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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 08.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70174 ![]() |
Wenn ich an mein Auto eine Reflektorfolie anbring ist das erlaubt ?? oder verboten ??? Es geht jetzt nicht um GROßE Flächen sondern eher um Streifen auf z.b. kannten und/oder um die Streifen auf den Felgen ! als beispiel Reflexband-blau z.b. Wie Viper-Streifen ein oder zwei mal übers Auto oder die Speichen der Felge bekleben Würde mich sehr freuen wenn mir jemand dazu was sagen könnte ! super währe auch wo sowas steht das ich darf bzw steht das man das nicht draf ! Ich hab irgend welche wirren Aussagen bekommen von verschiedenen Folierern die einen meinten ja geht wenn die Fläche nicht zu groß ist der ander ja kein Problem ne gibt keine Einschränkungen und ein anderer ja aber die Farben Rot / Gelb / Orange darf man nicht nutzen ! Wobei ich mich dann schon Frag weil ich hab ja serienmäßig rote Reflektoren auf dem Auto drauf die darf man warscheinlich nur Hinten haben ! u.s.w. ich hoffe hier ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen ! ![]() Danke schon mal Bye WoSJack ![]() |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 ![]() |
Hallo wosjack und herzlich Willkommen im Verkehrsportal.
![]() Wenn ich die, von dir verlinkte, Seite richtig verstehe. Ist es wohl verboten. Sind Reflexfolien an PKW und (Wohn-)Anhängern erlaubt? Was sagt der TÜV dazu! Denn normale PKW fallen unter Klasse M1, die nach dem im Link erwähnten §53 StVZO Abs. 10 nicht mit einbezogen sind. Zitat (10) Die Kennzeichnung von
2. schweren und langen Kraftfahrzeugen und Anhängern mit rechteckigen Tafeln, die der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung entsprechen, 3. Fahrzeugen der Klassen M2, M3, O2 und Fahrgestellen mit Fahrerhaus, unvollständigen Fahrzeugen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeuge der Klasse N2 mit einer Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t sowie Fahrzeuge der Klassen N, O3 und O4 mit einer Breite von nicht mehr als 2 100 mm oder mit einer Länge von nicht mehr als 6 000 mm mit weißen oder gelben auffälligen Markierungen an der Seite, mit roten oder gelben auffälligen Markierungen hinten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, und 4. Kraftfahrzeugen, die nach § 52 Absatz 3 mit Kennleuchten für blaues Blinklicht in Form eines Rundumlichts ausgerüstet sind, mit retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, ist zulässig. An Fahrzeugen der Klassen N2, N3, O3 und O4, die in Satz 1 Nummer 3 nicht genannt sind, müssen seitlich weiße oder gelbe, hinten rote oder gelbe auffällige Markierungen, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, angebracht werden. Bei den in Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 08.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70174 ![]() |
Hallo Danke
also ich verstehe jetzt da ein NEIN aber es ist bei gewissen Autos so das die rote Reflexfolien hinten haben weil sie in den Rückleuchten keine haben ?? wenn ich da jetzt z.b. 2 dazu mach dann wird man doch nur besser gesehen ?? jetzt mal von der Farbe abgesehen hab ich einfach mal das Blaue geschickt ! Soviele hab ich jetzt nicht auf die schnelle gefunden ! Gibt es auch andere Folien die nicht darunter fallen bzw normale Folie darf man ja auch haben Folienart Wobei ich jetzt denke das dann alle 3 Typen nicht erlaubt sind oder hat es doch vielleicht was mit der Reflektion-Stärke zu tun ?? Danke nochmals |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1186 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Antwort auf die Frage, ob Reflexfolie erlaubt ist oder nicht, gibt § 49 StVZO:
