![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66276 ![]() |
Also ich hab vor 3 Wochen ein Brief von der Kripo bekommen, dass ich gebeten werde mich aufs Präsidium zu begeben, da ein Ermittlungsverfahren gegen das Betäubungsmittelgesetzt gegen mich vorliegt. Zum Sachverhalt: Ich wurde weder dabei erwischt wie ich Cannabis konsomiert habe, noch haben sie was bei mir gefunden, noch bin ich unter Einfluss von Cannabis gefahren. Es ging lediglich darum das ein Dealer hobs genommen wurde. Davor wurde allerdings sein Handy abgehört und es gab Protokolle indenen Stand das ich irgendwann Mitte April bei dem angerufen hab und Gras gekauft hab. Die Beamten hatten lediglich die Protokolle und keine weiteren Beweise ( Bilder, Zeugen, etc.) Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Die Kriminaloberkomissarin sagte das sie dies an die Führerscheinstelle weiter geben muss, die sind dazu verpflichtet. Desweiteren waren da anscheinend mehrere involviert und es kann sein das ich erst nach einem jahr erfahre, ob das Verfahren fallen gelassen wird oder nicht.(Bin ersttäter und wie gesagt sie haben nur Telefonprotokolle sonst nichts) Ich bin grad in der Endphase meiner Fahrschulzeit und hab die Klassen A( Motorrad) und B (Auto) gemacht, wobei ich die Motorradprüfung bereits bestanden hab und Auto steht in 1 1/2 Wochen an. Die Beamten haben mich auch gefragt ob ich bereits im Besitz eines Führerscheins bin, bin ich auch hab den Mopedführerschein ( A1 ). Ich hab bis jetzt nur beiträge gefunden in denen es der fall war das die betroffenen beim konsumieren erwischt wurden oder beim fahren unter Drogeneinfluss. Also...muss ich mit nem Brief von der Führerscheinstelle rechnen bezüglich Drogentest? ich mein die haben ja keine beweise die haben nur mitgehört wie ich gesagt hab das ich was kaufen will mehr nicht...konsum konnten sie mir nicht nachweisen. reicht das schon aus das die führerscheinstelle da ein ärztliches Gutachten will? Oder wird das ganze erst NACH Beendigung des Verfahrens an die Führerscheinstelle weiter gegeben oder auch schon DAVOR? Wenn auch schon DAVOR, kann es sein das im Nachhinein, also wenn ich meinen Führerschein eig schon haben sollte, noch Post von der Führerscheinstelle kommen kann?! Es hat nichts damit zu tun das ich wissen will ab wann ich wieder kiffen kann, den scheiß hab ich bleiben lassen. Es geht mir einfach darum, das ich nichts 100%ig weiß und ich gern Gewissheit hätte was mich da noch erwarten könnte. ich hoffe ihr könnt mir helfen! danke schonmal im vorraus! mfg |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 ![]() |
Da wird wohl nichts kommen, aber die Meldung wird jetzt für 10 Jahre in deiner Führerscheinakte lagern, beim nächsten Verstoß im Zusammenhang mit dem Verkehr könnte deine Fahrerlaubnis weg sein, da dann evtl kein Probierkonsum mehr angekommen werden kann.
|
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
beim nächsten Verstoß im Zusammenhang mit dem Verkehr könnte deine Fahrerlaubnis weg sein, da dann evtl kein Probierkonsum mehr angekommen werden kann. Warum nicht? ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13727 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Wenn Dich Kripo meint, sie müsse eine Meldung an die FEB tätigen, dann wird sie das tun. Unabhängig ob Du nun aussagst oder nicht. Ich würde derzeit keine Aussage machen.
Und wenn Du es noch nicht getan hast, stelle Deinen Konsum ganz ein. Solange nur von Cannabis die Rede ist und keine Konsummengen beim Fahren feststehen, wird die FEB kaum etwas unternehmen dürfen. Kommen, auch in der Zukunft, weitere Fakten hinzu mag es dann anders aussehen. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1600 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
Welche Menge an Gras wolltest du denn kaufen?
Wenn sich aus der gewünschten Menge der Verdacht auf regelmäßigen Kosum herleiten lassen würde, dann wäre ein ärztliches Gutachten zur Erhärtung dieses Verdachts möglich. Wenn die Menge aber nur den Verdacht auf gelegentlichen Konsum hergibt und sonst keine weiteren Tatsachen vorliegen, darf die Führerscheinstelle keine Überprüfungsmaßnahmen anordnen. Dem Tipp, den Konsum einzustellen, kann man trotzdem nur zustimmen. |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 ![]() |
Welche Menge an Gras wolltest du denn kaufen? Wenn sich aus der gewünschten Menge der Verdacht auf regelmäßigen Kosum herleiten lassen würde, dann wäre ein ärztliches Gutachten zur Erhärtung dieses Verdachts möglich. Ist das nicht ein wenig weit beigeholt ? Wenn meine Bekannte mir aufträgt beim nächsten Einkauf zwei Packungen Tampons, eine Gurkenmaske und eine Flasche Whisky (für Manfreds Geburtstag) mit einzukaufen, unter welchen Verdacht gerate ich dann ? Nutze keine Tampons, Gurkenmaske und Manfred kenne ich nicht. Grüße WolFgang |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26831 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Ist das nicht ein wenig weit beigeholt ? genau um die Frage, ob man das selber konsumiert, geht es doch im äG. Das ist also nicht weit hergeholt sondern rechtmäßig und gängige Praxis. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Genau! Die Rechtsgrundlage für diese Praxis findet sich in:
Zitat (§ 14 FeV) Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Wobei im Fall von Cannabis diese Vorschrift nur angewandt wird, wenn die nachgewiesene Menge den Verdacht auf regelmäßigen Konsum begründet. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13727 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Selbst wenn es eine gekaufte Cannabismenge für einige Konsumgelegenheiten wäre, könnte ich aus einem einmaligem Erwerb nicht (sicher) auf einen regelmäßigen Konsum schließen. Im Vergleich, kauft jemand drei Flaschen Wein, selbst von der gleichen Sorte, kann ich nicht von einem Alkoholiker/starkem Missbräuchler sprechen. Denn es fehlt ein Hinweis, in welchem Zeitraum die Menge konsumiert werden soll.
