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> Sich über Prüfer beschweren?, Prüfer, Willkür,
RoterFrosch
Beitrag 27.08.2013, 01:04
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
bin gerade relativ angefressen, da ich durch die Praktische Prüfung für die Klasse B gefallen bin.
Es fing schon mal damit an, dass der Prüfer des TÜV Nord 20 Minuten später kam als angekündigt und sich nicht mal entschuldigte. Ja, ich weiß: aaP bestimmt Verlauf/Zeitpunkt der Prüfung. Blub. Nen * * * ist es trotzdem wavey.gif
Ich fuhr als Zweites, die Dame vor mir hat nach langem Gespräch ihre Erlaubnis erhalten.
Meine Fahrt ging ca. 35 Minuten, alles gut bis sehr gut gelaufen (Bin eigentlich in keiner Fahrstunde mal so sauber gefahren whistling.gif ), Wagen abgestellt, drehe mich um, Prüfer sagt: "So kann ich Ihnen den Schein nicht geben. In den Rechts-Vor-Links-Kreuzungen haben sie mir zu schlecht nach links abgesichert, als sie nach rechts abgebogen sind. Nach rechts war das alles sehr gut, aber nach links zu wenig. Spiegelblicke, Schulterblick, Fahrzeugbeherrschung war aber hervorragend (Na, dankeschön mad.gif )
Ich hätte zwar nach links geguckt bevor ich in die Kreuzung hineingefahren bin, danach wäre der Blick aber nicht richtig in die Straße gegangen, FALLS da jemand gekommen WÄRE und der mir die Vorfahrt genommen HÄTTE, dann HÄTTE es einen Unfall gegeben.
Versteh ich auch, bin vor allem eigentlich der größte Schisser, halte lieber 2 mal zu viel als einmal zu wenig wavey.gif Super blöd gelaufen.
Das Lustige kam dann, als ich gefragt habe, ob das denn alles war (Hab nämlich auf dem Parkplatz einmal vergessen den Blinker zu setzen, da dacht ich schon es wäre direkt vorbei whistling.gif Hat der olle Prüfer aber nicht mal gemerkt. Seine Antwort auf diese Frage war erstmal ein 3 Sekunden langes Stottern und dann: Jaa..ehm..nein..einmal am Kreisverkehr, da sind sie zwar mit Blick auf den Verkehr im Kreis darauf zugefahren, als sie aber abgebogen sind, haben sie nicht noch einmal nach links geschaut. Sie haben zwar gesehen, dass da keiner kommt, ABER WENN da einer gekommen WÄRE, dann HÄTTE es auch hier gekracht, ich muss ihnen wirklich sagen, dass ich Angst um mein Leben hatte (Geht's noch? Kann und MUSS man mit Sicherheit beide Blicke machen, aber ich habe ja, wie er auch angemerkt hat, beide Male gesehen, dass niemand kommt. Von Todesangst würd ich da nicht unbedingt direkt sprechen, auch wenn das nicht astrein war blink.gif )
Seinen unterschriebenen Nicht-Bestanden-Wisch gibt er mir dann doch noch nicht und kreuzt dann noch zusätzlich "Gefährdung" an, ist ihm dann so spontan eingefallen, dass es eine Gefährdung in irgendeinem Wenn und Aber-Universum gegeben hätte blink.gif
Der Knackpunkt der Geschichte ist jetzt: Meine Fahrlehrerin fragt: "Echt jetzt? Kann man da auf keinen Fall mehr was machen?"
Dann sagt der Prüfer: "Nein, tut mir Leid. Ich habe eben schon ein Auge bei der jungen Dame zugedrückt. Das kann ich bei Ihm jetzt nicht wieder machen!"
Aha? Mit dem Prüfer noch ein bisschen geredet über Nichtprüfungsthemen, ausgestiegen und während seiner Raucherpause erfahre ich von meiner FL, dass das erste Prüflingsmädchen mit knapp über 50 Sachen nur 40cm Seitenabstand zu einem Bauarbeiter hatte, weil der Gegenverkehr es nicht anders erlaubte.
Ist das kein klarer Durchfallgrund? Auf jeden Fall hat sich der Prüfer bequatschen lassen und ihr den Lappen gegeben, weil er aber anscheinend sein Pensum an Bonuspunkten vergeben hat, durfte er mich nicht durchlassen.
Meiner Meinung wäre es vertretbar gewesen mich durchrasseln zu lassen (Auch wenn das mit Sicherheit nicht bei jedem Prüfer passiert wäre dry.gif ) aber ich will nicht akzeptieren, dass er mich auch hätte bestehen lassen, wenn die Tussi vor mir perfekt gefahren wäre. Ebensowenig, dass er mich nach erwähntem Industriegebiet noch 30 Minuten weiterfahren lässt, obwohl ja anscheinend klar war, dass es vorbei ist. Soweit ich mich erinnere ist der Prüfer sogar verpflichtet, die Prüfung bei Erkennung des Nichtbestehens sofort zu beenden. Was ist das für ein Schwachsinn dann?
Kann man sich über diesen Prüfer beschweren? Wenn ja, wo und wie genau? Ich möchte keines der Prüfungsergebnisse anfechten, hätte ja eh keinen Erfolg. Ich will aber eigentlich schon, dass bekannt wird, dass der gute Herr Willkür walten lässt. Sieht für mich auch ganz hart nach Quote aus, schön bescheuert auch eigentlich, dass er das vor mir und meiner FL sagt mit den verbrauchten Augenzudrückern, find ich zumindest wavey.gif Und wenn die zuständige Stelle über so ein Verhalten öfter informiert wird, könnte es in der Masse ja vielleicht aufmerksam machen, so zumindest meine Hoffnung, auch wenn es mit mir nichts zu tun hat, vielleicht mit späteren Bewerbern.
Wäre froh, wenn mir da einer seine Meinung und Hilfe geben könnte smile.gif

