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> Führerschein beantragen - Aufgrund von ....?
gmr0294
Beitrag 22.01.2013, 13:53
Beitrag #51


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Um BE, oder überhaupt eine "E-Klasse" zu bekommen, brauchst du eine erfolgreiche Prüfung in einer vorangegangene Klasse. In diesem Falle also B. Es ist also nicht möglich, B und BE zu kombinieren. Erst B, dann BE.

edit: Zumindest ist so die Praxis Prüfung. In der Theorie lernst du ja gleich beides und machst auch gleich in beidem deine theoretische Prüfung.
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Jens
Beitrag 22.01.2013, 14:17
Beitrag #52


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Für BE ist keine theoretische Prüfung notwendig.


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madmax448
Beitrag 22.01.2013, 14:34
Beitrag #53


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Leute mal ehrlich ! .... es geht immer noch darum, was mir die freundliche Sachbearbeiterin dort aufgeschrieben hat.
Sie ist jede einzelne Klasse mir mir durchgegangen und hat sich dann noch verbessert, dass sie mir die T auch gegeben hat.
Sie hätte doch eine Anmerkung gemacht, wenn sie schon "A" aufschreibt, dass ich dann die Motorrad-Prüfung machen muss. Hat Sie aber nicht. Sie hat alles eingetragen, mich unterschreiben lassen und gesagt, ich solle mich in 14 Tagen melden.
Nichts- aber auch nicht im Ansatz wurde eine Prüfung erwähnt.

Meint ihr nicht auch, dass sie im Gespräch hätte verlauten lassen , Sie müssen dann diese und jene Prüfung machen ?
Wie auch immer, man ist natürlich in diesem Stadium des Prozesses sehr aufgeregt und man kann die Zeit einfach nicht abwarten.
ICH MUSS ABER WARTEN ! Ich weiß. Heute ist erst der 5. Tag vorbei und da zwischen war schon ein Wochenende.

Desto mehr ich darüber grübel - zwischen meinen Prüfungsfragen-online- bin ich der Meinung , ich muss keine Prüfung machen, wobei der Wunsch, Vater des Gedanken ist - bestimmt.
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madmax448
Beitrag 28.01.2013, 17:50
Beitrag #54


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Guten Abend,
sind hier in diesem Forum auch Fahrlehrer vorhanden ?

Heute ist der 11. Tag nach meiner Führerschein-Beantragung. Bis jetzt habe ich nichts gehört und ich bin immer fleißig am lernen.
Das o.g. Programm hilft mir dabei sehr.
Ich habe allein heute 830 Führerscheinfragen beantwortet und meine Fehlerquote lag bei 13 falsch beantworteten Fragen.
Das habe ich so jeden Tag gemacht - mal mehr , mal weniger , aber über 400 waren es jeden Tag und meine Quote wurde immer besser.
Fragen die falsch waren behandel ich in einer ruhigen Minute separat am Anschluß.

Mich würde mal eine Frage interessieren - an die Fahrschullehrer hier.
Wieviele Fragebögen gibt es eigentlich ? Sind alle zusammen wirklich 916 Fragen ?
Ist es ratsam, dass Programm bis zum erbrechen weiter zu nutzen und so das ganze Spektrum zu erreichen?
Gibt es noch andere Seiten oder Programme, wo man sich zu Hause super vorbereiten kann ?

Vielen Dank !
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madmax448
Beitrag 31.01.2013, 11:27
Beitrag #55


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Neuigkeiten !
Ich habe es einfach nicht mehr ausgehalten und mich jetzt dazu durch gerungen,
meine Sachbearbeiterin der Führerscheinstelle anzurufen. Es ist unglaublich, wie schwer dieser Schritt ist.
Heute sind genau 14 Tage rum, seit der Beantragung.

Also aus Berlin kam KEINE Akte, sondern nur eine, so wie Sie es nannte -Auflistung- was auch Sie sehr verwunderte.
Am Telefon hat Sie dann versucht das ganze zu entwirren, weil es völlig durcheinander dargestellt wurde.

Es waren Daten und Vorgänge 2x gelistet und diese auch noch im Schreiben unterschiedlich zugeteilt.
Egal, Fakt ist, dass ersichtlich ist, dass meine Akte 2000 nach Potsdam geschickt wurde. -äh ?-
Warum ? ... das weiß kein Mensch !

Jetzt hat Sie eine Aktenanforderung nach Potsdam geschickt und mich gebeten am Freitag
08. Februar 2013 erneut anzurufen. Ihr Kommentar war aber abschließend, " ... es sieht ganz gut aus, weil es ja schon lange her ist."

