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> Bußgeld wegen Steinschlag.
Starcomaarmy
Beitrag 30.08.2013, 20:16
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich hab da ein kleines Problem ich wurde neulich wegen einer Verkehrskontrolle angehalten. Bei dieser stellte der Pk am Ende einen Steinschlag (kein Riss) in der Frontscheibe fest und so kam Tage später ein Bußgeldbescheid nach hause ( 90 Euro und 3 Punkte).

Dabei waren die Umstände wie er den Schaden festgestellt hat mehr als merkwürdig.

Erstmal war es sehr dunkel Tatzeit war 4:30 Uhr und die Straße war nur von einer Laterne leicht erhellt.
Der Pk hatte nicht mal eine Taschenlampe dabei und hat so mit Augenmaß im Dunkeln festgestellt das der Steinschlag im Sichtbereich war.
Auf die Feststellung das dort ein Steinschlag war sagte ich ihm das ich bereits einen Termin bei ATU habe und dann die Scheibe ausgetauscht wird, dies glaubte er mir nicht weil nach seiner Aussage ATU ja keine Glasarbeiten macht.

Die härte kommt jetzt seinen Kollegen den er als Zeuge benannt hat saß laut Zeugen Aussage die ganze Zeit im Auto bzw stand neben dem Polizeiauto und hat also nicht den Steinschlag gesehen. Und ein Foto zum Beweis hat er auch nicht gemacht.

Man kann also sagen das er aus eigener Entscheidung das entschieden hat ohne Beweise bzw Zeugen.

Ist sowas Rechtens?

Nachtrag: Es war zwar ein Steinschlag da aber dieser war nicht im Sichbereich sondern daneben! Außerdem war dieser nicht mit dem carglas verfahren Reparabel und so musste ich sie halt austauschen lassen
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lutschi
Beitrag 30.08.2013, 20:17
Beitrag #2


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Und was genau steht in dem Bußgeldbescheid? Ich kann mir die 90€ + 3 Punkte gerade nicht erklären.

Gruß Jan

PS: Herzlich willkommen in VP... wavey.gif
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Starcomaarmy
Beitrag 30.08.2013, 20:21
Beitrag #3


Neuling


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ich hab ein unvorschriftmäßiges ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen laut
§ 30 §69a StVZO § 24 StVG 214.2 BKat
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Mitleser
Beitrag 30.08.2013, 21:50
Beitrag #4


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Hauptknackpunkt ist, ob der Steinschlag im Sichtfeld oder außerhalb war. Dazu muss im Falle eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid der Polizist Stellung nehmen.
Wenn der Steinschlag außerhalb des normierten Sichtfeldes war, dann ist er nicht bußgeldbewährt.

Wenn er im Sichtfeld war, dann ist es ordnungswidrig. Man kann aber diskutieren, welche Folgen das Ganze hat.
Das angeführte greift nur, wenn "die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt" war. Würde ich bei der Schilderung nicht sehen.
Geht man davon aus, dass durch den Schaden die Verkehrssicherheit nicht wesentlich beeinträchtigt war, so bleibt der Vorwurf der Inbetriebnahme eines unvorschriftsmäßig
ausgerüsteten Fahrzeuges. Macht nur 25€ und keine Punkte.
Oder man geht auf den mMn passenderen Vorwurf eines Verstoßes gegen § 35b StVZO. Das nennt sich im Tatbestandskatalog "335018 - Sie führten das Fahrzeug ohne ein ausreichendes Sichtfeld - § 35b Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG" und kostet nur 5€.
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hk_do
Beitrag 30.08.2013, 21:53
Beitrag #5


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Zitat (Mitleser @ 30.08.2013, 22:50) *
Hauptknackpunkt ist, ob der Steinschlag im Sichtfeld oder außerhalb war. Dazu muss im Falle eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid der Polizist Stellung nehmen.
Wenn der Steinschlag außerhalb des normierten Sichtfeldes war, dann ist er nicht bußgeldbewährt.

