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> Blitzer, ab wann lösen die aus?, Toleranzen
KarlRanseier
Beitrag 19.07.2013, 17:04
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, wie ich hier schon im Verkehrsportal und auch schon in anderen Internetforen gelesen haben, dürfen - aufgrund einer EWG-Richtlinie - Tachos um bis zu 10% +4 km/h von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit nach oben abweichen.

Dies bedeutet z.B. zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 60 km/h. Der Tacho zeigt 70 km/h an, laut der o.g. Formel käme man dann auf tatsächlich gefahrene 59 km/h.

Hat diese Toleranz auch Bedeutung für die Ordnungsämter und die Polizei, oder kann diese auch von einer niedrigeren Toleranz ausgehen? Oder ab welcher Tachoanzeige wird normalerweise ausgelöst, wenn man 3% Toleranz abzieht? bei 60 km/h wären das gefahrene 62 km/h.

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ilam
Beitrag 19.07.2013, 17:14
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im Verkehrsportal

Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Es wird Deine echte Geschwindigkeit gemessen. Dazu gibt es dann noch -je nach Meßsystem- eine Toleranz, die deutlich höher ist als die mögliche Ungenauigkeit des Messsystems, mindestens 3km/h bis 100 und darüber dann 3%.

Sprich: Bei gemessenen 53 bei erlaubten 50 passiert Dir gar nichts. Daher fängt man auch erst allerfrühestens bei 54 mit dem Blitzen an. In der Praxis meist noch ein Stück höher.

Ob Dein Tacho hier jetzt 55 oder 75 anzeigt, ist für die Geschwindigkeitsübertretung egal.

[edit]
Ich sehe jetzt Dein Posting im anderen Thread. Es ist nur eine maximale Tachoabweichung vorgeschrieben (und ob diese eingehalten wird, kontrolliert niemand). Eine minimale Abweichung gibt es nicht, es darf auch die exakte Geschwindigkeit angezeigt werden, nur nichts darunter.

Wenn Du wissen willst, wie Deine Abweichung ist, kannst Du sie z.B. mal per GPS messen.
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KarlRanseier
Beitrag 19.07.2013, 17:58
Beitrag #3


Neuling


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Danke erstmal. Hab zwar ein Navi mit GPS, aber das zeigt keine Geschwindigkeit an. Oder gibt's da noch ne andere Möglichkeit per GPS??
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ilam
Beitrag 19.07.2013, 18:03
Beitrag #4


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Bei vielen Navis lässt sich das als dauerhafte Einblendung einstellen oder es gibt eine Statusseite, die dieses anzeigt.

Ansonsten: Hast Du ein Smartphone? Dann lass den Beifahrer mal messen.

Oder die "alte Methode". Auf der Autobahn stehen die Leitpfosten im Abstand von 50m. Stoppe mal die Zeit, die Du z.B. für 10 Leitpfosten bei konstanten 100 (laut Tacho) benötigst und errechne daraus die Geschwindigkeit...
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 19.07.2013, 18:35
Beitrag #5





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Zitat (ilam @ 19.07.2013, 19:03) *
Oder die "alte Methode". Auf der Autobahn stehen die Leitpfosten im Abstand von 50m.

Vorsicht:
Die Leitpfosten SOLLEN alle 50 Meter stehen! Aber mancherorts schwanken sie zw. 40-60 Meter!!!
Mal wird es gestreckt, mal gestaucht, um z.B. die neuen Leitpfosten an die alten Leitpfosten anzuschließen, oder damit die Leitpfosten NEBEN eine kleine Brücke zu montieren anstatt darauf...
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Scitch
Beitrag 19.07.2013, 18:35
Beitrag #6


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Zitat (ilam @ 19.07.2013, 19:03) *
Ansonsten: Hast Du ein Smartphone? Dann lass den Beifahrer mal messen.
Bei den schwachen GPS-Empfängern, die teilweise in Smartphones verbaut werden ist wahrscheinlich der Tacho genauer...da ist die Variante mit der Stoppuhr bedeutend ausdrückstärker. wink.gif


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Gruß Scitch

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ilam
Beitrag 19.07.2013, 18:53
Beitrag #7


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Zitat (Scitch @ 19.07.2013, 18:35) *
Bei den schwachen GPS-Empfängern, die teilweise in Smartphones verbaut werden ist wahrscheinlich der Tacho genauer.


