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> Vorfahrtsmissachtung in der Probezeit..
stothemm
Beitrag 27.07.2004, 12:18
Beitrag #1


Neuling


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hallo, ich für gestern aus einem verkehrsberuhigten Bereich links seh ich nichts rechts nichts....quietsch bremst links von mir eine...ein grün weißer..
hat mich rausgezogen missachtung der vorfahrt mit gefährdung blabla also 50 eruo 3 punkte....ich sei rausgeschossen gekommen(ging gar nicht davor war ein bremshügel)
ich hab nicht zugegeben..er hat gemeint unterschreib,rest kommt mit der post.
so was nun ich habe noch ein jahr probezeit...die frage ist was passiert jetzt und hab ich eine chance da der polizist ALLEINE war und ich ne Beifahrerin hatte...
kann ich da noch was retten...
danke schon einmal
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Achim
Beitrag 27.07.2004, 12:40
Beitrag #2


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Tatbestand nach Katalog:
Nr. 47
Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet; 30 €

Also keine Vorfahrtsverletzung, sondern nur ein Verwarngeld. Selbst bei Sachschaden wären es "nur" 35 Euro ohne Punkte. Also abwarten, was kommt.


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Gast_Guest_*
Beitrag 27.07.2004, 13:39
Beitrag #3





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wow des wäre natürlich genial..das hat mir noch niemand gesagt...
was sagt ihr dazu dass er alleine war und wir zu zweit...bestehen da chancen?
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Achim
Beitrag 27.07.2004, 13:44
Beitrag #4


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Zitat (Guest @ 27.07.2004, 14:39)
wow des wäre natürlich genial..das hat mir noch niemand gesagt...
was sagt ihr dazu dass er alleine war und wir zu zweit...bestehen da chancen?

Kaum. Aber warte erst mal ab, was hier kommt.


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Gast_Gast_stothemm_*
Beitrag 27.07.2004, 14:13
Beitrag #5





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also kann es sein dass obwohl er mir gesagt hat des gibt 3 punkte und 50 euro trotzdem kommt, dass ich "nur" 30 euro zu zahlen hab?
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steveluke
Beitrag 27.07.2004, 14:26
Beitrag #6


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Wenn man einen Bußgeldbescheid erhältst, der einem einen falschen Tatbestand unterstellt (welcher zudem noch wesentlich heftigeren Rechtsfolgen verknüpft ist), dann sollte man sicherlich einen Widerspruch einlegen....

aber zunächst heißt es erst mal: Abwarten, ob was kommt und wie genau der Vorwurf lautet.

Es kann genau so gut sein, dass sich die Beamten zwischenzeitlich selbst schlau gemacht haben und dir eine schriftliche Verwarnung für den "korrekten" Verstoß zukommen lassen (siehe Achims Beitrag).


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Gast_Gast_stothemm_*
Beitrag 27.07.2004, 15:51
Beitrag #7





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Also keine Vorfahrtsverletzung, sondern nur ein Verwarngeld??

wieso keine vorfahrtsverletzung er hat doch vorfahrt un ich hab sie ihm ja genommen.íst vorfahrtsverletzung nur an ner kreuzung rechts vor links zum beispiel und verkehrsber. Bereich nicht?!
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Achim
Beitrag 27.07.2004, 15:57
Beitrag #8


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Für eine Vorfahrtsverletzung an einer Kreuzung oder Einmündung gilt § 8 StVO. Hier sind im Regelfall Punkte zu vergeben, da dies zu den Hauptunfallursachen gehört.
An einem Verkehrsberuhigten Bereich handelt es sich nicht um einen Vorfahrtsfall, sondern um eine Vorrangregelung nach § 10 StVO. Daher sind hier wesentlich geringere Strafen vorgesehen.