Wenn er im Sichtfeld war, dann ist es ordnungswidrig.


auf welcher Quelle basiert diese Unterscheidung?
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Mitleser
Beitrag 30.08.2013, 21:57
Beitrag #6


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Aus § 35b Abs. 2 StVZO.
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Starcomaarmy
Beitrag 30.08.2013, 22:08
Beitrag #7


Neuling


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das ist ja die Sache es wird behauptet das der Steinschlag im Sichtfeld war aber das hat nur er so gesehen. Der Andere Plizist hat den schaden ja nicht gesehen und ein Foto gab es ja auch nicht

Zitat (Mitleser @ 30.08.2013, 22:50) *
Hauptknackpunkt ist, ob der Steinschlag im Sichtfeld oder außerhalb war. Dazu muss im Falle eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid der Polizist Stellung nehmen.
Wenn der Steinschlag außerhalb des normierten Sichtfeldes war, dann ist er nicht bußgeldbewährt.

Wenn er im Sichtfeld war, dann ist es ordnungswidrig. Man kann aber diskutieren, welche Folgen das Ganze hat.
Das angeführte greift nur, wenn "die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt" war. Würde ich bei der Schilderung nicht sehen.
Geht man davon aus, dass durch den Schaden die Verkehrssicherheit nicht wesentlich beeinträchtigt war, so bleibt der Vorwurf der Inbetriebnahme eines unvorschriftsmäßig
ausgerüsteten Fahrzeuges. Macht nur 25€ und keine Punkte.
Oder man geht auf den mMn passenderen Vorwurf eines Verstoßes gegen § 35b StVZO. Das nennt sich im Tatbestandskatalog "335018 - Sie führten das Fahrzeug ohne ein ausreichendes Sichtfeld - § 35b Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG" und kostet nur 5€.



Ich hatte das Gefühl das der polizist mir einfach nur eine reinwürgen wollte! Es gibt leute die fahren mit Autos die mehr Mängel haben und die bekommen nicht solche Strafen.
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hk_do
Beitrag 30.08.2013, 22:14
Beitrag #8


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Das ausreichende Sichtfeld ist nur eine Funktion der Scheiben, neben §35b greift vor allem §40(1) StVZO.

Als für die Sicht des Fahrers von Bedeutung gelten aber zumindestens alle Scheiben, die im vorderen 180°-Bereich liegen. (vgl. 77/649/EWG, Anhang 1 Nr. 1.1).

Grob gesagt halte ich erstmal den kompletten durchsichtigen Teil der Windschutzscheibe für "das Sichtfeld", analog zur HU-Richtlinie würde ich örtlich begrenzte Steinschläge aber nur im Fernsichtfeld für problematisch halten.

Die Bedeutung einer Beschädigung würde ich anhand der Richtlinie über die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben beurteilen wollen: ein Schaden der den Austausch der Scheibe erzwingt, kann nicht nur unbedeutend sein.

Selbst ausserhalb des Sichtfeldes gelegene Beschädigungen könnten die Scheibe und damit das Fahrzeug unvorschriftsmäßig machen (insbesondere längere oder im Scheibenrand endende Sprünge; was aber im hier diskutierten Fall ja nicht zutrifft)

Ob deswegen aber jeweils gleich eine direkte Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt, würde ich nachts um 4 ohne ausreichendes Licht allerdings nur ungern beurteilen wollen.

Ich gehe im Übrigen davon aus, dass es weitere für das Ergebnis der Kontrolle relevante Details gibt, die hier nicht bekannt sind...
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Starcomaarmy
Beitrag 30.08.2013, 22:21
Beitrag #9


Neuling


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Die wären? ich bin 2 Meter in ne Einbahnstraße gefahren weil ich das nicht reichtig mitbekommen habe! Hatte dem PK auch gleich gesagt ohne zu Diskutieren etc. und nachdem er damit fertig war ist ihm das aufgefallen!

Er wollte mir zuerst unterstellen ich hätte das mit Vorsatz gemacht hätte.....

Hatte halt echt das Gefühl das er noch ne Quote schaffen muss oder Langeweile hat .... war nen ganz junger von der Uni

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 30.08.2013, 23:01
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Tanker
Beitrag 30.08.2013, 22:59
Beitrag #10


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Zitat
.. war nen ganz junger von der Uni


Alles klar. wink.gif
Entweder er will auf Teufel komm raus Karriere machen oder er glaubt tatsächlich eine "angebliche" Quote erfüllen zu müssen. Im "schlimmsten Fall" beides. shutup.gif
Ich hätte Fotos gemacht und die Scheibe zu Beweiszwecken aufbewahren lassen.
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Starcomaarmy
Beitrag 30.08.2013, 23:02
Beitrag #11


Neuling


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ja damit rechnet man ja nicht dachte wenn ich den Schein bei der KFZ stelle vorzeige dann ist gut aber nix da!