Nee. Wenn man eine konstante Geschwindigkeit und Richtung fährt und wartet, bis sich die GPS-Geschwindigkeitsangabe ebenfalls "beruhigt" hat, ist das extrem genau. Dann mitteln sich die Fehler nämlich raus.
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KarlRanseier
Beitrag 19.07.2013, 19:36
Beitrag #8


Neuling


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ich habe bei meinem Smartphone nun die App SpeedView Pro installiert, und mal getestet, das Ding hat gleich 8 GPS-Satelliten gefunden!
Bei angezeigten 35 km/h tatsächlich 30 km/h. Bei angezeigten 65 km/h 60 km/h; 70 km/h auf der Anzeige, gefahren 63 km/h, laut GPS. Dürfte dann also gerade noch in der Toleranzgrenze sein wink.gif Und das schöne ist, man kann für 3 verschiedene, selbst definierte Geschwindigkeitsstufen einen Warnton aktivieren, sobald diese überschritten wird.
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Scitch
Beitrag 19.07.2013, 19:59
Beitrag #9


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Zitat (KarlRanseier @ 19.07.2013, 20:36) *
Und das schöne ist, man kann für 3 verschiedene, selbst definierte Geschwindigkeitsstufen einen Warnton aktivieren, sobald diese überschritten wird.
thumbup.gif smile.gif


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Gruß Scitch

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911
Beitrag 20.07.2013, 09:25
Beitrag #10


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Bis 5 km/h zu schnell gelten laut Gerichtsurteilen als nicht vorwerfbar.

Das bedeutet, dass erst ab tatsächlichen 9 km/h über dem Limit geblitzt wird.


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Saludos desde Argentina :-)
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amfa
Beitrag 20.07.2013, 09:38
Beitrag #11


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Welches Gerichtsurteil?
Wir hatten auch schon Fälle hier im Forum meine ich wo Leute wegen 5km/zu viel abzüglich 3 km/h Toleranz wegen 2 km/h ein Ticket bekommen haben.
Ich find den Beitrag aber gerade nicht.


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 20.07.2013, 09:46
Beitrag #12





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Zitat (amfa @ 20.07.2013, 10:38) *
Wir hatten auch schon Fälle hier im Forum meine ich wo Leute wegen 5km/zu viel abzüglich 3 km/h Toleranz wegen 2 km/h ein Ticket bekommen haben.

Mich hats auch schon "erwischt" wavey.gif
B31 Höhe Überlingen, nach Abzug der Toleranz 62 statt erlaubte 60 gefahren...
Oder B40, 63 statt erlaubte 60...
Auf beide Stellen Kraftfahrstraße... Nix Innerorts...
Übliche LKW-Abzocke an dieser Stellen...
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Hoheneicherstation
Beitrag 20.07.2013, 10:22
Beitrag #13


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Da wird dann darauf gehofft einen Gurtmuffel zu erwischen ...
(Bringt nochmal 30 €)

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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 20.07.2013, 10:38
Beitrag #14





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Zitat (Hoheneicherstation @ 20.07.2013, 11:22) *
(Bringt nochmal 30 €)

Nöö, dann nur die Gurtmuffel...
B10 Höhe Plochinger Hafen, 60 erlaubt für LKW, laut geeichte Tacho "nur" mit 64 gefahren... dry.gif
An dieser Tag kassierten einige Kollegen von mir auch Knöllchen, oft auch nur wegen 2 Km/h zuviel...
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911
Beitrag 20.07.2013, 13:10
Beitrag #15


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Zitat (amfa @ 20.07.2013, 10:38) *
Welches Gerichtsurteil?


Sorry, das finde ich jetzt grade nicht. Was ich aber finde sind diverse Richtlinien, zum Beispiel die Richtlinie über die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung des Innenministeriums in RLP, Punkt 5.1.

Ich weis natürlich auch, dass in Einzelfällen auch schon 1-5 km/h zuviel geahndet wurden. Nach dem was ich gehört habe knicken die Behörden aber ein und lassen nichts mehr von sich hören wenn man das Verwarngeldangebot nicht annimmt. So wird Kasse mit den braven Bürgern gemacht die zahlen.


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Saludos desde Argentina :-)
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Scitch
Beitrag 20.07.2013, 13:43
Beitrag #16


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Zitat (911 @ 20.07.2013, 14:10) *
Sorry, das finde ich jetzt grade nicht. Was ich aber finde sind diverse Richtlinien, zum Beispiel die Richtlinie über die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung des Innenministeriums in RLP, Punkt 5.1.
Das ist aber eben nur eine Richtlinie und kein rechtlich bindendes Gesetz. Wenn man mit 1-2 km/h zu viel geblitzt wird kann man dafür auch belangt werden.

