Neuerteilung ohne Prüfungen BB, Aktuelle Erfahrungen bei der Neuerteilung nach 15 Jahren |
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Neuerteilung ohne Prüfungen BB, Aktuelle Erfahrungen bei der Neuerteilung nach 15 Jahren |
26.03.2013, 20:41
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.03.2013 Mitglieds-Nr.: 67965 |
vor 4 Wochen hatte ich mich endlich mal durchgerungen, mich un meinen 1996 entzogenen Führerschein zu kümmern. Zur Geschichte: 17 Punkte und eine verpasste Nachschulung zum festgelegten Termin haben dazu geführt. Danach gab es 2x Fahren ohne (1999 + 2002) und dann hab ich es gelassen. Vor 4 Wochen habe ich dann mal per Mail bei der Stadtverwaltung angefragt was zur Neuerteilung nötig ist. Antwort -> Akte nach Aufbewahrungsfrist Ende 2012 vernichtet, bitte wie bei Ersterteilung...Fahrschule...Prüfungen...Probezeit! OK. Fahrschule gesucht, alles nötige zusammengetragen (Passbild, Sehtest, 1.Hilfe (LSM) gemacht) und heute hingetrampelt. Nette Mitarbeiterin wollte einen neuen Antrag anlegen, hoppla - da gibt es doch Daten... Teamleiter geholt, X-mal telefoniert und siehe da: "Sie haben doch einen Führerschein gehabt...da ist das also eine Neuerteilung! Sie haben ja alles mit...wir brauchen nur noch ein Führungszeugnis und eine Punkteabfrage. Welche Klassen sollen es werden? A + BE kein Problem. Ihren alten LKW FS gibts aber nur nach erneuter Fahrschule!" OK darauf kann ich verzichten. Also nur A + BE. "Gut in Flensburg sind keine Punkte eingetragen (Online-Abfrage). Also das Führungszeugniss kann 2 Wochen dauern. Fragen Sie einfach in 3 Wochen nach, ob Ihr neuer Fuhrerschein das ist. Das macht dan in Summe 162,40 €" Ich war Platt!!! Wie bringe ich morgen meiner Fahrschule bei das Sie ohne mich leben muss?! ;-) Nix MPU Nix Prüfungen Ich halte Euch auf dem Laufenden... Wy |
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26.03.2013, 22:57
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#2
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 26.03.2013 Mitglieds-Nr.: 67967 |
Hallo Mr. Way,
sehr interessant. Habe zzt. das gleiche vor wie du (Ende 1998 FS nach drei Auffälligkeiten verloren, damals wurde allerdings eine MPU angeordnet). Dann ist also die Aufbewahrungsfrist beim Straßenverkehrsamt 1o Jahre, ich gehe mal davon aus das alle Ämter das gleich machen. Oder gibts da Unterschiede? Ich habe in Flensburg eine Auskunft über mich geholt....auf dem Deckblatt stehen O Punkte, aber 5 Mitteilungen. Dort wird endgültig nach 15 Jahre auch die Mitteilungen gelöscht und die letzte war bei mir Ende 98. Werde da jetzt auch mal hin marschieren....werde dann berichten. Viel Glück für dich. |
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27.03.2013, 07:05
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 |
Ich war Platt!!! Wie bringe ich morgen meiner Fahrschule bei das Sie ohne mich leben muss?! ;-) Nix MPU Nix Prüfungen Da gratuliere ich mal... Der Fahrschule kannst du das erklären, wie es ist. Vielleicht willst du aber sowieso ein paar Übungsstunden machen, bevor du dich in den Verkehr stürzt. Dies evtl. erst nach Erteilung deiner FE. In welchem Bundesland hast du den FE-Antrag gestellt? Frage an die Experten: Muss für, sagen wir mal, drei Übungsstunden vor Neuerteilung, ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden? |
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27.03.2013, 07:08
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#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.03.2013 Mitglieds-Nr.: 67965 |
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27.03.2013, 07:55
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 09.01.2013 Wohnort: Berlin / Frohnau Mitglieds-Nr.: 66961 |
Guten Morgen, schau mal hier.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=80739 Viel Glück !!! |
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27.03.2013, 08:26
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1576 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
Die Führerscheinstelle scheint in deinem Fall auch nach 17 Jahren auf eine erneute Prüfung verzichten zu wollen.