Jetzt muss ich noch eine Woche warten. Drückt mir bitte die Daumen.


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madmax448
Beitrag 08.02.2013, 10:33
Beitrag #56


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Update !

Heute war es nun mal wieder so weit, die freundliche Dame der Führerscheinstelle
mit zittriger Stimme und der totalen Aufregung anzurufen.

SIE WAR NICHT DA ! ----- nur die Vertretung !

Sie hat auch nachgeschaut, Akte noch nicht da, obwohl die Post schon durch ist.

Montag dann der nächste Versuch. Die machen mich fertig !

Frage: Gibt es eigentlich gesetzliche vorgeschriebene Zeiten , bis wann so eine Akte von A nach B gehen muss ?
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Hoheneicherstation
Beitrag 08.02.2013, 12:17
Beitrag #57


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Hallo

Im Zusammenhang mit der "Neuerteilung nach Entzug" gehen mir einige Fragen durch den Kopf.

Was ist mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - (PDF) ? Kann im Falle des TE die Ausnahme des § 3 Besitzstand angewendet werden?

Besitzt @madmax eine entsprechende FE Klasse obwohl diese entzogen wurde? think.gif


Sorry hat sich erledigt, hätte den § 3 richtig durchlesen sollen blushing.gif

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kabo55
Beitrag 08.02.2013, 12:20
Beitrag #58


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aus dem verlinkten § 3 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr

Zitat
Satz 1 gilt auch für Fahrer und Fahrerinnen, die
1.
eine Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D, DE oder einer gleichwertigen Klasse vor dem 10. September 2008 oder
2.
eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE oder einer gleichwertigen Klasse vor dem 10. September 2009
besessen haben und die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist.
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Papa
Beitrag 08.02.2013, 13:08
Beitrag #59


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Zitat (Andreas @ 22.01.2013, 11:46) *
Zitat (madmax448 @ 22.01.2013, 11:37) *
Wie machen das die Fahrschulen? Haben die einen Trecker in der Garage ?


Im Normalfall nicht, i. d. R. bringen die Fahrschüler "ihren Traktor" mit (d. h. der Traktor vom landwirtschaftlochen Betrieb des Vaters)


Also bei uns wird der "T" mit nem Unimog und Anhänger gemacht (ist ja auch eine landwirtschaftliche Zugmaschine)

Gruß
Papa
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madmax448
Beitrag 08.02.2013, 13:30
Beitrag #60


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@ Papa ... wo ist den bei uns ?
Dann komme ich da hin , wenn ich tatsächlich eine Prüfung machen muss, womit ich ja rechne.
Ich kenne keinen Landwirt, der mir einen Trecker hin stellt, zum Prüfung machen.

Bis jetzt ist ja noch nicht mal raus , ob ich ihn wieder bekomme.
Obwohl mich das Forum hier schon zuversichtlich macht..
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Etchells
Beitrag 08.02.2013, 13:35
Beitrag #61


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Wenn Du den T nicht wirklich brauchst und Du die Kosten für eine Prüfung dazu nicht ausgeben willst, dann lass ihn doch einfach weg. Du kannst den Antrag jederzeit auf die nur notwendigen Klassen beschränken. Warte erstmal ab, was Dir die Fsst sagt, und entscheide dann...
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madmax448
Beitrag 08.02.2013, 13:52
Beitrag #62


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Genau so werde ich es machen.
Es ist schon eine aufregende Angelegenheit das ganze.
Seit 3 Wochen denkt man an nichts anderes mehr. mann versucht jede Möglichkeit durch zu denken und ist am Ende nicht schlauer.
Dann geht man wieder hier ins Forum um nochmals Bestätigung dafür zu bekommen. Es ist der Wahnsinn.
Ich glaube es geht allen so, die sich in dieser Situation befinden und es kommt noch was dazu, man macht sich wie bei Sylvester, Gedanken , was man alles nie wieder macht, zu schnell fahren , bei ROT noch schnell drüber, falsch parken, zu dicht auffahren usw.

Doch eines ist sicher, der Antrieb , sich daran auch zu halten ist wesentlich größer als sich vor zu nehmen mit dem Rauchen auf zu hören, denke ich mal.
Es nützt nichts , ich muss jetzt erstmal bis Montag warten. (Scheiß Wochenende!).
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madmax448
Beitrag 11.02.2013, 11:19
Beitrag #63


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Update:

Heute Montag, wieder bei der Führerscheinstelle angerufen. Meine Sachbearbeiterin war sogar wie von Ihrer Vertretung angesagt wieder da. Was aber nicht da ist, ist meine Akte. Ich sollte ja erst nach 10 Uhr anrufen , weil dann die Post schon durch ist.

