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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1111 Beigetreten: 28.01.2010 Wohnort: bei München Mitglieds-Nr.: 52483 ![]() |
Bei meinen Sommerreifen, muß ich laut Fahrzeugschein die teure H- Klasse nehme, obwohl die Höchstgeschwindigkeit lauf Fahrzeugschein 175 km/h berträt, das hat selbst der Reifenhändler nicht verstanden. Du darfst beim v-index unabhängig dessen was im Schein steht auch "T" fahren: 175*1,01 + 6,5 < 190 Schmökere mal im Forum ;-) -------------------- HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 ![]() |
Der Reifenhändler sagte, das man die nehmen muß, die im Fahrzeugschein stehen, wir war zwar auch so, das ich auch andere hätte nehme können, aber da ich einen platten hatte, wollte ich so schnell wie möglich neue Reifen und wollte nicht lange diskutieren.
Wie hoch ist denn überhaupt der Unterschied zwischen den einzelnen Geschwindigkeitseinstufungen? |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 ![]() |
Wie hoch ist denn überhaupt der Unterschied zwischen den einzelnen Geschwindigkeitseinstufungen? Guggsdu GrussWolF |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1111 Beigetreten: 28.01.2010 Wohnort: bei München Mitglieds-Nr.: 52483 ![]() |
Der Reifenhändler sagte, das man die nehmen muß, die im Fahrzeugschein stehen Dies gilt nur was die Größendimensionen angeht, also z.B. 225/55 R16, und auch das nur eingeschränkt, schließlich kann man auf einem Fahrzeug in der Regel viele verschiedene Größen fahren. Dank den neuen Zulassungsbescheinigungen entfielen hierbei die meisten Angaben, sodass man gesondert nachschauen muss, welche Größen für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind. Bei den Größen Lastindex und Geschwindigkeitsindex kann man von den vom Hersteller "empfohlenen" Größen abweichen und einfach an die Realität angleichen. Bei V-max größer 210 km/h muss man wiederrum etwas aufpassen mit dem Lastindex. Info von GTÜ: http://gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-i...tiv_2012-02.pdf Gruß Sven -------------------- HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 ![]() |
Dank den neuen Zulassungsbescheinigungen entfielen hierbei die meisten Angaben, "Dank" der neuen ZuLaBesch muss ich für mein Mopped den alten Brief immer mitführen.Im alten Brief steht für den Hinterreifen 3,50 x 18 oder wahlweise 4,00 x 18. In der neuen ZuLaBesch steht nur noch 3,50 x 18. Beim letzten TÜV gab's Probs, weil ich den 4,00 x 18 hinten aufgezogen habe. Die Probs gäb's sicher auch bei einer ![]() GrussWolF |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1111 Beigetreten: 28.01.2010 Wohnort: bei München Mitglieds-Nr.: 52483 ![]() |
Hilfreich könnten auch u.U. die Aufkleber für den Luftdruck sein (beim Motorrad natürlich etwas schwierig
![]() Beispiel aus der BDA: http://img115.imageshack.us/img115/8530/e3...itungseiyv3.jpg (53 kB) Beispiel Luftdruckaufkleber (da steht auch meist das genaue Fahrzeug dabei, sprich Aufbau (Kombi, Cabrio etc) und Motorisierung, sodass es tatsächlich sehr Fahrzeugspezifisch ist. Ich für meinen Teil kann auf Grund der stärkeren Motorisierung und der größeren Bremsanlage keine 15 Zoll Räder fahren, erscheinen bei mir also auch nicht bei der Auflistung) http://img805.imageshack.us/img805/2932/luftdruckcoupe.jpg (124 kB) -------------------- HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3082 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 293 Beigetreten: 15.06.2010 Wohnort: Hauptstadt der Bewachung Mitglieds-Nr.: 54502 ![]() |
Was man sich extra hat eintragen lassen, wird natürlich übernommen.