Ob die Ämter dies bei einem Einspruch auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen ist eine andere Sache. Genau so gut könnte ein eventuelles Urteil aber zu deren Gunsten ausgehen. Mir ist ehrlich gesagt auch noch kein Urteil bekannt, dass ein Blitzer erst ab einer Übertretung von mehr als 2km/h gelten würde...vllt weiss das ja noch jemand hier im Forum und hat das entsprechende Urteil parat?


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Gruß Scitch

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amfa
Beitrag 20.07.2013, 13:48
Beitrag #17


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Wahrscheinlich muss man hier auch zwischen Polizei und Kommune unterscheiden.
Ich glaube die Kommunen tendieren eher dazu schon früher zu blitzen, gibt mehr Geld.



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Gerhard41
Beitrag 20.07.2013, 13:48
Beitrag #18


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Wann lösen die aus?
Wenn man erheblich zu schnell ist, wann sonst?
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ilam
Beitrag 20.07.2013, 14:02
Beitrag #19


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Manchmal steht es auch auf den Blitzbildern.

Die Auslöseschwelle bei meinem letzten Verstoß war überraschend hoch (aber nicht hoch genug thread.gif ): 114 bei erlaubten 100 auf der Autobahn.

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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 20.07.2013, 14:15
Beitrag #20





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Wenn ich korrigieren darf: wavey.gif

Zitat (Gerhard41 @ 20.07.2013, 14:48) *
Wann lösen die aus?
Wenn man erheblich zu schnell ist, wann sonst?

GErade die Kommunen stellen gerne so ein, daß schon ab 1 Km/h (nach Toleranzabzug) kassiert wird!
Eine GANZ gemeine Stelle, die auch PKW betrifft:
Ortsdurchfahrt Offenau, B27!
Dort gilt für die gesamte Ortsdurchfahrt Tempo 30, und so manche durften schon für ein Km/h löhnen!!
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Scitch
Beitrag 20.07.2013, 14:23
Beitrag #21


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Zitat (amfa @ 20.07.2013, 14:48) *
Wahrscheinlich muss man hier auch zwischen Polizei und Kommune unterscheiden.
Ich glaube die Kommunen tendieren eher dazu schon früher zu blitzen, gibt mehr Geld.
Mhhh sehe ich nicht so. Weil mir langweilig war und den neuen Digitaltacho testen wollte habe ich das mal an unserer Blitzanlage ausprobiert.
Unsere hiesigen Blitzer lösen demnach erst ab 6km/h zu schnell aus. (Nach Abzug der Toleranz dann also 3km/h zu schnell)
Dahingehend kann ich mich also hier ausnahmweise mal nicht über unsere Stadt beschweren. whistling.gif


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Gruß Scitch

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Speck ftw
Beitrag 20.07.2013, 14:40
Beitrag #22


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Bei uns wird ab 6 km/h über Limit ausgelöst (nach Toleranzabzug).
Ich meine auch, dass es ein Gerichtsurteil gab, nach dem Überschreitungen bis 5 km/h nicht vorwerfbar sind. Ich finde es allerdings auch nicht mehr.

Die Ausnahme bilden Schrittgeschwindigkeitsverstöße; da wird ab +1 schon gemessen.
Für Verstöße bis 5 km/h wird dann allerdings der Tatbestand "Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten" verwendet.


--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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Scitch
Beitrag 20.07.2013, 14:45
Beitrag #23


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Zitat (Speck ftw @ 20.07.2013, 15:40) *
Bei uns wird ab 6 km/h über Limit ausgelöst (nach Toleranzabzug).
Ich meine auch, dass es ein Gerichtsurteil gab, nach dem Überschreitungen bis 5 km/h nicht vorwerfbar sind. Ich finde es allerdings auch nicht mehr.
Da wäre das Urteil natürlich schön...es wäre ja theoretisch möglich, dass das Gericht von einer Überschreitung vor Toleranzabzug ausgegangen ist. Also nach Abzug der Toleranz dann 2km/h reell zu schnell. think.gif


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Gruß Scitch

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Gerhard41
Beitrag 20.07.2013, 20:26
Beitrag #24


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Zitat (Original Bernie @ 20.07.2013, 15:15) *
Wenn ich korrigieren darf: wavey.gif

Zitat (Gerhard41 @ 20.07.2013, 14:48) *
Wann lösen die aus?
Wenn man erheblich zu schnell ist, wann sonst?

GErade die Kommunen stellen gerne so ein, daß schon ab 1 Km/h (nach Toleranzabzug) kassiert wird!
Eine GANZ gemeine Stelle, die auch PKW betrifft:
Ortsdurchfahrt Offenau, B27!
Dort gilt für die gesamte Ortsdurchfahrt Tempo 30, und so manche durften schon für ein Km/h löhnen!!