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 30.08.2013, 23:04
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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nachteule
Beitrag 31.08.2013, 12:53
Beitrag #12


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Hallo, Starcomaarmy,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Starcomaarmy @ 30.08.2013, 21:16) *
Erstmal war es sehr dunkel Tatzeit war 4:30 Uhr und die Straße war nur von einer Laterne leicht erhellt.
Der Pk hatte nicht mal eine Taschenlampe dabei und hat so mit Augenmaß im Dunkeln festgestellt das der Steinschlag im Sichtbereich war.

Sooo dunkel kann es nicht gewesen sein, denn sonst hätte der Beamte den Steinschlag gar nicht erst gesehen.

Man kann also davon ausgehen, dass es nicht nur ein minimaler Schaden war, sondern ein etwas größerer, eventuell sogar ein Riss.

Somit dürfte er genauso problemlos in der Lage gewesen sein, einzuschätzen, ob sich der Steinschlag im Sichtbereich befand.

Um das hier ein wenig besser beurteilen zu können, wäre ein Foto, das Du von der Scheibe hier einstellst, nicht schlecht.

Zitat
Auf die Feststellung das dort ein Steinschlag war sagte ich ihm das ich bereits einen Termin bei ATU habe und dann die Scheibe ausgetauscht wird, dies glaubte er mir nicht weil nach seiner Aussage ATU ja keine Glasarbeiten macht.

Wenn Du mit abgefahrenen Reifen angehalten wirst, nutzt es ja auch nichts, wenn Du angibst, dass Du schon neue bestellt hast und wenn Du zu schnell gewesen bist, bringt es nichts, wenn Du versprichst, dass Du nun langsamer fährst.

Du bist eindeutig mit dem Fahrzeug gefahren, obwohl die Scheibe offensichtlich (nach Meinung des Beamten) in einem vorschriftswidrigen Zustand war, und das ist nun mal eben nicht erlaubt.

Es gibt Fahrzeuge, bei denen die Scheibe ein tragendes Bauteil ist und eine beschädigte Scheibe sogar zu einer Untersagung der Weiterfahrt führt.

Übrigens hast Du den Beamten ja sogar angelogen, als es um den angeblichen Termin beim ATU ging, denn warum bist Du sonst zu Carglas gefahren?

Solche Lügen von Deiner Seite sind nicht verboten, aber der cop.gif ist nicht verpflichtet, Dir zu glauben und man darf sich nicht wundern und beschweren, wenn einem der Polizeibeamte dementsprechende Maßnahmen ergreift.

Zitat
Die härte kommt jetzt seinen Kollegen den er als Zeuge benannt hat saß laut Zeugen Aussage die ganze Zeit im Auto bzw stand neben dem Polizeiauto und hat also nicht den Steinschlag gesehen. Und ein Foto zum Beweis hat er auch nicht gemacht.

Der Kollege wird nicht als Zeuge für den Steinschlag aufgeführt, den zu dem Schaden kann er nach Deinen Ausführungen nichts sagen, sondern dafür, dass Du angehalten und kontrolliert wurdest und dass nicht irgendjemand anderes zu diesem Zeitpunkt mit dem Auto gefahren ist.

Zitat
Man kann also sagen das er aus eigener Entscheidung das entschieden hat ohne Beweise bzw Zeugen.

Ja.

Zitat
Ist sowas Rechtens?

Ja
Zitat
Nachtrag: Es war zwar ein Steinschlag da aber dieser war nicht im Sichbereich sondern daneben! Außerdem war dieser nicht mit dem carglas verfahren Reparabel und so musste ich sie halt austauschen lassen

Demnach hat der Kollege das Ganze schon richtig erkannt und eine Sanktionierung war somit rechtens.

AAAber:

Der genannte Tatvorwurf ist hier m. E. nicht zutreffend:

Zitat
Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs
214 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug mit Anhänger in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
214.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern 180 €
3 Pkt. B
214.2 bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Fahrzeugen

in Deinem Fall wären m. E. folgende Tatbestände passender:

Zitat
123100
Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war. ( B - 1 ) 10,00
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.1 BKat

oder

123112
Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug. ( B - 1 ) 25,00
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.2 BKat

Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hättest Du mit einer dementsprechenden Begründung vielleicht Erfolg.

