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> Wie verhalten (Fahrzeugführer-Ermittlung) bei Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde)
Biffo
Beitrag 27.12.2012, 15:48
Beitrag #1


Neuling


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Bin beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt worden, die laut des daraufhin erhaltenen Schreibens "Fahrzeugführerermittlung" (mit Foto des Fahrers) länger als eine Sekunde rot gewesen sei. Der Wagen ist auf meine im Fahrzeug als Beifahrin mitgefahrene Mutter zugelassen.

Wie verhält man sich am besten, welche Angaben sollte man am besten in diesem Schreiben (und den vermutlich darauf folgenden, z.B. "Anhörungsbogen") machen? Könnte man der Bestrafung sinnvoll entgehen? Wie stünden die Chancen?
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ulm
Beitrag 27.12.2012, 15:59
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Warum willst Du denn einer Bestrafung entgehen?
Abgesehen davon sind die legalen Möglichkeiten sehr nahe dem Nullpunkt.

Wenn Du "Ersttäter" bist, kannst Du lediglich innerhalb der nächsten vier Monate (+ Rechtskraft des BGB) steuern, wann Du Dein einmonatiges Fahrverbot antrittst.
Als Wiederholungstäter musst Du Dein Fahrverbot nach Rechtskraft des BGB antreten.
Lege den Beginn zwischen den 01. und den 28.02.2013, dann brauchst Du nur 28 Tage auf Dein Auto verzichten.

Bist Du noch in der Probezeit?
Hattest Du schon Probezeit-relevante Verstöße begangen?

Das Schreiben ist an die Halterin gerichtet zur Fahrerermittlung?
Oder an Dich als Fahrer?

Angaben musst Du bzw. die Halterin eigentlich gar keine machen, die Behörde ermittelt dann ahlt selber und klingelt mal bei Deiner Mutter,
aber Du kannst durch die Angaben und den Zeitpunkt der Rücksendung auf das oben Geschriebene Einfluss nehmen.
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nachteule
Beitrag 27.12.2012, 16:11
Beitrag #3


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Hallo, Biffo,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Biffo @ 27.12.2012, 15:48) *
Könnte man der Bestrafung sinnvoll entgehen?

Wie entgeht man sinnvoll einer Bestrafung? think.gif rolleyes.gif

Zu Deiner Frage wegen den Möglichkeiten:

Deine Mutter kann den Anhörbogen einfach ignorieren, ohne sich strafbar zu machen und hoffen, dass durch konsequentes Ignorieren weiterer Schreiben die Verjährung gegen Dich eintritt.

Sie kann auch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, was natürlich dazu führen würde, dass man im näheren Familienumfeld nach dem Fahrer suchen würde (wird man so oder so vermutlich machen).

Letztendlich wird das Ganze aber kaum etwas bringen, denn wenn der Fahrer aus der Familie des Halters stammt, ist es in aller Regel kein Problem, diesen vor Ablauf der Verjährungsfrist zu ermitteln und eine Betroffenenanhörung anzuordnen.

Chancen sehe ich allenfalls darin, mit Hilfe eines Anwalts gegen die Qualifizierung der Rotlichtfahrt anzugehen, aber dabei dürfte es auch auf die Art der Messung ankommen und darauf, wie lange die Rotlichtphase bereits bestand.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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jordon
Beitrag 27.12.2012, 16:33
Beitrag #4


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Zitat (nachteule @ 27.12.2012, 16:11) *
Hallo, Biffo,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Biffo @ 27.12.2012, 15:48) *
Könnte man der Bestrafung sinnvoll entgehen?

Wie entgeht man sinnvoll einer Bestrafung? think.gif rolleyes.gif

Dafür erfährt man dann unter Umständen viel Schreibarbeit wegen eines Fahrtenbuches und der Halter muß noch ca. 90 EUR Gebühren zahlen.
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vn-mini
Beitrag 27.12.2012, 16:36
Beitrag #5


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Zitat (ulm @ 27.12.2012, 15:59) *
...
Warum willst Du denn einer Bestrafung entgehen?
...