Rüsselsheim und Trebur, 3Km/h und 5 Km/h, selbst ausprobiert als naiver Bayer der an mehr glaubte *lacht*
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JTH
Beitrag 20.07.2013, 20:35
Beitrag #25


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Es gibt mindesten ein Urteil des Bayerischen OLG, welches besagt, daß Verstöße bis 5 km/h über Limit als unbedeutend zu werten sind und nicht vorwerfbar sind. Man nennt dies intern auch die "Peanuts-Regelung".

Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich meine, daß auch andere OLG (oder auch der BGH ?) dies gleichlautend entschieden haben. Für die bayerische Polizei gilt die bindende Anweisung, Verstöße bis 5 über Limit (Nach Toleranzabzug) nicht zu verfolgen. Damit ist die Auslöseschwelle mindestens 9 über Limit (6km/h der Verstoß plus 3 km/h (bzw %) die Toleranz) einzustellen. Über 100 natürlich entsprechend mehr.

Für die kommunalen Verkehrsüberwacher gilt diese Regelung natürlich auch. Leider halten sie sich oft nicht daran. ranting.gif

...und NEIN - ich habe das Aktenzeichen nicht und ich suche es auch nicht heraus.


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 20.07.2013, 20:59
Beitrag #26





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Zitat (JTH @ 20.07.2013, 21:35) *
Es gibt mindesten ein Urteil des Bayerischen OLG, welches besagt, daß Verstöße bis 5 km/h über Limit als unbedeutend zu werten sind und nicht vorwerfbar sind. Man nennt dies intern auch die "Peanuts-Regelung".

Komisch... think.gif
Wenn es intern so genannt wird, und ich danach google, zu diese Stichwörter ausschließlich hier was finde... huh.gif
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JTH
Beitrag 20.07.2013, 21:22
Beitrag #27


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Und jetzt?


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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 20.07.2013, 22:41
Beitrag #28





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Ganz einfach:
Wissen steht über Glauben...
Und ohne Urteilsverweis muss man es wohl glauben, oder auch nicht... unsure.gif
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Jack Daniels
Beitrag 20.07.2013, 23:11
Beitrag #29


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Zitat (JTH @ 20.07.2013, 21:35) *
Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich meine, daß auch andere OLG (oder auch der BGH ?) dies gleichlautend entschieden haben. Für die bayerische Polizei gilt die bindende Anweisung, Verstöße bis 5 über Limit (Nach Toleranzabzug) nicht zu verfolgen. Damit ist die Auslöseschwelle mindestens 9 über Limit (6km/h der Verstoß plus 3 km/h (bzw %) die Toleranz) einzustellen. Über 100 natürlich entsprechend mehr.

Für die kommunalen Verkehrsüberwacher gilt diese Regelung natürlich auch. Leider halten sie sich oft nicht daran. ranting.gif



Kollege hat vor Jahren mal seinen Nachbarn über diverses ausgefragt nachdem er zufällig rausfand das Er einer der "Wegelagerer" des Landkreises ist. Auf die Frage nach der Auslöseschwelle kam die Antwort das Er in Ortschaften in der Regel erst ab 63 blitzt was dann abzüglich Toleranz exakt 60 sind. Aber wenn praktisch Alle über 50 liegen würde Er ab und an auch mal auf 56 runtergehen da das in der Regel einem Tachowert von min 60 entspricht und damit laut Tacho deutlich zu schnell. whistling.gif Seltsamerweise würde Das dann für einige Wochen dazu führen das Ortskundige mit exakt Tacho 50 an der Meßstelle vorbeifahren. Das es Ortskundige sind beweist die Tatsache das die Quote der Überschreitungen deutlich höher ist wenn er kurz nach der pingeligen Messung ein paar Meter weiter Vorne oder Hinten mißt. Manchmal auch dadurch das die Polizei einige 100m nach Ihm eine Art Nachkontrolle durchführen, was Die auch gerne hinter den städtischen Starenkästen machen.
Auf der anderen Seite kann die Auslöseschwelle auch mal an der Punktegrenze liegen oder bei der Polizei auf gewissen Strecken auch erst im Fahrverbotsbereich. whistling.gif Beim Lasern gibt es halt gewisse Kapazitätsprobleme. Aber das ist auch eine Strecke auf der es passieren kann das man bei Tacho 130 thread.gif noch sehr zügig überholt wird.
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Peter Lustig
Beitrag 21.07.2013, 11:42
Beitrag #30


