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> Frage zur Beschriftung der Umweltplakette, von "Bußgeld weil Umweltplakette unleserlich"
Digo
Beitrag 06.01.2014, 01:01
Beitrag #1


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Das Kennzeichen muss ja mit einem lichtechten Stift auf die Umweltplakette geschrieben werden, kann man jetzt dem Aussteller was, wenn es ausbleicht...?
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Mr.Mr.
Beitrag 06.01.2014, 02:49
Beitrag #2


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Die Plakette lässt sich nicht mehr ablösen,wie soll man die KFZ-Nummer nachzeichnen ??


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Die wichtigen Dinge im Leben sind nicht die Dinge
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Ichtyos
Beitrag 06.01.2014, 02:59
Beitrag #3


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Hatten wir die Diskussion, was ein "lichtechter Stift" ist, eigentlich schon?

Da gibt doch bestimmt eine Norm - oder nicht? think.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 06.01.2014, 04:36
Beitrag #4


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Hatten wir.Mit viel Zeit und Mut wuerd ICH sogar gegen alle Bescheide vorgehen, wenn das Kennzeichen bei Austellung drauf stand und das Fhz sich nicht geaendert hat.Was passiert eigentlich wenn analog, auf Grund eines Druckereifehlers die TÜV Plakette ausbleicht, innerhalb von 12 Monaten?
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Ichtyos
Beitrag 06.01.2014, 04:48
Beitrag #5


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Ich hatte vor meinem Beitrag schon die foreneigene Suche bemüht. Was so ein Stift "können" muss, stand in den Fundstellen nicht drin. think.gif


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Mitleser
Beitrag 06.01.2014, 08:49
Beitrag #6


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Zitat (Digo @ 06.01.2014, 01:01) *
Das Kennzeichen muss ja mit einem lichtechten Stift auf die Umweltplakette geschrieben werden, kann man jetzt dem Aussteller was, wenn es ausbleicht...?
Wenn der Gutachter bestätigt (oder der Richter es von selbst annimmt), dass der verwendete Stift ungeeignet in Bezug auf die Vorgabe lichtecht war und deswegen das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, dann würde ich einen Anspruch auf Neuausstellung bzw. Plakettenkosten bejahen. Aber keinen Schadenersatz für ein Bußgeld.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2014, 10:36
Beitrag #7


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Zitat (Mitleser @ 06.01.2014, 08:49) *
Wenn der Gutachter bestätigt (oder der Richter es von selbst annimmt), dass der verwendete Stift ungeeignet in Bezug auf die Vorgabe lichtecht war...

Wieso muss muss denn ein Gutachter oder ein Richter bestätigen, dass der Stift nicht lichtecht war?
Wenn derjenige, der das Knöllchen geschrieben hat, das Fahrzeugkennzeichen auf der Plakette nicht lesen konnte, dann WAR offenbar der Stift nicht lichtecht...

Ich hatte übrigens an meinem aktuellen Vito übrigens schon nach kapp einem Jahr die DRITTE Umweltplakette:
Bei der ersten war die Schrift schon nach wenigen Wochen unleserlich, da völlig zerflossen (mangelnde Kompatibilität zwischen Filzstift und Kleber),
bei der zweiten litt die Schrift an galloppierender Beichsucht (nicht lichtecht).
Jedesmal gab es bei der Zulassungsstelle ohne zu meckern eine frische Plakette - und der Mitarbeiter hat sich freunlich entschuldigt, dass ich wegen deren mangelhaftem Material noch Unannehmlichkeiten habe.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Mitleser
Beitrag 06.01.2014, 10:40
Beitrag #8


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2014, 10:36) *
Wieso muss muss denn ein Gutachter oder ein Richter bestätigen, dass der Stift nicht lichtecht war?
Weil es neben der dabei zu klärenden Frage, was lichtecht nun genau bedeutet, auch andere Faktoren geben kann, die trotz Einhaltung von lichtecht zur Unleserlichkeit führen können.
ZBsp. intensive Bestrahlung, chemische Reaktionen, Plakettenmaterialfehler, ..., lichtechter aber abwaschbarer Stift dry.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.01.2014, 13:45
Beitrag #9


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Zitat (Ichtyos @ 06.01.2014, 02:59) *
Hatten wir die Diskussion, was ein "lichtechter Stift" ist, eigentlich schon?

Da gibt doch bestimmt eine Norm - oder nicht? think.gif


ISO 12757-2 Die beschäftigt sich aber u. a. mit der Dokumentenechtheit z. B. bei Kugelschreibern oder Tonern.

