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> Linkseinbiegespur
ulm
Beitrag 12.01.2014, 18:08
Beitrag #1


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Das Linksabbiegen aus einer untergeordneten Straße kann bei entsprechendem Verkehrsaufkommen schon recht mühsam bis gefährlich sein. Deswegen gibt es ja zahlreiche Hilfsmittel, um das in den Griff zu bekommen: Abknickende Vorfahrtsstraße, Lichtzeichenanlage oder Kreisverkehr.
Zum Beispiel aus Ungarn kenne ich die Einfädelspur dort, wo in Deutschland die Sperrfläche ist.
In Ulm hat man auch sowas gebastelt:
B10 - Ausfahrt Ulm-Lehr (Ist ein Bing-Link, da bei google noch die Baustelle zu sehen ist)
Dort geht von der B10 sehr viel Verkehr nach links in Richtung des Containerbahnhof. Eine abknickende Vorfahrt kommt dort nicht in Frage, da auf der bevorrechtigten Straße doch einiges an Verkehr in beiden Richtungen herrscht.

Auf der bevorrechtigten Kreisstraße sieht das dann so aus:


Der Linksabbieger aus der B10 heraus sieht das:


Das Ende der Linkseinbiegespur:


Wie verträgt sich diese Beschilderung mit §7 Abs. 4 StVO:
Zitat
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).


Wie auf dem Bing-Luftbild zu sehen ist, hat der Verkehr auf der Linkseinbiegespur erst einen geraden Pfeil bevor der abgeschrägte Pfeil nach rechts kommt. Daher tendiere ich zu einer "Straße mit mehreren Fahrstreifen je Richtung" und damit wäre doch kein Vorrang der rechten Spur gegeben? think.gif

Zusätzlich:
Der Wirkungsbereich des Zeichen 206 an der B10-Ausfahrt endet ja, wenn man die neue Fahrtrichtung aufgenommen hat und hat für das Ende der Linkseinbiegespur, auch in Ermangelung einer Haltlinie, keine Relevanz mehr?
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.01.2014, 18:35
Beitrag #2


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Diese Erklärbärschilder an undurchsichtigen Verkehrsführungen sind immer wieder nett anzuschauen whistling.gif
Was für Schilder sind so Skizzen eigentlich?

Bei Bekannten im Dorf gibt es das seit ca. einem Monat auch an einer Bundesstraße igO, dort wird aber der Durchgangsverkehr auf der Bundesstraße nicht über die von links kommenden Fahrzeugen durch ein Eklärbärschild gewarnt think.gif


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ulm
Beitrag 12.01.2014, 18:39
Beitrag #3


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.01.2014, 18:35) *
Was für Schilder sind so Skizzen eigentlich?

Straßenbegleitblech
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Der Dicke
Beitrag 12.01.2014, 19:47
Beitrag #4


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Also Schrott
Wer denkt sich nur solch ein Blödsinn aus, da gehört ein Kreisverkehr hin, fertig.


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QTV
Beitrag 12.01.2014, 20:00
Beitrag #5


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Soo verkehrt finde ich die Idee gar nicht. Mich wundert nur, dass das ganze Gebilde nicht auch ohne diese Erklärbärschilder verständlich sein soll.

Worin unterscheidet sich das denn von einer beliebigen anderen Stelle, an der ein Fahrstreifen endet?
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Der Dicke
Beitrag 12.01.2014, 20:05
Beitrag #6


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unterscheidet sich durch das Zeichen 306 im Erklärbärschild


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ulm
Beitrag 12.01.2014, 20:06
Beitrag #7


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Zitat (QTV @ 12.01.2014, 20:00) *
Worin unterscheidet sich das denn von einer beliebigen anderen Stelle, an der ein Fahrstreifen endet?

Bei einem endenden Fahrstreifen gibt der Reißverschluß, bei einem einmündenden Fahrstreifen hat der durchgehende Fahrstreifen Vorrang... crybaby.gif

Zitat (Der Dicke @ 12.01.2014, 20:05) *
unterscheidet sich durch das Zeichen 306 im Erklärbärschild

...von dem die Einmündenden nichts wissen crybaby.gif
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 12.01.2014, 20:58
Beitrag #8


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Eigentlich ein tolle Idee.