Alles in Allem kann man sagen, dass der Kollege schlicht scheinbar schlicht und ergreifend den falschen Tatbestand erwischt hat, was vielleicht wirklich mit mangelnder Erfahrung zu tun hat, aber ansonsten nicht falsch gehandelt hat.

Es ist gut möglich, dass ein älterer Beamter hier eher mal ein Auge zugedrückt und nur einen Mängelbericht geschrieben hätte, aber genauso gut wäre es möglich gewesen, dass dieser erkannt hätte, dass der Schaden nicht erst vor Kurzem, sondern schon vor einiger Zeit passiert ist und dass er Dir einen Vorsatz unterstellt, so dass das Verwarnungsgeld verdoppelt wird und Du in den Punktebereich kommst.

Des Weiteren hätte ein erfahrener Beamter, je nach Sachlage, sogar die Weiterfahrt untersagt.

Mit einer Quote und einer besseren Beförderungsmöglichkeit hat das Ganze jedenfalls nicht das Geringste zu tun, sondern lediglich mit normaler Polizeiarbeit, denn zu dieser gehört, solche Missstände zu beseitigen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Kai R.
Beitrag 31.08.2013, 13:59
Beitrag #13


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die Tatsache, dass der Steinschlag nicht repariert werden konnte, ist ein starkes Indiz dafür, dass er doch im Sichtbereich war. Sonst hätte man normalerweise reparieren können.

Dennoch macht es Sinn, gegen den Vorwurf vorzugehen. Prozesskostenrisiko: 57,50 €, wovon aber die Verwaltungskosten des Bußgeldbescheids von 28,50 € wieder abzuziehen sind. Und die drei Punkte fielen auch weg. Achtung: die Einspruchsfrist ist nur 2 Wochen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Bleistiftspitzer
Beitrag 31.08.2013, 14:05
Beitrag #14


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Zitat (Starcomaarmy @ 30.08.2013, 21:16) *
Auf die Feststellung das dort ein Steinschlag war sagte ich ihm das ich bereits einen Termin bei ATU habe und dann die Scheibe ausgetauscht wird, dies glaubte er mir nicht weil nach seiner Aussage ATU ja keine Glasarbeiten macht.

Selber schuld wer so blöd ist. Die richtige Aussage in diesem Fall wäre gewesen: Vor 10 Minuten war da aber noch keiner. wavey.gif

Dann ist die Sache geklärt und es gibt schlimmstenfalls eine Mängelkarte
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Chris834
Beitrag 31.08.2013, 14:25
Beitrag #15


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Was bedeutet nicht reparabel?
Weil im Sichtfeld?
Oder weil die Gefahr besteht das die Scheibe reissen kann? Den Fall hatte ich nämlich auch schon mal... war nicht im Sichtfeld aber die Scheibe hätte reissen können - daher dann gelassen.

Am einfachsten wäre ein Foto von deiner Scheibe bevor hier noch weiter groß diskutiert wird. wavey.gif
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andreas7z
Beitrag 01.09.2013, 09:06
Beitrag #16


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In dem Zusammenhang eine Frage ins Forum.

Ein Steinschlag mit Beschädigung der Frontscheibe ist nichts ungewöhnliches.
Hypotetischer Fall.
Ich bin unterwegs am Wochenende und durch Steinschlag wird die Frontscheibe zerstört.
Nach Entfernen der Glassplitter fahre ich ganz ohne Frontscheibe nach Hause (Entfernung 30km bei schönem Wetter) um das Auto in die Garage zu stellen.
Am nächsten Werktag vereinbare ich einen Werkstatttermin damit das Fahrzeug repariert werden kann.
Zum vereinbarten Termin bringe ich das fahrbereite Auto selbst in die Werkstatt (Entfernung 20km).

Soweit die Fallbeschreibung.