Bei manchen Rückfragen kann ich nur mit dem Kopf schütteln blink.gif


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Peter Lustig
Beitrag 27.12.2012, 16:49
Beitrag #6


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Deine Mutter dürfte als Fahrzeughalterin einen Zeugenbefragungsbogen bekommen, sofern aus dem Bild deutlich ersichtlich ist, dass sie nicht gefahren sein kann (Alter, Geschlecht des Fahrers,..). Wenn sie als Zeugin eine Aussage machen will, ist sie verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Sie kann jedoch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Sollte sie daran denken, z.B. den Onkel aus Amerka als Fahrer zu nennen, würde sie sich strafbar machen.

Sollte der Fahrer auf dem Foto gut erkenbar sein, dürfte ein Bildvergleich z.B. auf Eurer örtlichen Meldestelle, Passamt oder in der Fahrerlaubnisbehörde vermutlich schnell zur Identifizierung des Fahrers führen.

Du siehst: einige Unabwägbarkeiten, die keine "sinnvolle" Antwort zulassen. wink.gif
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msw68
Beitrag 27.12.2012, 16:50
Beitrag #7


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Zitat (Biffo @ 27.12.2012, 15:48) *
Bin beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt worden, die laut des daraufhin erhaltenen Schreibens "Fahrzeugführerermittlung" (mit Foto des Fahrers) länger als eine Sekunde rot gewesen sei. Der Wagen ist auf meine im Fahrzeug als Beifahrin mitgefahrene Mutter zugelassen.

Wie verhält man sich am besten, welche Angaben sollte man am besten in diesem Schreiben (und den vermutlich darauf folgenden, z.B. "Anhörungsbogen") machen? Könnte man der Bestrafung sinnvoll entgehen? Wie stünden die Chancen?



Deine Mutter soll den Anhörungsbogen ignorieren. Das hat keine Konsequenzen für Deine Mutter. Die Behörde darf in den ersten 3 Monaten (vom Tattag an) keine Kenntnis von Dir erlangen. Dann bist Du raus aus der Nummer.


Die Behörde wird sicherlich versuchen über die hinterlegten Passbilder den Fahrer zu ermitteln. Sie beginnt damit mit den nächsten Verwandten. Das ist dann Glückssache ob sie auf Dich kommt.

Wenn die Behörde auf Dich kommt, bekommst Du einen Anhörungsbogen. Passiert das innerhalb der Dreimonatsfrist nach der Tat (siehe oben), hast Du Pech gehabt. Dann kannst Du immer noch den Anwalt einschalten und die Sache anfechten....
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Biffo
Beitrag 27.12.2012, 17:01
Beitrag #8


Neuling


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Vielen Dank ulm,
vielen Dank Nachteule.

Zitat
Warum willst Du denn einer Bestrafung entgehen?

Weil es sich dann angenehmer leben läßt.

Bin Ersttäter.

Zitat
Lege den Beginn zwischen den 01. und den 28.02.2013, dann brauchst Du nur 28 Tage auf Dein Auto verzichten.

Ah ja, es wird also offenbar in Kalendermonaten gerechnet, gute Idee, das würde ich dann so machen.

Nein, keine Probezeit, Führerschein seit über 20 Jahren vorhanden.

Zitat
Das Schreiben ist an die Halterin gerichtet zur Fahrerermittlung?

Ja, an die Halterin.

Zitat
Oder an Dich als Fahrer?

Wie könnte das möglich sein, da der Fahrer nicht bekannt ist?

Zitat
Angaben musst Du bzw. die Halterin eigentlich gar keine machen, die Behörde ermittelt dann ahlt selber und klingelt mal bei Deiner Mutter,

Ja, als Verwandter müssen offenbar keine Angaben gemacht werden (als Nicht-Verwandter schon, so wie es mir scheint). Es wird wahrscheinlich Vorteile haben auf das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht zu verzichten (wie wahrscheinlich ist das Anklingeln denn?), denn daraufhin wird wohl eine entsprechende Person bei meiner Mutter klingeln, vemute ich. Der Fahrer wird ja wohl nicht schwer zu ermitteln sein, nehme ich an.

