Eingeschränktes Haltverbot durch Einmündung nicht aufgehoben? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Eingeschränktes Haltverbot durch Einmündung nicht aufgehoben? |
23.10.2012, 20:37
Beitrag
#151
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wenn die Bußgeldstelle deinem Einspruch nicht stattgibt, gibt es eine Gerichtsverhandlung, und dort musst du persönlich erscheinen, sofern das Gericht dich nicht von der Verpflichtung entbindet (§73 OWiG).
-------------------- |
|
|
23.10.2012, 21:51
Beitrag
#152
|
|
bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Gibt es nicht den Fall, das der Richter der erste Verantwortliche ist, der wirklich mal auf die Situation schaut und die Erwiderung des Beschuldigten liest und das Verfahren sang und klanglos einstellt?
Ich glaube in ein/zwei Fällen war das bei mir der Fall. (ich bin grad zu faul zum Akten suchen) |
|
|
20.12.2012, 10:03
Beitrag
#153
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 24.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65304 |
Genau so ist es jetzt gekommen. Ich wurde informiert, dass das Amtsgericht "beabsichtigt, das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG einzustellen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen." Meine Auslagen sollen nicht der Staatskasse auferlegt werden (ich hatte ja auch gar keine ) und ich erhalte Gelegenheit zu Stellungnahme.
Hierzu habe ich noch ein paar Fragen: Dem Gericht ist das Ganze also zu blöd, oder? Warum werden die Kosten des Verfahrens dem Staat und nicht der Stadt auferlegt? Bezüglich was könnte ich jetzt Stellung nehmen? Danke und viele Grüße |
|
|
20.12.2012, 10:41
Beitrag
#154
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
weil ein Gerichtsverfahren ein staatliches Verfahren ist.
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
20.12.2012, 10:48
Beitrag
#155
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Bezüglich was könnte ich jetzt Stellung nehmen? Es ist eigentlich schön, wenn Dich das Gericht vorher noch nach Deiner Meinung fragt. Ich kenne nur Einstellungen ohne vorherige Befragung. Du kannst ja dem Gericht mitteilen, dass Du mit einer Einstellung einverstanden bist. Da Du keine Kosten hattest, solltest Du damit zufrieden sein. Achso: Danke für die Rückmeldung -------------------- |
|
|
20.12.2012, 12:14
Beitrag
#156
|
|
bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Gibt es "Beschuldigte", die NICHT einverstanden wären mit einer Einstellung?
Wenn es auch unbefriedigend ist, weil es halt nach dem " ich hab keinen Bock mich mit der Sache zu befassen" Paragraphen beendet wird. |
|
|
20.12.2012, 17:41
Beitrag
#157
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
es gibt mitunter Beschuldigte, die nicht einverstanden mit einer Einstellung zu diesen Konditionen sind, zB weil man anwaltlich vertreten ist und nicht rechtsschutzversichert...
Dann kann man im Rahmen der Erklärung darauf verweisen, dass der gesetzliche Regelfall der ist, dass auch die außergerichtlichen Kosten des Betroffenen die Staatskasse trägt - entgegen des Regelfalls in der Praxis. Es soll Richter geben, die das auch nach jahrzehntelanger Praxis noch gar nicht wussten Und dann ist da noch der Fall denkbar, dass einer mehrere gleichgelagerte Fälle hat, weil er -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
20.12.2012, 18:48
Beitrag
#158
|
|
bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Gut zu wissen. Doof halt wenn es derselbe Richter ist, der alle gleichen unbelehrbaren Fälle auf dem Tisch hat aber nur einen von der Staatskasse bezahlen lassen möchte.
Naja, in der Stadt der Irren wird sich schon noch ein neues Erprobungsfeld ergeben.... |
|
|
20.12.2012, 19:47
Beitrag
#159
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Ich habe auch nicht gesagt, dass die Einwendungen des Betroffenen berücksichtigt werden, nur, dass man sie bringen kann.
Berücksichtigt wird sowas dann nur gaaaanz selten mal. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
20.12.2012, 20:26
Beitrag
#160
|
|
bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Zurück zum Thema. MUSS sich der Betroffene hier äussern oder kann er den Brief in Ablage P entsorgen, da der Richter es ja eh einstellen will?
|
|
|
20.12.2012, 20:59
Beitrag
#161
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Muss?: Nein. Sollte?: Kommt drauf an - und zwar auf den Richter.
Er muss den Betroffenen ja nicht fragen. Macht er es dennoch, so hat er eventuell einen Grund dafür. Vielleicht will er nur dann einstellen, wenn es der Beschuldigte auch will und sieht bei Schweigen dennoch eine Klärung (eigentlich "Ahndung", aber wer weiß schon wie der eine Richter speziell tickt) für geboten. |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 10:26 |