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Um einen Geschwindigkeitsverstoß ahnden zu können, muss u.a. mindestens das subjektive Tatbestandsmerkmal der Fahrlässigkeit vorliegen. Laut BayObLG (DAR 77 53) muss ein Zuschnellfahren um wenige km/h (im konkreten Fall um 3 km/h) nicht unbedingt immer fahrlässig sein. Damit entfällt hier die Verfolgbarkeit des objektiv vorliegenden Verstoßes. Um mehr dazu sagen zu können, sollte man jedoch den diesem Urteil zugrunde liegenden Einzelfall kennen. Generalisieren lässt sich diese Aussage nicht.
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 21.07.2013, 14:17
Beitrag #31





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Zitat (Peter Lustig @ 21.07.2013, 12:42) *
Um einen Geschwindigkeitsverstoß ahnden zu können, muss u.a. mindestens das subjektive Tatbestandsmerkmal der Fahrlässigkeit vorliegen. Laut BayObLG (DAR 77 53) muss ein Zuschnellfahren um wenige km/h (im konkreten Fall um 3 km/h) nicht unbedingt immer fahrlässig sein. Damit entfällt hier die Verfolgbarkeit des objektiv vorliegenden Verstoßes. Um mehr dazu sagen zu können, sollte man jedoch den diesem Urteil zugrunde liegenden Einzelfall kennen. Generalisieren lässt sich diese Aussage nicht.

DAS nenne ich eine klare Ansage!! thumbup.gif
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juliof
Beitrag 22.07.2013, 07:44
Beitrag #32


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Zitat (Jack Daniels @ 21.07.2013, 00:11) *
Kollege hat vor Jahren mal seinen Nachbarn über diverses ausgefragt nachdem er zufällig rausfand das Er einer der "Wegelagerer" des Landkreises ist. Auf die Frage nach der Auslöseschwelle kam die Antwort das Er in Ortschaften in der Regel erst ab 63 blitzt was dann abzüglich Toleranz exakt 60 sind.


Bei meinem Praktikum vor einigen Jahren war das auch die exakte Aussage des blitzenden Polizisten. "In der Ortschaft eigentlich erst ab 63, abzüglich Toleranz dann 60. Wenns früher blitzt, wars die Stadt"
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.07.2013, 08:35
Beitrag #33


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Mein "low-score" waren 6 km/h zuviel: 56 km/h, gemessen am 17.05.2006 um 11:27 in Bad Homburg.

Zumindest in BAYERN ist es schwierig, diesen Wert zu unterschreiten, auch dann, wenn man sich selbst auf dem Silbertablett darbietet. Ich war mal mit meinem Gespann auf der A8 bei erlaubten 100 m/h mit 103 km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt worden und bekam einen Anhörungsbogen, weil man bei mir von einer vzul von 80 ausging. Nachdem ich nachgewiesen hatte, dass ich eine 100km/h - Ausnahmegenehmigung habe, hat man das Verfahren eingestellt: Die 3 km/h zuviel haben keinen mehr interessiert... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Peter Lustig
Beitrag 22.07.2013, 16:31
Beitrag #34


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Grundsätzlich stellt jeder Kilometer über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (nach Abzug der Messtoleranz) objektiv betrachtet bereits einen Verstoß dar, der auch verfolgt werden kann. Da in der Regel auf verkehrsreichen Strecken gemessen wird, würden bei der Vielzahl festgestellter Verstöße (auch mit geringen Überschreitungen) aber schnell die technischen Kapazitätsgrenzen erreicht, da sich die Messgeräte praktisch im Dauerbetrieb befänden bzw. bei mehrspurigen Straßen gar nicht mehr nachkommen würden. Darüber hinaus würden solche Messungen bei den Betroffenen, aber auch bei unbeteiligten Bürgern auf kein großes Verständnis stoßen.

Aus diesem Grund hat man sich entschlossen, auf der Grundlage des Opportunitätsprinzips Geschwindigkeitstoleranzen einzuführen, bei denen noch keine Verfolgung und Ahndung erfolgt. Diese liegen z.B. in Bayern grundsätzlich bei 5 km/h, max. 10 km/h (Ausnahme Autobahn max 20 km/h). Die Entscheidung, ab welcher Höhe innerhalb dieser Toleranzen ein Verstoß verfolgt wird, trifft die jeweilige Verfolgungs- und Ahndungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei liegt es auf der Hand, dass die Ermessensspielräume unterschiedlich beurteilt werden. So werden z.B. in 30-km/h-Bereichen niedrigere Toleranzen zugrunde gelegt wie auf (teils mehrspurigen) Hauptverkehrsstraßen.

