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> Führerschein beantragen - Aufgrund von ....?
madmax448
Beitrag 09.01.2013, 15:06
Beitrag #1


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Guten Tag, ich bin begeistert von dem Forum hier !
Es ist wirklich so, dass hier hilfreiche Dinge , gut beschrieben und verständlich geschildert werden.

Zu den Fakten:

1996 Führerschein Entzug wegen 18 Punkten. Zu dieser Zeit war ich auch im Besitz einer Personenbeförderung
( Anmerkung : alle Delikte mit dem PKW - kein einziger mit dem Reisebus - dies war der Versuch für meinen damaligen Anwalt, die Sache doch noch Abbiegen zu können ) LEIDER OHNE ERFOLG.

Gut, ER war weg.
Ich war dann von 1998 bis letztes Jahr in Süd-Spanien und immer noch im Besitz des damaligen DDR Führerscheins war ich noch, es gab auch dort nie Probleme.
Jetzt wieder hier in Deutschland brauche ich einen "Richtigen" - ich machte mich daran mal ein wenig im Internet zu lesen und bin auf unglaubliches gestoßen.
15 Jahre rum - alles gelöscht ? mein Interesse war geweckt. Was keine MPU mehr ? ... ich kann es nicht fassen und lese seit Tagen , was jetzt zu tun ist.

Ich habe einen VZR-Auszug beantragt, muss die nächsten Tage kommen.
Ich habe ein pol. Führungszeugnis beantragt, auch das muss die Tage kommen.
Neuen PA (Check-Karten-Größe) - hab ich .
Neue bio-dings-da - Bilder , hab ich.
Nächsten Samstag geht es zur 1. Hilfe- Schulung und zum Optiker für den Sehtest.
Jetzt brauche ich nur noch Geld einstecken und dann geht es los.

Seit heute stellt sich mir nur eine Frage:
Was beantrage ich überhaupt ?
1. Erteilung
2. Erteilung nach Versagung
3. Neuerteilung nach Entzug ..... was ja Sinn machen müsste -ABER !!!!! ... dadurch das alles gelöscht wurde, ist ja für die SB nicht mehr ersichtlich, warum der Führerschein bei Ihnen ist. Könnte es nicht auch sein , dass ich ihn 1996 freiwillig abgegeben habe, weil ich keine Lust mehr habe, mich dem Stress des Deutschen Straßenverkehrs auszusetzen ? Ich aber jetzt den "Kampf" wieder aufnehmen möchte und deshalb meinen Führerschein wieder haben möchte ?

Also würde ich sagen - Erteilung ! --- ODER ?

Dann noch eine Frage: Hat jemand mit der FS-Stelle Oranienburg / Brandenburg Erfahrung ? Was mache ich, wenn die SB sich total Quer stellen ?
Die 15 Jahre sind um. Ausreichend Fahrpraxis seit 1980 sind auch vorhanden. Ich bin damals 26000 km im Monat gefahren. Spanien Deutschland hoch und runter.


Okay, dann Danke ich schon mal !
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tadzio
Beitrag 09.01.2013, 15:23
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im Verkehrsportal smile.gif

Zitat (madmax448 @ 09.01.2013, 15:06) *
Ausreichend Fahrpraxis seit 1980 sind auch vorhanden. Ich bin damals 26000 km im Monat gefahren. Spanien Deutschland hoch und runter.


Zu den anderen Fragen werden die Experten sicher in Kürze was sagen. Ich wollte Dich nur auf eine potentielle Falle hinweisen: auch mit Deinem DDR-Führerschein durftest Du nach dem Entzug nicht mehr fahren. Wenn man Dich wegen fehlender Fahrpraxis eine neue Prüfung machen lassen will, erzähl bloß nichts davon, dass Du ja eigentlich genug Fahrpraxis auch nach dem Entzug gesammelt hast - das würde nach hinten losgehen!

Cheers
tadzio



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madmax448
Beitrag 09.01.2013, 15:33
Beitrag #3


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Lach ! --- Ja danke für den Hinweis !
Ich werde natürlich nichts sagen. Den Spaniern war das egal. Ich hatte da wirklich keine Probleme.
Hier in Deutschland fahre ich nicht, wäre auch irgendwie blöd, sich jetzt - so kurz vor dem "Erfolg" noch erwischen zu lassen.
Ich arbeite von zuhause aus und muss nicht fahren - will aber gern wieder !
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Antarctica
Beitrag 09.01.2013, 17:10
Beitrag #4


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Wegen MPU wird keiner meckern, da der Krempel nach über fünfzehn Jahren nicht verwertet werden darf. Wenn du jetzt bei einer anderen FsSt bist als früher, wird die Akte vor dem Versand außerdem bereinigt, glaube ich, so dass die gar nix mehr davon wissen können. Aber selbst wenn sie es wissen, dürfen sie wie gesagt nix damit anfangen.

