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> Fehler bei lange zurückliegender Umschreibung eines polnischen Führerscheins, heute nicht mehr heilbar?
Kühltaxi
Beitrag 15.04.2013, 15:25
Beitrag #1


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Herr C um den es hier geht ist gebürtiger Pole, aber heute deutscher Staatsbürger ohne polnische Staatsangehörigkeit.
C ist 1966 in Breslau geboren und erwirbt 1982 ebendort die Klassen A und B, das war damals in Polen schon mit 16 möglich. 1984 zieht er mit seinen Eltern nach Bonn und läßt 1985 seinen polnischen Führerschein in einen deutschen prüfungsfrei umschreiben, es wird jedoch nur die Klasse B in eine Klasse 3 umgeschrieben, die damalige Sachbearbeiterin behauptet fälschlicherweise es ließe sich nur wahlweise eine Klasse umschreiben, C akzeptiert dies. Der polnische Führerschein wird eingezogen. 1994 erwirbt C noch die Klasse 2 auf dem normalen Fahrschulweg und erhält in gleichem Jahr auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Später, Polen ist jetzt schon in der EU, erfährt C daß seine polnische Fahrerlaubnis A und B nach wie vor existent ist, also auch durchgehend bestand und dies heute noch tut, und möchte sich mit einer Karteikartenabschrift aus Breslau eine deutsche Klasse A, BE und CE ausstellen lassen, dies lehnt die Stadt Bonn allerdings ab. Ich denke zu Unrecht, was meint ihr?


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Jens
Beitrag 15.04.2013, 16:00
Beitrag #2


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Wie wird die Ablehnung begründet?


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Kai R.
Beitrag 15.04.2013, 16:03
Beitrag #3


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mindestens BE und C1E sind doch schon in der alten Klasse 3 enthalten gewesen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Kühltaxi
Beitrag 15.04.2013, 16:15
Beitrag #4


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Zitat (Jens @ 15.04.2013, 17:00) *
Wie wird die Ablehnung begründet?

Sehr eigentümlich mit "Präzidenzfällen".
C hat argumentierte daß sein mittlerweile verstorbener Vater damals A und B in 1 und 3 umgeschrieben bekam, daraufhin entgegnete der Sachbearbeiter: "Wir haben hier aber auch heute noch Fälle wo ein polnischer A-BE-CE nur in BE umgeschrieben wurde." blink.gif think.gif

Zitat (Kai R. @ 15.04.2013, 17:03) *
mindestens BE und C1E sind doch schon in der alten Klasse 3 enthalten gewesen.

Klar, aber um die geht es ja hier nicht, C möchte gerne wieder Motorrad fahren dürfen. wavey.gif

Etwas noch am Rande: C hat sich auch in Breslau erkundigt wie es "umgekehrt" laufen würde, also polnischer FS A-BE-CE aus polnischer existenter FE A-B ohne FS und deutschem FS 2 (bzw. wahlweise BE-CE), dies sei problemlos möglich, natürlich unter Einhaltung der Wohnsitzvoraussetzungen.


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Jens
Beitrag 15.04.2013, 17:28
Beitrag #5


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Also gabs keine wirkliche Begründung. Meines Erachtens müsste die Klasse A auf Antrag in einen deutschen Führerschein mit eingetragen werden, mit dem damaligen polnischen Erteilungsdatum.


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Kühltaxi
Beitrag 15.04.2013, 17:42
Beitrag #6


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Meiner Meinung nach auch, aber Bonner Behörden sind in vielen Belangen etwas "eigen", ich habe C schon vorgeschlagen es nochmal beim Vorgesetzten zu versuchen und wenn trotzdem nichts geht einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.


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Jens
Beitrag 15.04.2013, 17:48
Beitrag #7


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Schriftlich beantragen und bei Ablehnung auf einem rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen. Dann muss die Behörde die Ablehnungsgründe ja zu Papier bringen. Vielleicht wird beim schriftlichen Ausformulieren schon selber festgestellt, dass die Ablehnung Unfug ist; und wenn nicht hat der Anwalt schon mal was in der Hand.


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Bleistiftspitzer
Beitrag 16.04.2013, 09:24
Beitrag #8


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Kurz Wohnsitz in Polen anmelden, dort Polnischen Führerschein beantragen.
Damit dann in Deutschland fahren
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Flüchtling
Beitrag 17.04.2013, 08:39
Beitrag #9


Neuling
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@Bleistiftspitzer

Du meinst, die beruflichen und persönlichen Bindungen nach Polen verlagern. 185 Tage im Kalenderjahr. Denk mal an das Steuerrecht etc.