Warum geben die Plakettenhersteller eigentlich keine Empfehlungen zur Beschriftung ihrer jeweiligen Plaketten heraus think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Scitch
Beitrag 06.01.2014, 14:32
Beitrag #10


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Zitat (Heinz Wäscher @ 06.01.2014, 13:45) *
ISO 12757-2 Die beschäftigt sich aber u. a. mit der Dokumentenechtheit z. B. bei Kugelschreibern oder Tonern.
Was ist mit der DIN 53952? Allerdings unterscheidet die auch zwischen mehreren Arten der Lichtechtheit von sehr gering bis super. Aber auch ein sehr geringer lichtechter Stift wäre ja trotzdem Lichtecht? Nur eben zu einem sehr kleinen Teil.
Wo steht geschrieben wie lichtecht ein solcher Stift für eine Umweltplakette also sein muss? unsure.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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rapit
Beitrag 06.01.2014, 14:53
Beitrag #11


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kann man eigentlich mit einem Skalpell dünn die Buchstaben des Kennzeichens aus der Plakette ausschneiden und dann einfach an den "Buchstabenlöchern" ein Stück schwarzes Klebeband hinterkleben? Dann sollte man doch Ruhe haben.
Die Plakette ist selbstzerstörend, aber ja nur in dem Bereich, wo man sie abpiddelt, also innerhalb der Buchstaben.

Man kann natürlich auch einfach das Kennzeichenfeld rechteckig ausschneiden und einen weißen Aufkleber mit Kennzeichen passend einkleben, dürfte auch funktionieren.
Wahrscheinlich nicht die rechtlich saubere Lösung, aber ich komme mir bei solchen Fäden als Autofahrer immer irgendwie veräppelt vor. ranting.gif

Bei meiner Erdgaskiste fängt nämlich jetzt auch die Bleichsucht in der Plakette an. mad.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Aqua-Cross
Beitrag 06.01.2014, 15:14
Beitrag #12


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2014, 10:36) *
Wieso muss muss denn ein Gutachter oder ein Richter bestätigen, dass der Stift nicht lichtecht war?
Wenn derjenige, der das Knöllchen geschrieben hat, das Fahrzeugkennzeichen auf der Plakette nicht lesen konnte, dann WAR offenbar der Stift nicht lichtecht...


Für einen verständigen Menschen ist das so. Aber es gibt ja auch Juristen. wink.gif
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Dlarah
Beitrag 06.01.2014, 17:06
Beitrag #13


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Ist es eigentlich zulässig, eine UV-Schutzfolie von, sagen wir mal, 80% Transparenzgrad
(a) von innen unter die Plakette zu kleben (muss natürlich vor dem Ankleben der Plakette geschehen), oder
(b) eine solche Folie außen über den Bereich der Plakette zu kleben (muss ggf. öfters mal erneuert werden)?


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.01.2014, 17:24
Beitrag #14


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Zitat (rapit @ 06.01.2014, 14:53) *
Wahrscheinlich nicht die rechtlich saubere Lösung, aber ich komme mir bei solchen Fäden als Autofahrer immer irgendwie veräppelt vor. ranting.gif


Ich möchte ergänzen, ich komme mir bei dieser Verwarnpraxis sehr veräppelt vor.
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Digo
Beitrag 06.01.2014, 19:28
Beitrag #15


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Zitat (Ichtyos @ 06.01.2014, 02:59) *
Hatten wir die Diskussion, was ein "lichtechter Stift" ist, eigentlich schon?

Da gibt doch bestimmt eine Norm - oder nicht? think.gif


Jedenfalls scheint es etwas völlig Unwichtiges zu sein, die Zulassungsstelle bei mir druckt nämlich mittlerweilen die Kennzeichen auf ein Klebestück und kleben das dann auf die Plakette.
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ulm
Beitrag 06.01.2014, 19:47
Beitrag #16


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...so eine Plakette würde ich mit Hinweis auf die Beschriftungsvorschriften freundlich zurückgeben und um eine korrekte Plakette bitten.
Oder übernimmt der Leiter der Zulassungsstelle den Treuepunkt, wenn man mit so einer Plakette in einer anderen Stadt beknollt wird?