Anmerkung Moderator:

Beleidigung gelöscht. Bitte Netiquette beachten.
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Scitch
Beitrag 27.08.2013, 08:47
Beitrag #2


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Hallo RoterFrosch und Herzlich Willkommen im Verkehrsportal. wavey.gif

Zitat (RoterFrosch @ 27.08.2013, 02:04) *
Soweit ich mich erinnere ist der Prüfer sogar verpflichtet, die Prüfung bei Erkennung des Nichtbestehens sofort zu beenden. Was ist das für ein Schwachsinn dann?
Der Prüfer ist nicht verpflichtet eine Prüfung sofort zu beenden. Zumindest wenn der Fehler durch anderes Verhalten, bspw. eine sonst herausragende Fahrweise oder Einmaligkeit des Fehlers, wieder wettgemacht werden kann.
Um das zu beurteilen kann er die Prüfung weiterlaufen lassen.

Anders sieht es bei schweren Fehlern aus die zum sofortigen Nichtbestehen führen. Bspw. Eingreifen des Fahrlehrers in einer Gefährdungssituation. Hier hat der Prüfer eigentlich keinen Spielraum mehr.
Er hat wohl noch versucht dir die Chance zu geben es die nächsten Male besser zu machen.

Zitat (RoterFrosch @ 27.08.2013, 02:04) *
Kann man sich über diesen Prüfer beschweren? Wenn ja, wo und wie genau? Ich möchte keines der Prüfungsergebnisse anfechten, hätte ja eh keinen Erfolg. Ich will aber eigentlich schon, dass bekannt wird, dass der gute Herr Willkür walten lässt.
Ganz ehrlich? Das würde ich nicht machen. Denn wie du es schilderst hat ja deine Fahrlehrerin alles versucht ihn zu überreden die Dame vor dir bestehen zu lassen obwohl auch sie genau wusste dass das nicht ganz korrekt war.
Denn wenn man nicht genug Abstand halten kann und jemand gefährdet muss man nunmal langsamer fahren oder im schlimmsten Fall ganz anhalten. ranting.gif