Das ist gut für dich. Das machen nämlich nicht alle Verwaltungen so. Welche Klassen sollen es werden? A + BE kein Problem. Ihren alten LKW FS gibts aber nur nach erneuter Fahrschule!" OK darauf kann ich verzichten. Also nur A + BE. Ich gehe mal davon aus, dass du die Klasse 3 hattest? Dann wäre die Aussage der Mitarbeiterin Quatsch! Wenn keine Prüfung für die Klasse B gefordert wird, dann kann auch keine Prüfung für die Klassen BE, C1, C1E und CE79 gefordert werden. (§ 76 Nr. 11a FeV). Du hast also einen Anspruch darauf, dass dir dann auch diese Klassen prüfungsfrei erteilt werden. Allerdings musst du auf die sonstigen Schlüsselnummern verzichten. Die Frage ist jetzt, ob du besser die Füße still hälst und dich über den Verzicht der Prüfung freust, oder ob du Ärger wegen der zusätzlichen Klassen machst und riskierst, dass doch für alles eine Prüfung verlangt wird. |
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27.03.2013, 08:32
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 |
Wenn keine Prüfung für die Klasse B gefordert wird, dann kann auch keine Prüfung für die Klassen BE, C1, C1E und CE79 gefordert werden. (§ 76 Nr. 11a FeV). Du hast also einen Anspruch darauf, dass dir dann auch diese Klassen prüfungsfrei erteilt werden. Diese Praxis der Fsst wird auch bei unserer zust. Fsst so (ähnlich) gehandhabt. |
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27.03.2013, 10:06
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.03.2013 Mitglieds-Nr.: 67965 |
Ich gehe mal davon aus, dass du die Klasse 3 hattest? Dann wäre die Aussage der Mitarbeiterin Quatsch! Wenn keine Prüfung für die Klasse B gefordert wird, dann kann auch keine Prüfung für die Klassen BE, C1, C1E und CE79 gefordert werden. (§ 76 Nr. 11a FeV). Du hast also einen Anspruch darauf, dass dir dann auch diese Klassen prüfungsfrei erteilt werden. Allerdings musst du auf die sonstigen Schlüsselnummern verzichten. Nur wenn Klasse 3 vor 1980 erteilt wurde! Steht hier auch irgendwo im Forum. Hab meine 1988 gemacht. |
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27.03.2013, 10:13
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1576 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
Glaub ich nicht, dass das hier im Forum anders steht.
Wenn die Klasse 3 vor dem 01.04.80 erteilt wurde, bekommst du zusäätzlich noch die Klasse A1. Das trifft bei dir aber nicht zu und davon war bisher auch keine Rede. |
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27.03.2013, 10:22
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
das mit dem Anspruch muss man differenziert sehen. Es gibt ja immer noch die Klausel mit den "Fähigkeiten, die man nicht mehr besitzt" und deswegen erneut nachweisen muss. Wenn die FSSt argumentiert, dass die Fahrpraxis für C1E wesentlich geringer war und daher davon auszugehen ist, dass die Kenntnisse nicht so gefestigt waren, dass sie heute noch voll vorhanden sind, und deswegen für diese Klassen neue Prüfungen anordnet, dann ist da schwer gegenzuargumentieren.
Außerdem muss man überlegen, ob man das eigene Blatt nicht überreizt. Wenn man die C-Klasse nicht benötigt ist es vielleicht smart, deswegen auch keine Welle zu machen. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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27.03.2013, 13:37
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1576 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
@Kai R.
Deine Argumentation ist ja sinnvoll und nachvollziehbar, aaaaber.... ...das Gesetz sagt halt was anderes. Da gibt es nichts zu differenzieren: Wenn für die Klasse B auf Prüfungen verzichtet wird, dann gibt es die anderen Klassen (BE, C1, C1E, CE79) zwangsläufig prüfungsfrei dazu. Für C1E Prüfung, für B nicht, ist zwar nachvollziehbar, aber verboten. Was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, bzw. ob er überhaupt dabei gedacht hat, weiß ich leider auch nicht. |
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27.03.2013, 13:40
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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27.03.2013, 14:21
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Das die Gesetzeslage so ist wie sie ist, lässt sich ja nicht ändern und es ist wohl auch richtig, das der SB einer Fsst die Prüfungsanordnungen nicht nach Gusto "mischen" darf.