Allerhöchstens (und das zu Recht) wirst du zu neuen Prüfungen verdonnert. Das heißt dann: Fahrschule suchen, zwei bis drei Fahrstunden, damit sich der Fahrlehrer von deiner Prüfungstauglichkeit überzeugen kann (Fahrpraxis bedeutet nicht unbedingt prüfungstauglich!), und wen er zufrieden ist, wird er dich zur Prüfung vorstellen und du hast den Lappen wieder.


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Kai R.
Beitrag 09.01.2013, 17:13
Beitrag #5


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in dem Zusammenhang musst Du aber überlegen, welche Klassen Du erneut beantragst. Willst Du LKW oder Bus fahren musst Du natürlich auch dafür die PRüfungen machen und das wird dann schon etwas aufwändiger. Für die C-Klassen brauchst Du auch eine Gesundheitsprüfung und ein augenärztliches Attest.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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tadzio
Beitrag 09.01.2013, 17:15
Beitrag #6


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Zitat (madmax448 @ 09.01.2013, 15:06) *
Also würde ich sagen - Erteilung ! --- ODER ?


Ich bin immer noch nicht der Experte, aber wenn Du nur "Erteilung" beantragst, woher soll die FsSt dann wissen, dass Du keine Fahrschul-Ausbildung machen musst?

Irgendwie musst Du sie schon drauf stoßen, dass Du schon mal einen Führerschein hattest - das klingt für mich wie "Neuerteilung nach Entzug". Entspricht ja auch der Wahrheit, und da die 15 Jahre rum sind, darf das auch keine nachteiligen Folgen bezüglich MPU haben.

Cheers
tadzio


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nachteule
Beitrag 09.01.2013, 17:27
Beitrag #7


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Hallo, madmax448,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Bist Du sicher, dass Dein DDR - Führerschein nirgends bei der Führerscheinstelle vermerkt ist?

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.01.2013, 17:58
Beitrag #8





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Zitat (madmax448 @ 09.01.2013, 15:33) *
Den Spaniern war das egal.

Naja, es hat wohl einfach keiner gemerkt, dass du nicht mehr im Besitz einer FE warst. Egal wäre das sicherlich auch den Spaniern nicht gewesen.

Welchen Führerschein hast du denn seinerzeit abgeben müssen? Gar keinen, weil er (angeblich) nicht auffindbar war? Dann hattest du evtl. damals auch eine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben müssen. Da wäre es jetzt eher ungünstig, dass man "zufällig" zum Zeitpunkt der Beantragung den Führerschein wieder gefunden hat. Kann sein, dass eine uneidliche Falschaussage mittlerweile verjährt ist, aber da wäre ich erst mal vorsichtig.

Grundsätzlich solltest du dich darauf einstellen, dass du für alle Klassen, die du neu beantragst, auch wieder die theoretische und praktische Prüfung ablegen musst.
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madmax448
Beitrag 10.01.2013, 07:09
Beitrag #9


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Guten Morgen, dass funktioniert ja wirklich gut hier !

Also abgegeben habe ich damals meinen Führerschein der mir umgeschrieben wurde. Meinen DDR-Führerschein haben sie mir auch gelassen.
In Spanien habe ich ihn einfach gezeigt, wenn nötig, aber es kamen keine Fragen auf. Also alles gut.

Ja, ihr habt natürlich Recht, ich musste tatsächlich nach Verlust -also unauffindbar- eine eidesstattliche Versicherung abgeben und ich war mir bewusst, dass ich ihn niemals zeigen darf.

Die Sache ist auch erledigt.

Welche Klassen Sie mir jetzt wiedergeben ist egal nur es muss der B-Führerschein sein.
Ich hab kein Interesse mehr nochmals Bus oder LKW zu fahren obwohl es richtig Spass macht.
Seit langem schon bin ich jetzt beruflich so eingespannt, dass ich von zu Hause aus arbeite.

Dann werde ich mich mal auf die Theoretische Prüfung vorbereiten. Wobei sich hier natürlich die nächsten Fragen stellen. Sagt den die Führerscheinstelle einfach - Prüfung abgeben ... dann geht das los. Was soll ich bei der Fahrschule sagen ? Ich brauche nur eine Prüfung ? Wann kann ich kommen ? Keine Ahnung, denn ich vermute, die Fahrschule will auch Geld verdienen und die Sache nicht gerade beschleunigen.
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GerhardNL
Beitrag 10.01.2013, 08:44
Beitrag #10


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Zitat (madmax448 @ 10.01.2013, 07:09) *
Ja, ihr habt natürlich Recht, ich musste tatsächlich nach Verlust -also unauffindbar- eine eidesstattliche Versicherung abgeben und ich war mir bewusst, dass ich ihn niemals zeigen darf.