Gut, ich soll Freitag wieder anrufen. - es nervt -

Dann hatte ich die Eingebung - weil ich gerade auch Zeit habe - mal selber auf die Suche zu gehen. Im VZR stehen ja alle Daten die man so braucht dachte ich. Alle Aktenzeichen, welches Amtsgericht , also die Nummern rausgesucht und angerufen .. es hat tatsächlich geklappt, dass ich an die dafür zuständige Sachbearbeiterin am Telefon hatte. Sie hat sich dann wirklich viel Mühe gemacht und diesen am 31.01.2013 durch meine Führerscheinstelle gestellten Anforderungsantrag zu finden - aber nichts war vorhanden . Sie hat mir dann den Tipp gegeben, meine Führerscheinstellensachbearbeiterin (was für ein Wort) zu sagen und zu fragen , ob sie den Antrag schnell per FAX an folgende Nummer schicken kann , dann würde Sie Ihn noch heute bearbeiten. Ich also aufgelegt und bei "meiner" angerufen.
Ha, das war ja dann umsonst, Sie sagte mir dann , dass sie das Urteil und das alles gar nicht braucht , sondern bei der Stadtverwaltung (Führerscheinstelle) den Antrag gestellt hat - das würde erklären warum die beim Amtsgericht gar nichts gefunden hat. ( Ich sollte was gegen meinen Übereifer unternehmen) .
Gut, wir haben dann aufgelegt und ich konnte es nicht sein lassen. Ich also solange telefoniert, bis ich die Dame der Führerscheinstelle hatte, die meine Akte haben soll. Auch Sie war nett und hilfsbereit, Sie machte sich auf die Suche und kam nach 5 min zurück mit der Bitte mich zuruck rufen zu dürfen , sobald sie was raus gefunden hat. Ich dachte , das war es jetzt , hörst du nie wieder was. Aber falsch, nach 10 min klingelte mein Telefon und sie sagte mir, dass sie von mir NICHTs hat. WAS NUN ? Wie geht es weiter ? Ich fragte sie , ob sie vielleicht so nett ist und "meine " Sachbearbeiterin anruft und sie das Ganze miteinander am Telefon mal klären. Sie sagte mir zu und nach dem Nummern - Austausch beginnt jetzt für mich wieder die Zeit des Wartens.

Wie kann das sein , dass diese blöde Akte weg ist ?
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madmax448
Beitrag 15.02.2013, 10:28
Beitrag #64


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So wie es hier aussieht, bin ich Alleinunterhalter.
So langsam nervt das Ganze unheimlich - mit meinem Führerschein.
Heute wieder Freitag und wieder der obligatorische Anruf bei meiner Führerscheinstelle.

Jetzt kam raus, dass die "so nette" Dame der Führerscheinstelle in Potsdam doch nicht bei meiner angerufen hat. Somit ist wieder eine Woche verstrichen , ohne das irgendwas passiert ist. Warum ? ... weil sich jeder auf den anderen verläßt !
Ich denke das Spiel würde so über Monate hinweg gehen.

Ich habe also wieder in Potsdam angerufen und mal gefragt, ob es irgend eine Möglichkeit gibt,
dass die sich bei meiner Führerscheinstelle melden und sagen ,
DAS SIE KEINE AKTE VON MIR HABEN. - das wurde mir heute nochmal bestätigt.

Das müsste nur per fax an meine Führerscheinstelle geschickt werden und alle wären glücklich.

Jetzt hoffe ich , dass es mit dem Telefonat , welches mir erneut versprochen wurde, klappt.

Montag rufe ich wieder an.
Ach so , eines noch , die -vermutlich- Bundesdruckerei hat noch immer nicht meinen Führerschein fertig.
Heute sind 4 Wochen seit Beantragung vergangen. Vier Wochen für ein Plastik-Kärtchen - Wahnsinn.
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madmax448
Beitrag 18.02.2013, 14:32
Beitrag #65


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Heute Montag !
Das Wochenende war ja mal richtig mies.
Ich habe beschlossen nicht wieder bei der Führerscheinstelle an zu rufen.
Ich mach jetzt gar nichts mehr !

