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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68155 ![]() |
mir wurde 1998 die Fahrerlaubniss wegen Btm entzogen. Die verkehrsbehörde in NRW forderte eine MPU zur wiedererteilung. Dumm wie ich war bin ich dennoch weiter ohne Fahrerlaubniss gefahren, ist alles bis 2008 gut gegangen dann wurde ich an der NL Grenze von einer Zivilstreife angehalten ohne gültige Fahrerlaubnis mit 4gr THC im Gepäck. Habe eine Geldstrafe von 500€ bekommen die ich sofort bezahlt hatte, es wurde auch kein Drogentest durchgeführt.(bin seitdem auch Clean) Nun wollte ich meinen Führerschein neu machen in Mannheim (Da ich hier die lästige MPU nicht brauch wegen Verjährung), anmeldung durch alles super Intensivkurs für Führerschein begonnen nach 10 Tagen die Schreckensbotschaft, der Prüfungstermin beim TÜV wird nicht bestätigt, sollte mich vor Ort bei der Verkehrsbehörde melden. Habe ich auch getan, die gute Dame meinte dann das sie auf den Strafbefehl von 2008 warten und aufs Führungszeugniss.(Es stand auch nicht mehr im Computer von dem vergehen von 1998, da das ja verjährt ist) Vorher keine Freigabe zur Prüfung. Nun meine Frage: Dreht sich die Überprüfung nur darum ob noch eine Sperrfrist besteht oder wird womöglich wiedermal eine MPU gefordert? (ein Drogenscreening wäre kein Problem da ich clean bin aber eine MPU würde ja bedeuten Antrag auf Fahrerrlauniss erstmal vernichtet bis MPU bestanden ist) Danke schonmal im vorraus für Infos Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 14.04.2013, 11:11
Bearbeitungsgrund: Themenbeschreibung zugefügt.
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30654 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Die Sperre ist im VZR eigetragen. Es wird um die genauen Umstände der Straftat und damit umeine mögliche MPU gehen.
Wurde 2008 eine Sperre gegen dich verhängt? -------------------- |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68155 ![]() |
Also Laut Strafbefehl nicht, lediglich verstoss gegen das BTM Gesetzt sprich 4gr. dabei und fahren ohne Fahrerlaubniss.
Geldstarfe 500€ mehr nicht habe aber gehört das es da ne standard sperrfrist von 2 Jahren geben soll die wäre ja aber vorbei. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26832 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Wann wurde denn die MPU gefordert? Hast Du damals eine FS-Antrag gestellt? Der Entzug wegen BTM bleibt 15 Jahre in Deiner Akte und ein abgelehnter Antrag startet diese Frist erneut.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 530 Beigetreten: 21.04.2012 Mitglieds-Nr.: 64100 ![]() |
Hallo,
Fahren ohne Führerschein ergibt sich die Auflage zur MPU. -------------------- „Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.“
01.10 2012 MPU im ersten Anlauf Positiv,TÜV SÜD ( 2,73 Promille) |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19611 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Nicht zwingend.
