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Gast_nolimit_* |
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#351
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Man merkt schon, die MPU Betonköpfe sind wieder da und verbreiten ihren Müll hier. Bei uns stand auch in der Zeitung, das es keine MPU Anordnung gibts. Kraftfahrbundesamt will sich im Ausland beschweren u.a. schwammiges Zeug.
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#352
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 ![]() |
Hallo
Ist ja fast immer wieder das Gleiche, aber kurz noch was zur MPU. Was man(n) nicht machen sollte wäre: FS hier beantragen, dann Bescheid bekommen das man zur MPU muss, alles stehn und liegen lassen, nach P fahren, FS machen (er hat am 2.9. bestanden) und dann meinen er kann hier fahren falls er die Pappe bekommt. LA BK (Landratsamt Bodenseekreis) ist nun natürlich in seinem Fall aufgewacht, hat Ihn nochmals aufgefordert die MPU abzulegen, nützt auch nichts wenn er seinen Antrag wieder zurück zieht weil Sie meinen er sei noch ungeeignet zum Fahren. Anderfalls wird es an die ansässige ![]() (Hab den Mensch pers. in P kennengelernt, wohnt nicht weit wech von mir) Dies zur MPU So, und nun weiterhin frohes Warten auf die Pappe Gruß @ all Andy ![]() -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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#353
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 12 Beigetreten: 03.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5353 ![]() |
Zitat (Andreas 214 @ 22.09.2004, 11:37) (Hab den Mensch pers. in P kennengelernt, wohnt nicht weit wech von mir) Ich glaub, den kenn ich... ![]() |
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#354
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Irgendwie ist auf allen Threads zu bemerken, dass sich die Fronten - unter beiderseitiger Missachtung der einfachsten Regeln und gesetzgeberischen Vorgaben, vor allem bezgl. EU-Recht - verhaerten. Eine sinnvolle Diskussion ist kaum noch moeglich. Schade.
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#355
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 ![]() |
@ Johnny
stimmt, kennst Du ![]() @ /8 heiler ![]() hoffe ja nicht Deinen Unmut hervor gerufen zu haben. Sicherlich wird hier auch viel nicht unbedingt nützliches geschrieben und vielleicht sind meine Beiträge auch nicht die Besten. Aber es ist für einige von uns Stettinern die beste Möglichkeit in Verbindung zu bleiben und das Neueste zu erfahren. Du bist in diesem Forum auch ein wichtiger Mensch durch Deine fundamentalen Beiträge, aber verzeih das wir anderen halt z.Teil nicht so viel Zeit haben um uns durch Paragraphen und Gesetze zu wühlen. Danke dafür. Vielleicht sollte der eine oder andere ja wirklich ![]() Also ned so böse sein mit (wirklich) freundlichem Gruß Andreas ![]() -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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#356
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 12.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1797 ![]() |
Gibt´s keine vernünftigen Antworten mehr?
Wer richtig gelesen hat, erkennt dass es in meinem Fall gar nicht um die Frage der Eignung (MPU etc) geht! Der Mensch hat ja schon seit Jahren rechtmäßig die Klasse 3!!! Jetzt geh´t´s halt nur darum, ob und wie der die Klasse 2 (heute C/CE) bekomman kann. |
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#357
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 ![]() |
Zitat (skippy @ 22.09.2004, 10:25) Kann/Muss die Klasse 2 jetzt anerkannt und in den neuen EU-Karten-FS übernommen werden? Der augenblicke Wohnsitz des "Deutschen" befindet sich in Deutschland?? Ja -> dann wären deutsche Behörden für die Ausstellung eines neuen EU-Führerscheins zuständig. Sofern der "Deutsche" zum Zeitpunkt der Erteilung der Klasse 2 in Polen einen Wohnsitz hatte (und damit keinen deutschen!), muß diese Klasse 2 grundsätzlich anerkannt werden. Die Nachweispflicht liegt beim Forderungssteller ... Zitat (strichachtdoktor) Eine sinnvolle Diskussion ist kaum noch moeglich. Schade. Ich bin einerseits müde von der ewigen Diskussion, andererseits gibt es im Moment auch keine eindeutige Richtung. Was ich sagen konnte, habe ich gesagt bzw. geschrieben. Gewisse Leute lassen aber auch leider keinen Platz zum diskutieren, die "MPU-Betonköpfe" reden ja eh nur "Müll" (O-Ton). Was soll ich mir dann noch die Mühe machen, irgendwelche Feinheiten zum besten zu geben?? ![]() |
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Gast_Guest_* |
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#358
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Zitat (nolimit @ 22.09.2004, 11:15) Bei uns stand auch in der Zeitung, das es keine MPU Anordnung gibts. Bildzeitung? |
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#359
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo Rolf
![]() Zitat Was soll ich mir dann noch die Mühe machen, irgendwelche Feinheiten zum besten zu geben?? also ich wuerde mich der muehseligen Beschaeftigung freiwillig hingeben, Deine sorgfaeltig dargelegten Feinheiten zumindest zu ueberdenken - auch wenn unsere Ergebnisse nicht immer deckungsgleich sein werden ... ... waere das nicht auch ein Grund ? ![]() Gruesse, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#360