Zitat Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/89/EG (ABl. L 257 vom 24.9.2008, S. 14) geändert worden ist, bezieht, müssen den technischen Vorschriften der Absätze 2, 5 und 6 und der Anhänge 3 bis 11 der ECE-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 323 vom 6.12.2011, S. 46) entsprechen.... Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und der dergleichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden. Auch, wenn man es immer häufiger sieht: Reflexfolien, egal ob als Streifen, als Schriften oder ähnliches an Fahrzeugen gleich welcher Art, sind nicht erlaubt. Ausnahme sind Fahrzeuge, die zulässig mit Konturmarkierung nach ECE R 104 ausgestattet sind, hier darf reflektierende Werbung (nach festen Vorgaben) an den Seiten(!) innerhalb(!) der Konturmarkierung angebracht werden. Speziell bei LKW gab es mal einen Feldversuch mit reflektierender Heckwerbung, der allerdings mittlerweile ausgelaufen ist und damit auch die erteilten Ausnahmegenehigungen. Reflekierende Heckwerbung an LKW ist somit auch wieder unzulässig. -------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
also ich verstehe jetzt da ein NEIN genau. Reflexfolie ist eine lichttechnische Einrichtung. Lichttechnische Einrichtungen sind nach §49a StVZO verboten, wenn sie nicht vorgeschrieben oder ausdrücklich für zulässig erklärt sind. Zitat aber es ist bei gewissen Autos so das die rote Reflexfolien hinten haben weil sie in den Rückleuchten keine haben ?? Das sind Rückstrahler. Zitat wenn ich da jetzt z.b. 2 dazu mach dann wird man doch nur besser gesehen ?? Du darfst zu den zwei vorgeschriebenen noch bis zu zwei weitere Rückstrahler anbringen. Allerdings müssen die auch als Rückstrahler typgenehmigt sein. Reflexfolie wird nicht als Rückstrahler genehmigt sein, sondern (wenn überhaupt...) nach ECE R104 Zitat jetzt mal von der Farbe abgesehen hab ich einfach mal das Blaue geschickt ! Blaues Reflexmaterial ist nur als schwach reflektierende Werbung innerhalb einer Konturmarkierung bestimmter Fahrzeuge (keinesfalls aber bei PKW) genehmigt. Das natürlich auch nur dann, wenn es nach ECE R 104 für diese Verwendung typgenehmigt ist. Zitat Gibt es auch andere Folien die nicht darunter fallen bzw normale Folie darf man ja auch haben Folienart Wobei ich jetzt denke das dann alle 3 Typen nicht erlaubt sind oder hat es doch vielleicht was mit der Reflektion-Stärke zu tun ?? Die sind an deinem PKW alle nicht erlaubt.... |
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 08.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70174 ![]() |
Vielen Danke für die genaue Info von euch allen
Ihr seid Super Bye Bye ![]() |
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#7
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 38 Beigetreten: 09.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28366 ![]() |
Hallo,
Mal als frage. Was blüht denn ein als Strafen für flasche angebrachte Reflexfolie als lichttechnische Einrichtung. Gruß, Richard |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24649 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Laut Bußgeldkatalog:
Zitat 221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 20 € ... also eine reine Verwarnung. Bei Vorsatz kann's teurer werden. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
interessanterweise nur für den Fahrer, eine Verwarnung des Halters ist nicht vorgesehen?
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 342 Beigetreten: 02.04.2011 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 58703 ![]() |
Ich habe im Moment auf meinem Fahrrad auch eine Reflexfolie und RKL , dieses habe ich heute verwendet um einen Baum der Umzustürzen drohte zu sicherrn
(Fahrrad quer auf die Fahrspur gestellt bis die Polizei da war. (Fahrrad sieht so aus https://www.youtube.com/watch?v=JrTaeNAkYzY) Und die eintreffenden Feuerwehrleute und Polizisten waren alle begeistert von dem Fahrad und man hat auch nicht nach irgendwelchen zulassungen gefragt sondern sich einfach gefreut das jemand Sinnvoll abgesicherrt hat. http://waddische.de/toter-baum-kippte-feue...en-gnadenstoss/ Ich denke also das bei sinnvoller Verwendung auch Reflexfolie kein Problem darstellt. MfG Baustellenlampe |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 ![]() |
Weiterhin viel Glück beim Bergen von alten Gewehren und Granaten. Würde ich als Jugendlicher nicht rangehen.
