Reform des Punktesystems |
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Reform des Punktesystems |
01.08.2013, 17:46
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
QUELLTEXT [URL=http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=105287]FAQ: Reform des Punktesystems[/URL] Am 1. Mai 2014 trat die Reform des Punktesystems in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde das Verkehrszentralregister in Fahrereignungsregister umbenannt. Statt wie bis zum 30. April 2014 1 bis 7 Punkte gibt es jetzt nur noch 1 bis 3 Punkte:
Die Tilgungsfrist beträgt
Die bisherige Regelung, nach der die Eintragung neuer Verstöße die Tilgung alter Eintragungen hemmt, ist weggefallen. Beim Erreichen von vier oder fünf Punkten ist der Betroffene schriftlich zu ermahnen, beim Erreichen von sechs oder sieben Punkten ist er schriftlich zu verwarnen. Zusätzlich ist er jeweils darauf hinzuweisen, dass er freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen kann. Nehmen Fahrerlaubnisinhaber freiwillig an einem Fahreignungsseminar teil, wird ihnen bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen. Beim Erreichen von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, eine neue darf frühestens nach sechs Monaten erteilt werden, wobei in der Regel eine MPU erforderlich ist. Übergangsbestimmungen, Überführung der alten Punkte in das neue System Mit Einführung der Reform wurden zunächst alle Eintragungen gelöscht, die nach den neuen Regelungen nicht mehr ins das Fahreignungsregister einzutragen waren (z.B. das Verbot der Verkehrsteilnahme in einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette). Die dann noch verbleibende Punktezahl wurde entsprechend dieser Tabelle in das neue Punktesystem umgerechnet: Für diese Alteintragungen galten fünf Jahre lang die alten Tilgungsreglungen. Wobei
Für Verstöße, die vor Inkrafttreten der Reform begangen wurden, die aber erst nach Inkrafttreten eingetragen wurden, galten die neuen Regelungen mit der Einschränkung, dass die Bußgeldhöhe, ab der ggf. eine Eintragung erfolgte, 40 EUR betrug. Sonstiges Das Kraftfahrt-Bundesamt muss jede Entscheidung im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen (§§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, 316, 323a StGB; §§ 24a, 24c StVG) an die zuständige Behörde melden. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 06.05.2020, 10:53 -------------------- |
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01.08.2013, 17:47
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die folgenden Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit führen zu 3 Punkten, sofern die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre verhängt wird, ansonsten zu 2 Punkten:
Die folgenden Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit führen zu 3 Punkten, sofern die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre verhängt wird, und sie führen zu 2 Punkten, sofern ein Fahrverbot verhängt wird und die Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde:
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 06.05.2020, 10:39 -------------------- |
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01.08.2013, 17:47
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 06.05.2020, 10:44 -------------------- |
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01.08.2013, 17:47
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 28.05.2020, 06:54 -------------------- |
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09.04.2014, 16:55
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Das KBA erklärt das neue Punktesystem ->klick mich
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.08.2014, 18:51
Bearbeitungsgrund: Link aktualisiert
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:57 |