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Hi Joe,
mit Dir hierüber diskutieren ist ja kein Problem, da Du alle Fakten und Ansichten überdenkst und das Folgerichtige analysierst, auch wenn sich "unsere" Standpunkte unterscheiden. Aber viele, die hier Posten, wollen oder können nicht verstehen, um was es sich handelt und wo momentan der Bartel den Most holt. Von daher rate ich auch, erst einmal abzuwarten, wie sich unsere Obrigkeit ausrichtet. Wovor wir "Betonköpfe" nur warnen wollen, ist, sich in evtl. falscher Sicherheit zu wiegen, daß eine EU-FE aus dem EU-Ausland bzw. deren Benutzung unanfechtbar ist. Viele verlassen sich nämlich darauf, und je nach Entwicklung in D kann das schnell bittere Tränen und unnötige Ausgaben verursachen. Wer seinen FS in PL, CZ, NL oder in anderen EU-Ländern machen will kann das ja gerne tun. Nur bitte dann nicht anderen die Schuld geben und behaupten nichts gewußt zu haben, wenn diese EU-FE dennoch Probleme bereiten sollte. Du weißt, deutsche Mühlen arbeiten langsam, aber supergründlich. Mehr wollen wir eigentlich nicht. Gruß Commo ![]() -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#361
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 52 Beigetreten: 12.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1797 ![]() |
Hallo Rolf,
vielen Dank für Deine Antwort. Endlich wieder mal was handfestes und nicht nur die ewige Jammerei. "Mein" Deutscher hat nach seinen bisherigen (mündlichen) Angaben sowohl hier in D als auch in PL "gewohnt", weil er immer zwischen seinem zu Haus und dem seiner Freundin hin und hergependelt ist. Also werde ich die PL-FE anerkennen, wenn er mir seinen entsprechend langen Aufenthalt in PL nachweisen kann. Ich war mir halt nur nicht sicher, ob ich den PL-FS automatisch und ohne jede weitergehende Prüfung (Wohnsitz etc.) zunächst anzuerkennen habe, jetzt nach dem Urteil des EuGH. |
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#362
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Bochum Mitglieds-Nr.: 5720 ![]() |
Hallo an alle Ex stettiner,
habe Grerade um 11:30 Uhr mit Herrn G aus dem jantar Hotel telefoniert. Er sagte mir das der Ministerielle erlass die Führerscheine auszustellen nun endlich da ist (das hat er zwar schon vor 9 Tagen erzählt aber egal). Er sagte mir weiterhin das alle bestandenen Führerscheine bis zum 31.10.04 ausgestelt werden müssen da ab dem 1.11.04 die 185 tage regelung in Polen greift. Das heist die Behörden kontrollieren nach ob mann wirklich 185 Tage (gemeldet) ist. Da ich auch noch auf meinen lappen warte und keinen bock mehr auf Herrn G habe werde ich mich die nächsten tage auf dem weg nach Polen machen um die sache selber zu klären. obwohl Herr g sagt das alles kein prob ist und wir unsrere lappen auf jeden fall bekommen. (frage ist nur in welchem Jahrtausend!) bis denne Ralf -------------------- wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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#363
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 ![]() |
@ Ralf
warst ja schneller wie ich, hast mir das Schreiben abgenommen. Nochmal Danke für die Info, jetzt muss man nur noch heraus finden, wenn es denn so sein sollte wo die Dinger abzuholen wären ![]() Gruß Andy -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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#364
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Bochum Mitglieds-Nr.: 5720 ![]() |
zum Thema abholen!
mann muss in stettin bei der Führerscheinstelle die neue Adresse angeben. Dann bekommt man nach ca 2 wochen per post an die dort angegebene adresse eine bestätigung das der Führerschein zum abholen bereit liegt. bei fake adressen oder adressen wo mann die entsprechende person nicht kennt die dort wohnt bekommt man natürlich keine nachricht! Es gibt aber so wie ich gehört habe auch eine Telefonnummer von der Behörde wo man nachfragen kann ob der führerschein dort bereit liegt. Werde versuchen mich um diese nummer zu bemühen. Der nachteil ist mann muss noch zwei mal in die schöne Stadt Stettin fahren! ![]() grüße Ralf -------------------- wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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Gast_Gast_frankenexpress_* |
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#365
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Zitat (RalfBochum @ 23.09.2004, 12:23) Hallo an alle Ex stettiner, habe Grerade um 11:30 Uhr mit Herrn G aus dem jantar Hotel telefoniert. Er sagte mir das der Ministerielle erlass die Führerscheine auszustellen nun endlich da ist (das hat er zwar schon vor 9 Tagen erzählt aber egal). Er sagte mir weiterhin das alle bestandenen Führerscheine bis zum 31.10.04 ausgestelt werden müssen da ab dem 1.11.04 die 185 tage regelung in Polen greift. Das heist die Behörden kontrollieren nach ob mann wirklich 185 Tage (gemeldet) ist. Da ich auch noch auf meinen lappen warte und keinen bock mehr auf Herrn G habe werde ich mich die nächsten tage auf dem weg nach Polen machen um die sache selber zu klären. obwohl Herr g sagt das alles kein prob ist und wir unsrere lappen