Gibt es bei uns in der Gegend auch öfter. z.B. da, da und da

Wie verhalte ich mich entsprechend der Verkehrsregeln denn wenn ich auf der Fahrbahn garade aus fahre und sich jemand auf der Linksabbiegereinfahrspur befindet. Darf ich den dann rechts überhole? Bei uns sind zwischen der Linksabbiegereinfahrspur und der durchgehenden Fahrspur dünne Linien.

Sinnvoll wäre es ja dort dicke Striche zu zeichnen wie z.B. bei den Beschleunigungsstreifen an Autobahnen.

Gruß
Jens


--------------------
Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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Odenwälder
Beitrag 12.01.2014, 21:06
Beitrag #9


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Gibt es öfters. Bei mir in der Heimat kommen die auch ohne Erklärbärschilda aus:
Klick KlickKlick

BesondersKlick. Beim letzten endet der Einfädelstreifen nicht, sondern wird zum normalen Fahrstreifen.

EDIT: Link verbessert.


--------------------
Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Nerari
Beitrag 12.01.2014, 21:17
Beitrag #10


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Zitat (Odenwälder @ 12.01.2014, 21:06) *


Da kommt bei mir gar nix "blank"


Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 12.01.2014, 20:58) *
Gibt es bei uns in der Gegend auch öfter. z.B. da, da und da


Das ist aber nicht sehr schön verlinkt - so ist besser:

klick
klick
klick

Nix für ungut wavey.gif
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Mitleser
Beitrag 12.01.2014, 22:34
Beitrag #11


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Ich würde die Schilder ansich und die darauf ausgedrückte Rechtslage nicht verdammen. Denn ein Abbieger ist so lange Abbieger, bis er sich in den fließenden Verkehr der Zielstraße eingeordnet hat. Wenn man die kurze Spur nicht als Teil davon einordnet -wovon ich wegen deren Kürze und der Nichtbefahrbarkeit für den Geradeausverkehr ausgehen könnte-, dann hatte die StVB nicht unbedingt Unrecht.
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oscar_the_grouch
Beitrag 13.01.2014, 00:41
Beitrag #12


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Zitat (QTV @ 12.01.2014, 20:00) *
Soo verkehrt finde ich die Idee gar nicht. Mich wundert nur, dass das ganze Gebilde nicht auch ohne diese Erklärbärschilder verständlich sein soll.


Du fährst noch nicht lange in D Auto, bzw kennst deine MitVerkehrsteilnehmer noch nicht so richtig, oder ?

@Mitleser: Ist es soweit? Wirst du langsam altersmilde ? wink.gif
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Cabronito
Beitrag 13.01.2014, 01:27
Beitrag #13


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@ulm: Ist das die gleiche Stelle wie damals? Haben die jetzt versucht mit dem Spiegelei-Erklärbärschild das Ganze zu ver(schlimm)bessern?

Noch mehr zum Thema "innenliegende Einfädelstreifen":

wavey.gif


--------------------
Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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ulm
Beitrag 13.01.2014, 06:59
Beitrag #14


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Zitat (Cabronito @ 13.01.2014, 01:27) *
@ulm: Ist das die gleiche Stelle wie damals? Haben die jetzt versucht mit dem Spiegelei-Erklärbärschild das Ganze zu ver(schlimm)bessern?

scarey.gif
Au weia, ja. Fast ein Doppelpost... sadwalk.gif
Ich konnte mich echt nicht mehr erinnern und habe gestern auf der Durchgangsfahrbahn den Erklärbär gesehen, nachdem ich eh schon lange mal diese Einfädelung zur Diskussion stellen wollte.

Wenn ich den Link auf die Spuren in NRW so durchlese, sehe ich eine nicht eindeutige Geschichte, die in der Theorie tendentiell leicht zum Reißverschluss geht und real ganz deutlich zum Draufhalten des durchgehenden Verkehrs?

Sprich: Kreuzgefährlich, weil nicht sauber regelbar außer durch Überkopfbeschilderung auf dem endenden Fahrstreifen?
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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 08:03
Beitrag #15


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Zitat (QTV @ 12.01.2014, 20:00) *
Mich wundert nur, dass das ganze Gebilde nicht auch ohne diese Erklärbärschilder verständlich sein soll.


