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> §31 StVO, Sport und Spiel: Anwendbarkeit und Ausnahmen
merloro
Beitrag 06.09.2013, 18:21
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Forum!

Bei Klärung meiner Frage bin ich durch viele Antworten hier im Forum schon deutlich weiter gekommen. Jedoch hänge ich noch immer. Folgende Situation:

In unserem kleinen Dorf gibt es eine Art Spielplatz auf einem größeren Gelände, teilweise im Wald mit Bolzplatz, Spielplatz für Kinder, Grillstelle, etc. Es hat sich so ergeben, dass der Spielplatz zum Mehrgenerationenspielplatz wird: Kinder auf dem Spielplatz, die Eltern beim Grillen/Picknick und die Großeltern beim Boule-Spielen auf einem geschotterten Weg (an einer Stelle sehr eben und ideal fürs Boule-Spielen), der den Wald entlang geht.

Das hat immer funktioniert und nie zu Problemen geführt. Wie es manchmal so ist gibt es nun durch einen kleineren Zwischenfall und einen daraus entstandenen Streit Ärger und es wird versucht, das Boule-Spiel zu unterbinden und den Spielplatz zu schließen, da die Kinder auch oft zum Spielen auf den Weg ausweichen. Begründet wird das durch §31 Stvo: kein Sport und Spiel auf der Fahrbahn.

Der besagte Weg kann am besten mit einem Feldweg beschrieben werden: er ist nicht geteert sondern geschottert und endet ca. 50m nach dem „Boule-Feld“ in einen Acker. Außer einem Bauern (spielt dort selbst Boule) nutzt niemand diesen Weg. Die Zufahrt ist nicht beschildert, beschrankt oder sonstwie eingeschränkt. Demnach gehört der Weg nach meinem Verständnis zum öffentlichen Verkehrsraum in dem die StVO gilt. Nachdem die Fahrbahn das ist, was für das befahren von Fahrzeugen gedacht ist, gilt wohl auch der Weg als Fahrbahn. Nach meinem Verständnis gilt also auch der §31 und das Boule-Spielen ist nicht erlaubt. Ist das soweit richtig? Ich habe keine klare Definition der Fahrbahn gefunden die mir sagt ob der Weg Fahrbahn ist oder nicht.

Ich habe leider keine Einschränkung in der Stvo gefunden, die z.B. nur leicht bis wenig frequentierte Straßen/Wege zum Spielen frei gibt. Das Boule-Spielen und damit auch der „Generationenspielplatz“ sind wohl tatsächlich gefährdet.

Meine Frage ist nun welche Möglichkeiten gibt es, dass dort weiter Boule gespielt werden kann? Kann die Gemeinde dort eine Ausnahmegenehmigung erteilen?

Möglicherweise könnte die Gemeinde den Weg zur „Spielstraße“/Verkehrsberuhigter Bereich machen, doch eine Ausnahmegenehmigung wäre sicher weniger Aufwand und billiger und damit realistischer.


Danke für jeden Kommentar!
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Achim
Beitrag 06.09.2013, 18:39
Beitrag #2


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Hallo @merloro, willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

Zweifellos handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum. Aber nach Deiner Schilderung dürfte das "Spielen" hier kaum zum Problem werden. Was gab es denn als Vorkommnis think.gif
Viele Maßnahmen wären möglich, aber warum soll man mit Kanonen auf Spatzen schießen wavey.gif


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wernecmn
Beitrag 06.09.2013, 20:45
Beitrag #3


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Zitat (Achim @ 06.09.2013, 19:39) *
Zweifellos handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum.

Wirklich? Voraussetzung für die Anwendung der StVO ist, dass die Gemeinde den Weg tatsächlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet hat oder dieser mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt wird. Wie TE schildert, wird der Weg nur von einem Bauern genutzt. Auf einem Gehweg ist das Spielen erlaubt.
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Achim
Beitrag 06.09.2013, 21:00
Beitrag #4


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Zitat (wernecmn @ 06.09.2013, 21:45) *
.... oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt wird.

Liegt dieser Tatbestand hier nicht vor, wenn jeder sich hier frei bewegen kann. think.gif


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merloro
Beitrag 07.09.2013, 11:13
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo!