Die Bundesdruckerei bekommt das Ding nicht gedruckt.
Die Führerscheinstelle in Potsdam hat keine Akte von mir.
Ich weiß auch nicht wo sie noch sein sollte.
Ich weiß auch nicht wie das jetzt weiter geht, wenn meine Führerscheinstelle keine Akte mehr bekommt.
Ich kenne keine Fristen und ob es überhaupt welche gibt bis das so entschieden wird.

Ich warte jetzt einfach ab was passiert.



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madmax448
Beitrag 26.02.2013, 11:19
Beitrag #66


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6 Wochen !!!! (sechs) !
Nichts passiert !
es ist unglaublich !
Den ganzen Morgen versuche ich bei meiner Sachbearbeiterin anzurufen ...
das Telefon klingelt sich da tot , aber keiner geht ran. ( Öffnungszeiten Di. 08:00-18:00 Uhr)

Gibt es eine Frist, bis wann mal eine Entscheidung fallen MUSS ?
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Jens
Beitrag 26.02.2013, 11:49
Beitrag #67


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Nach drei Monaten kannst du Untätigkeitsklage einreichen.


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madmax448
Beitrag 26.02.2013, 11:52
Beitrag #68


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Untätigkeitsklage ! nach 12 Wochen !
Dann habe ich ja schon die Hälfte geschafft.
Jetzt erstmal Google-fragen, wie das geht mit der Untätigkeitsklage. Danke
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Mr.T
Beitrag 26.02.2013, 12:22
Beitrag #69


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Zitat (madmax448 @ 26.02.2013, 11:52) *
nach 12 Wochen !
Nö, nach 3 Monaten. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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madmax448
Beitrag 26.02.2013, 12:29
Beitrag #70


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Naja, das was ich bei Google gefunden habe, bringt einen ja nicht wirklich weiter.
Es ist dann doch sinnvoller weiter zu nerven und so eine Entscheidung zu bekommen.
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Mr.T
Beitrag 26.02.2013, 12:32
Beitrag #71


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Untätigkeitsklage


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Gruß Mr.T

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madmax448
Beitrag 26.02.2013, 14:33
Beitrag #72


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Das Leben kann so geil sein !!!!!!

Nach gefühlten 500 Versuchen ... meine Sachbearbeiterin zu erreichen hat es geklappt.

In dieser Minute mache ich mich auf den Weg --- Warum ????

Sie sagte :

Kommen sie her und holen Ihren Führerschein ab !!!!!!!!


Ich dreh durch !!!


Bis 18 Uhr haben die offen ---- Wahnsinnnn !!! ... ich muss los !

Danke allen Hier im Forum .... DAnke danke danke !!!!!!!!!
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Jens
Beitrag 26.02.2013, 14:37
Beitrag #73


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Herzlichen Glückwunsch

P.S.: Ich hab dich in unsere Sammlung aufgenommen

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 26.02.2013, 14:40


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jordon
Beitrag 26.02.2013, 15:33
Beitrag #74


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Zitat (Jens @ 26.02.2013, 11:49) *
Nach drei Monaten kannst du Untätigkeitsklage einreichen.

Warum wird man denn im Verwaltungsrecht besser gestellt, als z:b im Sozialrecht, was die Untätigkeitsklage anbelangt, dort muß man 6 Monate warten, bevor man Untätigkeitsklage einreichen kann, obwohl es ja hier dringender wäre, ich denke da an sie ganzen Sozialleistungen, auf die die Menschen angewiesen sind.
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madmax448
Beitrag 26.02.2013, 16:03
Beitrag #75


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Bin wieder zurück ! Mit Führerschein !
Trecker - alle Motorräder - PKW mit Hänger und sogar - wegen Bestand *79.06 - was auch immer das heißt.

Leute, das Gefühl, wieder einen gültigen deutschen Führerschein in der Hand zu halten ist unbeschreiblich.
Alles ohne Prüfung !

Ich wünsch euch was

Nochmals vielen Dank, denn erst durch dieses Forum hier bin ich wirklich in die Gänge gekommen.

Kleiner Hinweis an die Admins hier. Vielleicht könnt ihr das unwichtige aus diesem Thead löschen, wird das lesen einfacher.

Ich hoffe, dass sich viele den Mut anlesen können um das durchzuziehen.
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Mr.T
Beitrag 26.02.2013, 19:24
Beitrag #76


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Gratuliere! wavey.gif


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Gruß Mr.T

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Fleppe
Beitrag 14.05.2013, 13:41
Beitrag #77


Neuling


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Das hier macht echt Hoffnung !!! Alles gute mit deiner neuen, alten Fleppe !!! wavey.gif
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