Gruss, Couscous -------------------- Gruss, Couscous |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Muss es unbedingt Reflexfolie sein?
Würde es nicht auch das hier tun? http://reflexfolie.de/Fluorfolie/Fluorband-Gelb.html Ich benutze es für Boden- und Wandbeschriftungen in unserem Lager. Möchte es demnächst als Zierleisten an meinem Auto verwenden. Als günstigere Alternative zur Reflexfolie. cowboy70 |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1186 Beigetreten: 13.02.2008 Mitglieds-Nr.: 40142 ![]() |
Die Regelungen in § 49a StVZO Absatz 1 gelesen und verstanden?
-------------------- Beste Grüße
Udo --------------------------------------------- Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Dieser § greift nicht.
Es gibt auch reflektierende Autozierstreifen zu kaufen. Bekommt man bei ATU. Andere und weitere hier: http://www.zierstreifen.de/boot-50mm.html http://www.schulzik.de/Zierstreifen/Reflek...fen---7_14.html Bei meinem LINK handelt es sich nicht um Reflexfolie sondern Flourband/Folie. Das ist nicht reflektierend und verstößt nicht gegen die StVO. cowboy70 |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Dieser § greift nicht. wohl Zitat Es gibt auch reflektierende Autozierstreifen zu kaufen. Bekommt man bei ATU. die darf man dann (wie auch viele andere Dinge, die es bei ATU zu kaufen gibt...) im Geltungsbereich der StVZO halt nicht verwenden... Zitat Bei meinem LINK handelt es sich nicht um Reflexfolie sondern Flourband/Folie. Das ist nicht reflektierend und verstößt nicht gegen die StVO. Zu den Leuchtstoffen i.S.d. §49a StVZO gehören auch tagesleuchtende, nachleuchtende und selbstleuchtende Materialien. Das von dir verlinkte Band ist offensichtlich tagesleuchtend. |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ich überlege ja schon seitdem ich dieses Fahrzeug das erste mal in einer Zeitschrift gesehen habe, ob die spiegelnde Karosserie nicht eigentlich illegal ist?
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Ich überlege ja schon seitdem ich dieses Fahrzeug das erste mal in einer Zeitschrift gesehen habe, ob die spiegelnde Karosserie nicht eigentlich illegal ist? ![]() Dann sind auch Autos mit Metalleffekte und Neoneffekte verboten. Gibt es trotzdem serienmäßig zu erwerben. cowboy70 |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Eine Lackierung hat doch gar nix mit einer Lichttechnischen Einrichtung zu tun - was eine reflektierende Folie ist.
![]() Im übrigen ist das Bild etwas bearbeitet ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Ja und? Schwarzer Hochglanzlack und reflektierende Folie ist was anders
Das eine ist Lack, das andere ist eine lichttechnische Einrichtung und bei denen ist nur das erlaubt was in der StVZO steht. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Eine Lackierung hat doch gar nix mit einer Lichttechnischen Einrichtung zu tun - was eine reflektierende Folie ist. ![]() Im übrigen ist das Bild etwas bearbeitet ![]() Eben. Flourfolie ist nicht reflektierend. Bei normalem Tageslicht hebt sich die Farbe kaum mehr hervor als andere helle Farben. Während der Dämmerung Flourfolie noch besser zu erkennen ist. Es leuchtet auch nicht nach. Die Farbe ist nur intensiver. Reflexfolie ist wie der Name sagt reflektierend. cowboy70 |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Dort steht überall "reflektierend"
![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Weitere Autos mit entsprechenden Lack und Folierung, die nach StVO verboten wären.
http://i.ebayimg.com/00/$%28KGrHqYOKp...t_id=8800005007 http://media2.auto.de/images/cache/1c/e6/c...1,-1,498,-1,1,0, http://i1.ytimg.com/vi/5nNFZJ4c5bI/maxresdefault.jpg cowboy70 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich würde fluoreszierende Folien nicht als lichttechnische Einrichtung werten, sofern sie nicht gleichzeitig retroreflektiernd sind.