Vielen Dank für eure Kommentare. Mich interessiert hauptsächlich die juristische Sicht. wernecmn sagt, Spielen auf einem Gehweg ist erlaubt. Könnte es also sein dass dieser Weg/Straße nicht unter Fahrbahn fällt sondern unter Gehweg? Fällt mir schwer, mir das vorzustellen, aber wo kann ich einen entsprechenden Hinweis finden?

Welche Maßnahmen/Möglichkeiten gäbe es eurer Ansicht nach? Spielstraße wäre sicher ein möglich. Nichtöffentliche Widmung wenn ich euch richtig verstanden habe auch. Gewohnheitsrecht?

Wer kann denn Ausnahmen von der Stvo machen? Und zwar dauerhaft und nicht nur für Veranstaltungen (z.B. ein Marathon durch die Stadt). Sport/Spiel sind ja dann erlaubt wenn es durch entspr. Schilder gekennzeichnet ist (z.B. InlineSkater frei) - ein Schild dafür zu Boule gibts nicht und ist daher auch keine Möglichkeit?

Danke!
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CvR
Beitrag 07.09.2013, 11:49
Beitrag #6


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Zitat (merloro @ 07.09.2013, 11:13) *
Könnte es also sein dass dieser Weg/Straße nicht unter Fahrbahn fällt sondern unter Gehweg? Fällt mir schwer, mir das vorzustellen, aber wo kann ich einen entsprechenden Hinweis finden?

Mir auch rolleyes.gif Denn ein Gehweg verläuft ja zumeist, durch einen Bordstein getrennt, neben der Fahrbahn... Und wäre der Weg ein reiner, nur für Fußgänger bestimmter, Sonderweg für Fußgänger - dann wäre er wohl mit diesem runden blauen Schild "Fußgänger" gekennzeichnet. think.gif

Zitat (merloro @ 06.09.2013, 18:21) *
Es hat sich so ergeben, dass der Spielplatz zum Mehrgenerationenspielplatz wird: Kinder auf dem Spielplatz, die Eltern beim Grillen/Picknick und die Großeltern beim Boule-Spielen auf einem geschotterten Weg (an einer Stelle sehr eben und ideal fürs Boule-Spielen), der den Wald entlang geht.

Wie kommen die eigentlich alle dahin? Gehen alle zu Fuß - oder sind vereinzelt auch Fahrräder oder gar Autos anzutreffen? rolleyes.gif Vielleicht widerspricht ja auch das tatsächliche Nutzungsverhalten dem Gedanken, dass es sich um einen Gehweg handeln könnte laugh2.gif


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Scitch
Beitrag 07.09.2013, 12:03
Beitrag #7


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Zitat (merloro @ 07.09.2013, 12:13) *
Vielen Dank für eure Kommentare. Mich interessiert hauptsächlich die juristische Sicht. wernecmn sagt, Spielen auf einem Gehweg ist erlaubt. Könnte es also sein dass dieser Weg/Straße nicht unter Fahrbahn fällt sondern unter Gehweg? Fällt mir schwer, mir das vorzustellen, aber wo kann ich einen entsprechenden Hinweis finden?

Könntest du eventuell einmal ein Bild der Situation einstellen?
FAQ: Anleitung zum Einstellen von Bildern

Ich nehme mal an der Weg ist nicht durch irgendeine Schranke oder Tor von anderen Straßen getrennt sondern frei befahrbar?

Zitat (merloro @ 07.09.2013, 12:13) *
Welche Maßnahmen/Möglichkeiten gäbe es eurer Ansicht nach? Spielstraße wäre sicher ein möglich.
Wahrscheinlich meinst du statt einer Spielstraße eher einen Verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1)?
Dieser wäre hier allerdings wahrscheinlich nicht ohne weiteres möglich...da würde aber wie gesagt ebenfalls ein Bild der Situation helfen.

Eine Spielstraße ist etwas anderes: Bei einer Spielstraße wird allen Kraftfahrzeugen das Befahren durch Anbringen von Zeichen 250 dauerhaft verboten und zusätzlich ZZ 1010-10 angebracht. Ab dann darf dort niemand mehr mit einem KFZ fahren.