Zitat
aber Du kannst durch die Angaben und den Zeitpunkt der Rücksendung auf das oben Geschriebene Einfluss nehmen.

Inwiefern?

Zitat
Wie entgeht man sinnvoll einer Bestrafung?

Ich würde sagen, indem man sich oder andere (von gewissen Verfolgungsorganen wohl abgesehen) keinen zu der Angelegenheit unverhältnismäßig stehenden Risiken, Nachteilen aussetzt.

Zitat
Deine Mutter kann den Anhörbogen einfach ignorieren, ohne sich strafbar zu machen und hoffen, dass durch konsequentes Ignorieren weiterer Schreiben die Verjährung gegen Dich eintritt.

Ist aber wohl recht unwahrscheinlich, daß diese Verjährung eintreten wird, vermute ich; wäre wohl eher so etwas wie Zufall, schätze ich.

Zitat
Sie kann auch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, was natürlich dazu führen würde, dass man im näheren Familienumfeld nach dem Fahrer suchen würde (wird man so oder so vermutlich machen).

Mit letzterem meinst Du bestimmt bei verweigerten Angaben, nicht aber wenn der Fahrer der Behörde mitgeteilt wurde, oder?

Zitat
Letztendlich wird das Ganze aber kaum etwas bringen, denn wenn der Fahrer aus der Familie des Halters stammt, ist es in aller Regel kein Problem, diesen vor Ablauf der Verjährungsfrist zu ermitteln und eine Betroffenenanhörung anzuordnen.

Das wird wohl dann noch unangenehmer.

Zitat
Chancen sehe ich allenfalls darin, mit Hilfe eines Anwalts gegen die Qualifizierung der Rotlichtfahrt anzugehen, aber dabei dürfte es auch auf die Art der Messung ankommen und darauf, wie lange die Rotlichtphase bereits bestand.

Ein Anwalt würde vermutlich höhere Kosten als das wohl für einen derartigen Verstoß festgelegte Bußgeld von wohl 200 € erzeugen. Die Rotlichtphase ist in dem Schreiben nur mit länger als eine Sekunde angegeben. Wohl würde sich die Anelegenheit dann auch über mehre Monate hinausziehen, nehme ich an, bei Einschaltung eines Anwaltes.

Vielen Dank nochmals für die schnellen Antworten.
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Freisinn
Beitrag 27.12.2012, 17:09
Beitrag #9


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Zitat (vn-mini @ 27.12.2012, 16:36) *
Zitat (ulm @ 27.12.2012, 15:59) *
...
Warum willst Du denn einer Bestrafung entgehen?
...


Bei manchen Rückfragen kann ich nur mit dem Kopf schütteln blink.gif

warum das? Zu seinen Taten zu stehen zeugt, meiner bescheidenen Meinung nach, von Charakter.
Daher ist diese Frage nicht ungewöhnlich.
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Officer
Beitrag 27.12.2012, 17:16
Beitrag #10


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Charakter ist heutzutage nicht mehr modern...


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Gruß, Officer
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Biffo
Beitrag 27.12.2012, 17:43
Beitrag #11


Neuling


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Danke jordon.

Zitat
Dafür erfährt man dann unter Umständen viel Schreibarbeit wegen eines Fahrtenbuches und der Halter muß noch ca. 90 EUR Gebühren zahlen.

Diese "Fahrtenbuchauflage" kommt aber nicht 100 %, oder? Wofür die 90 €?

Dankeschön Peter Lustig.

Zitat
Deine Mutter dürfte als Fahrzeughalterin einen Zeugenbefragungsbogen bekommen, sofern aus dem Bild deutlich ersichtlich ist, dass sie nicht gefahren sein kann (Alter, Geschlecht des Fahrers,..).

Ja, würde ich sagen, also das oben genannte Schreiben "Fahrzeugführer-Ermittlung", in dem eingetragen werden kann meine Anschrift oder etwa ob die Tat vom Empfänger, also meiner Mutter, zugegeben wird.

Zitat
Sollte sie daran denken, z.B. den Onkel aus Amerka als Fahrer zu nennen, würde sie sich strafbar machen.