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Gast_stothem_*
Beitrag 09.08.2004, 22:28
Beitrag #9





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ich wollt mal fragen wie lange es normal dauert bis etwas kommt....bzw wie lang es dann auch dauert bis sowas "verjährt" ist..
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RA XDiver
Beitrag 09.08.2004, 22:32
Beitrag #10


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Auch hier dauert die Verjährung in der Regel drei Monate ab Tattag... wavey.gif


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aaaaallex
Beitrag 12.08.2004, 05:50
Beitrag #11


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Zitat (stothem @ 09.08.2004, 23:28)
ich wollt mal fragen wie lange es normal dauert bis etwas kommt....

Im Normalfall dauert es 2-3 Wochen, kann aber durchaus auch länger sein. wavey.gif


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Gast_Gast_stothemm_*
Beitrag 30.08.2004, 15:38
Beitrag #12





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juhu am samstag kam endlich was...danke lieber polizist...
kam kein anhörungsbogen sondern gleich bußgeldbescheid...
und das heftigste ist dass ich auf einmal dem von rechts kommenden auto die vorfahrt genommen hab und gefährdet...
naja er kam von links un ich halt aus einem verkehrsberuhigten bereich...
auch hat er einen zeugen angegeben obwohl er alleine war...oder kann es sein dass er sich dann als zeuge angegeben hat...
bei beweismittel steht nichts...ist dass normal?
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Matte
Beitrag 30.08.2004, 15:42
Beitrag #13


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Zeug ist der selbst. Was wird dir denn nun genau vorgeworfen?
Ein Vorfahrtsverstoß oder BKat. 47?


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Gast_stothemm_*
Beitrag 30.08.2004, 22:10
Beitrag #14





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sie mussachteten als wartepflichtiger die vorfahrt des von rechts kommenden fahrzeugs, so dass ein vorfahrtberechtigter gefährtdet wurde
§8 abs. 2, §49 stvo; §24 stvg; 34 BKat
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Matte
Beitrag 30.08.2004, 22:17
Beitrag #15


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Der Tatbestand wäre ja so nicht korrekt. Man könnte hier nun Einspruch einlegen und auf BKat 47 verweisen.


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steveluke
Beitrag 30.08.2004, 22:21
Beitrag #16


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Da halte ich den folgenden Tatbestand aber für einschlägiger:

Zitat
Tbnr. 110113:
Sie fuhren aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße. Es kam zum Unfall.
§ 10 Abs.1, § 1 Abs.2, § 49 StVO; § 24 StVG; 47.1 BKat; § 19 OWiG

35.-€


Da hier allein schon die Rechtsfolge eine wesentlich geringere ist, würde ich den erlassenen Bußgeldbescheid nicht akzeptieren.


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Gast_Guest_*
Beitrag 30.08.2004, 22:28
Beitrag #17





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@steveluke

sorry ich hab das nicht so ganz kapiert...
und ich hatte keinen unfall!

einspruch wird eingelegt

ein anhörungsbogen kam nicht...ist das normal oder warum kam keiner?
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steveluke
Beitrag 30.08.2004, 22:31
Beitrag #18


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Zitat
@steveluke

sorry ich hab das nicht so ganz kapiert...
und ich hatte keinen unfall!


Sorry, natürlich... wallbash.gif

Der richtige Tatbestand wäre vielmehr:

Zitat
Tbnr. 110112:
Sie fuhren aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße und gefährdeten dadurch Andere.
§ 10 Abs.1, § 49 StVO; § 24 StVG; 47 BKat

30.-€


Zitat
ein anhörungsbogen kam nicht...ist das normal oder warum kam keiner?


Ich denke mal, dass du vor Ort bereits angehört worden bist...