So wichtig ist der geschilderten Person die A Klasse mit Sicherheit nicht.
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Bleistiftspitzer
Beitrag 17.04.2013, 16:18
Beitrag #10


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Zitat (Flüchtling @ 17.04.2013, 09:39) *
Du meinst, die beruflichen und persönlichen Bindungen nach Polen verlagern. 185 Tage im Kalenderjahr. Denk mal an das Steuerrecht etc.
Nein,
Anmelden und Führerschein beantragen.
kurze zeit später...
Führerschein abholen und gleich wieder abmelden.
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Jack Daniels
Beitrag 17.04.2013, 19:27
Beitrag #11


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Abgesehen davon das die Polen da mittlerweile auch schärfer der EU-Recht beachten hätte man mit dieser Kurzversion vielleicht eine Fahrerlaubnis, aber wohl Keine die in Deutschland gültig wäre.
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Jens
Beitrag 17.04.2013, 19:34
Beitrag #12


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Die polnische Fahrerlaubnis ist doch gültig. Wieso sollte die ungültig werden?


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Kühltaxi
Beitrag 19.04.2013, 20:33
Beitrag #13


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C war jetzt beim Vorgesetzten und der meinte mit dem damaligen Erwerb der deutschen Klasse 2 sei die polnische Fahrerlaubnis "erloschen". Da scheinen wirklich nur Ahnungslose zu sitzen. crybaby.gif
Jetzt läßt er sich die Ablehnung schriftlich geben und dann zum Anwalt.
Wie sieht es eigentlich aus wenn er prozessieren muß und gewinnt, muß die sture Führerscheinstelle dann alle Verfahrenskosten tragen?


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wernecmn
Beitrag 19.04.2013, 20:56
Beitrag #14


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Weitere Infos gibt's im Verkehrsportal hier.
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Jens
Beitrag 19.04.2013, 21:10
Beitrag #15


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Zitat (Kühltaxi @ 19.04.2013, 21:33) *
Wie sieht es eigentlich aus wenn er prozessieren muß und gewinnt, muß die sture Führerscheinstelle dann alle Verfahrenskosten tragen?

Ja


Zitat (wernecmn @ 19.04.2013, 21:56) *
Weitere Infos gibt's im Verkehrsportal hier.

Welche Information auf der verlinkten Seite hilft hier weiter? unsure.gif


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Christ67
Beitrag 10.10.2024, 15:01
Beitrag #16


Neuling


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Zitat (Kühltaxi @ 15.04.2013, 17:15) *
Zitat (Jens @ 15.04.2013, 17:00) *
Wie wird die Ablehnung begründet?

Sehr eigentümlich mit "Präzidenzfällen".
C hat argumentierte daß sein mittlerweile verstorbener Vater damals A und B in 1 und 3 umgeschrieben bekam, daraufhin entgegnete der Sachbearbeiter: "Wir haben hier aber auch heute noch Fälle wo ein polnischer A-BE-CE nur in BE umgeschrieben wurde." blink.gif think.gif

Zitat (Kai R. @ 15.04.2013, 17:03) *
mindestens BE und C1E sind doch schon in der alten Klasse 3 enthalten gewesen.

Klar, aber um die geht es ja hier nicht, C möchte gerne wieder Motorrad fahren dürfen. wavey.gif

Etwas noch am Rande: C hat sich auch in Breslau erkundigt wie es "umgekehrt" laufen würde, also polnischer FS A-BE-CE aus polnischer existenter FE A-B ohne FS und deutschem FS 2 (bzw. wahlweise BE-CE), dies sei problemlos möglich, natürlich unter Einhaltung der Wohnsitzvoraussetzungen.


Hallo, ich habe gleiche Problem mein führerschein würde in Jahr 1989 in Essen Steele umgetauscht und ich habe damals nur fahrerlaubnis bis 3500 Kg nur B und BE
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jan47
Beitrag 10.10.2024, 16:03
Beitrag #17


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Besorg dir aus Polen im entsprechenden Amt (Starostwo powiatowe - In ländlichen Regionen oder Urząd Miasta - in Städten) eine Bescheinigung über den Besitz der Fahrerlaubnis (Zaświadczenie o posiadanych uprawnieniach do kierowania pojazdami).

KEINEN neuen Führerschein beantragen auch wenn die Beamten vielleicht dazu empfehlen. In der Bescheinigung stehen alle Kategorien der Fahrerlaubnis die du besitzt/besessen hast, inkl. welche heutige Kategorien das sind, und das Erteilungsdatum.

Wenn dieses Datum vor dem Umzug nach Deutschland liegt, kannst du deine polnische Fahrerlaubnis in Deutschland umschreiben lassen bzw. zu den vorhandenen dazu schreiben.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:42