Da kann ich es ein wenig verstehen wenn der Prüfer ein wenig angefressen war. Stell dir mal vor er hat am selben Tag noch weitere Prüfungen bei deiner Fahrlehrerin und bei jedem Fahrschüler kommt dann wieder ein Überredungsversuch ihrerseits weil die Prüflinge (bei der Dame mal mehr, bei dir mal weniger) "Mist bauen"?

Zitat (RoterFrosch @ 27.08.2013, 02:04) *
Sieht für mich auch ganz hart nach Quote aus, schön bescheuert auch eigentlich, dass er das vor mir und meiner FL sagt mit den verbrauchten Augenzudrückern, find ich zumindest wavey.gif
Sieht für mich nach keine Lust auf die Überredungsversuche deiner Fahrlehrerin mehr aus. Der 1ste war ein Gefallen und guter Wille. Wenn es dann aber in der gleichen Fahrschule so weitergeht kann ich, wie gesagt, verstehen wenn er dann die Nase vollhat. thread.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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Chris834
Beitrag 27.08.2013, 09:29
Beitrag #3


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Hört sich natürlich nicht schön an, aber kann man natürlich auch nicht ohne weiteres beurteilen wenn man nicht dabei war.
Ich hatte damals in meiner Prüfung nur einen einzigen Fehler... ich hab an der Ampel ca 5 Sekunden gepennt als sie schon grün war... war wohl die Aufregung.

Zum Schluss kam der berühmte Test..."Dann steigen wir mal aus Herr ****"
Also Rückspiegel, Seitenspiegel, Schulterblick, Gurt lösen und Tür aufgemacht.... "Ah bleiben sie mal sitzen Herr ******".
Und dann war es Gott sei Dank bestanden. smile.gif

Ich drück dir die Daumen fürs nächste mal! smile.gif
Ärger dich nicht zu sehr darüber... gibt schlimmeres!
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RoterFrosch
Beitrag 27.08.2013, 11:22
Beitrag #4


Neuling


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Zitat (Scitch @ 27.08.2013, 09:47) *
Hallo RoterFrosch und Herzlich Willkommen im Verkehrsportal. wavey.gif

Der Prüfer ist nicht verpflichtet eine Prüfung sofort zu beenden. Zumindest wenn der Fehler durch anderes Verhalten, bspw. eine sonst herausragende Fahrweise oder Einmaligkeit des Fehlers, wieder wettgemacht werden kann.
Um das zu beurteilen kann er die Prüfung weiterlaufen lassen.

Anders sieht es bei schweren Fehlern aus die zum sofortigen Nichtbestehen führen. Bspw. Eingreifen des Fahrlehrers in einer Gefährdungssituation. Hier hat der Prüfer eigentlich keinen Spielraum mehr.
Er hat wohl noch versucht dir die Chance zu geben es die nächsten Male besser zu machen.

Okay, ich bezog mich dabei nur auf die Passage: "
5.19 Vorzeitige Beendigung der Prüfungsfahrt

Die Prüfungsfahrt soll beendet werden, sobald sich herausstellt, dass der Bewerber den Anforderungen der Prüfung nicht gerecht wird." Die ersten 5 Minuten waren Rechts vor Links, danach kam nichts mehr. Ausgleichen konnte ich ja nichts mehr und erst nach mehrmaligem Nachfragen konnte er sich noch etwas anderes ausdenken, was ich verbrochen habe. Darum soll es aber auch eigentlich nicht gehen, war nur eine Randbemerkung wavey.gif