auf jeden fall bekommen. (frage ist nur in welchem Jahrtausend!) bis denne Ralf Die Aussagen der Damen und Herrn von IFF sind äußerst zweifelhaft. Fest steht jedenfalls so sicher wie das Amen in der Kirche, dass der EU Führerschein in Polen nur zu bekommen ist, wenn man dort auch einen ordentlichen, festen Wohnsitz hat und einer Tätigkeit nachgeht. (Das trifft im Übrigen auch für die meisten anderen Länder innerhalb und außerhalb der EU zu, sei nebenbei bemerkt.) Eine "Hotel"-Adresse ist für diesen Zweck absolut nicht geeignet, da jene von den polnischen Behörden nicht anerkannt wird. Meiner Meinung nach wussten das die Verantwortlichen bei IFF schon von Anfang an und haben daher etliche Leute "über den Tisch gezogen". ![]() Man hat den Leuten nämlich kundgetan (Zitat GeldimPott): "Ihr seid alle hier bei den Behörden mit Wohnsitz gemeldet". Erstens hat das nicht gestimmt, und zweitens ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur eine "Anmeldung" lt. international üblichem Meldebogen für Hotelgäste. Bei vielen Bewerbern ist daher die "finstere Nacht" mit der Anmeldung zu diesem Verein angebrochen, und mit Morgengrauen, geschweige denn Tageslicht, ist wahrscheinlich so einfach nicht zu rechnen. M. E. sollte man diesem Verein auf juristischer Ebene den A.... aufreißen. ![]() Die gesamte Diskussion um den EU Führerschein in Polen entbehrt irgendwo jeglicher Grundlage, weil es bislang noch keiner fertig gebracht hat, auf legalem Wege einen solchen überhaupt zu Gesicht zu bekommen, selbst wenn er/sie zehn Male die Prüfung bestanden hat. Es gibt keine Präzedenzfälle und Anhaltspunkte irgendwelcher Art, um die Diskussion zu fundamentieren. Ihr könnt übrigens auch einen Führerschein in Thailand oder sonstwo in der 3. Welt für 'nen Appel und 'n' Ei bekommen. Die simple Lösung für den gestandenen Praktiker: Auswandern :=))) |
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#366
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Bochum Mitglieds-Nr.: 5720 ![]() |
So zum letzten für heute!
Vieleicht kann mir ja einer weiterhelfen! Habe ja wie Ihr schon wisst meinen Führerschein in Polen gemacht. vom 14.08.04 bis 31.08.04 bin ich bei einer Hoteladresse gemeldet. ab dem 31.08.04 bin ich für 3 Monate bei einer Privatperson gemeldet aber in deutschland nicht abgemeldet da ich hier eine Arbeitsstelle habe. Meine Firma bestätigt mir schriftlich das ich für Sie in Polen tätig war und bin zwecks Kunden und Mitarbeitersuche die meiste zeit der 3 Monate in Polen auf dem papier. Nach den 3 Monaten fahre ich dort wieder hin und verlängere für 3 Monate der Mitbewohner meiner Wohnung in Polen und meine Firma bestätigt mir das ich bei Ihm die meiste zeit war außer an ein paar tagen. Reicht das für die 185 Tage regelung???? 2 Thema Mpu Habe hier in deutschland noch nie einen Führerschein besessen wollte Ihn 1996 machen ist aber bei der anmeldung gescheitert da das straßenverkehrsamt wegen einigen Vorstrafen der meinung war der junge gehört zur MPU geschickt. Habe als ich beim Verkehrsaqmt war und mir den sch.. mit der MPU anhören musste direkt gesagt schmeißen sie meinen Führerschein Antrag in den müll da ich keinen bock auf die Abzocke habe. Habe danach auch nie wieder einen beantragt. meine Frage wissen die Behörden es das ich eine MPU machen sollte auch wenn ich alles zurückgezogen habe? Für antworten bin ich sehr dankbar grüße ralf -------------------- wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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#367
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 08.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5446 ![]() |
Zitat (RalfBochum @ 23.09.2004, 13:49) So zum letzten für heute! Vieleicht kann mir ja einer weiterhelfen! Habe ja wie Ihr schon wisst meinen Führerschein in Polen gemacht. vom 14.08.04 bis 31.08.04 bin ich bei einer Hoteladresse gemeldet. ab dem 31.08.04 bin ich für 3 Monate bei einer Privatperson gemeldet aber in deutschland nicht abgemeldet da ich hier eine Arbeitsstelle habe. Meine Firma bestätigt mir schriftlich das ich für Sie in Polen tätig war und bin zwecks Kunden und Mitarbeitersuche die meiste zeit der 3 Monate in Polen auf dem papier. Nach den 3 Monaten fahre ich dort wieder hin und verlängere für 3 Monate der Mitbewohner meiner Wohnung in Polen und meine Firma bestätigt mir das ich bei Ihm die meiste zeit war außer an ein paar tagen. Reicht das für die 185 Tage regelung???? 2 Thema Mpu Habe hier in deutschland noch nie einen Führerschein besessen wollte Ihn 1996 machen ist aber bei der anmeldung gescheitert da das straßenverkehrsamt wegen einigen Vorstrafen der meinung war der junge gehört zur MPU geschickt. Habe als ich beim Verkehrsaqmt war und mir den sch.. mit der MPU anhören musste direkt gesagt schmeißen sie meinen Führerschein Antrag in den müll da ich keinen bock auf die Abzocke habe. Habe danach auch nie wieder einen beantragt. meine Frage wissen die Behörden es das ich eine MPU machen sollte auch wenn ich alles zurückgezogen habe? Für antworten bin ich sehr dankbar grüße ralf Also jetzt mal als Beispiel was für die "Juristen" unter euch. ![]() Lt. "lieb' Vaterland" Gesetz muss ein Antrag auf WIEDERERTEILUNG innerhalb von 2 Jahren nach dem Entzug