Da die StVZO aber generell von "Leuchtstoffen" spricht, trifft die Regelung hier trotzdem zu - daher ist die Verwendung von fluoreszierenden Materialien unzulässig. |
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Eine Lackierung hat doch gar nix mit einer Lichttechnischen Einrichtung zu tun doch, auch eine Lackierung kann eine lichttechnische Einrichtung sein Klassisches Beispiel die Farbe RAL 3024 (Leuchtrot). Zulässig nur mit Ausnahmegenehmigung (und die wird nur für Feuerwehren und Rettungsdienste erteilt). Kaufen kann man die Farbe (oder die recht ähnliche und rechtlich gleich zu behandelnden Folien in RAL 3026/Leuchthellrot) frei im Handel. Flourfolie ist nicht reflektierend. was auch nicht notwendig ist, um unter die Regelungen des §49a StVZO zu fallen. Tagesleuchtend, nachleuchtend und selbstleuchtend reicht. |
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Ich würde fluoreszierende Folien nicht als lichttechnische Einrichtung werten, sofern sie nicht gleichzeitig retroreflektiernd sind. das widerspricht dem Wortlaut der StVZO ![]() Zitat Da die StVZO aber generell von "Leuchtstoffen" spricht, genauer gesagt definiert die StVZO: Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. |
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#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Fluoreszenz - Phosphoreszenz
2 unterschiedliche Eigenschaften Das wovon die meisten wahrscheinlich ausgehen, ist dass, Floureszenz nachleuchtend sei. Ist es aber nicht. Phosphoreszenz ist nachleuchtend. (Quelle: WIKIPEDIA) Das Flourband, dass zu erwerben ist, hat einen Neoneffekt. Ob nun so ein Neoneffekt auflackiert wird oder durch Folie aufgebracht spielt für die StVO keine Rolle. Die Fahrzeuge, die ich verlinkt habe müssten nach Aussage vieler hier verboten sein. Nur sind sie es nicht wie man sehen kann. Selbst der starke Metalleffekt durch gröbere und stärkere Metallsegmente im Klarlack müssten verboten sein, weil sie das einfallende Licht erheblich brechen und reflektieren. Die StVO spricht von "Leuchtstoff". Dem stimme ich zu. Nur muss dieses Flourband ein Leuchtstoff sein. Sollte es so sein muss dieses auch, laut StVO, klar definiert werden als solches. cowboy70 |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Die Fahrzeuge, die ich verlinkt habe müssten nach Aussage vieler hier verboten sein. Wir reden hier über die Theorie nach StVZO, nicht über das, was in der Praxis geduldet wird. Schau dir doch mal die Ausgestaltung vieler LKW-Fahrerkabinen an - da ist ein LED-Namensschildchen des Fahrers noch das geringste Übel. Erlaubt ist es trotzdem nicht, genau wie dein fluoreszierendes Band. Es wandelt den UV-Anteil in sichtbares Licht um, gilt damit als Leuchtstoff und fällt somit unter die Regelung des §49a StVZO.Nur sind sie es nicht wie man sehen kann. Ich persönlich habe mit einer fluoreszierenden Zierleiste keine Probleme. Aber ein übereifriger Polizeibeamter schreibt dir hierzu ggf. eine Anzeige - das passiert sogar bei Fahrzeugen mit normgerechten Warnmarkierungen nach DIN 30710. ![]() Worüber man sich aber durchaus streiten kann ist die Frage, ab wann eine Leuchtfarbe nicht mehr als Leuchtstoff im Sinne der StVZO gilt. Denn man könnte natürlich beim Lackierer einen roten Fahrzeuglack mit einem Fingerhut voll "Leuchtstoff" pimpen, ohne das dies nennenswerte Ergebnisse bringt. Der Leuchtstoff im Sinne der StVZO wäre aber dennoch vorhanden. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 ![]() |
@Cowboy