Dann hast Du damals bereits eine Straftat begangen. Diese ist allerdings inzwischen verjährt. Du solltest aber trotzdem den alten DDR-Führerschein so schnell wie möglich vernichten, falls das nicht schon geschehen ist.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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madmax448
Beitrag 10.01.2013, 15:47
Beitrag #11


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Update:
Heute war in der Post das pol. Führungszeugnis - ohne Eintrag !
Der erste Schritt ist gemacht.

Weiß jemand wie lange die Auskunft aus Flensburg dauert ?

Freitag (04.01.2013) letzte Woche abgeschickt - ich denke , dass es erst nächste Woche da sein wird. Wenn das der Fall ist, habe ich mir einen
Verein der Erste Hilfe - Kurs anbietet rausgesucht und das unglaubliche daran ist, die bieten auch gleich Sehtest und diese Passbilder an. Alles gleich zum mitnehmen.
Das wird dann bestimmt nächste Woche Samstag was.

Ich habe mich ja jetzt damit abgefunden, eine Theoretische und praktische Prüfung machen zu müssen. Also ist üben angesagt, was liegt da näher als mal im Internet zu üben - aber HALLO, da muss man ja richtig vorsichtig sein, nicht alle Anbieter pflegen ihre Systeme. Da sind Fehler drin , das ist unbeschreiblich.

Antworten die völlig klar und richtig sind, werden als Fehler angezeigt. Also aufpassen, bei wem man übt. WEB.DE hat glaube ich das beste System - oder kennt jemand noch was besseres ?

Vielen Dank ! ...
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Damastor
Beitrag 10.01.2013, 15:53
Beitrag #12


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Nachdem du ohnehin zu einer Fahrschule musst um eine Prüfung ablegen zu dürfen, haben diese i.d.R. einen Zugang zu einem Onlineportal. Da kannst du sowohl per Handy, Tablet als auch PC die originalen Bögen üben. Kosten variieren je nach Fahrschule und eigenem Verhandlungsgeschick cool.gif


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Viele Grüße!

VW CC:
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darkstar
Beitrag 10.01.2013, 16:02
Beitrag #13


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Zitat (madmax448 @ 10.01.2013, 15:47) *
Weiß jemand wie lange die Auskunft aus Flensburg dauert ?
Erfahrungsgemäß ca. 1 Woche, sollte bei dir ohne Einträge (ohne jetzt lange Details zu erklären) sein, diese Angaben aus dem VZR sind allerdings unverbindlich. Auch aus der Führerscheinakte sollte nichts mehr verwertet werden können.

Eine MPU dürfte nicht mehr angeordnet werden, allerdings wie schon beschrieben sind erneute Fahrerlaubnisprüfungen möglich. Vielleicht geht es sogar ohne siehe diesen Thread zur prüfungsfreien Neuerteilung. Die letzte Erfahrung aus BB ist allerdings schon über ein Jahr her...

mfg
darkstar


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 10.01.2013, 16:58
Beitrag #14





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Zitat (madmax448 @ 10.01.2013, 15:47) *
Da sind Fehler drin , das ist unbeschreiblich. Antworten die völlig klar und richtig sind, werden als Fehler angezeigt.

Und du bist ganz sicher, dass der Fehler auf Seiten der Anbieter liegt und nicht auf deiner Seite? Nicht alle Antworten lassen sich durch logisches Überlegen erschließen.
Zitat (madmax448 @ 10.01.2013, 15:47) *
... Verein der Erste Hilfe - Kurs anbietet rausgesucht ...

Du willst ja die Neuerteilung beantragen. Dann wird wohl auch kein Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen notwendig sein.
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Ichtyos
Beitrag 11.01.2013, 03:07
Beitrag #15


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Zitat (Georg_g @ 10.01.2013, 16:58) *
Zitat (madmax448 @ 10.01.2013, 15:47) *
Da sind Fehler drin , das ist unbeschreiblich. Antworten die völlig klar und richtig sind, werden als Fehler angezeigt.

Und du bist ganz sicher, dass der Fehler auf Seiten der Anbieter liegt und nicht auf deiner Seite? Nicht alle Antworten lassen sich durch logisches Überlegen erschließen.

Ich habe schon so einige Prüfungsbögen beackert - und nein, wenn man die korrekte Kenntnis der StVO und Konsorten auch kennt, kann man da nicht bestehen. Nicht so ganz selten ist da auch Msdwdgmi notwendig.


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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madmax448
Beitrag 11.01.2013, 07:52
Beitrag #16


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Zitat (Georg_g @ 10.01.2013, 16:58) *
Zitat (madmax448 @ 10.01.2013, 15:47) *
Da sind Fehler drin , das ist unbeschreiblich. Antworten die völlig klar und richtig sind, werden als Fehler angezeigt.