gestellt werden, ansonsten verfällt die Fahrerlaubnis. Diese verfällt z.B. immer, wenn die FE für die Dauer von mehr als 2 Jahren entzogen wird. Nach Ablauf der Fristen (Sperrrist, z.B) muss man dann einen Antrag auf NEUAUSTELLUNG stellen. Hat man innerhalb von 2 Jahren (wenn die Sperre kürzer als dieser Zeitraum ist) einen Antrag auf WIEDERERTEILUNG gestellt und ist mit einer MPU bedacht worden, so bleibt diese MPU-Forderung m.E. nur gültig bezogen auf die Wiedererteilung. Stellt man jedoch NACH Ablauf der Frist von 2 jahren einen Antrag auf Neuerteilung, dann greift diese MPU-Forderung unter bstimmten Voraussetzungen wieder. Stellt man aber keinen Antrag auf Neuerteilung, sondern lässt den alten Lappen einfach verfallen, so besteht auch keine MPU-Forderung und damit hat sich die Diskussion um die MPU erledigt, weil für die Neuerteilung keine solche angeordnet wurde. Daraus folgt: So lange in Teutonia kein Antrag auf Neuerteilung gestellt wurde oder wird, kann das StVA auch keine solche Forderung stellen und ergo auch den EU-Führerschein aus anderen Landen nicht bekritteln. |
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#368
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
Es ist immer eine NEUERTEILUNG, nur innerhalb von 2 Jahren kann sie prüfungsfrei erfolgen
![]() -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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#369
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat Lt. "lieb' Vaterland" Gesetz muss ein Antrag auf WIEDERERTEILUNG innerhalb von 2 Jahren nach dem Entzug gestellt werden, ansonsten verfällt die Fahrerlaubnis. Diese verfällt z.B. immer, wenn die FE für die Dauer von mehr als 2 Jahren entzogen wird. Die Fahrerlaubnis verfällt bereits mit dem Entzug. Bei einer Wiedererteilung innerhalb von 2 Jahren entfallen lediglich die Prüfungen. Zitat Stellt man aber keinen Antrag auf Neuerteilung, sondern lässt den alten Lappen einfach verfallen, so besteht auch keine MPU-Forderung und damit hat sich die Diskussion um die MPU erledigt, weil für die Neuerteilung keine solche angeordnet wurde. Die Frage ob eine MPU angeordent werden kann, hat nichts damit zu tun, ob die FS-Stelle eine solche bereits gefordert hat oder nicht. Die Voraussetzungen wann eine MPU fällig wird, ist in der FeV geregelt. Zitat Daraus folgt: So lange in Teutonia kein Antrag auf Neuerteilung gestellt wurde oder wird, kann das StVA auch keine solche Forderung stellen und ergo auch den EU-Führerschein aus anderen Landen nicht bekritteln. Falsche Schlußfolgerung. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#370
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Bochum Mitglieds-Nr.: 5720 ![]() |
Ja und wie ist das nun wie bei mir, wenn mann noch nie einen lappen besessen hat und es schon an dem antrag vor 7 Jahren gescheitert ist?
Können die behörden dass überhaupt noch nachvollziehen? greets ralf -------------------- wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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#371
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 08.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5446 ![]() |
Zitat (Tortenjan @ 23.09.2004, 14:14) Es ist immer eine NEUERTEILUNG, nur innerhalb von 2 Jahren kann sie prüfungsfrei erfolgen ![]() OK. Das ist jedoch eine reine Formulierungssache (lt. §20, wie Du wohl meinst). Es geht hier jedoch darum, dass sich das Gesagte auf einen Antrag auf Wiedererteilung ("Neuerteilung", für die klugen Köpfe) , der nach Ablauf der zwei Jahre gestellt wird bezieht, und ob er für den EU-Fühereschein relevant is oder nicht. Nach Ablauf von 2 Jahren ist zudem eine paraktische und theoretisch Prüfung fällig. das unterscheidet die Wiedererteilung vor und nach Ablauf der Frist. Den vorherigen Beitrag übrigens richtig lesen, dann erübrigt sich das Weitere. Erst nach einem solchen zweiten Antrag kann das StVA erneut eine MPU anordnen. Die erste Anordnung (die innerhalb er zwei Jahre gestellt wurde) ist nichtig und somit für den EU-Führerschein irrelevant (z.B. bei Kontrollen, etc.). Die Essenz des Ganzen liegt einfach im Antragszeitraum. Außerdem denke ich mal, dass es noch keinen aktuellen Fall gibt, wo ein solcher Führerschein nach Ablauf dieser 2-Jahresfrist aufgrund einer MPU-Forderung entzogen wurde. |
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#372
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat Erst nach einem solchen zweiten Antrag kann das StVA erneut eine MPU anordnen ...und genau das ist falsch. Eine MPU kann die FS-Stelle auch ohne Antrag anordnnen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#373
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 08.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5446 ![]() |
Zitat (Andreas @ 23.09.2004, 15:04) Zitat Erst nach einem solchen zweiten Antrag kann das StVA erneut eine MPU anordnen ...und genau das ist falsch. Eine MPU kann die FS-Stelle auch ohne Antrag anordnnen. Wenn ich mir keine Wohnung miete, gibt es auch Keinen der Miete kassiert. Wenn ich kein Wohngeld beantrage, kann auch keiner eine Verdienstbescheinigung verlangen. Wenn ich keine Stütze beantrage, kann keiner von mir irgendwelche Nachweise verlangen. Merkste was? ![]() |