Bitte beachte doch die wiederholten, dezenten Hinweise von hk_do zu der hier diskutierten gesetzlichen Grundlage.... Zitat z ![]() (es macht durchaus einen Unterschied, ob ein § in der Straßenverkehrs-Ordnung oder in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu finden ist) ![]() |
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#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Die Fahrzeuge, die ich verlinkt habe müssten nach Aussage vieler hier verboten sein. Wir reden hier über die Theorie nach StVZO, nicht über das, was in der Praxis geduldet wird. Schau dir doch mal die Ausgestaltung vieler LKW-Fahrerkabinen an - da ist ein LED-Namensschildchen des Fahrers noch das geringste Übel. Erlaubt ist es trotzdem nicht, genau wie dein fluoreszierendes Band. Es wandelt den UV-Anteil in sichtbares Licht um, gilt damit als Leuchtstoff und fällt somit unter die Regelung des §49a StVZO.Nur sind sie es nicht wie man sehen kann. Ich persönlich habe mit einer fluoreszierenden Zierleiste keine Probleme. Aber ein übereifriger Polizeibeamter schreibt dir hierzu ggf. eine Anzeige - das passiert sogar bei Fahrzeugen mit normgerechten Warnmarkierungen nach DIN 30710. ![]() Worüber man sich aber durchaus streiten kann ist die Frage, ab wann eine Leuchtfarbe nicht mehr als Leuchtstoff im Sinne der StVZO gilt. Denn man könnte natürlich beim Lackierer einen roten Fahrzeuglack mit einem Fingerhut voll "Leuchtstoff" pimpen, ohne das dies nennenswerte Ergebnisse bringt. Der Leuchtstoff im Sinne der StVZO wäre aber dennoch vorhanden. Eben dessen wegen bin ich nicht zu überzeugen, weil in der StVZO/StVO keine klare Definierung steht was als Leuchtstoff und lichttechnisch erklärt ist. Ein Reflektor, eine Lampe, phosphorzierend sind eindeutig als solches zu erkennen. cowboy70 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7544 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Eben dessen wegen bin ich nicht zu überzeugen, weil in der StVZO/StVO keine klare Definierung steht was als Leuchtstoff und lichttechnisch erklärt ist. dem kann abgeholfen werden, schon vor rund 40 Jahren hat das Verkehrsministerium sich dazu ausgelassen (BMV/StV 7 – 36 25 60.08 vom 12. 3. 1974, VkBl S 198): Zitat Zu den Leuchtstoffen gehören nach einer auch international anerkannten Definition
alle Stoffe, die ua zur Photolumineszenz fähig sind. Das sind solche Stoffe, hier Farbpigmente, die durch Absorption von elektromagnetischer Strahlung ihrerseits wieder eine Eigenstrahlung abgeben, die für die angewendeten Farbpigmente charakteristisch ist. Die anregende Strahlung ist idR kurzwelliger als die von dem Pigment wieder abgegebene Strahlung. Diese Umwandlung von Strahlungsenergie kann dazu genutzt werden, ein für das Auge weniger wirksames kurzwelliges Licht (nach Blau hin) oder auch Anteile aus dem für das Auge ganz unwirksamen Ultraviolettbereich in wirksamere Bereiche des sichtbaren Spektrums umzuwandeln, um damit gleichzeitig eine hohe Leuchtdichte im speziellen Farbbereich des angewendeten Leuchtpigments zu erhalten. Bei den als Tageslichtleuchtfarben bezeichneten Stoffen bezieht sich diese Transformation besonders auf die im Tageslicht enthaltene, weniger wirksame Strahlung in solche von größerer Wirksamkeit. Die mit dem Begriff „Tageslichtleuchtfarbe“ verknüpfte Eigenschaft setzt also das Vorhandensein eines Leuchtstoffs voraus; sie ist damit an Fz auf Grund der Bestimmungen des § 49a Abs 1 nicht zulässig. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Okay!
