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> Sind Reifen mit Index H bei vmax 175 notwendig?
jordon
Beitrag 06.11.2012, 16:41
Beitrag #1


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Bei meinen Sommerreifen, muß ich laut Fahrzeugschein die teure H- Klasse nehme, obwohl die Höchstgeschwindigkeit lauf Fahrzeugschein 175 km/h berträt, das hat selbst der Reifenhändler nicht verstanden.
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nordpolcamper
Beitrag 06.11.2012, 17:01
Beitrag #2


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Zitat (jordon @ 06.11.2012, 16:41) *
Bei meinen Sommerreifen, muß ich laut Fahrzeugschein die teure H- Klasse nehme, obwohl die Höchstgeschwindigkeit lauf Fahrzeugschein 175 km/h berträt, das hat selbst der Reifenhändler nicht verstanden.


Du darfst beim v-index unabhängig dessen was im Schein steht auch "T" fahren: 175*1,01 + 6,5 < 190
Schmökere mal im Forum ;-)


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jordon
Beitrag 06.11.2012, 17:06
Beitrag #3


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Der Reifenhändler sagte, das man die nehmen muß, die im Fahrzeugschein stehen, wir war zwar auch so, das ich auch andere hätte nehme können, aber da ich einen platten hatte, wollte ich so schnell wie möglich neue Reifen und wollte nicht lange diskutieren.
Wie hoch ist denn überhaupt der Unterschied zwischen den einzelnen Geschwindigkeitseinstufungen?
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Wollf_0708
Beitrag 06.11.2012, 17:22
Beitrag #4


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Zitat (jordon @ 06.11.2012, 17:06) *
Wie hoch ist denn überhaupt der Unterschied zwischen den einzelnen Geschwindigkeitseinstufungen?

Guggsdu

GrussWolF
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nordpolcamper
Beitrag 06.11.2012, 22:24
Beitrag #5


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Zitat (jordon @ 06.11.2012, 17:06) *
Der Reifenhändler sagte, das man die nehmen muß, die im Fahrzeugschein stehen

Dies gilt nur was die Größendimensionen angeht, also z.B. 225/55 R16, und auch das nur eingeschränkt, schließlich kann man auf einem Fahrzeug in der Regel viele verschiedene Größen fahren. Dank den neuen Zulassungsbescheinigungen entfielen hierbei die meisten Angaben, sodass man gesondert nachschauen muss, welche Größen für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind.
Bei den Größen Lastindex und Geschwindigkeitsindex kann man von den vom Hersteller "empfohlenen" Größen abweichen und einfach an die Realität angleichen. Bei V-max größer 210 km/h muss man wiederrum etwas aufpassen mit dem Lastindex.
Info von GTÜ:
http://gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-i...tiv_2012-02.pdf

Gruß Sven


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Wollf_0708
Beitrag 07.11.2012, 09:56
Beitrag #6


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Zitat (nordpolcamper @ 06.11.2012, 22:24) *
Dank den neuen Zulassungsbescheinigungen entfielen hierbei die meisten Angaben,
"Dank" der neuen ZuLaBesch muss ich für mein Mopped den alten Brief immer mitführen.
Im alten Brief steht für den Hinterreifen 3,50 x 18 oder wahlweise 4,00 x 18.
In der neuen ZuLaBesch steht nur noch 3,50 x 18.
Beim letzten TÜV gab's Probs, weil ich den 4,00 x 18 hinten aufgezogen habe.
Die Probs gäb's sicher auch bei einer cop.gif -Kontrolle.

GrussWolF


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nordpolcamper
Beitrag 07.11.2012, 19:52
Beitrag #7


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Hilfreich könnten auch u.U. die Aufkleber für den Luftdruck sein (beim Motorrad natürlich etwas schwierig wink.gif ) bzw. die Bedienungsanleitung, da stehen auch öfters verschiedene Dimensionen drin. Wenn es in einer Kontrolle ein Polizist entsprechend genau nimmt, könnte dies eine Argumentationshilfe sein.

Beispiel aus der BDA:
http://img115.imageshack.us/img115/8530/e3...itungseiyv3.jpg (53 kB)

Beispiel Luftdruckaufkleber (da steht auch meist das genaue Fahrzeug dabei, sprich Aufbau (Kombi, Cabrio etc) und Motorisierung, sodass es tatsächlich sehr Fahrzeugspezifisch ist. Ich für meinen Teil kann auf Grund der stärkeren Motorisierung und der größeren Bremsanlage keine 15 Zoll Räder fahren, erscheinen bei mir also auch nicht bei der Auflistung)
http://img805.imageshack.us/img805/2932/luftdruckcoupe.jpg (124 kB)


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dopero
Beitrag 07.11.2012, 20:01
Beitrag #8


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Zitat (Wollf_0708 @ 07.11.2012, 09:56) *
Im alten Brief steht für den Hinterreifen 3,50 x 18 oder wahlweise 4,00 x 18.
...
Die Probs gäb's sicher auch bei einer cop.gif -Kontrolle.