Wenn ein ortsfremder sieht, dass plötzlich an der Nebenstraße jemand auffährt und ihm anscheinend die Vorfahrt nimmt, dann steigt der wohlmöglich ohne Begleitblech voll auf die Bremse.
Und wäre es eine normale Einmündung und er hätte nicht gebremst, dann hätte er wahrscheinlich ein Mitschuld am Unfall, weil er für ihn vermeidbar gewesen wäre, wenn er gebremst hätte.

Wie sieht die Schuldverteilung aus, wenn auf der Vorfahrtstr. jemanden erst im letzten Moment einfällt, dass er links abbiegen will und er dann mit einem Linksabbieger aus der Nebenstraße
kollidiert?
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streetworker
Beitrag 13.01.2014, 08:51
Beitrag #16


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Also ich finde die "iLES" gar nicht soo schlecht. Wie mit allen neuen Dingen im StrV dauert die Ankunft in Köpfen der VT allerdings etwas (meher oder weniger länger). Sieht man ja heutzutage noch am Verhalten in KVP`n.
Die BaSt hat mal verschiendene "iLES" überprüft und veröffentlicht, dass die nicht schlechter im Hinblick auf die Verkehrssicherheit sind, aber besser im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der (Bestands-)Einmündungen. Und darum geht es bei der Anlage. Bei Neubauten von Einmündungen sind die nicht zugelassen.
Wenn man unterstellt, dass die erläuternde Beschilderung gewissen informativen Grundsätzen entspricht, sehe ich keine Probleme am Ende der Spur.
Zu @Mitleser geäußerten Ansicht kommt doch noch hinzu:
Es handelt sich namentlich doch um eine "Einfädelungspur" an der der Einfädelnde auch im übrigen Verkehrsraum keinen Vorrang hat.
Unterstützend sollte aber m. E. die Markierung wie in den Aufnahmen des TE nicht ausgeführt werden. Hier sollte doch schon eine Breitstrichmarkierung aufgebracht sein , die am Ende unterbrochen wird. Oder alternativ VZ 296.


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Mitleser
Beitrag 13.01.2014, 08:56
Beitrag #17


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Zitat (oscar_the_grouch @ 13.01.2014, 00:41) *
@Mitleser: Ist es soweit? Wirst du langsam altersmilde ? wink.gif
Nö, wie gewohnt bin ich nur bereit auch mal quer zu denken - und zu begründen.
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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 09:20
Beitrag #18


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Zitat (streetworker @ 13.01.2014, 08:51) *
Es handelt sich namentlich doch um eine "Einfädelungspur" an der der Einfädelnde auch im übrigen Verkehrsraum keinen Vorrang hat.

...weil am Ende ein Vorfahrt-Achten-Zeichen steht und der Einfädelstreifen nicht Teil der Fahrbahn ist.
Hier muss aber nur vor Einfahren auf die Fahrbahn Vorfahrt beachtet werden.
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durban
Beitrag 13.01.2014, 09:46
Beitrag #19


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Die Grundidee finde ich gar nicht so schlecht, ich frage mich nur, wie man eine solche Konstruktion rechts- bzw. verkehrssicher und übersichtlich gestalten kann.
Die aufwendigste, aber beste Lösung wäre vermutlich eine dreieckige Verkehrsinsel.


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streetworker
Beitrag 13.01.2014, 09:47
Beitrag #20


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Zitat (Schorsch @ 13.01.2014, 09:20) *
...weil am Ende ein Vorfahrt-Achten-Zeichen steht und der Einfädelstreifen nicht Teil der Fahrbahn ist.
Hier muss aber nur vor Einfahren auf die Fahrbahn Vorfahrt beachtet werden.

Na,ja.. i.d.R. stehen die am Anfang des Streifens.
Aber wie gesagt, wenn man den Zuatz von @Mitleser annimmt und weil die VZ-Regelung fehlt, sollte m. E. wenigstens die Markierung das Ganze unterstützen.


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Kuli
Beitrag 13.01.2014, 09:52
Beitrag #21


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Zitat (ulm @ 12.01.2014, 18:08) *
Wie verträgt sich diese Beschilderung mit §7 Abs. 4 StVO:
Zitat
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).