Und du bist ganz sicher, dass der Fehler auf Seiten der Anbieter liegt und nicht auf deiner Seite? Nicht alle Antworten lassen sich durch logisches Überlegen erschließen.
Zitat (madmax448 @ 10.01.2013, 15:47) *
... Verein der Erste Hilfe - Kurs anbietet rausgesucht ...

Du willst ja die Neuerteilung beantragen. Dann wird wohl auch kein Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen notwendig sein.


Ja kann sein , aber die 4 Stunden und die paar Euro hänge ich gern hinten an, aber ich kann mir dann sicher sein , dass sie es nicht doch noch haben wollen.
Das ist egal und schaden kann es bestimmt nicht. Ich mach den Kurs einfach nochmal.

Was diese Online-Führerscheinprüfungen angeht sieht es so aus.
Rechts vor Links bei gleichrangigen Kreuzungen dürfte jedem bekannt und für jeden erkennbar sein.
Auf der Seite war es mir aber nicht möglich, die richtige Antwort anzuklicken - zu aktivieren - dann plötzlich ging es. in der Auswertung dann - Fehler !
Also nochmal den Test gemacht - gleiche Frage - doch dann die falsche Antwort angeklickt die aber in der anderen Auswertung als richtige Antwort genannt wurde. Wieder Fehler - ja ich weiß ist sehr verwirrend. Ich bin jetzt bei Web.de geblieben. Der weitere Vorteil dort ist, dass du immer wieder andere Bögen zusammengestellt bekommst und auch noch die Antworten an einer anderen Stelle befinden. Somit ist ein auswendig lernen nicht möglich - hier zählt nur tatsächliches Wissen. Daumen hoch !

Läuft gut !
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madmax448
Beitrag 15.01.2013, 12:39
Beitrag #17


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Wahnsinn !
Der VZR-Auszug ist noch nicht da.
Ich habe gerade beim KBA angerufen (super freundliche Mitarbeiter - ehrlich)
Auskunft ! "... derzeitig 2 - 3 Wochen Wartezeit - äh Bearbeitungszeit ... "

Gut, ich muss warten nützt nichts. Jetzt kommt es auf ein paar Tage mehr oder weniger auch nicht an.
Update folgt !
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Jens
Beitrag 15.01.2013, 12:59
Beitrag #18


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Zitat (madmax448 @ 15.01.2013, 12:39) *
Auskunft ! "... derzeitig 2 - 3 Wochen Wartezeit - äh Bearbeitungszeit ... "

Das liegt vermutlich daran, dass derzeit viele Leute noch schnell vor dem 19.1. die Umstellung ihrer alten Fahrerlaubnis beantragt haben.


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jordon
Beitrag 15.01.2013, 15:03
Beitrag #19


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Bringt denn die Neuregelung so viele Nachteile?
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Jens
Beitrag 15.01.2013, 15:10
Beitrag #20


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Wüsste ich jetzt nicht, ist vermutlich die Panik vor den zukünftig nur noch 15 Jahre gültigen Führerscheinen.


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Jupiter
Beitrag 15.01.2013, 15:38
Beitrag #21


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Zitat (Jens @ 15.01.2013, 12:59) *
Das liegt vermutlich daran, dass derzeit viele Leute noch schnell vor dem 19.1. die Umstellung ihrer alten Fahrerlaubnis beantragt haben.

Dazu hier ein paar Zeitungsartikel der letzten Tage:
Bielefeld: Schlangestehen für alten Führerschein

Gera: Ansturm aufs Amt vor dem befristeten Führerschein

Kreis Coesfeld: Keine Panik wegen Führerschein

Kreis Steinfurt: Run auf das Scheckkarten-Format

Vestischer Kreis: Führerschein-Umtausch abgeschlossen
Zitat
Da aber allein in dieser Woche beim Straßenverkehrsamt in Marl circa 2300 Bürger persönlich einen Antrag gestellt haben und zusätzlich gut tausend Anträge aus den Bürgerbüros der Städte hinzukommen, die ebenfalls dort bearbeitet werden mussten, kann sich das Verschicken noch über drei bis vier Wochen hinziehen

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madmax448
Beitrag 16.01.2013, 10:57
Beitrag #22


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Jetzt war ich gerade beim Sehtest.
Kleiner Hinweis, die das alles noch vor sich haben.
Ausweis mitnehmen ! Ich hatte ihn natürlich nicht dabei und durfte nochmal
los LAUFEN ! Grrrrr....
Egal, der VZR-Auszug ist auch heute noch nicht da.
Update folgt.
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madmax448
Beitrag 16.01.2013, 13:04
Beitrag #23


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Oh mein Gott !
Ich brauche jetzt eure Hilfe, ich blick jetzt nicht mehr durch.
Die Post war gerade da. - ich dachte sie wäre schon durch, aber aufgrund des Wetters brauchen die jetzt auch länger.
In der Post war der VZR - Auszug.
Dicke Akte .... da ist alles drin , jetzt bin ich total verwirrt.
Fakt ist, das auf der letzten Seite (extra Blatt) folgender Wortlaut steht:

" Die Überlagefrist hat der Geseztgeber geschaffen, um sicher zu gehen,
dass keine Eintragungen getilgt werden, obwohl bereits weitere Ordnungswidrigkeiten
oder Straftaten begangen worden sind, dem Kraftfahrt-Bundesamt aber noch nicht
mitgeteilt wurden.
Wenn die Tatzeit der Ordnungswidrigkeit vor Ablauf der Tilgungsfrist liegt, wird die Tilgung der alten Entscheidung gehemmt.
Liegt die Tatzeit nach Ablauf der Tilgungsfrist, also in der sogenannten Überliegefrist, wird die alte Entscheidung nach Ablauf der Überlagefrist getilgt.

Während der Überlagefrist erhalten nur Sie Auskunft über die Eintragungen !
Behörden und Gerichte erhalten die Auskunft = Keine Einträge "

Ich gehe morgen früh 8 Uhr zur Führerscheinstelle !
Ich hab zwar keinen 1. Hilfekurs , aber da nehme ich meine alte Bescheinigung mit.

Was würdet ihr mir raten ?
Ich seh das doch richtig, dass die Behörde - keinen Eintrag - findet. Oder ?

Für mich heißt das, dass wenn du in der Überlagefrist bist ... kann die Behörde nur die Auskunft - kein Eintrag - erhalten - dann dürfte nichts im Wege stehen.
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Jens
Beitrag 16.01.2013, 13:33
Beitrag #24


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Welches Tilgungsdatum steht auf den Auszügen?


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madmax448
Beitrag 16.01.2013, 14:00
Beitrag #25


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Zwischenzeitlich hab ich mir ein Herz gefasst und bein KBA angerufen.
Auf dem Auszug war die Durchwahlnummer und der Name der Sachbearbeiterin
angegeben.

Ich muss ja sagen - Freundlichkeit und man kommt weiter - Sie war so freundlich und hat meine Akte aufgerufen,
ist Punkt für Punkt die Sache mit mir durch gegangen - plus Nebenerklärungen ! Einfach Klasse !
Es sieht bei mir und das hast sie mir mehrfach bestätigt, dass wenn ich morgen die" Neuerteilung nach Entzug" beantrage, die Auskunft an die Führerscheinbehörde - KEIN EINTRAG - verschickt wird.

Ich bin jetzt beruhigt und werde die Sache angehen.
Update folgt !
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madmax448
Beitrag 17.01.2013, 10:52
Beitrag #26


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Ich bin soeben von der Führerscheinstelle zurück !

Um 8 Uhr öffnen Sie , 08:01 war ich da , musste aber eine halbe Stunde warten.
Dann war ich erstmal im verkehrten Büro und ich dachte mir, dass fängt ja gut an.
Aber im richtigen Büro brauchte ich nicht mal warten.
Die Sachbearbeiterin war sehr freundlich und hat mich einfach alle Fragen stellen lassen und diese auch zu meiner Zufriedenheit beantwortet.
Fakt ist jetzt, dass meine Akte natürlich nicht in Oranienburg ist. ( das konnte sie anhand meines Namens und Geburtsdatum per PC sehen)
Sie wird diese in Berlin ( dem Entziehungsort des Führerscheins ) beantragen.
Sie versicherte mir, dass dann bei ihr eine saubere Akte ankommen wird.

Als ich ihr von dem VZR-Auszug berichtete, den ich ja gestern erhalten habe und von dem Gespräch mit der SB in Flensburg, die meinen Antrag bearbeitet hat, fragte sie mich, ob ich ihr den Anhang der Entziehung von 1996 kurz zeigen könne, wegen der Zuständigkeit. Ich ließ des öfteren in dem Gespräch den gesamten VZR-Auszug "vorblitzen" so hat sie auch gesehen, dass sie die Auskunft bekommen wird -"KEIN EINTRAG"- und vor allem , dass der Auszug nagelneu ist.
Jetzt kommt es, es ging immer noch um den Eintrag (Beiblatt) der Meldung über die Entziehung.
Sie konnte es nicht fassen, dass es KEINEN Eintrag gab.
Dann ließ Sie verlauten, sie haben doch einen Führerschein --- ICH ! ... WAS ? ..... beide mussten lachen.
Leider hab ich das Schreiben von damals über die Entziehung nicht mehr, aber den Gebührenbescheid ( noch in DM) den hatte ich noch.

Gut war, dass ich eine Kopie des entzogenen Führerscheins dabei hatte.
Diesen hat die eingehend studiert und meinte dann nur " Alles klar, so gut vorbereitet sollte jeder hier her kommen "
Dann ging alles ganz schnell.