Zitat (Scitch @ 27.08.2013, 09:47) *
Ganz ehrlich? Das würde ich nicht machen. Denn wie du es schilderst hat ja deine Fahrlehrerin alles versucht ihn zu überreden die Dame vor dir bestehen zu lassen obwohl auch sie genau wusste dass das nicht ganz korrekt war.
Denn wenn man nicht genug Abstand halten kann und jemand gefährdet muss man nunmal langsamer fahren oder im schlimmsten Fall ganz anhalten. ranting.gif

Da kann ich es ein wenig verstehen wenn der Prüfer ein wenig angefressen war. Stell dir mal vor er hat am selben Tag noch weitere Prüfungen bei deiner Fahrlehrerin und bei jedem Fahrschüler kommt dann wieder ein Überredungsversuch ihrerseits weil die Prüflinge (bei der Dame mal mehr, bei dir mal weniger) "Mist bauen"?

Sieht für mich nach keine Lust auf die Überredungsversuche deiner Fahrlehrerin mehr aus. Der 1ste war ein Gefallen und guter Wille. Wenn es dann aber in der gleichen Fahrschule so weitergeht kann ich, wie gesagt, verstehen wenn er dann die Nase vollhat. thread.gif

Kann ich mir natürlich vorstellen, trotzdem ist das in meinem Verständnis kein tragbares Verhalten des Prüfers. Nur weil der/die FL den Prüfer bequatscht, darf es nicht bedeuten, dass der nachfahrende Prüfling, der mit der Situation nichts zu tun hat plötzlich gar keinen Spielraum mehr hat. Es ist eine Dienstleistung für die ich bezahlt habe (und jetzt noch einmal 300€ nachzahlen werden muss) und diese Dienstleistung wurde meiner Meinung nach nicht erfüllt. In meiner Schulzeit hat es bei vielen Lehrern auch gemenschelt, aber da der gute Herr für das objektive Bewerten von Leistungen bezahlt wird, hört der Spaß für mich da ehrlich gesagt auf. Die meisten Fahrlehrer versuchen bei Beendigung der Prüfung noch irgendwas zu reißen, der Prüfer ist dafür da um ungeändert dieser Versuche sein Urteil zu fällen. Das Schlimme ist einfach, dass er indirekt sagt: Hätte ich Kandidat 1 durchfallen lassen, dann hätten sie heute wohl bestanden.
Deswegen ist meine Frage auch wirklich eher: Wo und Wie kann ich Beschwerde einlegen (natürlich erst wenn ich meinen Lappen irgendwann mal bekommen sollte tongue.gif ) , damit dieser Prüfer in 5 Jahren (er war noch jung) vielleicht keine Leute mehr bestehen lässt, die Fußgänger in ihrem Kühler schreddern.
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HeLi
Beitrag 27.08.2013, 11:24
Beitrag #5


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Wenn die Dame vor Dir trotz Fehlern den Schein erhalten hat und Du nicht, kannst Du nicht daraus ableiten, dass Du trotz Deiner Fehler auch den Schein erhalten musst, auch wenn Deine Fehler kleiner waren als die des Prüflings vor Dir.
Wenn Du im Haltverbot 10 Minuten lang parkst und bekommst ein Knöllchen, dann bekommst Du das, auch wenn vor Dir jemand an der gleichen Stelle eine ganze Stunde lang geparkt hat und kein Knöllchen bekommen hat.
Wenn Du in der Mathearbeit die Aufgabe 1+1 mit 3 beantwortest und das Ergebnis als falsch bewertet wird, ist das korrekt als falsch bewertet, auch wenn der Lehrer bei der Arbeit eines anderen, der die Aufgabe mit dem Ergebnis 4 falsch gelöst hat, den Fehler übersieht. Dann nützt es Dir nicht einmal was, dass Du näher dran lagst.
Also hak's unter Lebenserfahrung ab.
Guten Erfolg beim nächsten Versuch!