Damit erklärt sich auch die Nichtverfolgung und scheinbare Großzügigkeit des von @Doc geschilderten konkreten Verstoßes.
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Odenwälder
Beitrag 31.07.2013, 02:32
Beitrag #35


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Zitat (Speck ftw @ 20.07.2013, 15:40) *
Bei uns wird ab 6 km/h über Limit ausgelöst (nach Toleranzabzug).
Ich meine auch, dass es ein Gerichtsurteil gab, nach dem Überschreitungen bis 5 km/h nicht vorwerfbar sind. Ich finde es allerdings auch nicht mehr.


Da gab es doch mal dieses berühmte Urteil aus der Weimarer Republik, wo ein Autofahrer sich erfolgreich damit verteidigte, dass er vom Gas ging, sobald sich die Tachonadel der zulässigen Geschwindigkeit näherte. Leider finde ich es nicht mehr.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Freisinn
Beitrag 07.08.2013, 12:49
Beitrag #36


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Jeder kennt hier immer einen, der schon wegen 1 oder 2 km/h Überschreitung hat zahlen müssen. Ich habe noch nie so eine Verwarnung gesehen, und bin auch regelmäßig auf Schulungen. Auch keiner der dort anwesenden Kollegen hat je so eine Verwarnung zu Gesicht bekommen. Wir stellen schon immer innerorts auf 9km/h und außerorts auf 10 km/h über der zHg.
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ts1
Beitrag 07.08.2013, 13:47
Beitrag #37


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Zitat (Freisinn @ 07.08.2013, 12:49) *
Jeder kennt hier immer einen, der schon wegen 1 oder 2 km/h Überschreitung hat zahlen müssen. Ich habe noch nie so eine Verwarnung gesehen, ...
Für die BRD finde ich so schnell kein derartiges Dokument, sondern nur Hörensagen, aber aus dem Nachbar-Musterländle: http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2...zu-schnell1.pdf


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MfG Thomas
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JTH
Beitrag 07.08.2013, 14:13
Beitrag #38


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Ich selbst hatte schon zwei solcher Kleinverstöße bekommen. Einmal von der Stadt Filderstadt mit 2 zu viel und einmal von der VPI München mit drei zu viel.

Meine Frau hat den "Kleinkram" aber leider jedesmal sofort überwiesen. Ist aber schon ein paar Jahre her.

Außerdem hatte ich schon wegen 3 zu schnell Fahrerermittlungen zu tätigen. (Komischerweise alle aus BaWü)


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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EMD
Beitrag 10.08.2013, 10:53
Beitrag #39


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Wenn mans gaaaaanz genau wissen will, kann man doch auch auf ein Leistungsprüfstand gehen, der kann ja auch die Geschwindigkeit exakt anzeigen.

Meiner Erfahrung nach gehen auf normalen Straßen laut Tacho +10 km/h immer, außer in der 30er Zone wo die Stadt blitzt, die wollen es als ganz besonders genau wissen und haben weniger Tolleranz.
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Shania
Beitrag 10.08.2013, 20:53
Beitrag #40


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Was mich jetzt hier beim Lesen noch stutziger macht ist der Abgleichungstipp mit dem GPS.

Fahre ich mit meinem Golf 6, so zeigt das Navi nämlich im Schnitt bis zu 10 km/h (meistens sind es so 7) weniger an, als der Tacho vom Auto.

Fahre ich mit dem Golf 4 meiner Mutter, so weicht es nur um ca 3 - 5 km/h ab.

Und jetzt grübele ich natürlich noch mehr. Ich ärgere mich ja immer über Drängler. Und besonders, wenn ich ausrollen lasse. Wenn GPS nun aber genauer ist als mein Tacho, und der Golf 6 zeigt zu ungenau an, ist mir dann ja schon klar, warum welche mir wirklich oft fast auffahren, wenn ich dann tatsächlich im Ort anstatt der 50, die mein Tacho anzeigt, nur etwas über 40 fahre.

Dann muss ich wohl doch das mal bei der nächsten Inspektion überprüfen lassen, crybaby.gif oder? Ist das ein großer / teuer Aufwand das Feststellen und beheben zu lassen?

L G

Shania
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Hoheneicherstation
Beitrag 10.08.2013, 21:25
Beitrag #41


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Hallo

Dein Golf darf laut EWG Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) diese zulässigen Rad/Reifen-Kombinationen fahren:
Reifengröße............ Felgengröße / Einpresstiefe
185/70 R15............. 5.5Jx15 ET47
195/65 R15............. 6 Jx15 ET47
205/55 R16.............. 6.5Jx16 ET50
205/50 R17 M+S...... 6Jx17 ET48.5
205/55 R16 M+S...... 6Jx16 ET50
225/40 R18............. 7.5Jx18 ET51
225/45 R17............. 7Jx17 ET54

Deshalb ist die Anzeige des Tachos auf die grösste zulässige Reifengrösse eingestellt. (Wenn diese montiert ist, ist die Tachovoreilung nicht mehr so gross)


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KJK
Beitrag 10.08.2013, 21:39
Beitrag #42


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Zitat (Freisinn @ 07.08.2013, 13:49) *
Jeder kennt hier immer einen, der schon wegen 1 oder 2 km/h Überschreitung hat zahlen müssen.