Zitat (merloro @ 07.09.2013, 12:13) *
Nichtöffentliche Widmung wenn ich euch richtig verstanden habe auch. Gewohnheitsrecht?
So etwas wie nichtöffentliche Widmung gibt es nicht. Entweder eine Straße ist offiziell öffentlich gewidmet oder nicht. Das hat aber nichts damit zu tun ob die Straße zum öffentlichen Verkehrsraum zählt denn auch ein Privatweg kann, wenn er öffentlich zugänglich ist, zum öffentlichen Verkehrsraum zählen und das ist hier wohl eher der Fall.


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Gruß Scitch

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nachteule
Beitrag 07.09.2013, 12:28
Beitrag #8


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Hallo, merloro,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

In Ostfriesland gibt es einen Volkssport, der sich "Boßeln" nennt, auf der Straße betrieben wird und für die man eine Genehmigung benötigt.

Näheres siehe hier.

Zitat
Zum Boßeln gehört eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde oder des Landkreises, je Werfergruppe eine rote Fahne, damit der Verkehr gewarnt werden kann und ein Schild "Achtung" mit dem Zusatz "Boßelspiel" am Anfang und bei der Wende der Wurfstrecke.


Wenn so etwas durch die Gemeinde genehmigt werden kann, sollte es doch wohl eine Möglichkeit geben, über eure Gemeinde für den fraglichen Abschnitt der Straße eine offizielle Genehmigung zum boulen zu bekommen, zumal es sich ja nur um eine relativ kurze Strecke handelt, im Gegensatz zum boßeln.

Habt ihr euch schon mal bei der Gemeinde erkundigt, ob sie euch in der Beziehung entgegen kommen?

Viele Grüße,

Nachteule


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durban
Beitrag 07.09.2013, 12:29
Beitrag #9


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Die juristische Lösung wäre dann, den Weg einzuziehen, d.h. (auch durch entsprechende (Ent-) Widmung) den Weg dem öffentlichen Verkehr zu entziehen.

(Rein theoretisch wäre auch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches mit VZ 325 als straßenverkehrsrechtliche Lösung denkbar. Es kann aber gut sein, dass ein VBB hier nicht anordnungsfähig wäre.)


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Scitch
Beitrag 07.09.2013, 12:34
Beitrag #10


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Wobei man, wenn der Weg dem öffentlichen Verkehr dauerhaft entzogen werden soll, wohl ein Zeichen 250 wohl angebrachter wäre?
Der Bauer könnte den Weg dann ja auch weiter nutzen mit ZZ 1026-36 "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" den Weg weiter befahren...wobei ich bei diesem Zusatzzeichen immer vorsichtig wäre. thread.gif


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merloro
Beitrag 07.09.2013, 12:43
Beitrag #11


Neuling


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Hallo!

Der Weg wird durchaus von Spaziergängern genutzt. Fahrräder oder Autos habe ich dort nie gesehen, dafür ist die Straße/Weg zu wenig "einladend" smile.gif

Wenn das allg. Nutzungsverhalten des Weges keine Fahrbahn ist, wäre würde dann §31 hier nicht gelten? Der Weg wird nur von einem Bauer genutzt und sonst von Spaziergängern. Als Laie ist das Nutzungsverhalten damit sicher keine Fahrbahn.

Das Boßeln ist interessant. Der Fall ist ja ähnlich und eigentlich noch deutlich verstärkt. Ein Fähnchen oder ein Klappschild aufzustellen wenn gespielt wird, wäre einfach und unkompliziert. Das Beispiel muss ich mir nochmal genauer ansehen.

Wäre der Weg "entwidmet", würde die Stvo nicht mehr gelten?

Danke für eure Hilfe!
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Scitch
Beitrag 07.09.2013, 12:49
Beitrag #12


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Zitat (merloro @ 07.09.2013, 13:43) *
Wenn das allg. Nutzungsverhalten des Weges keine Fahrbahn ist, wäre würde dann §31 hier nicht gelten? Der Weg wird nur von einem Bauer genutzt und sonst von Spaziergängern. Als Laie ist das Nutzungsverhalten damit sicher keine Fahrbahn.
Wenn der Bauer den Weg nutzt ist das Nutzungsverhalten doch das einer Fahrbahn für ihn oder nicht? think.gif
Wobei das Nutzungsverhalten hier ja erstmal keinerlei Auswirkungen hat. Denn wenn der weg zum öffentlichen Verkehrsraum gehört, und danach hört es sich momentan für mich an, gilt dort eben auch die StVO uneingeschränkt und §31 würde greifen. Das Nutzungsverhalten alleine ist ja kein Indiz für das Vorhandensein einer Fahrbahn.
Hat der Bauer denn noch eine andere Möglichkeit zu seinem Feld zu kommen außer über den Weg?

