzw. verschlissen. alles in allem ist der Roller also nahezu wieder Original und sobald der mmotor wieder rund läuft auch in gutem technischem zustand. Die Abweichungen muss ich morgen noch mit weiteren Drosseln in den griff kriegen. fahre morgen dann wohl erst kurz zu meiner wache um die ecke, dann zur Zulassungsstelle, wenn die mich da hin schicken - weils ja eigentlich so auf der MK steht "bei der zuständigen Zulassungsstelle" - und in dem fall natürlich wieder zu wache, sofern die mir - wie ich erwarte - sagen, dass ich die MK bei jeder Dienststelle abstempeln lassen kann. wäre etwas umständlich deswegen bis zu der Dieststelle vom MK-Aussteller zu fahren. ps.: eine aussage (auch wenn vom polizisten) wie "schnell zum tüv" ist für mich nichts wert - hätte er gesagt in spätesten 7 tagen sonst stilllegung oder etwas ähnlich konkretes wie dete, dann müsste ich mich hier ja nicht nach dem ganzen ablauf erkundigen ![]() |
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Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 21.11.2007 Mitglieds-Nr.: 38471 ![]() |
Wie ist es denn geregelt, wenn man kurz nachdem man eine Mängelkarte bekommen hat(also ich sach mal 2-3 Tage) einen selbstverschuldeten Unfall baut? Versicherung zahlt nicht? Der Unfall muß mit den Schäden am Auto ja gar nichts zu tun haben.
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Das ist eine zivilrechtliche Frage. Sollte sich bei der Überprüfung des Unfallsachverhalts durch die Versicherung ergeben, dass der festgestellte Mangel eventuell unfallursächlich oder in erheblichem Umfang mitursächlich war, muss man durchaus mit Problemen im Hinblick auf Regressforderungen der Versicherung rechnen. Wenn man von dem Mangel wusste und trotzdem gefahren ist, kann u.U. grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden.
Die Frage ist aber auch: woher soll die Versicherung ggf. vom Vorliegen einer Mängelkarte wissen? ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 09:57 |