Aber es kann zu einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung führen. Eine "Standard- Sperrfrist" gibt es nicht. Wenn eine Sperrfrist verhängt wurde, steht sie im Strafbefehl. Hast Du in dem BtM- Verfahren Konsum zugegeben? -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68155 ![]() |
Januar ´98 wurde mir die Fahrerlaubniss entzogen wegen BTM konsum Blutprobe usw.(in NRW Aachen)
Habe dann eine Sperrfrist von 2 Jahren erhalten. Neuantrag habe ich nicht gestellt. Ich wurde aber 2008 ohne gültige Fahrerlaubniss mit 4 gr THC im der Tasche angehalten.(Strafbefehl 500€ Geldstrafe Drogen test wurde auch nicht durchgeführt) Januar 2013 habe ich meinen Wohnsitzt nach Mannheim verlegt um dort meinen Führerschein zu machen. Als mir die Fahrschule bescheidt gegeben hat das ich beginnen könnte bin ich am 1.4.2013 nach Mannheim runter um mit dem Intensivekurs für den Führerschein zu beginnen, was ich auch getan habe theoriestunden und Fahrstunden 8 Tage lang. Leider ging die Prüfungstermin bestätigung nicht durch und ich sollte mich Persönlich beim Strassenverkehrsamt melden weil die keine Auskunft an die Fahrschule geben wollten. Habe ich auch getan dort sagte mir die Dame es würde noch was von 2008 vorliegen und Sie hätten einen Eilantrag gestellt um den Strafbefehl und ein Führungszeugniss zu erhalten. Habe das auch im Computer gesehen sprich von dem Delikt von 1998 ist keine rede mehr. Der Dame habe ich natürlich nicht gesagt was da vorgefallen ist. Muss ehrlich gestehen habe selbst nichtmehr daran gedacht Negative Sachen verdrängt man manchmal. Somit war ich sehr geschockt. Weiter Fahrstunden wurde erstmal eingestellt bis genaueres bekannt ist. Im Strafbefehl von 2008 Steht Fahren ohne gültige Fahrerlaubniss und besitz von 4gr THC. (wie gesagt es wurde kein Drogentest gemacht) 500€ Geldstrafe die ich sofort bezahlt habe als ich die Aufforderung bekam.(Wie schon erwähnt bin seitdem Clean und auch keine weiteren Straftaten begangen) So und nun die Frage wird nur geprüft ob noch eine Sperrfrist vorliegt oder wird mir eine MPU auferlegt die zur Folge hat das mein Führerscheinantrag vernichtet wird und der Teil der Fahrschulkosten bis jetzt weg ist. |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19611 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Es wird geprüft, ob aufgrund der Sache von 2008 Eignungsbedenken bestehen, sodass eine MPU vor Erteilung der Fahrerlaubnis notwendig wäre.
Da bei Dir kein BtM- Konsum aktenkundig ist, scheidet eine Drogenfragestellung aber aus. Und einmaliges Fahren ohne FE muss nicht unbedingt zu einer MPU führen. Hat eigentlich bei Dir die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrprüfungen angeordnet? Wir hatten hier im Forum aus BW schon prüfungsfreie Neuerteilungen auch nach einem sehr langen Zeitraum seit Entzug der FE. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68155 ![]() |
Nein habe bei der Fahrschule einen Erstantrag gestellt. Um alles was früher mal gewesen ist zu umgehen sonst hätten die vllt noch beim Strassenverkehrsamt in Aachen nachgefragt und dann wär MPU fällig geworden.
Die haben in Aachen ja ne Akte die ja wahrscheinlich niemals gelöscht wird zumindest habe ich bei der Akten einsicht damals in Aachen meinen Alten Führerschein gesehen. Danke für die Infos genaueres werde ich ja in ca vier wochen von der Verkehrsbehörde in Mannheim erfahren. Nur leider habe ich keine ruhige Nacht mehr deswegen. Brauch den Führerschein für arbeit und weiß ja auch das ich mist gebaut habe nur liegt das ja alles schon ne gute Zeit hinter mir. |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4313 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Nein habe bei der Fahrschule einen Erstantrag gestellt. Um alles was früher mal gewesen ist zu umgehen sonst hätten die vllt noch beim Strassenverkehrsamt in Aachen nachgefragt und dann wär MPU fällig geworden. Das war völlig nutzlos. Durch Umzug innerhalb Deutschlands kannst Du einer MPU-Anforderung nicht entgehen. Denn die Sperrfristen etc. werden in "Flensburg" im Verkehrszentralregister registriert. Dort ist auch bekannt, dass Du schon einmal eine Fahrerlaubnis hattest, und dort fragt die Mannheimer Behörde auch nach. Wenn also jetzt keine MPU gefordert werden sollte, dann liegt das daran, dass die Sache verjährt ist. MfG Gerhard -------------------- |
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