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Matte
Beitrag 30.08.2004, 22:32
Beitrag #19


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Du wurdest ja schon vor Ort angehört. Steveluke hat scheinbar überlesen, das es zu keinem Unfall kam. wink.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 30.08.2004, 22:38
Beitrag #20





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kein probl. steveluke..


was soll dass für eine anhörung gewesen sein?der kam nahm mein führerschein und kam wieder sagt geben sie es zu..ich nein...dann adress und hier unterschreiben fertig


mal ne vermutung..der hat mich voll reingeritten und ich hab unterschrieben dass das stimmt und ich das getan hab was mir im bußgeldbescheid vorgeworfen wird...was nun..bringt der einspruch dann überhaupt was?
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steveluke
Beitrag 30.08.2004, 23:06
Beitrag #21


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Zitat
was soll dass für eine anhörung gewesen sein?der kam nahm mein führerschein und kam wieder sagt geben sie es zu..ich nein...dann adress und hier unterschreiben fertig


Das wird IMHO die Anhörung gewesen sein...

Zitat
mal ne vermutung..der hat mich voll reingeritten und ich hab unterschrieben dass das stimmt und ich das getan hab was mir im bußgeldbescheid vorgeworfen wird...was nun..bringt der einspruch dann überhaupt was?


Fakt ist, was dir im Bußgeldbescheid vorgeworfen wird.
Fakt ist weiterhin, dass du den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen hast - du hast einen anderen Verstoß begangen (ich gehe natürlich davon aus, dass deine hier gemachten Angaben alle zutreffen).

Der gewaltige Unterschied zwischen den Verstößen liegt auf der Hand:

Die Rechtsfolgen bei dem dir im BgB vorgeworfenen Verstoß lauten:
Bußgeld, Punkte, Anordnung einer teuren Nachschulung, Probezeitverlängerung.

Die Rechtsfolgen des tatsächlich begangenen Verstoßes lauten:
Verwarngeld, keine Punkte.

Wenn das mal kein triftiger Grund für einen Widerspruch ist, dann weiß ich's auch nicht... wink.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 30.08.2004, 23:20
Beitrag #22





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kleine dumme frage was heißt IMHO thread.gif

klaro sag ich hier die wahrheit..wäre ja dumm ich brauch ja hilfe und muss nicht rumlügen...

einspruch wie gesagt wird eingelegt
...allerdings hoff ich dass nicht alles vor gericht kommt und dann auch dem polizist mehr geglaubt wird als mir und meiner freundin...dann muss ich auch noch gerichtskosten bezahlen....
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Siverspace
Beitrag 30.08.2004, 23:28
Beitrag #23


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Zitat (Guest @ 31.08.2004, 00:20)
kleine dumme frage was heißt IMHO  thread.gif

...allerdings hoff ich dass nicht alles vor gericht kommt und dann auch dem polizist mehr geglaubt wird als mir und meiner freundin...dann muss ich auch noch gerichtskosten bezahlen....

in my humble opinion - meiner bescheidenen meinung nach

mach dir da mal keine Sorgen. Tatort ist ja klar und notfalls jederzeit vom Gericht überprüfbar.


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Ein Barrel Öl ist immer noch billiger als ein Barrel Bier" (Reinier Zwitserloot - Wintershall Chef)
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steveluke
Beitrag 30.08.2004, 23:31
Beitrag #24


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Zitat
kleine dumme frage was heißt IMHO  thread.gif


IMHO= In My Humble Opinion = Meiner bescheidenen Meinung nach...

Zitat
klaro sag ich hier die wahrheit..wäre ja dumm ich brauch ja hilfe und muss nicht rumlügen...


Ich habe das nicht geschrieben, um deine Angaben in Zweifel zu ziehen.
Gelegentlich ist es aber so, dass Fragesteller einen Sachverhalt schildern und kleinste aber möglicherweise sehr wichtige Details aus reiner Unkenntnis vergessen oder falsch interpretieren.
Wir, die wir alle mitdiskutieren, können uns nur auf das stützen, was der Fragesteller zum Sachverhalt sagt und müssen dies als faktisch gegeben hinnehmen.