Demnach sind alle Autolacke mit Metalleffekt (auch die serienmäßig produzierten Fahrzeuge) und Neonoptik verboten! cowboy70 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
So pauschal kann man das nicht sagen, denn Metalleffekt-Lacke haben keine retroreflektierenden Eigenschaften und fallen demnach nicht unter das "Verbot".
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#34
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7149 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Welche Felgen sind mit flouresziernder Farbe lackiert: Die hier oder diese ? Ein hochglänzender Lack ist genauso wie dieser, spiegelnde Milchtanker nicht verboten. @ukr hat es gesagt: Retroreflektierend oder floureszierend darf nicht sein ... |
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#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Ich hatte bereits einige LINKS gesetzt.
Dieser Neoneffekt kommt erst durch die Eigenschaften zu seinem Effekt. Selbst im dämmrigen Licht sind diese Farben/Lacke deutlich zu sehen. Chamälionlack oder Flip-Flop-Lack sind ebenso verboten, weil sie diese Eigenschaften aufweisen. Je nach Einfall von Licht und dem Blickwinkel sieht man immer eine andere Farbe. Lacke mit hohem reflektierenden Metallanteil sind demnach ebenso verboten. Also wo wird denn eine klare Linie gezogen? cowboy70 |
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#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Wieso sollte Chamäleon-Lack und Flip-Flop-Lack verboten sein
![]() Retroreflektierend oder Leuchtstoff ist verboten, sonst nix. Und Spiegeln ist nicht dasselbe wie retroreflektieren -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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#37
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 29.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72379 ![]() |
Hallo Cowboy,
um bei Deinem Band zu bleiben (Anmerkung zu Deinen Links am Ende des Beitrags) Die StVZO sagt aus: Zitat An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. [...] Also ist zu klären, ob Dein Band ein Leuchtstoff oder ein rückstrahlendes Mittel ist. hk_do hat sich dazu ja nun schon geäußert: [...] vor rund 40 Jahren hat das Verkehrsministerium sich dazu ausgelassen (BMV/StV 7 – 36 25 60.08 vom 12. 3. 1974, VkBl S 198): Zitat Zu den Leuchtstoffen gehören nach einer auch international anerkannten Definition alle Stoffe, die ua zur Photolumineszenz fähig sind. [...]. Floureszenz ist eine Art der Photolumineszenz (kurz gesagt Lichtemission durch Lichtabsorption). Damit fällt es eindeutig unter die Gruppe der Leuchtstoffe gemäß der Angabe im Verkehrsblatt. Gibt es weiteren Diskussionsbedarf? Ob und wie das geahndet wird, kann ich nicht sagen. Spielt aber auch keine Rolle für die rechtliche Beurteilung. Nun zu den diversen Bildlinks: Sind manche dieser Felgen/Lacke/Folien unzulässig? Möglich. Wenn sie unter diese Regelung fallen, dann ja. Aber ändert das für Dich irgendwas, wenn Dein Band bei einer Kontrolle reklamiert wird? Nein. Ich verstehe also nicht, wieso Du mit anderen Autos argumentierst, deren rechtliche Situation völlig unklar ist. Es ändert auch nichts, dass jeden Tag zig Leute mit 2 Promille Auto fahren, wenn Du mit 1,7 Promille angehalten wirst. Und zu der Verfügbarkeit solcher Artikel: Es ist auch schwarze Sprayfarbe erhältlich, trotzdem darfst Du damit Deine Scheibe nicht lackieren. Es ist kein Argument zur erlaubten Verwendung, dass es etwas zu kaufen gibt. Wie weiter oben schon geschrieben wurde, bekommst Du bei ATU z.B. auch LED Leuchten ohne E-Prüfzeichen/Zulassung. Wenn Du Dir solche Zierstreifen montieren willst und bereit bist, das Risiko zu tragen, dann mache es. Mich würde es nicht stören und vielleicht fährst Du fünfzig Jahre damit ohne dass es auch nur ein einziges Mal reklamiert wird. Aber Dir muss klar sein, dass es dadurch nicht zulässig wird. Viele Grüße Martin |
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#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
Ich habe mir jetzt Flourbandstreifen in die Innenseiten der Türrahmen und Heckklappe angebracht.