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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RoterFrosch
Beitrag 27.08.2013, 12:00
Beitrag #6


Neuling


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Es gibt bei einer Prüfung aber nicht nur immer richtig oder falsch wie in der Mathematik, sondern auch Fingerspitzengefühl. Und gerade wenn der Prüfer anfängt etwas mit Augenzudrücken zu blubbern, gilt nicht mehr 2+2=4 sondern L={3,5...4,5}
Ich habe schon so oft von Schülern gelesen, die nicht einsehen wollen etwas falsch gemacht zu haben, deswegen habe ich auch geschrieben, dass ich einsehe, dass ich etwas falsch gemacht habe.
Versteh ich nicht, dass mir hier jetzt Uneinsichtigkeit vorgehalten wird, wenn der Typ seinen Job nicht gewissenhaft erledigen kann. In keiner anderen Position auf dem Arbeitsmarkt könnte der sich so verhalten, wenn es dort Kontrollmechanismen gibt.
Und ich bin mir sicher, dass es mein gutes Recht ist zumindest seinem Arbeitgeber gegenüber mal zu erwähnen, wen der alles so mit "Augenzudrücken" durchlässt. Wenn da im Jahr 3 ordentlich vorgetragene Beschwerden kommen, wäre das schon ein guter Schnitt. Die kann er natürlich nicht sammeln, wenn einem nicht geholfen werden will mad.gif

Zitat (HeLi @ 27.08.2013, 12:24) *
Wenn die Dame vor Dir trotz Fehlern den Schein erhalten hat und Du nicht, kannst Du nicht daraus ableiten, dass Du trotz Deiner Fehler auch den Schein erhalten musst, auch wenn Deine Fehler kleiner waren als die des Prüflings vor Dir.

Tut mir leid, irgendwie weiß ich nicht wie man hier editiert unsure.gif Aber das möchte ich noch zum obigen sagen:
Bitte was? Selbstverständlich muss er mich dann bestehen lassen. Das wäre die Aufgabe eines professionellen Prüfers. Kein Problem, dass der mich nur bei einer perfekten Fahrt hätte bestehen lassen, so sollte es auch eigentlich sein. Aber, dass er dann parallel jemanden durchlässt, der fast nen Menschen killt ist eine Beschwerde wert. Und auch wenn sie noch so wenig Beachtung finden würde, wäre ich froh einfach ein paar Sätze dazu geschrieben zu haben wavey.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 27.08.2013, 12:24
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Dude23
Beitrag 27.08.2013, 12:47
Beitrag #7


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Sorry, RoterFrosch, aber ich glaube du siehst das nicht ganz richtig. Googel mal den Grundsatz "Ex iniuria ius non oritur"...so sehe zumindest ich das.
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CvR
Beitrag 27.08.2013, 12:57
Beitrag #8


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Irgendwie klingt das, als ob da in der Fahrschule die Ausbildungsqualität eher... nicht so ganz ideal wäre? Denn normal ist es ja nicht, dass "alle" Fahrschüler "eigentlich" durchgerasselt wären. Könnte es vielleicht auch sein, dass sich dein Ärger insofern auf die falsche Person bezieht? Vielleicht wäre es ja auch angemessen, sich über die Fahrschule, und da insbesondere über die Fahrlehrerin zu ärgern, weil sie dich nicht ordentlich ausgebildet oder zu früh zur Prüfung zugelassen hat...

Ich hab da auch ein wenig Verständnis für den Prüfer: Wenn mal ein einzelner Fahrschüler "grenzwertig" ist, kann man vielleicht schonmal ein Auge zudrücken. Wenn sich aber im Laufe des Prüfungstags herausstellt, dass dieses grenzwertige Ausbildungslevel systematisch bei allen Fahrschülern dieser Schule vorzuliegen scheint, kann man doch nicht scharenweise mangelhaft ausgebildete Führerscheinneulinge auf die Strassen lassen blink.gif


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Scitch
Beitrag 27.08.2013, 13:14
Beitrag #9


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Zitat (RoterFrosch @ 27.08.2013, 13:00) *
In keiner anderen Position auf dem Arbeitsmarkt könnte der sich so verhalten, wenn es dort Kontrollmechanismen gibt.
Haha der war gut. rofl1.gif
Was ich auf meiner damaligen Arbeitsstelle (bezogen auf den Bereich Außenhandel/Zoll) alles mitbekommen habe bzgl. des Einhaltens von Vorschriften...

