Abgelaufener rumänischer Führerschein, Umschreibung in Deutschland möglich ? |
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Abgelaufener rumänischer Führerschein, Umschreibung in Deutschland möglich ? |
10.06.2013, 23:35
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.06.2013 Mitglieds-Nr.: 68837 |
meine freundin satmmt aus rumänien und hat dort 1998 den führerschein gemacht (Chipkarte)- allerdings ist der in rumänien ausgestellte nur bis 2008 gültig gewesen. da sie seit etlichen jahren hier in deutschland lebt und bis jetzt kein auto gebraucht hat, war das eigentlich kein problem. nur ist es jetzt notwendig geworden, mobil zu sein. kann man den 1998 ausgestellten führerschen...der 2008 abgelaufen ist auch in deutschland verlängern/umschreiben ??? normalerweise müsste der ja duch die eu aufnahme auch anerkannt werden, war ja sozusagen 2007 noch ein gültiges dokument, wie ich im forum schon gelesen hab. auf der zualsungsstelle wurde ihr gesagt sie solle mal nach bukarest zum verlängern/neuausstellen fahren - da kann doch auch nicht sein, immerhin hat sie ja jetzt ja auch die deutsche staatsbürgerschaft, und es ist ja wohl auch eine zeit und kostenfrage. hatte jemand schon mal diese problem und wenn ja...was kann man tun ? danke schon mal an alle, die helfen können und wollen mmpl |
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10.06.2013, 23:46
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Hallo mmpl.
Da hat die Zulassungsstelle leider Recht. Kannst du beispielsweise hier nachlesen. Zitat: Zitat Gültige Führerscheine aus diesen Staaten werden in Deutschland unbeschränkt, d.h. im Umfang der ausländischen Fahrberechtigung anerkannt und brauchen auch bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland nicht umgeschrieben werden. Da der Führerschein deiner Freundin seine Gültigkeit 2008 verloren hat hätte sie ihn vor diesem Zeitpunkt umschreiben oder eben verlängern lassen müssen. Gruß Scitch -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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11.06.2013, 00:13
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30586 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Nö, die Führerscheinstelle hat Unrecht. Bei Wohnsitz in Deutschland ist eine rümänische Behörde nicht zuständig. Es gilt §30 FeV:
Zitat (1) Beantragt der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt oder berechtigt hat, die Erteilung einer Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden: 1. § 11 Abs. 9 über die ärztliche Untersuchung und § 12 Abs. 6 über die Untersuchung des Sehvermögens, es sei denn, daß in entsprechender Anwendung der Regelungen in den §§ 23 und 24 eine Untersuchung erforderlich ist, 2. § 12 Abs. 2 über den Sehtest, 3. § 15 über die Befähigungsprüfung, 4. § 19 über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe, 5. die Vorschriften über die Ausbildung. … (2) Läuft die Geltungsdauer einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE oder B1, die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt hat, nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab, findet Absatz 1 entsprechend Anwendung; … Satz 1 findet auch Anwendung, wenn die Geltungsdauer bereits vor Begründung des ordentlichen Wohnsitzes abgelaufen ist. In diesem Fall hat die Fahrerlaubnisbehörde jedoch eine Auskunft nach § 22 Abs. 2 Satz 3 einzuholen, die sich auch darauf erstreckt, warum die Fahrerlaubnis nicht vor der Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes in die Bundesrepublik Deutschland verlängert worden ist. -------------------- |
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11.06.2013, 00:15
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Wenn Deine Freundin ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat, ist Rumänien für eine Verlängerung des Führerscheins gar nicht mehr zuständig.
Insofern hat die Behörde nicht Recht. Prinzipiell kann der rumänische Führerschein auch nach Ablauf seiner Gültigkeit noch in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden: Zitat (§ 30 FeV) (2) Läuft die Geltungsdauer einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE oder B1, die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt hat, nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab, findet Absatz 1 entsprechend Anwendung; handelt es sich um eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D oder einer Unter- oder Anhängerklasse, wird die deutsche Fahrerlaubnis in entsprechender Anwendung von § 24 Abs. 2 erteilt. Satz 1 findet auch Anwendung, wenn die Geltungsdauer bereits vor Begründung des ordentlichen Wohnsitzes abgelaufen ist. In diesem Fall hat die Fahrerlaubnisbehörde jedoch eine Auskunft nach § 22 Abs. 2 Satz 3 einzuholen, die sich auch darauf erstreckt, warum die Fahrerlaubnis nicht vor der Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes in die Bundesrepublik Deutschland verlängert worden ist. Verweigert werden kann die Umschreibung der Klassen A und B Klassen meines Erachtens nur, wenn Zitat (§ 24 (1) Satz 1 Nr. 2) Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt. Dafür hat die Behörde hier anscheinend aber (noch) keine Gründe gesehen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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11.06.2013, 13:07
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 10.06.2013 Mitglieds-Nr.: 68837 |
Ja die Führerscheinstelle macht es sich schon einfach... ist abgelaufen.Pech gehabt...fahrt doch nach Rumänien und lasst ihn dort verlängern. Leider widersprechen sich eben hier wieder viele Aussagen. Allerdings klingen die Argumente von Uwe und Jens logisch. Danke schon mal für die Informationen !
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11.06.2013, 16:49
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15856 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Ein Freund von mir hat ein ähnliches Problem mit einer polnischen bestehenden Klasse-A-Fahrerlaubnis für die kein Führerschein, nur eine Karteikartenabschrift, existiert, die Stadt Bonn will sie nicht in den deutschen Führerschein mit aufnehmen obwohl sie es nach Rechtslage müßte. Irgendwie komisch diese Verweigerungshaltung verschiedener Führerscheinstellen, warum tun die das und was haben sie davon?
Hier sind sie ja noch schlimmer, sie empfehlen etwas was verboten ist. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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