Vorfahrtsmissachtung in der Probezeit.. |
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Vorfahrtsmissachtung in der Probezeit.. |
27.07.2004, 12:18
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4553 |
hat mich rausgezogen missachtung der vorfahrt mit gefährdung blabla also 50 eruo 3 punkte....ich sei rausgeschossen gekommen(ging gar nicht davor war ein bremshügel) ich hab nicht zugegeben..er hat gemeint unterschreib,rest kommt mit der post. so was nun ich habe noch ein jahr probezeit...die frage ist was passiert jetzt und hab ich eine chance da der polizist ALLEINE war und ich ne Beifahrerin hatte... kann ich da noch was retten... danke schon einmal |
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27.07.2004, 12:40
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Tatbestand nach Katalog:
Nr. 47 Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet; 30 € Also keine Vorfahrtsverletzung, sondern nur ein Verwarngeld. Selbst bei Sachschaden wären es "nur" 35 Euro ohne Punkte. Also abwarten, was kommt. -------------------- |
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Gast_Guest_* |
27.07.2004, 13:39
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#3
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Guests |
wow des wäre natürlich genial..das hat mir noch niemand gesagt...
was sagt ihr dazu dass er alleine war und wir zu zweit...bestehen da chancen? |
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27.07.2004, 13:44
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Zitat (Guest @ 27.07.2004, 14:39) wow des wäre natürlich genial..das hat mir noch niemand gesagt... was sagt ihr dazu dass er alleine war und wir zu zweit...bestehen da chancen? Kaum. Aber warte erst mal ab, was hier kommt. -------------------- |
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Gast_Gast_stothemm_* |
27.07.2004, 14:13
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#5
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also kann es sein dass obwohl er mir gesagt hat des gibt 3 punkte und 50 euro trotzdem kommt, dass ich "nur" 30 euro zu zahlen hab?
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27.07.2004, 14:26
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Wenn man einen Bußgeldbescheid erhältst, der einem einen falschen Tatbestand unterstellt (welcher zudem noch wesentlich heftigeren Rechtsfolgen verknüpft ist), dann sollte man sicherlich einen Widerspruch einlegen....
aber zunächst heißt es erst mal: Abwarten, ob was kommt und wie genau der Vorwurf lautet. Es kann genau so gut sein, dass sich die Beamten zwischenzeitlich selbst schlau gemacht haben und dir eine schriftliche Verwarnung für den "korrekten" Verstoß zukommen lassen (siehe Achims Beitrag). -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_Gast_stothemm_* |
27.07.2004, 15:51
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#7
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Guests |
Also keine Vorfahrtsverletzung, sondern nur ein Verwarngeld??
wieso keine vorfahrtsverletzung er hat doch vorfahrt un ich hab sie ihm ja genommen.íst vorfahrtsverletzung nur an ner kreuzung rechts vor links zum beispiel und verkehrsber. Bereich nicht?! |
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27.07.2004, 15:57
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Für eine Vorfahrtsverletzung an einer Kreuzung oder Einmündung gilt § 8 StVO. Hier sind im Regelfall Punkte zu vergeben, da dies zu den Hauptunfallursachen gehört.
An einem Verkehrsberuhigten Bereich handelt es sich nicht um einen Vorfahrtsfall, sondern um eine Vorrangregelung nach § 10 StVO. Daher sind hier wesentlich geringere Strafen vorgesehen. -------------------- |
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Gast_stothem_* |
09.08.2004, 22:28
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#9
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ich wollt mal fragen wie lange es normal dauert bis etwas kommt....bzw wie lang es dann auch dauert bis sowas "verjährt" ist..
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09.08.2004, 22:32
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Auch hier dauert die Verjährung in der Regel drei Monate ab Tattag...
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12.08.2004, 05:50
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2179 Beigetreten: 15.03.2004 Wohnort: Leipzig Mitglieds-Nr.: 2300 |
Zitat (stothem @ 09.08.2004, 23:28) ich wollt mal fragen wie lange es normal dauert bis etwas kommt.... Im Normalfall dauert es 2-3 Wochen, kann aber durchaus auch länger sein. -------------------- Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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Gast_Gast_stothemm_* |
30.08.2004, 15:38
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#12
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Guests |
juhu am samstag kam endlich was...danke lieber polizist...
kam kein anhörungsbogen sondern gleich bußgeldbescheid... und das heftigste ist dass ich auf einmal dem von rechts kommenden auto die vorfahrt genommen hab und gefährdet... naja er kam von links un ich halt aus einem verkehrsberuhigten bereich... auch hat er einen zeugen angegeben obwohl er alleine war...oder kann es sein dass er sich dann als zeuge angegeben hat... bei beweismittel steht nichts...ist dass normal? |
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30.08.2004, 15:42
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#13
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Zeug ist der selbst. Was wird dir denn nun genau vorgeworfen?