Zitat
...allerdings hoff ich dass nicht alles vor gericht kommt und dann auch dem polizist mehr geglaubt wird als mir und meiner freundin...dann muss ich auch noch gerichtskosten bezahlen....


Ein unumstößliches Faktum ist doch die Örtlichkeit, an dem sich der Vorfall ereignet hat; es lässt sich doch kinderleicht der Beweis führen, dass du aus einem verkehrberuhigten Bereich gekommen bist und dir somit zwangsläufig ein unzutreffender Tatbestand zur Last gelegt wird.


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stothemm
Beitrag 20.10.2004, 12:14
Beitrag #25


Neuling


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also leute...erstmal VIELEN DANK für eure hilfe...
nach langem hin und her kam heute endlich was positives eine Einstellungsverfügung...verfahren wurde eingestellt zwar ein neues eingeleitet und es kam auch gleich der bescheid mit aber diesmal "nur" 30 und KEINEN PUNKT..wie ja viele hier schon gesagt haben..

alles in allem 55,60euro viel schriftverkehr...bisschen arbeit für den vater meiner freundin(anwalt) und viel nerven gekostet...aber immerhin keine nachschulung

also ich hoffe doch dass da nicht auch noch was kommt...nicht dass die das schon weitergeleitet haben...könnte das sein?

gruß stefan
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Matte
Beitrag 20.10.2004, 14:20
Beitrag #26


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Wenn die Strafe bezahlt wird, ist die Sache abgeschlossen.


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Uwe W
Beitrag 20.10.2004, 16:57
Beitrag #27


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Dass etwas schiefgelaufen ist und der erste Bußgeldbescheid schon als rechtskräftig nach Flensburg gemeldet wurde, ist zwar theoretisch denkbar, aber sehr sehr unwahrscheinlich.

Wenn tatsächlich mal so etwas passieren sollte, kann man gegen die Anordnung des Aufbauseminars immer noch Rechtsmittel einlegen und die neuen Bescheide in dieser Angelegenheit dann vorlegen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Matte
Beitrag 20.10.2004, 17:35
Beitrag #28


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Deshalb die Schreiben mit Briefumschlag gut aufheben!


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DaRealAd
Beitrag 21.10.2004, 23:24
Beitrag #29


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Zitat (stothemm @ 20.10.2004, 13:14)
alles in allem 55,60euro

Hm.... Also zahlt man wegen des Fehlers des Polizisten, der den falschen Tatbestand angezeigt hat, die 25,60 € Gebühren... Hätte der Polizist am Anfang richtig nachgeschaut, wären es ja nur 30 € Verwarnung ohne Gebühren geworden ... Eigentlich ein blödes System ... Aber zumindest immernoch deutlich billiger als Aufbauseminar etc...


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looser
Beitrag 13.09.2005, 00:36
Beitrag #30


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wollt nicht extra ein neues thema aufmachen. Hab nämlich zum gleichen eine Frage:

Komm gerade nachhause. fahr recht zügig über eine kreuzung. Bei mir vorfahrtachten schild --> also die andere straße vorfahrt. Ich hab keinen gesehen (deswegen ja auch zügig drüber). so nun bin ich über die kreuzung da seh ich die grünen auf der vorfahrtsstraße hinter mir abbiegen --> gefasst auf alles halt ich auf nem Parkplatz in der nähe an. Motor aus. Wart drauf das die Polizei mich kontaktiert.

tut sie aber nicht fahren langsam an mir vorbei (hatte das gefühl sie würden die nummer aufschreiben oder sowas)

Fragenummer eins: Kann da ein bescheid kommen dass ich die vorfahrt missachtet hab? auch wenn die nicht bremsen mussten (war schon echt zügig über die kreuzung)

Nummer 2: bin noch in der Probezeit was würde dass für mich bedeuten?

nummer 3: nachdem weder personalien noch sonst etwas überprüft wurde und das auto häufig andere fahrer hat kann ich mich mit weiß nicht wer gefahren ist rausreden??
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Mr.T
Beitrag 13.09.2005, 00:43
Beitrag #31


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@looser
Es wird nichts kommen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Luxfur
Beitrag 13.09.2005, 01:27
Beitrag #32


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Ungeachtet dessen, das Mr. T sicher Recht hat, hier die -von mir vermutete- Grundlage seiner Aussage:

Zu 1.:
Zitat (§8 Abs. 2 StVO)
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.