Oooch, das kann ich toppen: Mir wollte neulich jemand erzählen, dass schonmal jemand (ich weiß nicht mehr, ob sie selbst oder eine andere Person) wegen einer Überschreitung von 0,x km/h (x weiß ich leider auch nicht mehr blushing.gif , ist aber, denke ich, auch nicht sooo entscheidend) verwarnt worden wäre rolleyes.gif ...


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

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Shania
Beitrag 10.08.2013, 22:19
Beitrag #43


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Aber der Golf HAT ja nun die 225er (also die Größtmöglichen) drauf. crybaby.gif

Die Winterreifen sind kleiner. Müsste dann später mal spaßeshalber schauen, ob es sich damit großartig verändert.

Komisch ist, daß die GPS-Anzeige vom Tacho je mehr abweicht, desto schneller ich fahre. Gestern fuhr ich 115 km/laut GPS, laut Tacho aber fast 130 km/h.

Fahre ich aber z. B. im Ort, weicht es nur zwischen 3 - 5 km/h ab.

Die andere Möglichkeit wäre, ein anderes Navi einfach mal mitzunehmen. Dieses hier ist neuer und von TomTom. Ich habe aber noch ein Älteres von Falk. Das probiere ich morgen mal aus. Wenn es wirklich am Auto liegt, müsste das dann ja ähnlich große Abweichungen im GPS anzeigen.
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Barney
Beitrag 10.08.2013, 23:32
Beitrag #44


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Zitat (Shania @ 10.08.2013, 23:19) *
Aber der Golf HAT ja nun die 225er (also die Größtmöglichen) drauf. crybaby.gif


Die 225 sind ein Maß für die Breite des Reifens... nicht für die Größe...

In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung vor, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf. Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen.... es liegt bei deinem Golf also also im grünen Bereich....

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Jack Daniels
Beitrag 10.08.2013, 23:39
Beitrag #45


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Kommt nicht auf die numerische Reifengröße an sondern auf den tatsächlichen Reifenumfang, whistling.gif ich fang jetzt aber nicht an alle Größen in einen Reifenrechner zu hacken.
Was die Voreilung angeht, die alten rein mechanischen Teile hatten in der Regel eine relativ konstante prozentuale Abweichung vom Anfang bis zum Ende. Die heutigen vollelektronischen Tachos können dagegen praktisch frei programmiert werden, zb 0-50km/h = 3km/h Abweichung, 51-100km/h = 5km/h Abweichung, 101-130km/h 10km/h usw und bei Höchstgeschwindigkeit 30km/h Abweichung. laugh2.gif
Da Tachos nur bis 120km/h realer Geschwindigkeit geprüft werden kann die Abweichung darüber theoretisch frei gewählt werden.
Oftmals werden die Abweichungen im niedrigen Bereich gering gehalten und bei steigendem Tempo nimmt die Abweichung zu, kann auch prozentual einprogramiert werden.

Da im unteren Bereich bei deinem Golf der Tacho ziemlich genau geht, viel weniger Voreilung geht nicht da der Tacho unter keinen Umständen zu wenig anzeigen darf, aber Oben raus zunehmend stärker abweicht will VW seinen Kunden wohl suggerieren ein besonders gut laufendes Modell zu besitzen. whistling.gif Ein nicht ganz unbekanntes Verhalten der Tachos bei VW...
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Tanker
Beitrag 11.08.2013, 00:27
Beitrag #46


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Zitat
Ich selbst hatte schon zwei solcher Kleinverstöße bekommen. Einmal von der Stadt Filderstadt mit 2 zu viel und einmal von der VPI München mit drei zu viel.


Wenn es noch nicht so lange her ist, kann ich das aus Filderstadt verstehen. wink.gif

Wobei es auch sein kann, dass der Luftwiderstand bei höheren Geschwindigkeiten eine Rolle spielt. Je höher die Geschwindigkeit, desto größer wird der Schlupf. Mir kommts so vor als könne ich mit 2 Personen schneller Motorrad fahren, als alleine. Jedenfalls zeigt der Tacho (von Vorderrad abgenommen) eine höhere Geschwindigkeit an als alleine. Wobei natürlich beim Auto die spezielle Aerodynamik des speziellen fahrzeugs zu berücksichtigen ist.
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haschee
Beitrag 11.08.2013, 07:37
Beitrag #47


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Ist eigentlich jedem klar, daß die Toleranz auch in die andere Richtung gehen kann?


