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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2013 Mitglieds-Nr.: 67242 ![]() |
Zuerst mal ein Hallo an alle Mitglieder ich habe mich soebend angemeldet. So nun zum Problem. Ich bin 18 Jahre alt, und mache gerade meinen Führerschein. Momentan warte ich noch auf eine Antwort vom Bezirksamt. Das Problem ist das ich folgende Straftaten aus dummen Leichtsinn begangen habe: Verstoss gegen das Waffengesetz, Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz, Fahrraddiebstahl. Auf die Gründe die mich dazu geführt haben diese Straftaten zu begehen möchte ich nicht weiter eingehen da es sonst ein Roman wird. Also wegen dem Verstoss gegen das Waffengesetz habe ich in nächster Zeit ein Gerichtstermin. Wegen dem Fahrraddiebstahl habe ich schon 20 Sozialstunden bekommen und abgeleistet. Das Verfahren wegen dem Sprengstoffgesetz ist noch offen. Dazu kommt das ich im April des vorigen Jahres ein Suizidversuch durchgeführt habe und daraufhin in die Psychiatrie kam. Es waren unglückliche Umstände weshalb dies alles eingetreten ist. Die Straftaten habe ich auch in diesem Zeitraum begangen. Ich hoffe das reicht euch um meinem persönlichen Fall zu analysieren und mir HOFFENTLICH Hoffnung zu machen das mir der Antrag genehmigt wird. Mit freundlichen Grüßen -pyro-freak- |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Allgemein gültig lässt sich Deine Frage nicht beantworten. Grundsätzlich hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die körperliche und geistige Eignung eines Bewerbers zu prüfen. Die zugehörige Rechtsgrundlage ist § 11 FeV. Was die Behörde dabei zu beachten hat, findest Du in dieser Bestimmung. Sollte sie bei dieser Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass Du (noch) nicht geeignet bist, muss sie Dir das in einem Bescheid mitteilen und die Gründe, die zur Ablehnung geführt haben, darlegen. Gegen diesen Bescheid kannst Du dann Widerspruch einlegen. Wie es anschließend weitergeht, wissen zumindest derzeit nur die Götter.
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2013 Mitglieds-Nr.: 67242 ![]() |
Danke dir.
Also ich habs mir mal durchgelesen. Da steht ja drinn wenn man wiederholt gegen Strafgesetze verstösst. Was ich ja nicht getan habe. 1x WaffG, 1x Spreng, 1x Diebstahl. Die Straftaten haben ja auch keinen Zusammenhang mit dem Verkehrsgesetz. Diese Ungewissheit bringt mich um. Glaubt ihr das die wirklich jeden einzelnen Antrag überprüfen? Ich glaube die machen wenns ganz viele sind nur Stichproben. Gibt es Leute hier denen es so ähnlich wie mir ging? LG |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Du wirst wohl tatsächlich abwarten müssen. Du könntest aber auch versuchen, vorab einen Gesprächstermin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Bezirksamt?) zu bekommen und mit Deinem Sachbearbeiter ein Gespräch zu führen. Dann weißt Du möglicherweise schon ein bisschen mehr. Ich kann mir gut vorstellen, dass man dort öffentlichen Parteienverkehr zu bestimmten Zeiten hat. Eine höfliche Anfrage kostet nicht viel.
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2013 Mitglieds-Nr.: 67242 ![]() |
Glaubst du das ich mir damit ins eigene Fleisch schneiden kann?
Nicht das die davon nix wissen. Wo dürfen die eigentlich überall reinschauen? |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19618 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
In der Regel wird jeder Antrag einzeln geprüft.
Nach Deiner Schilderung hast Du wiederholt gegen Strafgesetze verstoßen; es geht nicht darum, dass man mehrmals gegen dasselbe Gesetz verstoßen hat, sondern es geht einfach darum, ob man mehrmals straffällig geworden ist. Wenn Du einen Termin machst, musst Du ja nicht unbedingt von vorneherein alle Deine Taten aufzählen. Geht es um Berlin? Dann müsstest Du im LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) anrufen. Die sind dafür zuständig. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2013 Mitglieds-Nr.: 67242 ![]() |
jap geht um Berlin. Und was soll ich dann sagen wenn ich vorm Bearbeiter sitze?
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Der § 11 FeV hält in Abs. 3 Nr. 6 und 7 durchaus Fußangeln für Dich bereit, da es hier um Straftaten im Zusammenhang mit Deiner Kraftfahreignung geht. Sprengstoff- und Waffendelikte könnten da durchaus dazu gehören.