Kann die Polizei verlangen, dass ich das Auto, das noch voll fahrbereit ist, per Abschleppdienst nach Hause oder in die Werkstatt bringe????
Kurz nach dem Zwischenfall werde ich von der Polizei angehalten.
Der Steinschlag ist eben gerade passiert und ich fahre das Fahrzeug zu einem Unterstand (Garage) um es aus dem Verkehr zu ziehen.
Erfüllt diese Notmaßnahme schon einen Bußgeldtatbestand???
Wer muß beweisen wie lange die Frontscheibe schon beschädigt ist????
Es kann ja jeder behaupten, dass der Steinschlag gerade eben passiert ist und man nur noch in die Werkstatt fährt. think.gif think.gif
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Mitleser
Beitrag 01.09.2013, 12:33
Beitrag #17


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Wenn ein Fahrzeugzustand als verkehrsunsicher/verkehrsuntauglich zu beschreiben ist, dann darf man damit mMn auch keine Reparaturfahrten mehr unternehmen. Bereits die fahrlässige Verkehrsteilnahme ist eine Owi, nicht erst eine fahrlässige Gefährdung/Schädigung.
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Kühltaxi
Beitrag 01.09.2013, 12:44
Beitrag #18


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Zitat (andreas7z @ 01.09.2013, 10:06) *
Ich bin unterwegs am Wochenende und durch Steinschlag wird die Frontscheibe zerstört.
Nach Entfernen der Glassplitter fahre ich ganz ohne Frontscheibe nach Hause ....

Dazu müßte der Stein aber schon ein Ziegelstein sein. whistling.gif


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nachteule
Beitrag 01.09.2013, 12:57
Beitrag #19


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Hallo, Andreas7z,

es kommt auf das Fahrzeug an, bei dem die Scheibe fehlt.

Wie schon geschrieben, gibt es Fahrzeuge, bei denen die Scheibe quasi als tragendes Teil eingestuft wird, während es bei anderen (dürfte bei den meisten PKW der Fall sein) nicht so ist.

Handelt es sich um kein tragendes Teil, dürfte die Fahrt zur Werkstatt problemlos möglich sein.

Es gibt m. W. sogar spezielle Folien, die man für den Fall, dass einem z. B. auf der Urlaubsfahrt die Scheibe zerdeppert wird, anstelle der Frontscheibe anbringen kann und damit ist die Weiterfahrt ja auch erlaubt.

Viele Grüße,

Nachteule


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andreas7z
Beitrag 01.09.2013, 17:56
Beitrag #20


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Das Beispiel habe ich nur konstruiert, denn solche Mängel können ja erst kurz vor der Polizeikontrolle auftreten.
Gegen Steinschlag ist man machtlos. Das gleiche gilt auch für Mängel an der Beleuchtung.
Man kann nicht feststellen wann die Glühbirne oder die Scheibe kaputt gegangen ist.
Ich habe deswegen immer ein Set mit Ersatzbirnen dabei, das man solche Fahrzeugmängel sofort beseitigen kann.
Ein vernünftiger Polizist wird dann ein Auge zudrücken, dann dürfte ein Bußgeldbescheid gegenstandslos sein.
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nachteule
Beitrag 01.09.2013, 18:34
Beitrag #21


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Hallo, andreas7z,

Zitat (andreas7z @ 01.09.2013, 18:56) *
Gegen Steinschlag ist man machtlos. Das gleiche gilt auch für Mängel an der Beleuchtung.
Man kann nicht feststellen wann die Glühbirne oder die Scheibe kaputt gegangen ist.

manchmal kann man es erkennen, aber meistens nicht, da hast Du recht.

Zitat
Ich habe deswegen immer ein Set mit Ersatzbirnen dabei, das man solche Fahrzeugmängel sofort beseitigen kann.

Das ist leider nicht die Regel.

Zitat
Ein vernünftiger Polizist wird dann ein Auge zudrücken, dann dürfte ein Bußgeldbescheid gegenstandslos sein.

Ein Bußgeld wäre hier so oder so unangebracht, sondern, wenn überhaupt, eine Verwarnung.

Je nach Sachlage kann es mal eine Verwarnung geben, aber wenn man tatsächlich nicht feststellen kann, wann es passiert ist, sicher nicht.

Ein Mängelbericht dagegen ist in vielen Fällen schon angebracht, denn dann kann man sich wenigstens sicher sein, dass der Schaden behoben wird.