Während des Verladens sind schon 2x Radfahrer in die geöffneten Türen reingerauscht weil sie keine Beleuchtung hatten. Trotz Straßenbeleuchtung. Mit den Flourstreifen in die Türrahmen erhoffe ich mir, dass in Zukunft so was nicht mehr passiert. Sollte das Ordnungsamt oder die Ploizei das sehen und es stört dann ist das einfach so. Zumindest bin ich versucht um solche Unfälle zu vermeiden. cowboy70 |
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#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Während des Verladens sind schon 2x Radfahrer in die geöffneten Türen reingerauscht weil sie keine Beleuchtung hatten. ... Du weist aber, daß du dabei Schuld hast ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#40
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 660 Beigetreten: 09.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71495 ![]() |
... Während des Verladens sind schon 2x Radfahrer in die geöffneten Türen reingerauscht weil sie keine Beleuchtung hatten. ... Du weist aber, daß du dabei Schuld hast ![]() Da widerspreche ich. Ich hing halb im Auto auf der Rückbank, das linke Bein noch auf der Straße stehend, um die Ladung mit Gurten zu sichern. Dann hörte ich hinter mir ein Ächzen und dann wie jemand stürzt. Ich nenn das einfach nur Dummheit. Zumal in den Türen und der Heckklappe noch serienmäßig Leuchten angebracht sind. Die Polizei sah das eben so. In beiden Fällen gab es keine Anzeige gegen mich. In unserer Gegend ist das bei den meisten Radfahrern so üblich ohne Beleuchtung zu fahren. Da gibts jede Woche Zusammenstöße mit Radfahrern. cowboy70 |
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#41
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 965 Beigetreten: 02.08.2006 Wohnort: Bad Iburg Mitglieds-Nr.: 21746 ![]() |
Zumal in den Türen und der Heckklappe noch serienmäßig Leuchten angebracht sind. Warum Fluorband gegen unbeleuchtete Radfahrer besser helfen soll als die bereits vorhandenen Leuchten, musst du mir jetzt aber mal erklären.Die von dir beschriebenen Radler wären ja wohl auch in einen RW mit RKL und Teleskopmast mit Arbeitsscheinwerfer reingerauscht. -------------------- Ban Pre-Shredded Cheese - Make America Grate Again
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Zumal in den Türen und der Heckklappe noch serienmäßig Leuchten angebracht sind. Warum Fluorband gegen unbeleuchtete Radfahrer besser helfen soll als die bereits vorhandenen Leuchten, musst du mir jetzt aber mal erklären.Die von dir beschriebenen Radler wären ja wohl auch in einen RW mit RKL und Teleskopmast mit Arbeitsscheinwerfer reingerauscht. Beim letzten Zusammenstoß wurde die Scharniere verbogen! Wurde von mir viel zu spät fest gestellt, als an den Stellen halbes Jahr später Rost angesetzt war. Das möchte ich in Zukunft vermeiden. Flourband ist trotzdem noch gut bei Dämmerung und Straßenbeleuchtung gut zu sehen. Bis vor noch 5 Jahren gab es jede Woche mindestens 1 tödlichen Unfall mit Radfahrer. Meist Senioren, die nicht auf die Ampeln geachtet haben und trotzdem ohne Achtung auf Autos über die Straßen sind. Die meisten Unfälle passierten an Autobahausfahrten. Selbst Mütter auf Fahrrädern, die hinter sich ihre Kinder fahren liesen sind ohne nachsehen rot über die Ampel. Dann kam eine großangelegte Aktion von der Polizei durch Kontrollen, kampagnen und Plakate. Die tödlichen Unfälle sind zurück gegangen aber es gibt immer noch unverbesserliche Radler, die ohne Licht fahren, nicht auf Ampeln achten oder sogar stockbetrunken fahren. cowboy70 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.03.2025 - 06:47 |