Nur von den serienmäßigen Größen steht bei den neuen Papieren nur eine drin. In der Theorie sollten ![]() In der Praxis... ![]() |
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#10
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 13.04.2011 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 58890 ![]() |
Moin
Ich habe eine 2seitige Zulassung, aber im neuen Brief ist nicht eine zusätzliche eintragung. Der Brief wurde erst diese Woche ausgestellt. Wird dann wohl doch nicht alles übernommen. Gruß Klaus |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 ![]() |
@Wolf 0708
Du hast für Deine MZ keinen Eintrag a la "Andere geeignete Reifen sind zulässig" drin? ![]() Das stand einst bei meiner "Emme" drin. Du kannst natürlich auch mal im Ostmopedforum fragen, irgendwer hats garantiert noch eingetragen. Normalerweise kriegt man doch aber ein Zusatzblatt mit allen Eintragungen angeheftet, ich frag mich ,was bei Dir da falsch gelaufen ist... Wobei, die Damen vom Ordnungsamt sind da auch oft genug oberflächlich, ich habe mir angewöhnt, bei der Übergabe der Papiere durch diese, sofort zu prüfen, ob alle Eintragungen auch übernommen wurden, solange der alte Brief danebenliegt kann man prima argumentieren. Bei mir musste auch schon der eine oder andere Schein erneut gedruckt werden, bzw ein Zusatzblatt ausgefertigt werden. Da muss man aufpassen wie ein Schießhund! -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26833 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Beim letzten TÜV gab's Probs, weil ich den 4,00 x 18 hinten aufgezogen habe. Die Probs gäb's sicher auch bei einer ![]() nö. Die Nachweispflicht, dass ein aufgezogener Reifen nicht von der ABE erfasst ist, liegt einzig bei den ![]() Ich habe eine 2seitige Zulassung, aber im neuen Brief ist nicht eine zusätzliche eintragung. Der Brief wurde erst diese Woche ausgestellt. Wird dann wohl doch nicht alles übernommen. doch. Das ist ein Fehler der Zulassungsstelle, den Du korrigieren lassen solltest. Sonst sind die ganzen Eintragungen nämlich weg. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 ![]() |
Du hast für Deine MZ Streiche "Klemme" nimm Güllepumpe. ![]() ![]() nö. Die Nachweispflicht, dass ein aufgezogener Reifen nicht von der ABE erfasst ist, liegt einzig bei den ...und was ist, wenn man des Nächtens oder am Wochenende angehalten wird, keine ZuLaSt erreichbar ist `?![]() Die unnötigen Faxen mit Mängelzettel, angedrohtes "Erlöschen" der BE, Diskussionen...usw. möchte ich mir ersparen. Auch dem TÜV bei der HU liegt die original-ABE im Computer vor. Beim letzten GÜS habe ich den alten Brief vorgelegt, weil er ansonsten die Reifengröße bemängelt hätte, die GÜS haben sicher keinen Zugriff auf die alten Daten.Alle Eintragungen, die in der ZulaBesch. I (alt=Schein) unter 22 stehen, sind in der ZuLaBesch. II (alt=Brief) nicht vermerkt Grüße WolFgang @jordon, Sorry, aber ich glaube Dein Thread geht etwas von Deinem Problem/Frage weg ![]() |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26833 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
...und was ist, wenn man des Nächtens oder am Wochenende angehalten wird, keine ZuLaSt erreichbar ist `? dann haben die ![]() Die unnötigen Faxen mit Mängelzettel, angedrohtes "Erlöschen" der BE, Diskussionen...usw. möchte ich mir ersparen. musst Du ja nicht. Die Beweispflicht liegt nicht bei Dir. Es steht den ![]() die GÜS haben sicher keinen Zugriff auf die alten Daten. alte Daten ist nicht das Thema. Die Prüforganisationen haben aber Datenbanken in denen die BE´s zumindest für gängige Modelle hinterlegt sind Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.04.2025 - 19:38 |