Viele Grüße,

Nachteule


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Tanker
Beitrag 01.09.2013, 22:34
Beitrag #22


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Zitat (Kühltaxi @ 01.09.2013, 13:44) *
Dazu müßte der Stein aber schon ein Ziegelstein sein. whistling.gif


Warum? Ich erinnere mich da eine eine Begebenheit anno .... Ich hatte damals gerade den Führerschein und fuhr zusammen mit der Familie eine gerade frisch sanierte Straße. Natürlich war die Samierung mit diesen Belag gar nicht erlaubt. Aber das erfuhr ich erst Jahre später. Ellenlange Strecke durch den Wald mit Tempo 30. Mir kamen in einer Kurve zwei Autos entgegen. Es macht knack und ich sah nichts mehr, bzw. "mehrfach". Der Stein taf einfach die Stelle, wo eben die Scheibe und das angeblich verbleibende Sichtstück oder andersrum sein sollte. rolleyes.gif Eben Pech. blushing.gif Weil eben beides kaputt. Mein Vater, gelernter Automechaniker, meinte, dass wir die Scheibe nach aus drücken sollten, weil sie eh "zusammenbrechen" würde und wir dann die Scheibe im Auto hätten. Leider brach die Scheibe während des Satzes zusammen. sad.gif Ein Ziegelstein wars keiner. Denn sonst würde ich nicht mehr hier schreiben.
Mit ist auch mal eine Sicherung am Tankwagen geschmolzen. Aber nicht wie gewöhnlich. Ich kam eines Tages wie gewöhnlich nach Hause. Da sagte die Chefin zu mir: Heute hat die Polizei angerufen, deine Bremslichter tun nicht mehr. Also danach geschaut, Lichtscheibe entfernt und die Birnen sahen noch gut aus? think.gif Da fiel mitr ein, vor ein paar Tagen war der in der Werkstatt. Also im Sicherungskasten nachgesehen. Die Sicherung selbst war noch in Ordung. Nur da wo sie eingespannt war hingen links und rechts ein paar Fäden von geschmolzenem Material herunter. Da waren einfach die Kontakte weggeschmolzen. Waren noch die alten Torpedosicherungen. In Stuttgart steht man ja auch nur ganz selten und nur ganz kurz auf der Bremse. shutup.gif Und ich wusste auch wer die Polizei informiert hatte. Ein Nachbar schaute da mehrmals kritisch über den Zaun. Warum kann man das mir nicht einfach sagen? ranting.gif think.gif Ersatzbirnen taugen auch nicht viel. Bei meinem Golf steht in der Betriebsanleitung. Bitte Werkstatt aufsuchen. Mein Bruder als gelernter Automechaniker tauscht sie in ungefähr einer dreiviertel Stunde. Bei VW stehen da aber 1,5 Stunden. sad.gif Beim Tankwagen ists relativ einfach. Aber wenn die Schrauben nicht mehr laufen? Habe ich auch schon eine 3/4 Stunde zu tauschen gebraucht. Und das nächste mal ist ein neuer Scheinwerfer fällig. sad.gif Weil ich ein zweites Mal die Schrauben nicht mehr aufbekomme. Vielleicht geht noch was mit aufbohren.
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Fridolin
Beitrag 02.09.2013, 19:34
Beitrag #23


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Zitat (nachteule @ 01.09.2013, 19:34) *
Hallo, andreas7z,

Zitat (andreas7z @ 01.09.2013, 18:56) *
Gegen Steinschlag ist man machtlos. Das gleiche gilt auch für Mängel an der Beleuchtung.
Man kann nicht feststellen wann die Glühbirne oder die Scheibe kaputt gegangen ist.

manchmal kann man es erkennen, aber meistens nicht, da hast Du recht.


Wenn man den Steinschlag (als Fahrer) nicht (sofort) erkennen kann, dann ist eigentlich auch keine Beeinträchtigung der Sicht vorhanden, oder? think.gif

Und selbst wenn den Steinschlagschaden erkenne/sehe, kann man dann von Beeinträchtigung der Sicht sprechen? wavey.gif
Jeder Mückensch... ist schlimmer. Gerade jetzt im Sommer müsste ich dann, wenn ich die §§ genau nehme alle 5km anhalten,
um die Frontscheibe mit einem Insektenschwamm zu reinigen. ranting.gif
Jedes tote Insekt auf der Scheibe Ist größer als die meisten Steinschlagschäden. whistling.gif

O.k, wir wissen nicht wie groß der Schaden beim TE war.
Aber ein Bußgeld ist nicht gerechtfertigt, eine Verwarnung übertrieben,
also wie Nachteule schon andeutet, ein Mängelbericht das einzig richtige. smile.gif

Gruß
Fridolin


--------------------
Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen:
s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche
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nachteule
Beitrag 02.09.2013, 20:38
Beitrag #24


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Hallo, Fridolin,

eigentlich meinte ich damit, dass man es als Polizeibeamter manchmal erkennen kann, ob die Scheibe schon seit längerem beschädigt ist oder nicht. laugh2.gif

Der Fahrzeuglenker sollte zumindest einen größeren Riss innerhalb kürzester Zeit bemerken oder er sollte mal die Scheibe putzen, bzw. eine Brille besorgen.