Hoppla, so ein Gedanke lag mir gar nicht fern; aber dessen Ausführung könnte dann offenbar, bzw. würde wohl tatsächlich wegen der daraufhin bestimmt folgenden Ermittlung, weitaus unanagenehmere Folgen nach sich ziehen, könnte ich mir denken.

Zitat
Sollte der Fahrer auf dem Foto gut erkenbar sein, dürfte ein Bildvergleich z.B. auf Eurer örtlichen Meldestelle, Passamt oder in der Fahrerlaubnisbehörde vermutlich schnell zur Identifizierung des Fahrers führen.

Die Qualität des Bildes ist eher weinger gut, könnte aber nicht einschätzen wie die Person darauf für andere - zudem noch unter gewissen Umständen - erkennbar wäre.

Zitat
Du siehst: einige Unabwägbarkeiten, die keine "sinnvolle" Antwort zulassen.

Verzeihung, verstehe nicht ganz.

Dankesehr msw68.

Zitat
Deine Mutter soll den Anhörungsbogen ignorieren. Das hat keine Konsequenzen für Deine Mutter. Die Behörde darf in den ersten 3 Monaten (vom Tattag an) keine Kenntnis von Dir erlangen. Dann bist Du raus aus der Nummer.

OK, drei Monate sind aber auch keine so kurze Zeit, da kann ja so eine Behörde auf einige Ideen kommen, könnte ich mir vorstellen. Würde vielleicht auch meine Mutter sehr belasten, was ich ausschließen will.

Zitat
Die Behörde wird sicherlich versuchen über die hinterlegten Passbilder den Fahrer zu ermitteln. Sie beginnt damit mit den nächsten Verwandten. Das ist dann Glückssache ob sie auf Dich kommt.

So viele Verwandte gibt es da nicht; inwieweit das meine Person recht unkenntlich darstellende Bild sich mit den Behörden vorliegenden Passbildern oder gar sonstig vorliegenden Bildern in Übereinstimmung bringen ließe, könnte ich nicht beurteilen. Gäbe es denn, wenn die Behörde auf diese Art auf mich käme, Nachteile für mich, die es sonst, also bei "gleich ordentlich gemachten Angaben", nicht gegeben hätte?

Zitat
Wenn die Behörde auf Dich kommt, bekommst Du einen Anhörungsbogen. Passiert das innerhalb der Dreimonatsfrist nach der Tat (siehe oben), hast Du Pech gehabt. Dann kannst Du immer noch den Anwalt einschalten und die Sache anfechten....

OK, das wäre auch wohl die Antwort auf die zuvor gestellte Frage, es würde keine Nachteile haben, statt gleich "ordentliche Angaben" gemacht zu haben.

Zitat
warum das? Zu seinen Taten zu stehen zeugt, meiner bescheidenen Meinung nach, von Charakter.

Der war bei mir leider eben schon immer ein bißchen schwächlich.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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msw68
Beitrag 27.12.2012, 18:23
Beitrag #12


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Zitat: "Gäbe es denn, wenn die Behörde auf diese Art auf mich käme, Nachteile für mich, die es sonst, also bei "gleich ordentlich gemachten Angaben", nicht gegeben hätte?"


Nein, jeder darf sich mit allen legalen Mitteln verteidigen! Außerdem kannst Du doch nichts dafür, wenn Deine Mutter den Anhörungsbogen nicht zurück sendet. Er könnte ja auch verloren gegangen sein.
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vn-mini
Beitrag 27.12.2012, 18:30
Beitrag #13


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Zitat (Freisinn @ 27.12.2012, 17:09) *
Zitat (vn-mini @ 27.12.2012, 16:36) *
Zitat (ulm @ 27.12.2012, 15:59) *
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warum das? Zu seinen Taten zu stehen zeugt, meiner bescheidenen Meinung nach, von Charakter.
Daher ist diese Frage nicht ungewöhnlich.
Zitat (Officer @ 27.12.2012, 17:16) *
Charakter ist heutzutage nicht mehr modern...


M.a.W. ein Großteil der Beiträge hier in diesem Unterforum stammt von und ist bestimmt für moderne Charakterlose?!?