Ein Vorfahrtsverstoß oder BKat. 47? -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_Gast_stothemm_* |
30.08.2004, 22:10
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#14
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Guests |
sie mussachteten als wartepflichtiger die vorfahrt des von rechts kommenden fahrzeugs, so dass ein vorfahrtberechtigter gefährtdet wurde
§8 abs. 2, §49 stvo; §24 stvg; 34 BKat |
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30.08.2004, 22:17
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#15
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Der Tatbestand wäre ja so nicht korrekt. Man könnte hier nun Einspruch einlegen und auf BKat 47 verweisen.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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30.08.2004, 22:21
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#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Da halte ich den folgenden Tatbestand aber für einschlägiger:
Zitat Tbnr. 110113: Sie fuhren aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße. Es kam zum Unfall. § 10 Abs.1, § 1 Abs.2, § 49 StVO; § 24 StVG; 47.1 BKat; § 19 OWiG 35.-€ Da hier allein schon die Rechtsfolge eine wesentlich geringere ist, würde ich den erlassenen Bußgeldbescheid nicht akzeptieren. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_Guest_* |
30.08.2004, 22:28
Beitrag
#17
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Guests |
@steveluke
sorry ich hab das nicht so ganz kapiert... und ich hatte keinen unfall! einspruch wird eingelegt ein anhörungsbogen kam nicht...ist das normal oder warum kam keiner? |
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30.08.2004, 22:31
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#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat @steveluke sorry ich hab das nicht so ganz kapiert... und ich hatte keinen unfall! Sorry, natürlich... Der richtige Tatbestand wäre vielmehr: Zitat Tbnr. 110112: Sie fuhren aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße und gefährdeten dadurch Andere. § 10 Abs.1, § 49 StVO; § 24 StVG; 47 BKat 30.-€ Zitat ein anhörungsbogen kam nicht...ist das normal oder warum kam keiner? Ich denke mal, dass du vor Ort bereits angehört worden bist... -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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30.08.2004, 22:32
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#19
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Du wurdest ja schon vor Ort angehört. Steveluke hat scheinbar überlesen, das es zu keinem Unfall kam.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_Guest_* |
30.08.2004, 22:38
Beitrag
#20
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Guests |
kein probl. steveluke..
was soll dass für eine anhörung gewesen sein?der kam nahm mein führerschein und kam wieder sagt geben sie es zu..ich nein...dann adress und hier unterschreiben fertig mal ne vermutung..der hat mich voll reingeritten und ich hab unterschrieben dass das stimmt und ich das getan hab was mir im bußgeldbescheid vorgeworfen wird...was nun..bringt der einspruch dann überhaupt was? |
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30.08.2004, 23:06
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#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat was soll dass für eine anhörung gewesen sein?der kam nahm mein führerschein und kam wieder sagt geben sie es zu..ich nein...dann adress und hier unterschreiben fertig Das wird IMHO die Anhörung gewesen sein... Zitat mal ne vermutung..der hat mich voll reingeritten und ich hab unterschrieben dass das stimmt und ich das getan hab was mir im bußgeldbescheid vorgeworfen wird...was nun..bringt der einspruch dann überhaupt was? Fakt ist, was dir im Bußgeldbescheid vorgeworfen wird. Fakt ist weiterhin, dass du den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen hast - du hast einen anderen Verstoß begangen (ich gehe natürlich davon aus, dass deine hier gemachten Angaben alle zutreffen). Der gewaltige Unterschied zwischen den Verstößen liegt auf der Hand: Die Rechtsfolgen bei dem dir im BgB vorgeworfenen Verstoß lauten: Bußgeld, Punkte, Anordnung einer teuren Nachschulung, Probezeitverlängerung. Die Rechtsfolgen des tatsächlich begangenen Verstoßes lauten: Verwarngeld, keine Punkte. Wenn das mal kein triftiger Grund für einen Widerspruch ist, dann weiß ich's auch nicht... -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_Guest_* |
