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> Wassergefährdende Stoffe, Umweltgefährdung, Verkehrszeichen 269, Was ist wassergefährdend, was umweltgefährdend, wann Durchfahrverbot
Pandora
Beitrag 17.10.2012, 08:08
Beitrag #1


Neuling
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Wann kommt Fisch/Baum an den LKW?
LKW werden ja i. d. R. nur bei Tank- und Schüttguttransporten von außen mit Großzetteln gekennzeichnet. Daher ist eine Fisch/Baum-Kennzeichnung von LKW auch nur hier relevant. Der Fisch/Baum kommt immer dann zusätzlich zum Großzettel für Haupt- + ggf. Nebengefahr an den LKW, wenn das Gefahrgut als umweltgefährdend eingestuft ist.
Wenn der Absender sein Gefahrgut als umweltgefährdend klassifiziert, dann steht das in den Papieren (Beförderungspapier, da steht beim Gefahrgutdatensatz "Umweltgefährdend" dabei). Nur dann wird der Fisch/Baum am LKW ausgeschildert.

Wann ist ein Gefahrgut umweltgefährdend (Fisch/Baum)?
Das liegt in der Verantwortung des Absenders (Klassifizierung) und ist, wie hier schon geschrieben wurde, an Ökotox-Kriterien gebunden. Einfach ausgedruckt (und passt in den meisten Fällen): wenn das Produkt gefahrstoffmäßig als "N" umweltgefährlich mit den R-Sätzen R50, R51, R50/53 oder R51/53 (oder den entsprechenden H-Sätzen nach GHS/CLP) - sprich "giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädigende Wirkung haben" eingestuft ist.
Das ist nicht das gleiche wie Wassergefährdung! Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht sind (fast) international, Wassergefährdung ist eine deutsche Erfindung.
Nicht jedes Gefahrgut ist auch Gefahrstoff. Nicht jedes Gefahrgut/nicht jeder Gefahrstoff sind wassergefährdend. Es gibt auch "harmlose" Produkte, die wassergefährdend sind. Es sind dreierlei Rechtsgebiete, die sich nur teilweise überschneiden.

Es gibt keine Liste, in der alle Gefahrgüter aufgeführt wären, die umweltgefährdend sind. Die kann es auch nicht geben, da dies oftmals stark von der Rezeptur der Substanz verbunden ist.
Der Fisch/Baum kann praktisch mit fast allen Gefahrklassen zusammen auftreten, definitiv nicht nur mit der Klasse 9!
Ein Produkt, welches nur umweltgefährdend (und sonst nix, nicht giftig, brennbar, ätzend, ...) ist, wird Klasse 9 (UN3082 flüssig oder UN3077 fest) und bekommt dazu den Fisch/Baum.
Es gibt auch viele Gefahrgüter der Klasse 9, die keinen Fisch/Baum haben (z. B. Airbags, Lithium-Batterien, erwärmte Stoffe...).
Der Fisch/Baum kann niemals alleine auftreten, es gibt ihn nur zusammen mit einem oder mehreren Gefahrzetteln/Großzetteln.

Leider gibt es keine rechtliche Verantwortung, dass der Absender/Verlader/Befüller dem Fahrer einen Hinweis auf wassergefährdende Ladung geben muss (ich hörte aber, dass manche Verlader gerade im Bereich der Großchemie dies freiwillig tun). Der Fahrer kann es also nicht definitiv wissen.
Im Sicherheitsdatenblatt steht es eigentlich in Punkt 15 drin aber das hat der Fahrer nicht. Er könnte an der Ladestelle nachfragen (v.a. so verantwortungsvolle und interessierte Fahrer, die hier lesen und schreiben hug.gif).

Ansonsten: wenn Fisch&Baum dran ist, ist zu 99,9999% davon auszugehen, dass das Produkt wassergefährdend ist - nicht durchfahren im beladenen Zustand.
Im leeren Zustand streiten sich die Gelehrten, denn es heißt "Ladung" und ein leerer ungereinigter Tankwagen hat zwar noch Produktreste drin, aber keine Ladung (Ladung kann man entladen). Aber im Zweifel: nicht durchfahren.

Wenn Gefahrgut ohne Fisch/Baum: im Zweifel wassergefährdend annehmen und nicht durchfahren - damit ist man auf der sicheren Seite. Leer ungereinigt siehe oben.

Kein Gefahrgut sondern irgendwelche anderen Sachen/Sammelgut: hier wird der Fahrer oft allein gelassen, denn woher soll er wissen, was genau er geladen hat (Sammelgut) und ob das Zeug wassergefährdend ist. Praktische Lösung: er muss davon ausgehen, dass er durchfahren darf.

Hier gibt es die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe – VwVwS), in Anhang 1 nicht wassergefährdende und in Anhang 2 wassergefährdende Stoffe aufzählt.
http://www.umweltbundesamt.de/wgs/wgs-down.htm

Stoffe... das meiste, was transportiert wird, sind jedoch Gemische, hier kann man nur das Sicherheitsdatenblatt befragen.
Definitiv nicht wassergefährdend im Sinne der Vorschrift sind Lebensmittel und Futtermittel.

Zitat
1.2 Als nicht wassergefährdend im Sinne des § 19g Abs. 5 WHG werden bestimmt:
a) Stoffe, die in Anhang 1 aufgeführt sind,
b) Stoffe, die die in Anhang 3 Nr. 5 genannten Voraussetzungen erfüllen und nicht in Anhang 2 aufgeführt sind,
c) Gemische, die die Voraussetzungen der Nummer 2.2.2 erfüllen und nicht in Anhang 2 aufgeführt sind,
d) Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes,
soweit sie nicht in Anhang 2 aufgeführt sind,
e) Futtermittel im Sinne des Futtermittelgesetzes, soweit sie nicht in Anhang 2 aufgeführt sind.
(Quelle: Nr. 1.2 VwVwS)

Mit leeren *gereinigten* Tankwagen oder leeren Stückgut-LKW ist eine Durchfahrt erlaubt (auch wenn der Betriebstank bis oben voll mit wassergefährdendem Diesel ist).
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