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Kühltaxi
Beitrag 27.12.2012, 18:53
Beitrag #14


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Zitat (Freisinn @ 27.12.2012, 17:09) *
warum das? Zu seinen Taten zu stehen zeugt, meiner bescheidenen Meinung nach, von Charakter.
Daher ist diese Frage nicht ungewöhnlich.

Zitat (Officer @ 27.12.2012, 17:16) *
Charakter ist heutzutage nicht mehr modern...

Ihr zieht völlig falsche Schlüsse. Daß viele (wenn nicht die meisten) Leute sich aus solchen Sachen nach Möglichkeit mit allen Mitteln die der Rechtsstaat bietet rauszuwinden versuchen zeugt nicht von mangelndem Charakter sondern schlichtweg davon daß die Strafe im Verhältnis zum Vergehen unangemessen hart ist. Wenn nur erträgliche Geldsanktionen und noch nicht gefährliche Punkte drohen ist die Einspruchsquote wenn man es wirklich war doch lächerlich niedrig.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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nachteule
Beitrag 27.12.2012, 20:00
Beitrag #15


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Hallo, Kühltaxi,

Zitat (Kühltaxi @ 27.12.2012, 18:53) *
Wenn nur erträgliche Geldsanktionen und noch nicht gefährliche Punkte drohen ist die Einspruchsquote wenn man es wirklich war doch lächerlich niedrig.

eine qualifizierte Rotlichtfahrt ist kein Bagatelldelikt und oft ist es reiner Zufall, wenn es dabei nicht zu einem Unfall mit Verletzten oder Toten kommt.

Die Folgen sind deshalb m. E. vollkommen in Ordnung.

Würden Rotlichtfahrten nicht so drastisch sanktioniert, sondern vielleicht nur verwarnt, würde sich kaum noch jemand an das Rotlicht halten (siehe Fußgänger und etliche Fahrradfahrer).

-> Nein, das soll jetzt kein neuer Fahrradfahrerthread werden.

Nichtsdestotrotz ist es verständlich und legitim, wenn man mit legalen Mitteln versucht, die Zahlung des Bußgeldes sowie das Fahrverbot abzuwenden und es hat m. E. nichts mit mangelnden Charaktereigenschaften zu tun (rein persönliche Meinung).

Viele Grüße,

Nachteule


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Freisinn
Beitrag 28.12.2012, 07:30
Beitrag #16


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Zitat (nachteule @ 27.12.2012, 20:00) *
. Nichtsdestotrotz ist es verständlich und legitim, wenn man mit legalen Mitteln versucht, die Zahlung des Bußgeldes sowie das Fahrverbot abzuwenden und es hat m. E. nichts mit mangelnden Charaktereigenschaften zu tun (rein persönliche Meinung).

Das sehe ich natürlich genauso, und wollte ich mit meinem Posting zu "Charakter" auch nicht ausdrücken.
Mir ging es eher darum, dass ich bei einem eindeutigen Verstoß, gar nicht auf die Idee käme etwas zu unternehmen.
Andererseits gibt es zum Beispiel Parkplätze, die meiner Meinung nach unberechtigt verwarnt werden, dort wäre ich dann wahrscheinlich streitlustig bis zum OlG.
Die Tat wird ja hier gar nicht bestritten, man sucht nur einen "Trick" um rauszukommen.
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Kühltaxi
Beitrag 28.12.2012, 09:17
Beitrag #17


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Zitat (Freisinn @ 28.12.2012, 07:30) *
Mir ging es eher darum, dass ich bei einem eindeutigen Verstoß, gar nicht auf die Idee käme etwas zu unternehmen.

Auch nicht wenn dir die Bußgeldstelle mit solchen Keulen wie dem "fakultativen Fahrverbot" (das ist eins was nicht im Katalog steht, sondern die Bußgeldstelle nach "eigenem Gutdünken Ermessen" verhängt) kommt?


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kabo55
Beitrag 28.12.2012, 10:44
Beitrag #18


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Zitat (Officer @ 27.12.2012, 17:16) *
Charakter ist heutzutage nicht mehr modern...