30.08.2004, 23:20
Beitrag
#22
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Guests |
kleine dumme frage was heißt IMHO
klaro sag ich hier die wahrheit..wäre ja dumm ich brauch ja hilfe und muss nicht rumlügen... einspruch wie gesagt wird eingelegt ...allerdings hoff ich dass nicht alles vor gericht kommt und dann auch dem polizist mehr geglaubt wird als mir und meiner freundin...dann muss ich auch noch gerichtskosten bezahlen.... |
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30.08.2004, 23:28
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#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 239 Beigetreten: 06.08.2004 Wohnort: 1st: zwischen CH,A und BW in BY; 2nd: in BY neben A und CZ Mitglieds-Nr.: 4775 |
Zitat (Guest @ 31.08.2004, 00:20) kleine dumme frage was heißt IMHO ...allerdings hoff ich dass nicht alles vor gericht kommt und dann auch dem polizist mehr geglaubt wird als mir und meiner freundin...dann muss ich auch noch gerichtskosten bezahlen.... in my humble opinion - meiner bescheidenen meinung nach mach dir da mal keine Sorgen. Tatort ist ja klar und notfalls jederzeit vom Gericht überprüfbar. -------------------- Ein Barrel Öl ist immer noch billiger als ein Barrel Bier" (Reinier Zwitserloot - Wintershall Chef)
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30.08.2004, 23:31
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#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat kleine dumme frage was heißt IMHO IMHO= In My Humble Opinion = Meiner bescheidenen Meinung nach... Zitat klaro sag ich hier die wahrheit..wäre ja dumm ich brauch ja hilfe und muss nicht rumlügen... Ich habe das nicht geschrieben, um deine Angaben in Zweifel zu ziehen. Gelegentlich ist es aber so, dass Fragesteller einen Sachverhalt schildern und kleinste aber möglicherweise sehr wichtige Details aus reiner Unkenntnis vergessen oder falsch interpretieren. Wir, die wir alle mitdiskutieren, können uns nur auf das stützen, was der Fragesteller zum Sachverhalt sagt und müssen dies als faktisch gegeben hinnehmen. Zitat ...allerdings hoff ich dass nicht alles vor gericht kommt und dann auch dem polizist mehr geglaubt wird als mir und meiner freundin...dann muss ich auch noch gerichtskosten bezahlen.... Ein unumstößliches Faktum ist doch die Örtlichkeit, an dem sich der Vorfall ereignet hat; es lässt sich doch kinderleicht der Beweis führen, dass du aus einem verkehrberuhigten Bereich gekommen bist und dir somit zwangsläufig ein unzutreffender Tatbestand zur Last gelegt wird. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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20.10.2004, 12:14
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4553 |
also leute...erstmal VIELEN DANK für eure hilfe...
nach langem hin und her kam heute endlich was positives eine Einstellungsverfügung...verfahren wurde eingestellt zwar ein neues eingeleitet und es kam auch gleich der bescheid mit aber diesmal "nur" 30 und KEINEN PUNKT..wie ja viele hier schon gesagt haben.. alles in allem 55,60euro viel schriftverkehr...bisschen arbeit für den vater meiner freundin(anwalt) und viel nerven gekostet...aber immerhin keine nachschulung also ich hoffe doch dass da nicht auch noch was kommt...nicht dass die das schon weitergeleitet haben...könnte das sein? gruß stefan |
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20.10.2004, 14:20
Beitrag
#26
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Wenn die Strafe bezahlt wird, ist die Sache abgeschlossen.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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20.10.2004, 16:57
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Dass etwas schiefgelaufen ist und der erste Bußgeldbescheid schon als rechtskräftig nach Flensburg gemeldet wurde, ist zwar theoretisch denkbar, aber sehr sehr unwahrscheinlich.
Wenn tatsächlich mal so etwas passieren sollte, kann man gegen die Anordnung des Aufbauseminars immer noch Rechtsmittel einlegen und die neuen Bescheide in dieser Angelegenheit dann vorlegen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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20.10.2004, 17:35
Beitrag
#28
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Deshalb die Schreiben mit Briefumschlag gut aufheben!