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#374
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Bochum Mitglieds-Nr.: 5720 ![]() |
Zitat (RalfBochum @ 23.09.2004, 13:49) vom 14.08.04 bis 31.08.04 bin ich bei einer Hoteladresse gemeldet. ab dem 31.08.04 bin ich für 3 Monate bei einer Privatperson gemeldet aber in deutschland nicht abgemeldet da ich hier eine Arbeitsstelle habe. Meine Firma bestätigt mir schriftlich das ich für Sie in Polen tätig war und bin zwecks Kunden und Mitarbeitersuche die meiste zeit der 3 Monate in Polen auf dem papier. Nach den 3 Monaten fahre ich dort wieder hin und verlängere für 3 Monate der Mitbewohner meiner Wohnung in Polen und meine Firma bestätigt mir das ich bei Ihm die meiste zeit war außer an ein paar tagen. Reicht das für die 185 Tage regelung???? Jetzt wurde mir ja schon super weitergeholfen !!!! Wie ist das denn jetzt bei meiner 1 Frage zu der 185 tage regelung so wie ich sie beschrieben habe? Ist dies möglich oder muss mann sich hier defenitiv abmelden? Grüße Ralf -------------------- wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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#375
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat Merkste was? Ja, ich merke dass du im Verwaltungsrecht nicht so bewandert bist. Bei Zweifeln an der Kraftfahreignung darf die FS-Stelle auch ohne Antrag des Betroffenen (welch Wunder) eine Überprüfung der Kraftfahreignung (=MPU) einleiten. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#376
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Bochum Mitglieds-Nr.: 5720 ![]() |
Zitat (RalfBochum @ 23.09.2004, 13:49) vom 14.08.04 bis 31.08.04 bin ich bei einer Hoteladresse gemeldet. ab dem 31.08.04 bin ich für 3 Monate bei einer Privatperson gemeldet aber in deutschland nicht abgemeldet da ich hier eine Arbeitsstelle habe. Meine Firma bestätigt mir schriftlich das ich für Sie in Polen tätig war und bin zwecks Kunden und Mitarbeitersuche die meiste zeit der 3 Monate in Polen auf dem papier. Nach den 3 Monaten fahre ich dort wieder hin und verlängere für 3 Monate der Mitbewohner meiner Wohnung in Polen und meine Firma bestätigt mir das ich bei Ihm die meiste zeit war außer an ein paar tagen. Reicht das für die 185 Tage regelung???? Jetzt wurde mir ja schon super weitergeholfen !!!! Wie ist das denn jetzt bei meiner 1 Frage zu der 185 tage regelung so wie ich sie beschrieben habe? Ist dies möglich oder muss mann sich hier defenitiv abmelden? Grüße Ralf -------------------- wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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Beitrag
#377
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Hallo,
habt Ihr auch schon mal darangedacht, das die FE Behörde die Eignungszweifel auch bei bestehenden Führerscheinen äußern kann??? Ihr müßt keinen ANtrag stellen um eine MPU zu kassieren! Habt Ihr 18 Points, ab zur MPU. Wirst Du mit Drogen im Hirn irgendwo außerhalb Deines Autos gepackt, evtl. auch ab zur MPU. Du wirst innerhalb 10 Jahren 2 mal mit "nur" 0,5 Promille ohne weitere Verstöße im Auto angehalten, ab zur MPU! Die Eignungszweifel können nur durch die MPU bzw. durch Verjährungsfristen ausgeräumt werden. Die einzige Chance die hier besteht, ist das ein Gericht urteilt (nicht das AG um die Ecke), dass die deutschen Eignungszweifel nicht auf eine EU FE übertragen werden dürfen. Das könnt Ihr aber evtl. auch vergessen, da dies eine Ungleichbehandlung gegenüber denen darstellt, die zur MPU gehen! |
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Beitrag
#378
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Warum sollte ich zur MPU gebeten werden mit einem neu ausgestellten EU FS?
Ich habe mir ja noch nichts zuschulden kommen lassen? Wird der Ausländer dem schon zig mal wegen Alkohol im Ausland der FS entzogen wurde und ihn ohne MPU wiedererlangt hat nicht klar bevorteilt, wenn er nach Ablauf seiner Sperrfrist einen neuen einfach so beantragen kann? |
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Beitrag
#379
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat Ich habe mir ja noch nichts zuschulden kommen lassen? ...und warum wurde dann dein deutscher FS entzogen?? ![]() ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#380
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Ich habe das mit zu schulden kommen lassen auf die Gegenwart bezogen und nicht auf die Vergangenheit.
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Gast_GAST_WGS_* |
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#381
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Zitat (Natrix20 @ 23.09.2004, 15:45) Warum sollte ich zur MPU gebeten werden mit einem neu ausgestellten EU FS? Ich habe mir ja noch nichts zuschulden kommen lassen? Wird der Ausländer dem schon zig mal wegen Alkohol im Ausland der FS entzogen wurde und ihn ohne MPU wiedererlangt hat nicht klar bevorteilt, wenn er nach Ablauf seiner Sperrfrist einen neuen einfach so beantragen kann? Sag mir mal in welchem EU Land der FS zigmal nach ziegmal Alk wiedererteilt wird!!! |
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#382
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Nehmen wir unseren Nachbarn Polen z.B.
