Neuerteilung nach ca. 17 Jahren ohne MPU |
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Neuerteilung nach ca. 17 Jahren ohne MPU |
06.01.2014, 23:55
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 06.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71137 |
Wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 2,3 Promille,wurde mir 1997 der Führerschein entzogen. Ich war zu dieser Zeit in der Ausbildung,sodas das Bußgeld relativ gering war (560 DM) allerdings für einen Lehrling einen gewaltigen finanziellen Einschnitt bedeutete. Im Urteil was mir damals zugeschickt wurde,stand dass mir der Führerschein für 9 Monate entzogen wird und eine MPU angeortnet ist. Nach ca. einer Woche bekam ich Post vom TÜV mit diversen Infos zur MPU. Die Untersuchug sollte ca 600 DM kosten. Ein Termin würde ich allerdings erst bekommen sobald das Geld überwiesen ist. Aus Geldmangel als AZUBI habe ich keine MPU gemacht. Als ich dann im Berufsleben stand und auch relativ gut verdiente,hab ich mich aus Fauelheit,vielleicht auch etwas Angst überhaupt nicht mehr um die Fahrerlaubnis gekümmert. Ich hatte das Glück eine Arbeitsstelle im Ort zu haben. Trotzdem überkam mich ab und an die Sehnsucht nach dem Führerschein,besonderst im Sommer wenn die Motorräder an mir vorbeirauschten. So verging die Zeit aber ich kümmerte mich weiterhin nicht. Im Mai 2013 überkam es mich dann. Ich informierte mich erst im Internet in diversen Foren,dort wurde mir mal mehr,mal weniger Mut gemacht. Da die dort beschriebenen Fälle alle unterschiedlich beschrieben waren,entschied ich mich in eine Fahrschule zu gehen und dort meinen Fall zu schildern. Der Fahrlehrer war sehr nett und fragte mich,ob ich noch eine Eintragung im Verkerszentralregister in Flensburg hätte. Dieses war nicht der Fall,hatte ich doch vor ein paar Jahren dort einen Auszug aus meiner Akte angefordert. Der Fahrlehrer meinte,ich soll den Erste Hilfe Kurs,Sehtest und Paßbild bringen und dann nimmt er das Zeug,bringt es zur Führerscheinstelle und dann einfach abwarten was passiert. Auf der Führerscheinstelle wurde ihm dann von der Sachbearbeiterin gesagt,dass sie sehen kann das ich schoneinmal einen Führerschein hatte und ich einen Antrag auf Wiedererteilung stellen muss und sie noch ein behördliches Führungszeugnis benötigt,welches man im zuständigen Rathaus beantragen muss. Dieses bekommt man garnicht erst in die Hand,es wird bei der Stadt beantragt und die leiten das über die zuständigen Behörden direkt zur Führerscheinstelle weiter. Gesagt - getan ! Nun hieß es abwarten ! Siehe da ! Keine drei Wochen später hatte ich Post von der Führerscheinstelle im Briefkasten. Darin nur ein Kurzer Satz,ich soll in der Angelegenheit Wiedererteilung, mich in der Führerscheinstelle melden. Gleich am nächsten machte ich mich auf zur Führerscheinstelle.Keinen blassen Schimmer was mich wohl erwarten würde. Also rein,die Sachbearbeiterin war sehr nett,tippte meinen Namen in den Computer, las dort kurz etwas und sagte "Sie haben einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt. Ich stelle ihnen heute erstmal einen vorläufigen Führerschein aus,in ca. 2 Wochen können sie die Plastikkarte abholen" ! Ich wußte garnicht was ich sagen soll,hab nur gefragt ob ich noch was bezahlen müsse. Das war nicht der Fall. Also Unterschrift,auf Wiedersehen,Dankesehr und raus. Draußen erstmal auf eine Bank gesetzt und den Vorläufigen Schein begutachtet. Ich konnte es nicht glauben. Auto und Motorradführerschein,alles stand dort aufgelistet. Ein Glücksgefühl was man nur schwer beschreiben kann. Nach 16 Jahren hab ich den Führerschein zurück. One MPU,ohne Fahrschule. Das ganze innerhalb von 3 Wochen ! Ich wohne in Niedersachsen und die für mich zuständige Führerscheinstelle ist Goslar. P.S. Nach genau 2 Wochen konnte ich dann den Plastikkarten-Führerschein abholen und wurde auf der Rückfahrt promt geblitzt ! 10 Km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft. Das waren dann nochmal 10 Euro die mich nochmal daran erinnerten,dass ich nie wieder meinen Führerschein leichtsinnig aufs Spiel setzen werde ! Fahren unter Alkohol. Ich war damals jung und dumm aber es wahr mir eine Lehre fürs Leben. Ich hoffe ich kann mit meinem Erfahrungsbericht einigen Leuten Mut machen. Kosten: Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: 134,00 € Biometrisches Passbild: 10 € Lebensrettende Sofortmaßnahmen: 20 € Sehtest: 6,43 € Behördliches Führungszeugnis: ca. 20 € Dauer vom Antrag bis zum Erhat der Fahrerlaubnis: 3 Wochen |
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07.01.2014, 00:14
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ich habe dir einen eigenen Thread spendiert.