Zitat (merloro @ 07.09.2013, 13:43) *
Wäre der Weg "entwidmet", würde die Stvo nicht mehr gelten?
Ist der Weg denn überhaupt gewidmet? Bisher hast du darauf keine Antwort gegeben.
Selbst wenn der Weg nicht gewidmet wäre: So lange er problemlos mit Fahrzeugen befahren werden kann (soll heißen nicht durch ein Tor abgesperrt ist) gilt dort auch die StVO.


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merloro
Beitrag 07.09.2013, 12:52
Beitrag #13


Neuling


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Ob der Weg gewidmet ist weiss ich nicht. Das werde ich erfragen. Der Bauer würde auch auf einem anderen Weg zu seinem Feld kommen.
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durban
Beitrag 07.09.2013, 13:23
Beitrag #14


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Interessant wäre zunächst, wer Eigentümer des Weges ist.
Dieser kann dem Weg dem öffentlichen Verkehr entziehen. Der Staat würde das zunächst durch Widmungsakt tun. Dann muss zusätzlich der Verkehr erkennbar und pysisch ausgeschlossen werden (Schranke o.ä.).

Unüblich, aber möglich wäre auch die Einrichtung einer echten Spielstraße (mit VZ 250 und Zusatzzeichen "Spielstraße"). Dann könnte der Bauer eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Zur Erklärung:
Die Widmung legt bei Straßen der öffentlichen Hand den Nutzungsrahmen fest. Durch Verkehrszeichen wird der dann straßenverkehrsrechtlich umgesetzt. D.h., wenn die Straße zur Zeit dem allgemeinen Verkehr gewidmet ist, müsste die Widmung geändert werden, bevor man die Straße dauerhaft sperrt.

Und wenn man die Straße dem öffentlichen Verkehr ganz entziehen möchte, sodass dort Straßenverkehrsrecht nicht mehr zur Anwendung kommt, muss man auch dafür sorgen, dass nicht auch faktisch darauf Verkehr stattfindet.


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nachteule
Beitrag 07.09.2013, 18:20
Beitrag #15


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Hallo, Merloro,

Zitat (merloro @ 07.09.2013, 13:52) *
Der Bauer würde auch auf einem anderen Weg zu seinem Feld kommen.

das glaube ich nicht, denn wie Du ja schon geschrieben hast

Zitat (merloro @ 06.09.2013, 19:21) *
Außer einem Bauern (spielt dort selbst Boule) nutzt niemand diesen Weg.

spielt er selber mit und ist somit schon anwesend. laugh2.gif

Jetzt im Ernst: Dieser Bauer dürfte ja gar kein Problem darstellen, sondern im Gegenteil ein Trumpf für euch sein, weil er ja offensichtlich der einzige sein könnte, der eine Genehmigung boykottieren würde.

Da er selber mitspielt, dürfte damit ja wohl nicht zu rechnen sein, im Gegenteil.

Viele Grüße,

Nachteule


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Big-Blue 1
Beitrag 07.09.2013, 21:39
Beitrag #16


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Zitat (nachteule @ 07.09.2013, 19:20) *
Hallo, Merloro,

Jetzt im Ernst: Dieser Bauer dürfte ja gar kein Problem darstellen, sondern im Gegenteil ein Trumpf für euch sein, weil er ja offensichtlich der einzige sein könnte, der eine Genehmigung boykottieren würde.

Da er selber mitspielt, dürfte damit ja wohl nicht zu rechnen sein, im Gegenteil.Viele Grüße,

Nachteule


Vielleicht genau deswegen, weil der Bauer ständig verliert whistling.gif thread.gif

Gruß
Big-Blue 1 wavey.gif


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