Personalausweis hingelegt,
Führeungszeugnis hingelegt
Sehtest hingelegt
Bio- Passbild hingelegt

Dann wollte ich ihr meinen 1. Hilfe-Ausweis von 1981 unter die Nase reiben,
aber den wollte sie nicht - kein 1. Hilfe-Kurs- Nachweis erforderlich. OKAY !

Dann hat sie mir noch bla-bla-bla erklärt und dann ist etwas geschehen was mich stutzig macht.
Sie holte einen besonderen Stift hervor und bat mich auf einem rosa farbenen Streifen zu unterschreiben.

Den Sie dann auf ein Schreiben klebte.
Auf meine Frage , wofür dies den sei ? - antwortete sie " Das ist die Unterschrift auf ihrem Führerschein " ups !

Während des gesamten Gesprächs ist nicht einmal das Wort "Führerscheinprüfung" ODER " "MPU" gefallen.

Sie bat mich anschließend 14 Tage zu warten und sie hat den Antrag auf Übersendung der Akte von Berlin nach Oranienburg bereits fertig gehabt, als ich die 160 € am Kassenautomaten bezahlen war.

Was denkt Ihr ? ... wie geht die Sache jetzt aus ?




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madmax448
Beitrag 17.01.2013, 13:34
Beitrag #27


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Heute keiner da ? ... ich brauche Ansichten wie es weiter gehen könnte.
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Jens
Beitrag 17.01.2013, 13:41
Beitrag #28


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Die Sachbearbeiterin wird jetzt die Herstellung deines Führerscheins in Auftrag geben sowie einen Auszug aus dem VZR und deine Akte von der anderen FSST anfordern. Wenn Auszug und Akte vorliegen, wird sie prüfen, ob eine MPU anzuordnen ist und dann (die wohl spannendste Frage) entweder die Fahrerlaubnis erteilen oder vorher noch Prüfungen verlangen.


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Etchells
Beitrag 17.01.2013, 16:26
Beitrag #29


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Welche Klassen hast Du denn jetzt genau beantragt?
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madmax448
Beitrag 17.01.2013, 17:20
Beitrag #30


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Guten Abend,
beantragt habe ich B-BE - A - A1 - M - L und T hat sie mir auch aufgeschrieben ,
musste ich erstmal fragen , was "T" ist ... ich darf dann wohl auch Träcker fahren.

Sie sagte, weil ich im Besitz der "5" war.

Zitat (Jens @ 17.01.2013, 13:41) *
Die Sachbearbeiterin wird jetzt die Herstellung deines Führerscheins in Auftrag geben sowie einen Auszug aus dem VZR und deine Akte von der anderen FSST anfordern. Wenn Auszug und Akte vorliegen, wird sie prüfen, ob eine MPU anzuordnen ist und dann (die wohl spannendste Frage) entweder die Fahrerlaubnis erteilen oder vorher noch Prüfungen verlangen.


Ich hoffe ja, dass Sie ihn jetzt Herstellen läßt und nichts weiter verlangt wird. Das mit der MPU ist ja wohl von Tisch - da brauche ich mir keine Sorgen machen - Aber ich hoffe ja immer noch, dass Sie ihn mir einfach zu schickt.
Abgesehen davon und da ich in solchen Sachen eh wenig Glück habe, bereite ich mich schon jeden Tag auf die theoretische Prüfung vor.

Ich habe mir das Programm "Lern-o.mat" gekauft (für 2013 ! ) hat ganze 14 Euro gekostet und hat die neusten Fragen.
Das ist einfach Klasse. Habe vorhin 155 Fragen beantwortet - hintereinander weg - und ganze 3 Fragen nur falsch.
Es ist zu empfehlen , gibt es bei Amazone. (Soll keine Werbung sein. )
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Wollf_0708
Beitrag 17.01.2013, 18:59
Beitrag #31


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Zitat (madmax448 @ 17.01.2013, 17:20) *
musste ich erstmal fragen , was "T" ist ... ich darf dann wohl auch Träcker fahren.
Sie sagte, weil ich im Besitz der "5" war.
Upps, hoffe, dass diese Sachkunde der Sachbearbeiterin sich nicht auch auf die anderen Bereiche erstreckt whistling.gif
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madmax448
Beitrag 18.01.2013, 12:49
Beitrag #32


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Zitat
Upps, hoffe, dass diese Sachkunde der Sachbearbeiterin sich nicht auch auf die anderen Bereiche erstreckt whistling.gif


Versteh ich nicht ! Das hat Sie wirklich gesagt. Was ist daran falsch ?
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Wollf_0708
Beitrag 18.01.2013, 13:08
Beitrag #33


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Dann les dich zum Beispiel hier im Forum mal schlau, was Du brauchst, um einen T zu bekommen.
Z.B.: Ausser du bist Vollerwerbslandwirt mit eigenem landwirtschaftlichem Betrieb oder bist dort angestellt......usw.