Also kein Verstoß gegen eine Vorfahrtsregelung, damit also auch garkeine Grundlage auf derer man dir überhaupt etwas Böses wollen könnte.

Zu 2.:
Käme darauf an, welchen Tatbestand man dir genau vorgeworfen hätte... anbieten würden sich m.E.:
BKat 32-34
32 Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren, 10 €
33 Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert, 25 €
34 Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet, 50 €
+ 3 Pkt.

32: Du wärest Geld für 7,6 Liter Normalbenzin los.
33: Du wärest Geld für 18,9 Liter Normalbenzin los.
34: Du wärest Geld für 37,9 Liter Normalbenzin los, hättest 3 Punkte in Flensburg notiert, würdest zu einer Nachschulung gebeten und bekämest eine Probezeitverlängerung.

Zu 3.:
Sofern du nicht gerade den Innenraum freundlicherweise auchnoch hell beleuchtet hast darf man wohl davon ausgehen, dass in der Vorbeifahrt deine Fahrereigenschaft nicht festgestellt wurde. Da es auch keine Bilder, Videoaufnahmen etc. geben dürfte dürfte man ohnehin ernstliche Probleme haben nachzuweisen wer zu besagtem Zeitpunkt den Wagen fuhr.


Was ich nicht verstehe ist, warum man den Wagen auf dem nächstbesten Parkplatz zum Halten bringt und sich auf ein Gespräch mit Beamten vorbereitet, die noch um garkeines gebeten haben (glaub mir, gerade im Dunkeln ist das fiese Blau gut zu erkennen wenn sie es darauf anlegen). Soetwas macht m.E. nur noch verdächtiger (bzw. überhaupt ersteinmal verdächtig. Das zügige Queren einer Kreuzung dürfte dafür kaum reichen biggrin.gif), daher mag es sein, dass sie ihre Geschwindigkeit verringert haben um zu sehen ob bei dir alles in Ordnung scheint.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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looser
Beitrag 13.09.2005, 08:37
Beitrag #33


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hab am parkplatz angehalten weils natürlich auch nen grund dafür gab das ich recht zügig über die kreuzung bin ---> die natur rief rolleyes.gif

Gut wenn ich nix zu befürchten hab brauch ichs meinen eltern auch nicht zu sagen smile.gif
Danke
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MickyMaus
Beitrag 13.09.2005, 09:49
Beitrag #34


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Zitat (looser @ 13.09.2005, 09:37)
hab am parkplatz angehalten weils natürlich auch nen grund dafür gab das ich recht zügig über die kreuzung bin ---> die natur rief rolleyes.gif

Vorsicht! Nicht im Beisein von Polizisten pinkeln. Kann eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" werden. Kostet dann zwar keine Punkte, aber Geld.

Zitat
Gut wenn ich nix zu befürchten hab brauch ichs meinen eltern auch nicht zu sagen  smile.gif

Müssen die alles wissen? wink.gif

Zum Anhalten: Wenn die was von dir wollen, dann halten die dich schon an. Dafür sind die blauen Dinger da und ne Kelle haben die auch noch.
Mir ist das mal in der Fahrschule passiert. Da hab ich mich gefragt: "Was wollen die von mir? Ich hab den Führerschein ja noch nicht mal." Aber die wollten nur was von meinem Fahrlehrer, der hatte sich nämlich nicht angeschnallt. Das war bis jetzt das einzige Mal, dass ich von der Polizei angehalten wurde...


--------------------
Viele Grüße,
MM
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