Zitat (CvR @ 27.08.2013, 13:57) *
Irgendwie klingt das, als ob da in der Fahrschule die Ausbildungsqualität eher... nicht so ganz ideal wäre? Denn normal ist es ja nicht, dass "alle" Fahrschüler "eigentlich" durchgerasselt wären. Könnte es vielleicht auch sein, dass sich dein Ärger insofern auf die falsche Person bezieht? Vielleicht wäre es ja auch angemessen, sich über die Fahrschule, und da insbesondere über die Fahrlehrerin zu ärgern, weil sie dich nicht ordentlich ausgebildet oder zu früh zur Prüfung zugelassen hat...
Genau das ist auch mein erster Eindruck...



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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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ts1
Beitrag 27.08.2013, 13:46
Beitrag #10


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Zitat (RoterFrosch @ 27.08.2013, 01:04) *
Kann man sich über diesen Prüfer beschweren? Wenn ja, wo und wie genau? Ich möchte keines der Prüfungsergebnisse anfechten, hätte ja eh keinen Erfolg. Ich will aber eigentlich schon, dass bekannt wird, dass der gute Herr Willkür walten lässt.
Beschwerde bei der zuständigen Organisation (TÜV etc.). Mit stichhaltigen Beweisen über die ausgeübte Willkür (weswegen sonst beschweren!?). Und dann viel Glück bei der nächsten Prüfung! laugh2.gif


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MfG Thomas
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mir
Beitrag 27.08.2013, 14:10
Beitrag #11


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Rechtsgrundsätze hin oder her - daraus, daß die Vorfrau ungerechtfertigt eine FE bekommen hat, darüber kann man sich durchaus beschweren, auch wenn man deswegen noch lange keine FE bekommt.

Aber: Die Begründung, er habe heute schon einmal ein Auge zugedrückt und könne es daher kein zweites Mal tun, ist sachfremd. Wenn der Prüfer damit ernsthaft das Durchfallen begründet, ist das ein Ermessensfehler und seine Entscheidung rechtswidrig. Immerhin kann man damit die Prüfungsgebühren zurückholen. Wenn der Satz so gefallen ist und nicht ernst gemeint war, dann ist er mindestens ungeschickt und geeignet, seine Neutralität in Frage zu stellen. Ich halte den Satz für eine Unverschämtheit.

Zu den sachlichen Gründen, ob das eine oder andere Nichthingucken ein Durchfallen rechtfertigt, kann ich nichts sagen.


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redonner sa grandeur à l'europe!
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RoterFrosch
Beitrag 27.08.2013, 15:01
Beitrag #12


Neuling


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Vielen Dank. Ich dachte schon ich bin vollkommen bescheuert wavey.gif
So gut wie keiner versteht hier anscheinend, dass ich die Entscheidung wegen meiner Fehler überhaupt nicht anzweifel (Wie gesagt: Blinker nicht gesetzt, nervös, berechtigt durchgefallen, auch wenn es nicht gesehen wurde)
Für die vor mir war es schon die zweite Prüfung (Stoppschild überfahren), 3 Leute nach mir haben es geschafft. Also von einer mangelhaften Ausbildung würde ich da jetzt nicht unbedingt sprechen, zumal ich "Anhalten, wenn es zu eng wird" oft genug gehört habe. Ebensowenig bei meinem Gucken, denn es soll tatsächlich Leute geben, die beim Rechtsabbiegen nicht nach Links geguckt haben und es dem Prüfer nun mal egal war. Sind die jetzt schlecht ausgebildet worden? Es gibt denk ich Schlimmeres.
Hier herrscht grundsätzlich so eine negative Stimmung gegenüber Prüflingen, obwohl ich mich bemüht habe, mich von diesen abzugrenzen und klar zu machen worum es mir geht. Schade eigentlich, tschüss wavey.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 27.08.2013, 15:10
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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HeLi
Beitrag 27.08.2013, 15:49
Beitrag #13