Erlaubte 50:
Es muß nicht sein, daß bei echten 73 km/h nochmal 3 km/h abgezogen werden.

Es könnte auch sein, daß bei echten 73 km/h das Ding 75 km/h gemessen hat, davon abgezogen 3 km/h sind wir bei 72 km/h.

Die auch vorgeworfen werden.


"Einrechnen" von Toleranz und Tachoungenauigkeit und dann vielleicht noch + X km/h kann fatal enden.






Zitat (Hoheneicherstation @ 10.08.2013, 22:25) *
Hallo

Dein Golf darf laut EWG Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) diese zulässigen Rad/Reifen-Kombinationen fahren:
Reifengröße............ Felgengröße / Einpresstiefe
185/70 R15............. 5.5Jx15 ET47
195/65 R15............. 6 Jx15 ET47
205/55 R16.............. 6.5Jx16 ET50
205/50 R17 M+S...... 6Jx17 ET48.5
205/55 R16 M+S...... 6Jx16 ET50
225/40 R18............. 7.5Jx18 ET51
225/45 R17............. 7Jx17 ET54

Deshalb ist die Anzeige des Tachos auf die grösste zulässige Reifengrösse eingestellt. (Wenn diese montiert ist, ist die Tachovoreilung nicht mehr so gross)


Nicht unbedingt. Tachos sind teilweise auch programmierbar.

Beim Corsa C gabs 3 Programmiermöglichkeiten für 3 Abrollumfang"korridore".

Allerdings mußte man nur bei 205/40 17 umprogrammieren. Und nur im Gutachten für Orginalfelgen.
Zubehörfelgen mit der Größe hatten diese Programmierungspflicht nicht drin.

Ging man im Winter z. B. zurück auf 185/55 15 - keine Programmierung nötig, auch nicht im Gutachten der Orginalfelgen.

Möglich wäre so eine Programmierung bei diesem Fahrzeug aber immer.



Bei 3 Korridoren von Abrollumfängen sind Tachoungenauigkeiten vorprogrammiert. Im wahrsten Sinne des Wortes.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.08.2013, 08:26
Beitrag #48


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Zitat (Speck ftw @ 20.07.2013, 15:40) *
... Die Ausnahme bilden Schrittgeschwindigkeitsverstöße; da wird ab +1 schon gemessen.

Welche Geschwindigkeit ist denn "Schrittgeschwindigkeit plus 1 km/h!? think.gif

Unter "Schrittgeschwindigkeit" verstehe ich die Geschwindigkeit eines/einer zügig gehenden Zufußgehenden. tongue.gif
Das sind so um die 6 km/h.
Soviel ich weiß hier im VP gelesen habe, werden im Fußgängerbereich erst Fahrgeschwindigkeiten jenseits der 15 km/h geahndet.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Hoheneicherstation
Beitrag 11.08.2013, 09:13
Beitrag #49


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Zitat (Shania @ 10.08.2013, 23:19) *
Aber der Golf HAT ja nun die 225er (also die Größtmöglichen) drauf. ...
... Wenn es wirklich am Auto liegt, ...


Das stimmt, wie schon weiter oben von anderen gesagt wurde, für die Breite der Reifen. Der Abrollumfang ist tatsächlich bei den "kleinsten" 185/70 15er Reifen am grössten ...
Wenn es am Auto liegt, kann da schon etwas umprogrammiert werden.
Aber stell Dir mal vor: Der Tacho würde bei einer tatsächlich gefahrenen Entfernung/Strecke von 1000 Kilometern einen Wert von 1100 Kilometer anzeigen.
Nach einer Justierung des Tachos würden
a) die angezeigten Kilometer weniger
b) das Auto in der Höchstgeschwindigkeit langsamer
c) der Spritverbrauch höher ...


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Beitrag 11.08.2013, 10:19
Beitrag #50


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Zitat (KJK @ 10.08.2013, 22:39) *
Mir wollte neulich jemand erzählen, dass schonmal jemand (ich weiß nicht mehr, ob sie selbst oder eine andere Person) wegen einer Überschreitung von 0,x km/h (x weiß ich leider auch nicht mehr blushing.gif , ist aber, denke ich, auch nicht sooo entscheidend) verwarnt worden wäre rolleyes.gif ...


Psst! Nicht dass die Schweiz hier mitliest und auf dumme Ideen kommt... wink.gif


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Saludos desde Argentina :-)
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