Ich hatte in der vierten Klasse der Grundschule einen älteren Lehrer (sehr kurze Haare, Schnäuzer - ich sehe sein Gesicht noch heute vor mir..), der mit solchen Argumenten und Charakterappellen durchaus Erfolge bei der Aufdeckung von Schülerstreichen hatte. IdR allerdings nur bei den etwas Leistungsschwächeren Klassenkameraden. rolleyes.gif
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highlife78
Beitrag 28.12.2012, 10:52
Beitrag #19


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Zitat (Freisinn @ 27.12.2012, 17:09) *
warum das? Zu seinen Taten zu stehen zeugt, meiner bescheidenen Meinung nach, von Charakter.

Gegenüber eine Privatperson im persönlich Umfeld auf jeden Fall.

Gegenüber dem Staatsmoloch zeugt es eher von Dummheit.

Zitat (Officer @ 27.12.2012, 17:16) *
Charakter ist heutzutage nicht mehr modern...

Warum wundert mich die Aussage aus dieser Berufsrichtung nicht? think.gif

Zitat (kabo55 @ 28.12.2012, 10:44) *
Ich hatte in der vierten Klasse der Grundschule einen älteren Lehrer (sehr kurze Haare, Schnäuzer - ich sehe sein Gesicht noch heute vor mir..), der mit solchen Argumenten und Charakterappellen durchaus Erfolge bei der Aufdeckung von Schülerstreichen hatte. IdR allerdings nur bei den etwas Leistungsschwächeren Klassenkameraden. rolleyes.gif

laugh2.gif

Ähnliches kann ich bestätigen.
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Kühltaxi
Beitrag 28.12.2012, 11:56
Beitrag #20


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Zitat (highlife78 @ 28.12.2012, 10:52) *
Gegenüber eine Privatperson im persönlich Umfeld auf jeden Fall.
Gegenüber dem Staatsmoloch zeugt es eher von Dummheit.

So drastisch kann man es auch ausdrücken. whistling.gif

Der Staat ist daran durch seine inflationäre Benutzung von Instrumenten wie dem Fahrverbot doch selber schuld. Ursprünglich war es die absolute Ausnahme, dann kamen erste Regelfahrverbote die anfangs großzügig in höhere Bußgelder umgewandelt wurden, dann hat das irgendjemandem nicht mehr gepaßt und es wurde strikter mit weniger Ausnahmen durchgezogen, und als Krönung dann die fakultativen Fahrverbote. Wenn man also "im Guten" keine Abmilderung erreichen kann bleibt einem doch nur der Weg "im Bösen" die Sache ganz niederzuschlagen zu versuchen. Ich habe da auch nach der erstaunlich ehrlichen Aussage eines Richters ("Ich würde Ihnen das Fahrverbot ja gerne streichen, aber die Staatsanwaltschaft macht mir dann Ärger!") meine Lektion gelernt wie sowas anzugehen ist.

Oder anders gefragt, zeigt der Staat seinen Bürgern gegenüber irgendwie "Charakter"? Jetzt außer dem im "Charaktergenerator" als Teil eines Abstandsmessers aus einem anderen Thema.
Ich würde sagen nein, er setzt speziell im Verkehrsbereich mehr denn je stur seine Interessen durch und fertig, ist es dem Bürger da übelzunehmen daß er dem Staat gegenüber genau das gleiche tut?


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Beitrag 28.12.2012, 12:01
Beitrag #21


Neuling


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Zitat (msw68 @ 27.12.2012, 18:23) *
Zitat: "Gäbe es denn, wenn die Behörde auf diese Art auf mich käme, Nachteile für mich, die es sonst, also bei "gleich ordentlich gemachten Angaben", nicht gegeben hätte?"


Nein, jeder darf sich mit allen legalen Mitteln verteidigen! Außerdem kannst Du doch nichts dafür, wenn Deine Mutter den Anhörungsbogen nicht zurück sendet. Er könnte ja auch verloren gegangen sein.



Gut, verstehe, danke.
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Biffo
Beitrag 28.12.2012, 13:23
Beitrag #22


Neuling


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