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> Beleuchtung am Heckträger
dopero
Beitrag 18.10.2012, 16:10
Beitrag #1


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Hallo, ich habe einen Fahrradträger zur Befestigung am Reserverad bzw. der Hecktüre. Die Ladung verdeckt teilweise die Heckleuchten.

1. Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich die komplette Beleuchtung inkl. NSL und RFL und das Kennzeichen wiederholen. Es gibt aber von einigen Firmen fertige Beleuchtungsträger, die nur die minimal notwendige Beleuchtung (kleine 3 Kammer Leuchte) plus Kennzeichen wiederholen. Was ist nun korrekt?
2. Diese käuflichen Beleuchtungsträger sind auch sehr schmal, d.h. Kennzeichenbreite plus kleine Rückleuchten, geschätzt so um die 800 mm. Ist das zulässig, oder muss auch am Beleuchtungsträger das Mass von 400 mm bis Außenkante Fahrzeug/Ladung eingehalten werden?

Grüße
dopero
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jfk
Beitrag 18.10.2012, 20:18
Beitrag #2


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Hast u denn NSL und RFL im gemeinsamen Gehäuse mit den übrigen Rückleuchten? Oder sind die bei dir separat - und dadurch möglicherweise nicht verdeckt?

think.gif Mmh, in der Produktbeschreibung steht:
Zitat
Selbstverständlich nach geltenden Normen getestet und zertifiziert
Welche Normen die wohl meinen? Die niederländischen - oder auch deutsche?


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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dopero
Beitrag 18.10.2012, 21:10
Beitrag #3


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Zitat (jfk @ 18.10.2012, 21:18) *
Hast u denn NSL und RFL im gemeinsamen Gehäuse mit den übrigen Rückleuchten? Oder sind die bei dir separat - und dadurch möglicherweise nicht verdeckt?

Ist alles im gemeinsamen Gehäuse.

Zitat (jfk @ 18.10.2012, 21:18) *
Zitat
Selbstverständlich nach geltenden Normen getestet und zertifiziert
Welche Normen die wohl meinen? Die niederländischen - oder auch deutsche?

War jetzt natürlich ein unglückliches Beispiel. Aber deutsche Hersteller machen das ganz genau so. Sieht dann so aus, aber immer bei Trägern die nicht auf der Anhängerkupplung aufgesetzt werden.
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blackdodge
Beitrag 18.10.2012, 21:21
Beitrag #4


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ich sags mal ganz einfach nach meiner Meinung


Die Abmessungen müssen eingehalten werden bzw. muss bei nicht einhalten ne Umrissleuchte vorhanden sein und

Denke an die Wiederholung der 3. Bremsleuchte, falls diese verdeckt ist und Dein Fahrzeug eine hat.


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dopero
Beitrag 18.10.2012, 21:52
Beitrag #5


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Zitat (blackdodge @ 18.10.2012, 22:21) *
Die Abmessungen müssen eingehalten werden bzw. muss bei nicht einhalten ne Umrissleuchte vorhanden sein und

Denke an die Wiederholung der 3. Bremsleuchte, falls diese verdeckt ist und Dein Fahrzeug eine hat.

Aber gerade zu den Abmessungen hätte ich für den speziellen Fall eine belastbare Quelle gebraucht.

Ist die 3. Bremsleuchte nicht ein Sonderfall der zusätzlichen Bremsleuchten. Und die sind in der StVZO nur erlaubt, nicht vorgeschrieben. Ich habe auch noch nie einen Heckträger irgendwelcher Art gesehen, bei dem die 3. Bremsleuchte wiederholt würde.
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Jens
Beitrag 18.10.2012, 22:05
Beitrag #6


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Dazu gab schon mal einen Thread: Drittes Bremslicht mit Fahrradträger verdecken


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dopero
Beitrag 18.10.2012, 22:24
Beitrag #7


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Zitat (Jens @ 18.10.2012, 23:05) *
Dazu gab schon mal einen Thread: Drittes Bremslicht mit Fahrradträger verdecken

Danke Jens, ich hatte aber auch schon mal selbst die Suchfunktion bemüht. Deswegen ja meine 2 Fragen, auf die konnte ich keine Antwort finden.
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