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> Schweizer Anhänger mit deutschem KFZ
vektor
Beitrag 31.07.2013, 16:09
Beitrag #1


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Hallo
Am Wochenende habe ich auf der Autobahn ein Auto mit deutschem Kennzeichen sowie einem Anhänger mit schweizer Zulassung gesehen.
Da kam natürlich sofort die Frage auf, ist das überhaupt zulässig?

Grüße
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Peter Lustig
Beitrag 31.07.2013, 16:38
Beitrag #2


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Grundsätzlich ja, sofern der ausländische Anhänger über eine ordnungsgemäße ausländische Zulassung verfügt (internationaler oder ausländischer Zulassungsschein) und versichert ist. Der Anhänger gilt in solchen Fällen als zum vorübergehenden Gebrauch in D zugelassen. Vorübergehender Gebrauch = max. 1 Jahr. Anhänger, die im Ausland kein Kennzeichen führen müssen, benötigen in D ein deutsches Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs. Zugehörige Bestimmung: § 20 FZV.
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Odbit
Beitrag 31.07.2013, 16:57
Beitrag #3


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Unsere Firma hat auch eine Niederlassung in der Schweiz und solche kombinationen fahren wir auch,
Auto mit CH Kennzeichen und der Anhänger mit D Kennzeichen oder anders rum.
Die Fahrzeuge kehren in der Regel nach paar Tagen an ihren Heimatstandort zurück.
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vektor
Beitrag 01.08.2013, 09:14
Beitrag #4


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Zitat (Peter Lustig @ 31.07.2013, 17:38) *
Grundsätzlich ja, ......


Vielen Dank für diese umfassende Antwort thumbup.gif
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Kloppi Horst
Beitrag 05.12.2024, 08:54
Beitrag #5


Neuling


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Hallo Thema ist war schon ewig alt, aber ich stelle mir gerade die Frage wie das versicherungstechnisch ist.
Da in der Schweiz Anhänger beim Pkw über die Versicherung des Zugfahrzeug versichert sind. Wie verhält sich das denn mit der Deutschen Versicherung??
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ulm
Beitrag 05.12.2024, 21:03
Beitrag #6


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Genauso.
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