Da sollte man mal Gerüchte streuen, so wie Bindestriche in Zulassungsbescheinigungen... whistling.gif
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QTV
Beitrag 06.01.2014, 23:16
Beitrag #17


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Wie lichtecht ist denn Druckertinte? think.gif

Bei meiner Zulassungsstelle wird das mittlerweile auch auf Etikett gedruckt, finde ich aber auch besser als handgeschrieben.
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Ichtyos
Beitrag 07.01.2014, 00:00
Beitrag #18


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Ich habe bislang weder Druckertinte noch Filz- oder sonstige Stifte gefunden, denen eine Lichtechtheit nach welchimmer auch einer Norm (oder so ähnlich) bescheinigt wurde. whistling.gif


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Digo
Beitrag 07.01.2014, 00:22
Beitrag #19


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Zitat (QTV @ 06.01.2014, 23:16) *
Wie lichtecht ist denn Druckertinte? think.gif

Druckertinte ist zumindest kein Stift wink.gif.

@ulm
Das habe ich mal bei einem BMW Händler versucht, die Frau an der Kasse war daraufhin etwas angesäuert (und hat es mir sowieso nicht geglaubt).
Das Problem ist ja, dass das anscheinend so üblich geworden ist, VW, BMW, Zulassungsstelle machen das hier mittlerweilen alle so.
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hk_do
Beitrag 08.01.2014, 23:21
Beitrag #20


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Zitat (Heinz Wäscher @ 06.01.2014, 13:45) *
Warum geben die Plakettenhersteller eigentlich keine Empfehlungen zur Beschriftung ihrer jeweiligen Plaketten heraus think.gif


Ich habe tatsächlich die Vorgabe, einen bestimmten Typ Stift zu verwenden. Weil nur der auf 10-jährige Lichtechtheit geprüft sei (oder so ähnlich)

Zitat (rapit @ 06.01.2014, 14:53) *
Wahrscheinlich nicht die rechtlich saubere Lösung, aber ich komme mir bei solchen Fäden als Autofahrer immer irgendwie veräppelt vor. ranting.gif


Ich komme mir als Aussteller von diesen Plaketten auch etwas veräppelt vor, wenn die reale Haltbarkeit der Beschriftung regelmäßig deutlich unter den angegebenen 10 Jahren liegt...

Zitat (ulm @ 06.01.2014, 19:47) *
Da sollte man mal Gerüchte streuen, so wie Bindestriche in Zulassungsbescheinigungen... whistling.gif


Wenn der ADAC das einmal in seine Pressemitteilungen schreibt, werden bedruckte Plaketten bestimmt reihenweise beanstandet.

So wie in der Vergangenheit schon Plaketten beanstandet wurden, weil sie nicht unten rechts klebten...

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Ichtyos
Beitrag 09.01.2014, 00:41
Beitrag #21


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Zitat (hk_do @ 08.01.2014, 23:21) *
Ich habe tatsächlich die Vorgabe, einen bestimmten Typ Stift zu verwenden. Weil nur der auf 10-jährige Lichtechtheit geprüft sei (oder so ähnlich)
Da kommen wir der Sache ja schon näher. Kannst Du uns Hersteller und Artikelnummer verraten? Dann müsste sich rausfinden lassen, wie das geprüft wird.

Zitat
Ich komme mir als Aussteller von diesen Plaketten auch etwas veräppelt vor, wenn die reale Haltbarkeit der Beschriftung regelmäßig deutlich unter den angegebenen 10 Jahren liegt...
So ist es leider.


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hk_do
Beitrag 10.01.2014, 22:29
Beitrag #22


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müsste der hier sein.

Aber ohne Gewähr, bin ja im Wochenende whistling.gif
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haschee
Beitrag 10.01.2014, 22:46
Beitrag #23


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ich denke es ist der 319 auf Seite 2. wavey.gif
http://www.staedtler.de/de/produkte/marker...alstift/#id=189

Der wird üblicherweise empfohlen.

Fragen hatten wir (ok, ich) z. B. mal hier 4 Fragenblöcke - unter anderem der Stift/Drucker:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=106346
Waren aber wohl nicht so interessant. unsure.gif



Außerdem habe ich noch folgendes "neues":

Die 35. BIMSCHV verweist auf §47a Abs. 2 StVZO.
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/__4.html


Den § gibt es aber leider seit 01.06.2012 gar nicht mehr... think.gif

Was bedeutet das für die Ausgabestellen? whistling.gif laugh2.gif thread.gif

Edit:
Stift-Link repariert - ich hoffe


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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hk_do
Beitrag 10.01.2014, 23:06
Beitrag #24


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Zitat (haschee @ 10.01.2014, 22:46) *
ich denke es ist der 319 auf Seite 2. wavey.gif
http://www.staedtler.de/de/produkte/marker...alstift/#id=189

Der wird üblicherweise empfohlen.


naja, was ist schon üblich.

Tatsächlich war es bei uns bisher die Nummer 318, neuerdings ist es aber die Nummer 305 unsure.gif

Muss ich wohl nächste Woche mal eine Bestellung machen...