Aber was ist denn mit dem oft gehörten und gelesenen Angebot: "Entweder sie begnügen sich mit A + BE und verzichten "freiwillig" auf die C-Klassen, dann kann ich prüfungsfrei erteilen. Oder sie bestehen auf alle Ihnen zustehenden Klassen, aber dann muss ich für alle Klassen die Prüfungen anordnen"? Wäre das dann auch rechtswidrig und hinterher anfechtbar? Welches Ergebnis wäre zu erwarten? Nachträgliche Eintragung der fehlenden Klassen? Oder eher Einkassierung der evtl. fehlerhaften Erteilung und Neuerteilung mit Anordnung der Prüfungen? Ich fürchte ja eher, das der SB zu mir sagt, wenn ich ihm mit dem §76 FeV komme und auf mein Recht poche: "Na vielen Dank das Sie mich auf diesen Fehler von mir hingewiesen haben, dann ordne ich doch mal für alle Klassen die Prüfungen an"... By the Way: Könnten die C-Klassen auch noch nachträglich beantragt werden? Prüfungsfrei? Also nach der prüfungsfreien Neuerteilung der Klasse B? Dieser Satz aus dem §76 Nr. 11a FeV: Zitat Satz 2 gilt auch, wenn auf die Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts verzichtet worden ist oder wenn bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts ein Antrag nach Nummer 9 Satz 3 nicht gestellt worden ist. der sich diesen Satz bezieht: Zitat Auf Antrag wird auch die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge zugeteilt. ...bringt mich darauf. Oder gilt das nur für Fahrerlaubnisse, die nach der erfolgten Umstellung entzogen wurden? |
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Gast_loriot35_* |
27.03.2013, 14:33
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#14
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Guests |
Da gibt es nichts zu differenzieren: Also auch wenn das Gesetz es anders sagt, würde ich persönlich als TE dahingehend differenzieren, dass ich im Zweifelsfall mir selbst ein Bein stelle und bei beharrlichem Bestehen auf Gesetzestexte die Führerscheinstelle dann erkennt, das Gesetz spricht gegen sie und dann verlangen sie für alle Varianten eben doch eine Prüfung...Zumal der TE ja auch geschrieben hat, er könne drauf verzichten...Wenn für die Klasse B auf Prüfungen verzichtet wird, dann gibt es die anderen Klassen (BE, C1, C1E, CE79) zwangsläufig prüfungsfrei dazu. Also wenn ich nicht dringendst auf die höheren Klassen angewiesen wäre, würde ich mir an TEs Stelle ein Loch ins Knie freuen über den erfreulich unkomplizierten Verlauf der Beantragung und mit meinem neuen Führerschein glücklich bis ans Lebensende sein...In dem Fall wäre mir das Spiel mit dem Feuer zu riskant. zumal sich auch der Erhalt des ührerscheins zeitlich nicht unerheblich verzögern würde |
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08.04.2013, 08:01
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.03.2013 Mitglieds-Nr.: 67965 |
Aktueller Stand:
...Ihr Führerschein wurde in der Bundesdruckerei in Berlin in Auftrag gegeben. Die Bearbeitung kann 1 bis 2 Wochen in Anspruch nehmen. Bitte rufen Sie in ca. 1 ½ Wochen an und erkundigen Sie sich, ob das Dokument zur Abholung bereit liegt... Also Neuerteilung ohne Prüfungen u.ä. Super! Danke an Euer Forum. Wy Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 08.04.2013, 08:34
Bearbeitungsgrund: Farbe geändert
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08.04.2013, 08:04
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Würdest du bitte eine andere Farbe verwenden.
Blau ist der Moderation vorbehalten. Danke. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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08.04.2013, 08:27
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Dann könntest Du für 7,50 € einen vorläufigen Führerschein beantragen...Glückwunsch!
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08.04.2013, 08:39
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
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08.04.2013, 12:30
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 26.03.2013 Mitglieds-Nr.: 67965 |
Habe grade noch mal nachgefragt:
...Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, für 7,70 EUR, eine vorläufige Fahrberechtigung zu erwerben, welche allerdings nur im Inland gültig ist... Morgen ist die Führerscheinstelle wieder offen. Da werde ich wohl vor ab mal 7,70 € investieren. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:59 |