Viele Grüße,

Nachteule


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andreas7z
Beitrag 03.09.2013, 17:11
Beitrag #25


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Hallo Nachteule,

ein Steinschlag ist für mich normalerweise kein Problem, selbst wenn es schon Risse in der Scheibe gibt und diese dann komplett getauscht werden muß.
Meine Fahrzeuge sind Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung versichert. Den Austausch der Scheibe wird deshalb zum größten Teil von der Versicherung bezahlt.
Sobald sich Risse in der Scheibe ausbreiten würde ich sofort in die Werkstatt fahren. Wenn einem bei höherer Geschwindigkeit die Scheibe ins Gesicht fliegt ist bestimmt sehr unangenehm.
Der Winddruck auf eine Frontscheibe ist bei hoher Geschwindigkeit nicht zu unterschätzen. Als Motorradfahrer weiß man welche Kräfte da wirken können.
Aus eigener Erfahrung weiß ich das die Glassplitterkrümel sehr scharf sind. Möchte das nicht im Auge haben.
Wegen 150 EUR Selbstbeteiligung würde ich ein solches Risiko niemals eingehen.
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lutschi
Beitrag 03.09.2013, 20:11
Beitrag #26


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Aber du bedenkst schon, das eine Frontscheibe nicht einfach zu Krümeln zerfällt sondern durch die Folie zwischen den zwei Scheiben zusammengehalten wird. Also so einfach in den Innenraum bröseln ist nicht und das Tempo kann man anpassen

Auf Ersatzlampen verzichte ist auch, das ist in D nicht notwendig. Einfach die nächste Tanke angesteuert und man kann eine Lampe kaufen und im hellen Licht der Tanke wechseln. Wozu was mitschleppen, was dann defekt ist oder nicht passt? Wie oft geht denn ne Lampe kaputt?

Gruß Jan
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andreas7z
Beitrag 04.09.2013, 07:31
Beitrag #27


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Hallo Lutschi,

die Frontscheiben moderener KFZ sind aus Verbundglas, die zerbröseln nicht so leicht, da mags Du recht haben.
Ich kenne noch das alte Sekurit Glas, das extra vorgespannt ist damit es im Bruchfall in viele kleine Brösel zerfällt.
Vermutlich sind die Seitenscheiben im Auto noch aus einem solchen Material.
Bei mir geht nur äußerst selten am Auto eine Scheibe zu Bruch.
In meinem Auto sind keine für Autoknacker interessante Sachen eingebaut. laugh2.gif laugh2.gif
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nachteule
Beitrag 04.09.2013, 13:00
Beitrag #28


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Hallo, Lutschi,

es gibt Fahrzeuge, bei denen das Auswechseln der Birne selbst bei einem Laien, der so etwas nur ein - oder zweimal gesehen oder gemacht hat, nur knappe 5 Minuten dauert.

Das ist also meistens wesentlich weniger zeitaufwändig wie die Suche nach eine Tankstalle, die nachts offen hat.

Viele Grüße,

Nachteule


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Andreas0815
Beitrag 04.09.2013, 14:59
Beitrag #29


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Ausnahmsweise gebe ich Nachteule mal recht, zumal die noch so helle Beleuchtung an der Tankstelle im Motorraum auch nicht ums Eck leuchten kann.
Für solche Zwecke habe ich eine kleine LED-Taschenlampe dabei.
Hilfreich ist es auch, wenn man sich vorher schonmal angeschaut hat, in welche Richtung sich die entsprechenden verschlüsse öffnen lassen.

Bei mir ist es übrigens so, das ich die linke Birne unter Schmerzen(Zerkratzte Hände) wechseln kann, die rechte ist unmöglich.


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DnM
Beitrag 05.09.2013, 08:17
Beitrag #30


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Also bei mir am Auto Passat 3bg mit Xenon Scheinwerfer geht das nicht so schnell innerhalb von 5Minuten.

Es muss erst die ganze Stoßstange runter und dann muss der Scheinwerfer ausgebaut werden. Danach muss man die Scheinwerfer neu justieren.

Gruß
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