![]() Wie die zuständige Behörde die bei Dir vorliegenden Delikte beurteilt, kann ich nicht sagen, da ich kein Fahrerlaubnispraktiker bin. Auskünfte wird sie auf jeden Fall im Verkehrszentralregister einholen; auch eine Anfrage beim Bundeszentralregister ist denkbar. Wurde denn im Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht nach Vorbelastungen wie erfolgte Verurteilungen, noch laufende Verfahren,... gefragt? Vielleicht wird sich ja ein FE-Spezialist noch Deiner Fragen annehmen. |
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2013 Mitglieds-Nr.: 67242 ![]() |
Solange die nicht im Bundeszentralregister schauen ist alles ok. Woanders steht nichts drinnen.
Ne die haben nur gefragt ob ich psychisch und körperlich fit bin. Ich hab gesgat ja bin ich. Ich hab noch gefragt ob die nen Führungszeugnis brauchen. Die meinten das brauchen die nur bei einer Wiedererteilung. LG |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Eine Abfrage des BZR findet normalerweise nicht statt. Insoweit könntest Du Glück haben, dass Deine Vorstrafen keine Rolle spielen. Die sind insgesamt zwar durchaus geeignet, Zweifel an Deiner Zuverlässigkeit zu hegen, aber wie gesagt, wo kein Kläger da kein Richter.
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2013 Mitglieds-Nr.: 67242 ![]() |
Naja wer würde denn der Kläger sein bzw. könnte es sein?
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13787 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Ist irgendwo in den Gerichtsurteilen vermerkt, dass Du einen Suizidversuch unternommen hast? Oder in der Psychiatrie warst? Wenn nein, dann unbedingt den Mund darüber halten!
Und gut, dass Du noch da bist,m weil Du Dir Hilfe gesucht hast. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 28.01.2013 Mitglieds-Nr.: 67242 ![]() |
Nein also beim Gericht war das nicht Thema aber ich war da drinnen wegen nem richterlichen Beschluss der am Ende dann aber nicht nötig war. Nen anderer Richter hat dann gesagt das ich da nicht bleiben brauch.
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Naja wer würde denn der Kläger sein bzw. könnte es sein? Na ja, hier geht es weniger um den Kläger. Da reicht es schon aus, dass die Fahrerlaubnisbehörde - egal wie - von Deinen Vorbelastungen erfährt. Wenn sie diese aufgrund von eventuell dazu vorliegenden Durchführungsvorschriften, Rechtsprechung oder auch Erfahrungswerten als erheblich im Hinblick auf eine eventuell mangelnde Fahreignung einstuft - und da gehe ich in der Einschätzung durchaus mit @RA XDiver konform -, wird sie Deinen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zunächst einmal mit entsprechender Begründung ablehnen. In diesem Fall wäre die Behörde im ersten Zug der Richter. Solltest Du Dich dann durch einen Widerspruch gegen diese Entscheidung wehren wollen, wären als Nächste die Verwaltungsgerichte am Zug. Fraglich ist auch, wie ein nachträgliches Bekanntwerden zu bewerten ist. Könnte hier ein arglistiges Verschweigen entgegen einer beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehenden Verpflichtung zur Wahrheit unterstellt werden, könnte sich das auch nachträglich negativ auf eine zwischenzeitlich bereits erteilte Fahrerlaubnis auswirken. |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26833 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
eine Ablehnung des Antrags steht vermutlich nicht zur Diskussion. Aber eine MPU zur Aufklärung der Eignungszweifel könnte kommen.
Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#16
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 26.01.2013 Mitglieds-Nr.: 67204 ![]() |
Meiner Meinung sollte hier keine Ablehnung zu Stande kommen!
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13787 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Hallo @rufus, bezieht sich Dein "sollte" auf eine von Dir erhobene Forderung oder hast Du ein Wissen bspw. durch Gerichtsurteile, weshalb eine FEB Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz nicht bewerten darf?
Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 ![]() |
Cornelius
Könnte es sein, dass sich @rufus auf den Selbstmordversuch bezieht ? Bei dem Nick -pyro-freak- in Verbindung mit Verstoss gegen das Waffengesetz, Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz, denke ich da zB. an selbstgebastelte Böller o.ä. gefährlichen Kinderunsinn. |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13787 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Hm, @Wolf. Aber da der Suizidversuch nicht dokumentiert wurde, zuvor schon die Ansicht vertreten wurde, der Rest könne eignungsrelevant sein, hm. Oder, hm, dass der Suizidversuch nicht zur MPU führt - aber das sollte mangels Information klar sein.
Beim Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz denke ich auch an jugendlich übersteigerte Experimentier- und Risikofreude. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
... oder an einen der "Fußballfans", deren Sportbegeisterung sich durch das Zündeln mit "Bengalos" oder anderem diesbezüglichen Unsinn manifestiert.
![]() Aber nix Genaues weiß man nicht - und ist im vorliegenden Zusammenhang auch uninteressant. ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.04.2025 - 09:29 |