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Gast_GAST_WGS_* |
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#383
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Da Du mit Deiner Aussage uns quasi bekannt gibst, dass du polnischer Jurist bist, kannst Du uns ja auch die entsprechenden Links zu den Gesetzestexten geben.
Oder auf was willst Du Deine Aussage berufen, dass einem in Polen der Lappen immer wieder erteilt wird (nach Alkohol!) Ist es nicht so, dass Deutschland die Alk-Straftäter eher noch milde behandelt (Strafmaß!) im Gegensatz zum EU Ausland? Ähnlich werden wohl die Hürden sein, wie man wieder zum Lappen kommt. Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren(fundierten) belehren! |
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Gast_pl-fs-macher_* |
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#384
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Zitat Nehmen wir unseren Nachbarn Polen z.B. ebent nit! in pl darfst du nie wieder einen fs besitzen, wenn du mit alk erwischt wirst! sogar knast droht. |
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#385
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo, liebe Polenfreunde.
Ich habe wegen der Entzugssachen wegen Alkohol also nochmal nachgefragt und mich umgehoert. Nach dem, was ich hier erfahren konnte, wird es bei Alkoholdelikten so gemacht: 1. Der Fuehrerschein wird bereits von der Polizei eingezogen. 2. Die Angelegenheit landet bei einem Strafgericht, welches eine Sperre ausspricht. In der Regel 1, 2, 5, 10 Jahre oder auf Lebenszeit. Natuerlich kann man theoretisch auch freigesprochen werden. Allerdings ist das eher selten ... 3. Der Fuehrerschein wird quasi mit dem Richterspruch ungueltig. Nach Ablauf der Sperrfrist beantragt man einen neuen Fuehrerschein und muss die gesamte Ausbildung neu durchlaufen. Nach der bestandenen Pruefung erhaelt man einen neuen Schein, der auch keinerlei Hinweise auf evtl. schon frueher erteilte Fuehrerscheine enthaelt, alle Punkte sind geloescht - man wird quasi auf "Null" gestellt. In Polen gibt es keine zur "Fahrerlaubnis" aequivalente Regelung. Man hat entweder einen Fuehrerschein oder man hat keinen. Die Sperrzeit - man hat keinen - regelt alles. Nach der Sperrzeit durchlaeuft man die gesamte Ausbildung zum Fahrzeugfuehrer erneut und besteht die Pruefung - nach erteilter Karte erst hat man auch wieder einen Fuehrerschein. Allerdings kann ein Richter verfuegen, dass der Angeklagte psychologisch untersucht werden muss, bevor er erneut einen Fuehrerschein beantragen darf. Diese Untersuchung entspricht nicht unserer MPU sondern ist wesentlich intensiver, inklusive Langzeitbeobachtungen usw. Das greift aber nur bei schweren Straftaten unter Alkoholgenuss und Verwendung eines Pkws. "Auf Lebenszeit" entzogene Fuehrerscheine werden nicht vor dem Ablauf von 25 Jahren wiedererteilt - dann muss der Antragsteller seine Eignung in einem speziellen Verfahren explizit nachweisen - was in etwa unserem "Obergutachter-Verfahren" entsprechen soll, aber mit Klinikaufenthalt etc. Das ist sehr teuer und wird quasi nie gemacht. Interessant finde ich, dass auch die Polen alle Elemente unseres Systems kennen aber anders - vor allem spaeter - anwenden. Der Ersttaeter, der mit 1,9%o unauffaellig in eine Polizeikontrolle gekommen ist, kommt mit einer saftigen Geldstrafe und 1 Jahr Entzug davon und kann direkt danach einen neuen Schein machen. Der Mehrfachtaeter ist dagegen schnell mit 5 Jahren Knast und 10 Jahren Entzug dabei. Wird bei einer Alkoholstraftat zum Beispiel ein Kind getoetet, wird allerdings auch der Ersttaeter schnell zu jahrelangen Gefaengnisstrafen (10-15J.)und lebenslanger Sperre verurteilt - hat also etwa 35-40 Jahre etwas davon ... Gruss, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#386
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Das man in Polen nie wieder einen FS bekommt nach einer Alkoholfahrt halte ich für ein Gerücht, meine Verwandschaft in Polen hat was gegenteiliges behauptet, und ich gebe Gast WGS insofern recht, das das Strafmass (Sperrfrist) höher ist als in der BRD aber eine MPU oder andersweitige Massnahmen gibts es nicht. Ich finde es ja absolut in Ordnung wenn jemand hier eine längere Sperrfrist bekommt, von mir aus beim Erstäter 1 Jahr danach 4 Jahre usw.
Aber die Willkür MPU hier ist mir ein Graus. Gruss Natrix |
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#387
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Haben sich die Mails etwas ueberschnitten. Ich empfehle daher nochmal meinen Beitrag vor Natrix zu lesen ...