Danke für die Info. Habe dich auch in unserem Sammelthread verewigt. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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07.01.2014, 08:43
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 58 Beigetreten: 09.01.2013 Wohnort: Berlin / Frohnau Mitglieds-Nr.: 66961 |
Oh mann ! .... Glückwunsch !
Ich kenne das Gefühl auch , wenn man das Kärtchen wieder in der Hand hält. Ich wünsche Dir alles Gute damit. Morgen (08.01.2014) ist es bei mir so weit. Morgen gehe ich meinen CE beantragen. Im Februar 2013 konnte ich schon alle anderen abholen, mehr oder weniger war es wie bei Dir. Muss mal sehen , ob das mit dem LKW - Führerschein CE genauso läuft. Arzt und Augenarzt habe ich schon in der Tasche. Führungszeugnis auch erledigt, Passbild und Geld liegen bereit. Viele Grüße |
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09.01.2014, 01:01
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#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 06.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71137 |
Viel Erfolg ! Und halt uns auf dem laufenden.
Viele Grüße |
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18.03.2016, 23:15
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 17.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75734 |
madmax448,
wo wohnst Du? Ist die Wiedererteilung Landesrecht oder Bundesrecht? Ich habe meine Fahrerlaubnis im Dezember 1998 mit 1,66 pro Mille und einem Unfall abgegeben. Ich selbst wohne, wie energie cottbus, auch in Niedersachsen, Kreis Uelzen. Freue mich auf Antwort. mfg DC |
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19.03.2016, 18:17
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 793 Beigetreten: 31.05.2012 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 64484 |
Die Rechtslage ist bundesweit gleich, allerdings steht dem Sachbearbeiter ein Ermessen zu, ob du eine neue Fahrprüfung ablegen musst.
Dass der TE nach 17 Jahren ohne Führerschein und vorher nur wenigen Jahren Fahrpraxis keine ablegen musste, wundert mich. |
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14.04.2016, 07:35
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 06.01.2016 Wohnort: Südhessen Mitglieds-Nr.: 77853 |
Hallo energie cottbus,
da hast du aber Glück gehabt, dass deine FSST so kulant gehandelt hat. Ich bin aus Hessen, meine FSST ist da etwas strenger gewesen. Bin 16 Jahre ohne FS, hab den nun Anfang des Jahres neu beantragt. Auflagen: Theoretische und praktische Prüfung. Theorie hab ich vorgestern bestanden, übernächste Woche mach ich die praktische Prüfung. Wie hier schon erwähnt wurde, ist der Paragraph Bundesrecht, die Auslegung jedoch im Ermessen der FSST. Nun frag ich mich natürlich, ob das ganze nicht gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz ( Alle Menschen sind gleich) verstößt. Grüße aus Hessen |
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14.04.2016, 11:52
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 139 Beigetreten: 10.12.2014 Mitglieds-Nr.: 74714 |
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Gast_QuellClassic_* |
14.04.2016, 12:50
Beitrag
#9
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da steht ja auch wir sind gleich
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 14.04.2016, 13:33
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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13.07.2016, 19:24
Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 03.07.2016 Wohnort: Cuxhaven Mitglieds-Nr.: 79190 |
Herzlichen Glückwunsch !! Das freut mich wirklich sehr für Dich !!!
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14.07.2016, 01:11
Beitrag
#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 16 Beigetreten: 06.01.2014 Mitglieds-Nr.: 71137 |
Danke
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