Der Vorbesitz des alten 5ers reicht da nicht aus.

Früher™ galt:
Zitat
5 nach 01.12.1954 Traktoren, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge bis 50 cm³ bzw. maximal 25 km/h
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madmax448
Beitrag 18.01.2013, 13:26
Beitrag #34


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Ha ! Vollerwerbslandwirt bin ich auf keinen Fall !
Einen landwirtschaftlichen Betrieb hab ich auch nicht, nur einen Garten am Haus.
Merkwürdig !

Ist aber auch egal. BE ist doch das wichtigste.

Habe heute bereits 450 Fragen (Fahrschulübung ) bearbeitet. 6 Fehler - 2 davon Flüchtigkeitsfehler - mann sollte wirklich jede Frage richtig lesen aber auch die Antworten (jedes Wort verinnerlichen).
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jordon
Beitrag 18.01.2013, 14:17
Beitrag #35


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Sich das die SB keine Praktikantin war?
So viel Unkenntnis ist doch sehr ungewöhnlich.
Nicht das dir der FSST Leiter die einen Strich durch die Rechnung macht.
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madmax448
Beitrag 18.01.2013, 14:37
Beitrag #36


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Leute, Ihr macht mir jetzt Angst !

Ich glaube nicht das Sie eine Praktikantin ist.
Nicht weil ich es nicht nur glauben will.
Auch andere Sachen sprechen dafür.
Sie hatte ein eigenes Büro (Sie allein darin - ein Arbeitsplatz) und ihr Name stand an der Tür.
Der Arbeitsablauf war fleißend, ich hatte nicht einmal das Gefühl, dass Sie nicht weiß was sie tut.
Ihr merkt es sicherlich, ich suche nach Gründen , es nicht glauben zu müssen
.
Ich glaube nicht, dass einer Praktikantin ein eigenes Büro mit Namenschild zur Verfügung gestellt wird.

Okay, jetzt ist meine ganze Zuversicht wieder dahin. Mist !
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jordon
Beitrag 18.01.2013, 14:49
Beitrag #37


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Die Zuversicht sollst du nicht verlieren, nur eben auch nicht daraus schließen, das der Führerschein bestellt wurde, du evtl Fahrprüfungen nicht mehr zu Absolvieren hast.
Das ist das ganz normale vorgehen, da der Führerschein in Auftrag gegeben wird, das heißt aber nicht, das man Ihn auch ausgehändigt bekommt.
Vielleicht ist die SB auch nicht so betraut mit Neuerteilung nach Entzug, vielleicht bist du in eurer Gegend einer der wenigen bösen Buben whistling.gif
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madmax448
Beitrag 18.01.2013, 15:00
Beitrag #38


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Du bist gut, ich bin ja am lernen wie ein .... !
Ich gehe keines Weges davon aus, dass sie ihn mir einfach so nach Hause schicken.
Die Prüfungsanordnung wird kommen, aber genau das ist es, was ich noch als " ... im Rahmen ... " bezeichnen würde.

Alles wird Gut ! ... und ein Update folgt natürlich. Ohne dieses Forum hier, wäre ich nicht losgegangen, das ist mal Fakt.

Ach eines noch ! .... ich war ein böser Bube !
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Etchells
Beitrag 18.01.2013, 16:30
Beitrag #39


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Ich bin zwar jetzt nicht so der Führerscheinexperte, aber könnte die Erteilung der Klasse T nicht daran liegen, das madmax448 im Besitz der Klasse CE bzw. der alten Klasse 2 gewesen ist, die den T ja beinhalten? think.gif
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gmr0294
Beitrag 18.01.2013, 16:39
Beitrag #40


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Nicht, dass sich das mit dem Lappen doch noch hinaus zögert, weil der Klasse T nicht stattgegeben wird und er nochmal neu beantragen werden muss.
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Mr.T
Beitrag 18.01.2013, 17:17
Beitrag #41


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Zitat (Etchells @ 18.01.2013, 16:30) *
könnte die Erteilung der Klasse T nicht daran liegen, das madmax448 im Besitz der Klasse CE bzw. der alten Klasse 2 gewesen ist, die den T ja beinhalten? think.gif
yes.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Wollf_0708
Beitrag 18.01.2013, 20:10
Beitrag #42


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Muss/sollte unser "böser" Bube wink.gif , jetzt auch spezifische Führerscheinfragen für den A und T lernen ?
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Mr.T
Beitrag 18.01.2013, 20:44
Beitrag #43


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Wäre sinnvoll.
Übrigens, wenn Prüfungen erforderlich sind, dann u. a. 4 praktische Prüfungen für A, T, B und BE.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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madmax448
Beitrag 22.01.2013, 11:37
Beitrag #44


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W A S ? ... 4 (vier) praktische Prüfungen ?
Mein Gott, wie wird das im allgemeinen gemacht ?
Alle an einem Tag ? ... das ist doch fast nicht möglich - oder ?