![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_pl-fs-macher_* |
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#388
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mal mein senf zu der ganzen geschichte. ich wurde wie strichachtdoktor auch wegen alk zur mpu geschickt. und sehe es als reine abzocke an. man ließ mich kaum zu wort kommen...ich und der psycho heini musten sogar das protokoll 2 mal umändern weil er es so geschrieben hat als ob mich über nen kamm schert. naja...halt negative mpu und paar 1000er weniger in der tasche. wieso soll man da nicht eine lücke im system nicht mal zu seinen gunsten nutzen
![]() in pl wird eine fs für sage und schreibe 300? angeboten. natürlich ohne hotel und weiter kosten. doch schaue da...nach kurzer recherche ein super angebot, zwar weit im süde aber hey. 1900 zloty für 11 tage intensiv fahrschule. weis nit mehr ob das ein hotel oder ne herberge war. egal, auf jeden fall gabs für 1900 zloty ( 475?) 11 tage, auch nach wunsch 14 tage, aufenthalt + unterkunft (1-3er bett zimmer) + essen + fs. weiter kosten sind dann prüfung + arztuntersuchung, ca 150 zloty ( ~40?). is zwar ein wenig off topic aber ich denk ma es gehört auch hier hin. auf fogender seite KLICK MICH gibts ne aufstellung aller polnischen fahrschulen (dies halt online gibt). unter "Poka? miasto:" kann man sich seine wunschstadt aussuchen. desweiteren sollte eine kommunikation, per e mail, in englisch auch kaum ein problem darstellen. Edit Mod.: Link gelöscht, da hier keine Adressen, auch keine Linklisten veröffentlicht werden Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 23.09.2004, 21:49 |
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Gast_kadi666_* |
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#389
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hi. habe jetzt schon alle foren gelesen!!!!! suche dringend eine FS in polen oderCZ !! Mir ist das risiko schon bewußt, aber nach 9 jahren ohne FS und negativer MPU und ohne job muss ich mal den lappen wiederhaben. WER KANN MIR ADRESSEN MAILEN?????? *********
![]() Anmerkung Moderator: eMail und Tel.Nr. werden grundsätzlich gelöscht. Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung. Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 24.09.2004, 08:11 |
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Gast_pl-fs-macher_* |
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#390
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@mod
sry für die regelverletzung. wuste nit das auch solch eine liste die man ausm internet bekommt regelwidrig is. wollt halt allen die möglichkeit geben sich selber bei den vorort liegenden fahrschulen zu informieren. also heist es ab sofort mail an mich. schicke gerne die liste mit den fahrschulen, die online vertreten sind, jedem gern zu. mails bitte an:******** gruß pl-fs-macher Anmerkung Moderator: eMail und Tel.Nr. werden grundsätzlich gelöscht. Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung. Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 24.09.2004, 08:43 |
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#391
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 24.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5734 ![]() |
Zitat Anmerkung Moderator: eMail und Tel.Nr. werden grundsätzlich gelöscht. Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung. zuspät gelesen. hier bin ich nu...sry für nochmaliges editieren meines txt ![]() also heist es ab sofort mail an mich. schicke gerne die liste mit den fahrschulen, die online vertreten sind, jedem gern zu. mails bitte an:******* gruß zigzag (ehemals pl-fs-macher) Anmerkung Moderator: eMail und Tel.Nr. werden grundsätzlich gelöscht. Registrierten Usern steht das boardeigene Mailsystem zur Verfügung. Damit ist gemeint, daß dich jetzt, wo du registriert bist, jeder andere registrierte User über die netten Buttons unter deinem Beitrag kontaktieren kann ![]() Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 24.09.2004, 09:07 |
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Gast_Gast_Andy_* |
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#392
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hallo kadi melde dich
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#393
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat ich wurde wie strichachtdoktor auch wegen alk zur mpu geschickt. strichachtdoktor wurde nicht wegen alk zur mpu geschickt - dann haette strichachtdoktor laengst seinen schein in deutschland wiedererteilt bekommen, weil er naemlich leberwerte wie ein neugeborenes hat ... wer lesen kann ist klar im vorteil. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#394
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 24.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5734 ![]() |
na heut läuft ja einiges schief...sry zum 3ten
![]() ![]() meine mail adresse wird auch ständig gelöscht ![]() also wer die liste der polnischen fahrschulen will melde sich per privat nachricht |
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#395
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat meine mail adresse wird auch ständig gelöscht Nochmal zur Erklärung: Das Veröffentlichen von e-mail-Adressen verstöhst hier gegen die Netickette. Aber neben PM beachte auch das: Zitat Damit ist gemeint, daß dich jetzt, wo du registriert bist, jeder andere registrierte User über die netten Buttons unter deinem Beitrag kontaktieren kann also e-mail und PM! ![]() -------------------- |
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#396
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 24.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5734 ![]() |
sir yes sir, habe verstanden
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Gast_Paule_* |
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#397
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hallo,
hab hier mal ne andere kostellation zum thema! das mit der 185 tage regelung ist ja nun ziemlich klar.offensichtlich auch das während einer sperrfrist in deutschland, auch der fe in polen nicht gemacht werden darf.aber,....wer kontrolliert von den ausstellenden polnischen behörden denn ob ich in deutschland eine sperrfrist habe?mein problem ist nähmlich folgendes, ich hab noch nie einen fe gehabt, bin schwarz gefahren, um genau zu sein 3x. 1x davon unter alc.(1,32 blutalc.). habe darauf hin 15 mon. sperre sowie 1500€ strafe bekommen.soweit so gut. auf dem strafbefehl steht allerdings auf der letzten seite ganz klein gedruckt:"desweiteren wurde festgestellt das sie zum führen von kfz ungeeignet sind" offensichtlich deutet dieser satz auf eine mpu hin.ich habe auch noch keine anordung oder dergleichen zur mpu bekommen.also die evtl. mpu ist noch nicht rechtskräftig bzw. ausgesprochen worden. wenn ich nun "schnell" in polen die fe mache, bin ich dann auf der sicheren seite?mal abgesehen von der 185 tage regelung.die macht mir keine sorgen.zur not bekomm ich das auch hin.wichtig ist nur ob ich jetzt vor der mpu-anordnung noch irgendeine lücke nutzen kann, sowie evtl. jetzt schon (hab ja noch sperre) in polen beginnen kann.(wer kontrolliert wie bereits gesagt ob ich ne sperre in deutschland habe)also, wäre ect klasse wenn ich nochmal in kurzer form geziehlt auf diese konstellation eingehen würdet! danke, Paule *** Schrift auf Normalgröße skaliert. Ein Lesen des Beitrags ist so besser möglich. Gruss Rolf (Admin) Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 24.09.2004, 20:05 |
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#398
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Warum schreist Du nur so, Paule ?