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Zitat (RoterFrosch @ 27.08.2013, 16:01) *
Hier herrscht grundsätzlich so eine negative Stimmung gegenüber Prüflingen, obwohl ich mich bemüht habe, ...

Hallo ???
Was soll das denn jetzt ???

Worüber ärgerst Du Dich denn nun?
Darüber, dass nicht alle Poster in diesem Thread Dich in Deiner Meinung bestätigen?

Du hast eine Frage gestellt und hier versuchen Dir durchaus wohlgesonnene Mitmenschen Dir zu helfen.
Das kann auch darin bestehen, dass man Dir antwortet: "Wir haben Verständnis für Deine Situation, aber in dem einen Punkt irrst Du Dich."

Dass die Prüfung nicht so gelaufen ist, wie Du Dir es Dir gewünscht hast, das ist bedauerlich.
Dass Du die Wertung und das Vorgehen der Bewertung der Prüfung VOR Dir überhaupt mitbekommen hast, ist - sagen wir mal - rein zufällig. Was meinst Du, wie viele Prüfungen dieser Art bundesweit stattfinden. Da wird es sicher auch einige geben, bei denen es nicht so ganz koscher zugeht. Sei es, dass ein Prüfer bei einem Prüfling ein oder zwei Augen zudrückt und der Kandidat besteht, sei es, dass ein Prüfer sehr hart bewertet und einen sonst ganz ordentlich gefahrenen Kandidaten durchrauschen lässt.
Aber Du kannst doch nicht im Ernst erwarten, dass Du mit dem Argument, "bei der Frau vor mir wurden auch Fehler übersehen, und die waren noch viel schlimmer als meine, also muss ich doch auch bestehen" Erfolg haben wirst.

Nochmal:
Hak's ab unter Lebenserfahrung und gutes Gelingen beim 2. Versuch!


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Jack Daniels
Beitrag 27.08.2013, 19:11
Beitrag #14


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Zitat (mir @ 27.08.2013, 15:10) *
Aber: Die Begründung, er habe heute schon einmal ein Auge zugedrückt und könne es daher kein zweites Mal tun, ist sachfremd. Wenn der Prüfer damit ernsthaft das Durchfallen begründet, ist das ein Ermessensfehler und seine Entscheidung rechtswidrig.


Kommt wohl auch darauf an wie das Mädel den Rest der Fahrt gemeistert hat. Wenn diese knappe Vorbeifahrt der einzige Fehler während einer ansonsten perfekten Fahrt war könnte der Prüfer sich deswegen überredet haben lassen. Beim TE war es mehrfach der praktisch identische Fehler was man meiner Meinung nach durchaus strenger bewerten muß.
Ein Leichtsinnsfehler ok, aber diesen Fehler mhrfach wiederholen ist halt dann zuviel.
Dazu kommt der Eindruck den der Prüfer hat, sieht der Fehler danach aus als ob der Prüfungsstress dabei nicht ganz unschuldig ist wird man gnädiger bewerten als wenn der Prüfling Selbstsicher unterwegs ist und die Fehler mehr nach Angewohnheit aussehen als nach Fehler, zb der nicht ausreichende Seiten-/Schulterblick.

Es kommt aber auch auf den Prüfer an, bei Ihm knapp durchgefallen und bei einem Anderen hätte man den Schein gehabt. Praktische Prüfung hat eben auch etwas von Glücksspiel.
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