Zitat
Waren aber wohl nicht so interessant. unsure.gif


warum denn?

du hast doch innerhalb von einer knappen dreiviertel Stunde eine sehr umfassende Antwort bekommen wavey.gif
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Ichtyos
Beitrag 10.01.2014, 23:23
Beitrag #25


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Ich habe schon mal nachgefragt - das Wochenende sei Jedem gegönnt.


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haschee
Beitrag 12.01.2014, 17:51
Beitrag #26


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Zitat (hk_do @ 11.01.2014, 00:06) *
du hast doch innerhalb von einer knappen dreiviertel Stunde eine sehr umfassende Antwort bekommen wavey.gif


Jup, von dir. wink.gif
Da hab ich auch kein Problem mit, hätte eben auf etwas mehr Resonanz gehofft.
Meinen "jedes Fahrzeug ist ein Fahrzeug mit dem Sonderrechte in Anspruch genommen werden können" Fall bin ich am Überlegen in welcher Umweltzone ich den bringen könnte.

Kannst du mal wegen:
Zitat
Die 35. BIMSCHV verweist auf §47a Abs. 2 StVZO.
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/__4.html


Den § gibt es aber leider seit 01.06.2012 gar nicht mehr... think.gif

Was bedeutet das für die Ausgabestellen? whistling.gif laugh2.gif thread.gif


fragen... whistling.gif

Wäre interessant auf welcher Rechtsgrundlage Werkstätten seit 1,5 Jahren! Plaketten ausgeben. blink.gif
http://www.buzer.de/gesetz/10146/al34242-0.htm


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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hk_do
Beitrag 12.01.2014, 21:41
Beitrag #27


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nicht nur die Werkstätten, auch TPs und ÜOs dürften demnach nicht mehr think.gif
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ulm
Beitrag 12.01.2014, 22:01
Beitrag #28


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Zitat (haschee @ 12.01.2014, 17:51) *
Wäre interessant auf welcher Rechtsgrundlage Werkstätten seit 1,5 Jahren! Plaketten ausgeben. blink.gif
http://www.buzer.de/gesetz/10146/al34242-0.htm

Ist wohl an der Zeit, wegen Zitierfehlern eine Pressekonferenz einzuberufen... whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 12.01.2014, 23:00
Beitrag #29


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rofl1.gif

Wer mag mal beim Herrn Dobrindt nachfragen?
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.01.2014, 23:05
Beitrag #30


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Hab ich erwähnt, das seit Dez2013 mein TÜV abgelaufen ist. Es besteht also die Pflicht für mich ihn machen zu lassen, aber eine Plakette, kann/darf/muß ich nicht bekommen ?
Soll ichs drauf anlegen ? cool.gif
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Mitleser
Beitrag 12.01.2014, 23:10
Beitrag #31


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Was hat die Umweltplakette mit der HU zu schaffen?
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rapit
Beitrag 12.01.2014, 23:17
Beitrag #32


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Zitat (oscar_the_grouch @ 12.01.2014, 23:05) *
seit Dez2013 mein TÜV abgelaufen ist. ... aber eine Plakette, kann/darf/muß ich nicht bekommen ?

Ob ich deswegen am Freitag nur eine Prüfbescheinigung "ohne Mängel" bekommen habe, aber keine neue Plakette? (Was mir am Samstag früh erst auffiel). think.gif


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haschee
Beitrag 13.01.2014, 08:05
Beitrag #33


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@Oscar:
Meinst du weil die Prüfstelle in einer Zone liegt?

Oder das "falsche Umweltplakette ist jetzt erheblicher Mangel"?
Das gilt nur wenn du z. B. grün drin hast und nur rot kriegen würdest.
(ist das überhaupt schon durch? - wo steht das nun eigentlich wieder...)


Es gibt nach wie vor keine Verpflichtung eine Umweltplakette zu haben.
Manch einer braucht sie auch nicht.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Mitleser
Beitrag 13.01.2014, 08:18
Beitrag #34


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Ich vermute mal, dass @oscar nur Plakette verstanden hat.
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oscar_the_grouch
Beitrag 13.01.2014, 23:35
Beitrag #35


bekennender Pfostenumfahrer
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Zitat (Mitleser @ 12.01.2014, 23:10) *
Was hat die Umweltplakette mit der HU zu schaffen?


Denk, Lese und Verständnisfehler. Du wirst altersmilde, ich dement....

Zitat (Mitleser @ 13.01.2014, 08:18) *
Ich vermute mal, dass @oscar nur Plakette verstanden hat.


Und zu blöd zum verstehenden Lesen war.... crybaby.gif
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