Fahren ohne Fahrerlaubnis, dazu noch fortgesetzt, ist eine schwere Straftat. Durch diese Straftat(en) zeigst Du, dass Du nichts dagegen hast, zur Wahrnehmung Deiner persoenlichen Interessen gegen geltendes Recht zu verstossen - womit Du Dich als "ungeeignet zum Fuehren von Kraftfahrzeugen" zu erkennen gegeben hast. Um Deine eventuell spaeter wieder zutreffende Eignung nachzuweisen, wirst Du zur MPU muessen. Das erfaehrst Du spaetestens, wenn Du nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland eine neue Fahrerlaubnis beantragst; dann erst gibt es die entsprechende Anordnung seitens der Behoerde. Die Sachlage ist aber (eigentlich) heute schon klar ... Nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist kannst Du aber eine EU-auslaendische Fahrerlaubnis beantragen und einen EU-FS machen. Das hat der Eu-GH bestaetigt. Solange, wie es noch kein europaeisches zentrales Fuehrerscheinregister gibt, haben die auslaendischen Staaten nur eine eingeschraenkte Moegklichkeit von der Sperrfrist in Deutschland ueberhaupt zu erfahren. Das ist einerseits sicher korrekt - andererseits laesst sich durch einfache mathematische Uebungen fuer die Deutschen leicht nachweisen, dass der Fuehrerschein bereits waehrend der Sperrfrist erteilt wurde - was eindeutig "Fahren ohne Fahrerlaubnis" waere und auch entsprechend bestraft wuerde, denn den waehrend der Sperrfrist erteilten Fuehrerschein braucht niemand anzuerkennen - und es tut auch niemand. Faellst Du also mit diesem FS in Deutschland auf, schicken die Deutschen den Schein mit einer entsprechenden Begruendung zur ausstellenden EU-Behoerde und verurteilen Dich wie gehabt. Faellst Du z.B. bei einem Unfall oder einer anderen Straftat damit im Ausland auf, moechte ich da ebenfalls nicht bei sein, denn dann gibt es - weil es sicher gruendlich kontrolliert wird - auch maechtig Aerger ... Rein optisch mag es also vielleicht eine "Luecke" geben - rechtlich gibt es da aber keinen Spielraum. Die einzigfe Moeglichkeit, die zur Zeit noch besteht, ist, nach der abgeleisteten Sperrfrist einen Fuehrerschein im EU-Ausland zu machen und damit bis zur Entdeckung unbehelligt zu fahren. Erfaehrt die Behoerde jedoch von diesem Schein, kann sie eventuell - da streiten sich alle drueber - ein Entzugsverfahren nach §46 FeV einleiten und Dich, weil Du ja durch die alten Straftaten eine Annahme zur Ungeeignetheit begruendet hast, zur MPU schicken. (Ob das wirklich geht oder nicht - darueber streiten wir uns hier vortrefflich, siehe hier !) Gruss, Joe ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Gast_Martin_* |
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Beitrag
#399
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ähmm... ihr versteht das alles falsch jungs und mädels... ich bin "einer" und weiß also wie das so abläuft
![]() Der Führerschein in Polen kostet so um die 200 bis max. 300 Euro (ob für die "richtigen" Polen oder für welche die sich dort für n halbes Jahr angemeldet haben ist egal... sie müssten nur ggf. die polnische spracheneinigermaßen beherschen:)). Diese ganzen angebote die über 1000 euro gehen sind praktisch reine abzocke von deutscher Seite aus (bzw. auch mancher polnischer Fahrschulen). Es geht einfach darum dass eine polnische Fahrschule den internationalen führerschein anbietet, denn man zB innerhalb 1 woche oder an 4 wochenenden erlangen kann (voraussetzung polnische staatsabgehörigkeit d.h. n halbes jahr dort "leben"). Dies bietet die polnische Fahrschule mit übernachtungen usw. an natürlich dann zu einem etwas erhöhten preis (so ca.400-500 €). Die deutschen Werbeagenturen haben natürlich von solch einer möglichkeit Wind bekommen und nutzen das Angebot um denn Preis zu erhöhen und somit selber profit daraus zu machen. DESHALB wird der Preis auf einmal so hochgesetzt. gruß martin |
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Beitrag
#400
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Hallo Martin, vielen Dank, dass Du uns etwas völlig Neues erzaehlst ...
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 01:32 |