Ich habe den TE so verstanden, dass der Kripo ein Kaufereignis bekannt ist. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 11.06.2012 Mitglieds-Nr.: 64598 ![]() |
dein problem wird nichts in sachen telefon sein sondern vielmehr ob der dealer hoffnung auf strafmilderung für sich hat und gegen dich aussagt.das gilt dann als beweis und es wird brenzlig da rauszukommen. kann davon ein lied singen.
ich würde an deiner stelle vorsichtshalber 2-3 monate bis nach erhalt des evtl. strafbefehls warten und konsum einstellen bis dahin. nur so als zeitlichen anhalts punkt : ich wurde anfang des jahres zum präsidium gebeten dann hats knapp ein halbes jahr gedauert bis alles rum war (strafrechtlich) und dann gut ein monat später kam dann post von der FSST. Stell dich also mal auf ein jahr ohne ein wenn du als nicht konsument durchgehen willst. |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
@chevchelios: wenn Du jetzt nicht mehr kiffst und das auch in Zukunft nicht mehr machst, steht Deinem Führerschein grundsätzlich nichts mehr im Wege.
Es kann allerdings Verzögerungen geben: die Führerscheinerweiterung könnte auf Eis gelegt werden, bis die Sache mit dem Cannabis geklärt ist. Wenn man bei Dir vom Erwerb bzw. Besitz einer hinreichend großen Menge ausgeht, könnte ein ärztliches Gutachten angeordnet werden zur Klärung der Konsumform. Nur wenn man Dir gegenwärtig regelmäßigen (nahezu täglichen) Konsum nachweisen kann, bist Du aber durchgefallen. Wenn also noch geringe Spuren des Abbauprodukts THC-COOH gefunden werden, wäre das unschädlich. Insofern ist es momentan noch ungewiss, wie es mit der Führerscheinerteilung weitergeht. Das könnte sich im schlimmsten Fall um mehrere Monate verzögern. Solltest Du aber jetzt Glück haben und die Führerscheinerweiterung bekommen, dann könnte es immer noch sein, dass später ein ärztliches Gutachen angeordnet wird. Sofern Du das äG bestehst, wovon ich ausgehe, hat das dann aber keine negativen Konsequenzen für Deinen Führerschein. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66276 ![]() |
Prima vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ich hab meinen Führerschein schon hat sich alles vorgezogen also eine verzögerung ergibt sich also nichtmehr...ich hätte noch eine frage: undzwar wenn man nicht das reine THC ( das bei regelmäßigem Konsum ca. 1 Monat im Körper nachweisbar ist) sondern nur die Abbauprodukte, also THC-COOH bei mir im urin finden würde, wäre das ein grund mir den führerschein wieder zu entziehen oder ist nur der befund von reinem THC für so ein urteil rechtskräftig?
vielen dank an alle! |
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Dann herzlichen Glückwunsch zum neuen Führerschein!
![]() ![]() Wenn nur Abbauprodukte (THC-COOH) im Blut/Urin gefunden werden, dann kann man daraus nur dann negative Schlüsse ziehen, wenn die Konzentration zu hoch ist: ab 75 ng/ml im Blut geht man nach einer angekündigten Kontrolle (wenn man also ein paar Tage hat, abstinent zu bleiben) noch von regelmäßigem Konsum aus. Wer diesen Wert überschreitet, hat aber in der Regel soviel in den letzten Tagen/Wochen konsumiert, dass auch der aktive Wert noch deutlich über 1,0 ng/ml liegt. Wenn Du jetzt schon einen Monat abstinent bist, dann wirst Du diesen Wert (75 ng/ml) nicht mehr erreichen können. Um Deinen neuen Führerschein zu gefährden, müsstest Du Dich im Gespräch mit dem Arzt dann schon als früheren regelmäßigen (täglichen) Konsumenten outen. Also: schön abstinent bleiben, und auch keinen Alkohol trinken! -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 25.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76286 ![]() |
Hey chevchellios,
wie ging es bei dir weiter? Kam nach der Vorladung noch ein Strafbefehl oder ein Brief hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens? Wenn ja: Wieviel später nach der Vorladung kam dieser Brief? und zur FSS: Kam da noch etwas? Und wenn ja: Wieviel später nach der Vorladung und/oder dem Strafbefehl/Einstellung des Verfahrens? Würde mich sehr sehr sehr über eine Antwort freuen! ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Ich glaube nicht, dass du von @chevchellios eine Antwort erhältst. Er war letztmalig am 19.11.2012 hier online.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.03.2025 - 15:08 |