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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21.10.2004, 23:24
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1966 Beigetreten: 23.06.2004 Wohnort: Unterhaching Mitglieds-Nr.: 3925 |
Zitat (stothemm @ 20.10.2004, 13:14) alles in allem 55,60euro Hm.... Also zahlt man wegen des Fehlers des Polizisten, der den falschen Tatbestand angezeigt hat, die 25,60 € Gebühren... Hätte der Polizist am Anfang richtig nachgeschaut, wären es ja nur 30 € Verwarnung ohne Gebühren geworden ... Eigentlich ein blödes System ... Aber zumindest immernoch deutlich billiger als Aufbauseminar etc... -------------------- [BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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13.09.2005, 00:36
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 13.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12916 |
wollt nicht extra ein neues thema aufmachen. Hab nämlich zum gleichen eine Frage:
Komm gerade nachhause. fahr recht zügig über eine kreuzung. Bei mir vorfahrtachten schild --> also die andere straße vorfahrt. Ich hab keinen gesehen (deswegen ja auch zügig drüber). so nun bin ich über die kreuzung da seh ich die grünen auf der vorfahrtsstraße hinter mir abbiegen --> gefasst auf alles halt ich auf nem Parkplatz in der nähe an. Motor aus. Wart drauf das die Polizei mich kontaktiert. tut sie aber nicht fahren langsam an mir vorbei (hatte das gefühl sie würden die nummer aufschreiben oder sowas) Fragenummer eins: Kann da ein bescheid kommen dass ich die vorfahrt missachtet hab? auch wenn die nicht bremsen mussten (war schon echt zügig über die kreuzung) Nummer 2: bin noch in der Probezeit was würde dass für mich bedeuten? nummer 3: nachdem weder personalien noch sonst etwas überprüft wurde und das auto häufig andere fahrer hat kann ich mich mit weiß nicht wer gefahren ist rausreden?? |
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13.09.2005, 00:43
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
@looser
Es wird nichts kommen. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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13.09.2005, 01:27
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 |
Ungeachtet dessen, das Mr. T sicher Recht hat, hier die -von mir vermutete- Grundlage seiner Aussage:
Zu 1.: Zitat (§8 Abs. 2 StVO) (2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern. Also kein Verstoß gegen eine Vorfahrtsregelung, damit also auch garkeine Grundlage auf derer man dir überhaupt etwas Böses wollen könnte. Zu 2.: Käme darauf an, welchen Tatbestand man dir genau vorgeworfen hätte... anbieten würden sich m.E.: BKat 32-34 32 Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren, 10 € 33 Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert, 25 € 34 Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet, 50 € + 3 Pkt. 32: Du wärest Geld für 7,6 Liter Normalbenzin los. 33: Du wärest Geld für 18,9 Liter Normalbenzin los. 34: Du wärest Geld für 37,9 Liter Normalbenzin los, hättest 3 Punkte in Flensburg notiert, würdest zu einer Nachschulung gebeten und bekämest eine Probezeitverlängerung. Zu 3.: Sofern du nicht gerade den Innenraum freundlicherweise auchnoch hell beleuchtet hast darf man wohl davon ausgehen, dass in der Vorbeifahrt deine Fahrereigenschaft nicht festgestellt wurde. Da es auch keine Bilder, Videoaufnahmen etc. geben dürfte dürfte man ohnehin ernstliche Probleme haben nachzuweisen wer zu besagtem Zeitpunkt den Wagen fuhr. Was ich nicht verstehe ist, warum man den Wagen auf dem nächstbesten Parkplatz zum Halten bringt und sich auf ein Gespräch mit Beamten vorbereitet, die noch um garkeines gebeten haben (glaub mir, gerade im Dunkeln ist das fiese Blau gut zu erkennen wenn sie es darauf anlegen). Soetwas macht m.E. nur noch verdächtiger (bzw. überhaupt ersteinmal verdächtig. Das zügige Queren einer Kreuzung dürfte dafür kaum reichen ), daher mag es sein, dass sie ihre Geschwindigkeit verringert haben um zu sehen ob bei dir alles in Ordnung scheint. -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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13.09.2005, 08:37
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 13.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12916 |
hab am parkplatz angehalten weils natürlich auch nen grund dafür gab das ich recht zügig über die kreuzung bin ---> die natur rief
Gut wenn ich nix zu befürchten hab brauch ichs meinen eltern auch nicht zu sagen Danke |
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13.09.2005, 09:49
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (looser @ 13.09.2005, 09:37) hab am parkplatz angehalten weils natürlich auch nen grund dafür gab das ich recht zügig über die kreuzung bin ---> die natur rief Vorsicht! Nicht im Beisein von Polizisten pinkeln. Kann eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" werden. Kostet dann zwar keine Punkte, aber Geld. Zitat Gut wenn ich nix zu befürchten hab brauch ichs meinen eltern auch nicht zu sagen Müssen die alles wissen? Zum Anhalten: Wenn die was von dir wollen, dann halten die dich schon an. Dafür sind die blauen Dinger da und ne Kelle haben die auch noch. Mir ist das mal in der Fahrschule passiert. Da hab ich mich gefragt: "Was wollen die von mir? Ich hab den Führerschein ja noch nicht mal." Aber die wollten nur was von meinem Fahrlehrer, der hatte sich nämlich nicht angeschnallt. Das war bis jetzt das einzige Mal, dass ich von der Polizei angehalten wurde... -------------------- Viele Grüße,
MM |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.12.2024 - 10:01 |