Das heißt wirklich ich muss mit einem Motorrad fahren ?
Das bin ich das letzte mal 1985 gefahren (DDR-Maschine MZ 250).
Und Trecker bin ich so eigentlich noch garnicht gefahren, es sieht so aus, es wenn mir noch
viel lustiges wiederfahren wird. Ich kenne nicht mal jemanden, wo man mal fragen kann -"läßt du mich mal mit deinem Trecker fahren"?

Wie machen das die Fahrschulen? Haben die einen Trecker in der Garage ?
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Andreas
Beitrag 22.01.2013, 11:46
Beitrag #45


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Zitat (madmax448 @ 22.01.2013, 11:37) *
Wie machen das die Fahrschulen? Haben die einen Trecker in der Garage ?


Im Normalfall nicht, i. d. R. bringen die Fahrschüler "ihren Traktor" mit (d. h. der Traktor vom landwirtschaftlochen Betrieb des Vaters)


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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madmax448
Beitrag 22.01.2013, 11:57
Beitrag #46


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Das ist schon wieder so undurchsichtig und so unerklärbar.
Wir reiten jetzt die ganze Zeit auf meinem " T " rum. Die Sachbearbeiterin der Führerscheinstelle hat mich darauf hingewiesen , dass Sie mir die "T" auch auf schreibt. Ich wäre im Traum nicht darauf gekommen. Jetzt weiß die werte Sachbearbeiterin ja auch wie alt ich bin (49) und wird sich mit Sicherheit nicht vorstellen können, dass ich einen eigenen Trecker besitze und schon garnicht vom Betrieb meines Vaters der schon 33 Jahre verstorben ist einen nutzen könnte um die Prüfung zu absolvieren. Entweder sie sagte sich - " soll er doch sehen wie er es mit der Prüfung macht - jetzt leg ich ihm ein Ei " - oder zu diesem Zeitpunkt hat sie an keine Prüfungsanordung gedacht und es steht schon für sie fest, dass sie IHN mir zuschickt. "
Es könnte aber auch sein , ich rede mir die Sache schon wieder schön ! Kann sein .
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gmr0294
Beitrag 22.01.2013, 12:09
Beitrag #47


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Zitat (madmax448 @ 22.01.2013, 11:37) *
Wie machen das die Fahrschulen? Haben die einen Trecker in der Garage ?


Mal so, mal so. Größere Fahrschulen haben so etwas meistens, viele kleinere jedoch nicht. Da gibt es dann nur die Möglichkeit, einen befreundeten Landwirt zu fragen, oder sich einen zu mieten.

>Es könnte aber auch sein , ich rede mir die Sache schon wieder schön ! Kann sein .

Ich denke nicht, dass sich die Sachbearbeiterin was böses dabei gedacht hat.
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Jens
Beitrag 22.01.2013, 12:25
Beitrag #48


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http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/medi...rschule103.html

In diesem Bericht hat die Fahrschule einen eigenen Traktor, das dürfte aber eher die Ausnahme sein.

@madmax448: Wenn du T nicht brauchst, kannst du den Antrag auf diese Klasse zurücknehmen, wenn tatsächlich Prüfungen angeordnet werden.


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madmax448
Beitrag 22.01.2013, 12:33
Beitrag #49


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"....... Antrag auf diese Klasse zurücknehmen, wenn tatsächlich Prüfungen angeordnet werden."

Tja, das werde ich dann auch müssen, wenn Sie will das ich eine Prüfung machen soll. Denn es wird verdammt schwer hier in Berlin eine Fahrschule zu finden , die das Teil in der Garage hat und wenn ich einen Landwirt finden sollte hat der ja mal ein paar km Anfahrtsweg, nur um mir die Prüfung zu ermöglichen. Ohje, die Kosten ! Ich laß das natürlich dann sein.

Vielleicht ist ja doch die Möglichkeit naheliegend, dass Sie ihn mir einfach zuschickt, mit der "T" drin und A und so ... ! ... und B und BE ... schön wäre es ja.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 22.01.2013, 12:36
Bearbeitungsgrund: Farbe geändert. Die Textfarbe blau ist ausschließlich den Moderatoren und Administratoren vorbehalten.
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Damastor
Beitrag 22.01.2013, 13:48
Beitrag #50


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Zitat (Mr.T @ 18.01.2013, 20:44) *
Wäre sinnvoll.
Übrigens, wenn Prüfungen erforderlich sind, dann u. a. 4 praktische Prüfungen für A, T, B und BE.


Kann man nicht BE und B gleich kombinieren?


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Viele Grüße!

VW CC:
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