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> Eingeschränktes Haltverbot durch Einmündung nicht aufgehoben?
Jens
Beitrag 23.10.2012, 20:37
Beitrag #151


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Wenn die Bußgeldstelle deinem Einspruch nicht stattgibt, gibt es eine Gerichtsverhandlung, und dort musst du persönlich erscheinen, sofern das Gericht dich nicht von der Verpflichtung entbindet (§73 OWiG).


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oscar_the_grouch
Beitrag 23.10.2012, 21:51
Beitrag #152


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Gibt es nicht den Fall, das der Richter der erste Verantwortliche ist, der wirklich mal auf die Situation schaut und die Erwiderung des Beschuldigten liest und das Verfahren sang und klanglos einstellt?
Ich glaube in ein/zwei Fällen war das bei mir der Fall. (ich bin grad zu faul zum Akten suchen)
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mielletseed
Beitrag 20.12.2012, 10:03
Beitrag #153


Neuling
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Genau so ist es jetzt gekommen. Ich wurde informiert, dass das Amtsgericht "beabsichtigt, das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG einzustellen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen." Meine Auslagen sollen nicht der Staatskasse auferlegt werden (ich hatte ja auch gar keine happy.gif ) und ich erhalte Gelegenheit zu Stellungnahme.
Hierzu habe ich noch ein paar Fragen:
Dem Gericht ist das Ganze also zu blöd, oder?
Warum werden die Kosten des Verfahrens dem Staat und nicht der Stadt auferlegt?
Bezüglich was könnte ich jetzt Stellung nehmen?

Danke und viele Grüße
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rapit
Beitrag 20.12.2012, 10:41
Beitrag #154


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weil ein Gerichtsverfahren ein staatliches Verfahren ist.


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Achim
Beitrag 20.12.2012, 10:48
Beitrag #155


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Zitat (mielletseed @ 20.12.2012, 10:03) *
Bezüglich was könnte ich jetzt Stellung nehmen?

Es ist eigentlich schön, wenn Dich das Gericht vorher noch nach Deiner Meinung fragt. Ich kenne nur Einstellungen ohne vorherige Befragung.
Du kannst ja dem Gericht mitteilen, dass Du mit einer Einstellung einverstanden bist. Da Du keine Kosten hattest, solltest Du damit zufrieden sein.

Achso:
Danke für die Rückmeldung wavey.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.12.2012, 12:14
Beitrag #156


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Gibt es "Beschuldigte", die NICHT einverstanden wären mit einer Einstellung?
Wenn es auch unbefriedigend ist, weil es halt nach dem " ich hab keinen Bock mich mit der Sache zu befassen" Paragraphen beendet wird.
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rapit
Beitrag 20.12.2012, 17:41
Beitrag #157


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es gibt mitunter Beschuldigte, die nicht einverstanden mit einer Einstellung zu diesen Konditionen sind, zB weil man anwaltlich vertreten ist und nicht rechtsschutzversichert...
Dann kann man im Rahmen der Erklärung darauf verweisen, dass der gesetzliche Regelfall der ist, dass auch die außergerichtlichen Kosten des Betroffenen die Staatskasse trägt - entgegen des Regelfalls in der Praxis. Es soll Richter geben, die das auch nach jahrzehntelanger Praxis noch gar nicht wussten whistling.gif

Und dann ist da noch der Fall denkbar, dass einer mehrere gleichgelagerte Fälle hat, weil er unbelehrbar unbeirrbar immer wieder da falsch äh: ungewöhnlich parkt, und der Richter das gar nicht weiß. Derjenige könnte aber ein Interesse daran haben, seinen Fall entschieden zu bekommen, um andere Verfahren abzukürzen; auch das kann man dann bei dieser Gelegenheit mitteilen.


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.12.2012, 18:48
Beitrag #158


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Gut zu wissen. Doof halt wenn es derselbe Richter ist, der alle gleichen unbelehrbaren Fälle auf dem Tisch hat aber nur einen von der Staatskasse bezahlen lassen möchte.
Naja, in der Stadt der Irren wird sich schon noch ein neues Erprobungsfeld ergeben....
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rapit
Beitrag 20.12.2012, 19:47
Beitrag #159


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Ich habe auch nicht gesagt, dass die Einwendungen des Betroffenen berücksichtigt werden, nur, dass man sie bringen kann.
Berücksichtigt wird sowas dann nur gaaaanz selten mal.


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.12.2012, 20:26
Beitrag #160


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Zurück zum Thema. MUSS sich der Betroffene hier äussern oder kann er den Brief in Ablage P entsorgen, da der Richter es ja eh einstellen will?
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Mitleser
Beitrag 20.12.2012, 20:59
Beitrag #161


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Muss?: Nein. Sollte?: Kommt drauf an - und zwar auf den Richter.
Er muss den Betroffenen ja nicht fragen. Macht er es dennoch, so hat er eventuell einen Grund dafür. Vielleicht will er nur dann einstellen, wenn es der Beschuldigte auch will und sieht bei Schweigen dennoch eine Klärung (eigentlich "Ahndung", aber wer weiß schon wie der eine Richter speziell tickt) für geboten.
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