Die alten Einträge werden doch übernommen? Zumindest war das bei mir immer so, ohne Nachfrage und Diskussion.
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baguette
Beitrag 07.11.2012, 20:23
Beitrag #9


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Was man sich extra hat eintragen lassen, wird natürlich übernommen.
Nur von den serienmäßigen Größen steht bei den neuen Papieren nur eine drin.
In der Theorie sollten cop.gif s und Tüvler einen zügigen Zugriff zu den anderen erlaubten Größen haben.
In der Praxis... crybaby.gif
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Klausj
Beitrag 07.11.2012, 20:46
Beitrag #10


Neuling
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Moin

Ich habe eine 2seitige Zulassung, aber im neuen Brief ist nicht eine zusätzliche eintragung.
Der Brief wurde erst diese Woche ausgestellt. Wird dann wohl doch nicht alles übernommen.

Gruß Klaus
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Mr.Eierhals
Beitrag 15.11.2012, 14:17
Beitrag #11


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@Wolf 0708

Du hast für Deine MZ keinen Eintrag a la "Andere geeignete Reifen sind zulässig" drin? whistling.gif

Das stand einst bei meiner "Emme" drin. Du kannst natürlich auch mal im Ostmopedforum fragen, irgendwer hats garantiert noch eingetragen. Normalerweise kriegt man doch aber ein Zusatzblatt mit allen Eintragungen angeheftet, ich frag mich ,was bei Dir da falsch gelaufen ist...

Wobei, die Damen vom Ordnungsamt sind da auch oft genug oberflächlich, ich habe mir angewöhnt, bei der Übergabe der Papiere durch diese, sofort zu prüfen, ob alle Eintragungen auch übernommen wurden, solange der alte Brief danebenliegt kann man prima argumentieren.
Bei mir musste auch schon der eine oder andere Schein erneut gedruckt werden, bzw ein Zusatzblatt ausgefertigt werden.

Da muss man aufpassen wie ein Schießhund!


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Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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Kai R.
Beitrag 15.11.2012, 14:20
Beitrag #12


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Zitat (Wollf_0708 @ 07.11.2012, 09:56) *
Beim letzten TÜV gab's Probs, weil ich den 4,00 x 18 hinten aufgezogen habe.
Die Probs gäb's sicher auch bei einer cop.gif -Kontrolle.

nö. Die Nachweispflicht, dass ein aufgezogener Reifen nicht von der ABE erfasst ist, liegt einzig bei den cop.gif. Du musst keinen Brief mitführen und auch keine Kopie der ABE. Auch dem TÜV bei der HU liegt die original-ABE im Computer vor.

Zitat (Klausj @ 07.11.2012, 20:46) *
Ich habe eine 2seitige Zulassung, aber im neuen Brief ist nicht eine zusätzliche eintragung.
Der Brief wurde erst diese Woche ausgestellt. Wird dann wohl doch nicht alles übernommen.

doch. Das ist ein Fehler der Zulassungsstelle, den Du korrigieren lassen solltest. Sonst sind die ganzen Eintragungen nämlich weg.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Wollf_0708
Beitrag 15.11.2012, 16:45
Beitrag #13


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Zitat (Mr.Eierhals @ 15.11.2012, 14:17) *
Du hast für Deine MZ
Streiche "Klemme" nimm Güllepumpe. wink.gif MZ-Gespannzeit ist vorbei crybaby.gif

Zitat (Kai R. @ 15.11.2012, 14:20) *
nö. Die Nachweispflicht, dass ein aufgezogener Reifen nicht von der ABE erfasst ist, liegt einzig bei den cop.gif.
...und was ist, wenn man des Nächtens oder am Wochenende angehalten wird, keine ZuLaSt erreichbar ist `?
Die unnötigen Faxen mit Mängelzettel, angedrohtes "Erlöschen" der BE, Diskussionen...usw. möchte ich mir ersparen.

Zitat (Kai R. @ 15.11.2012, 14:20) *
Auch dem TÜV bei der HU liegt die original-ABE im Computer vor.
Beim letzten GÜS habe ich den alten Brief vorgelegt, weil er ansonsten die Reifengröße bemängelt hätte, die GÜS haben sicher keinen Zugriff auf die alten Daten.

Alle Eintragungen, die in der ZulaBesch. I (alt=Schein) unter 22 stehen, sind in der ZuLaBesch. II (alt=Brief) nicht vermerkt


Grüße
WolFgang


@jordon, Sorry, aber ich glaube Dein Thread geht etwas von Deinem Problem/Frage weg blushing.gif
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Kai R.
Beitrag 15.11.2012, 16:59
Beitrag #14


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Zitat (Wollf_0708 @ 15.11.2012, 16:45) *
...und was ist, wenn man des Nächtens oder am Wochenende angehalten wird, keine ZuLaSt erreichbar ist `?

dann haben die police.gif ein Problem

Zitat (Wollf_0708 @ 15.11.2012, 16:45) *
Die unnötigen Faxen mit Mängelzettel, angedrohtes "Erlöschen" der BE, Diskussionen...usw. möchte ich mir ersparen.

musst Du ja nicht. Die Beweispflicht liegt nicht bei Dir. Es steht den cop.gif frei, sich die montierte Reifengröße aufzuschreiben und zu normalen Geschäftszeiten nachzurecherchieren, ob die Reifengröße zulässig ist. Wenn ja: Papierkorb. Wenn nicht: Anzeige

Zitat (Wollf_0708 @ 15.11.2012, 16:45) *
die GÜS haben sicher keinen Zugriff auf die alten Daten.

alte Daten ist nicht das Thema. Die Prüforganisationen haben aber Datenbanken in denen die BE´s zumindest für gängige Modelle hinterlegt sind

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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