Wie auf dem Bing-Luftbild zu sehen ist, hat der Verkehr auf der Linkseinbiegespur erst einen geraden Pfeil bevor der abgeschrägte Pfeil nach rechts kommt. Daher tendiere ich zu einer "Straße mit mehreren Fahrstreifen je Richtung" und damit wäre doch kein Vorrang der rechten Spur gegeben? think.gif

Ich sehe in der Beschilderung kein großes Problem. Von Vorrang der rechten Spur steht da ja auch nirgendwo etwas.
Ein Zeichen 306 setzt § 7 Abs. 4 nicht außer Kraft.

Und auf dem einen Blech steht ja auch "Einfädeln". Das Wort "Einfädeln" spricht ja auch schon für Reißverschlussverfahren.


Dennoch würde ich natürlich eine LSA bevorzugen
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streetworker
Beitrag 13.01.2014, 09:59
Beitrag #22


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Zitat (Kuli @ 13.01.2014, 09:52) *
...Und auf dem einen Blech steht ja auch "Einfädeln". Das Wort "Einfädeln" spricht ja auch schon für Reißverschlussverfahren.

think.gif ..das würde aber z.B. auf bundesdeutschen Autobahnen oder mehrstreifigen Fb ein heilloses Durcheinander geben..


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janr
Beitrag 13.01.2014, 12:03
Beitrag #23


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Eine bauliche Trennung an deren Ende ein 205 ist könnte es vereutlichen, aber ein 295 erlaubt noch nicht das Rechtsüberholen und ein Erklärbär-306 macht keine einzelne Spur zur Vorfahrtsstraße.

Das 306 gilt ja für die gesamte Straße. Ist es bei diesem Schild vorgesehen, daß es für nur eine Spur gilt wenn es darüber aufgehängt wird? think.gif
Irgendwie glaub ich nicht.

Irgendwie ist das murks. mad.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Mitleser
Beitrag 13.01.2014, 12:06
Beitrag #24


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Wo ist denn der Unterschied zum bereits erwähnten Beschleunigungsstreifen der AB? Also außer der Abbiegerichtung und der daraus folgenden Raumaufteilung.
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ukr
Beitrag 13.01.2014, 12:26
Beitrag #25


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Zitat (durban @ 13.01.2014, 09:46) *
Die aufwendigste, aber beste Lösung wäre vermutlich eine dreieckige Verkehrsinsel.
Besser (und aufwändiger) wäre ein planfreier Knotenpunkt.
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janr
Beitrag 13.01.2014, 12:28
Beitrag #26


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Zitat (Mitleser @ 13.01.2014, 12:06) *
Wo ist denn der Unterschied zum bereits erwähnten Beschleunigungsstreifen der AB? ...

Ist das eine AB? Ist das ein Beschleunigungsstreifen? think.gif


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Mitleser
Beitrag 13.01.2014, 12:36
Beitrag #27


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Nö. Aber auf der AB bezweifelst Du doch auch nicht den Nachrang des Einbiegers. Oder?
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janr
Beitrag 13.01.2014, 12:37
Beitrag #28


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Richtig, auf der Einfädelspur einer AB nicht, aber auf einer Landstraße, wo eine Spur wegfällt ist es eben anders. Incl Rechtsüberholverbot.


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streetworker
Beitrag 13.01.2014, 12:42
Beitrag #29


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Zitat (janr @ 13.01.2014, 12:37) *
Richtig, auf der AB nicht, aber auf einer Landstraße, wo eine Spur wegfällt ist es eben anders. Incl Rechtsüberholverbot.


Wo ist da der Unterschied, wenn es sich (namentlich) um einen "Einfädelungsstreifen" handelt..?(und nicht um den Wegfall einer Spur, die an der BAB i.d. R. auch noch eine ausgedehntere Länge hat.)


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Mitleser
Beitrag 13.01.2014, 12:43
Beitrag #30


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@janr:
Jetzt lass die zusätzliche Spur nicht von links mittig sondern von rechts herankommen. Das macht von der Bewertung [lass bitte das Rechtsüberholen fürs Erste mal weg] keinen Unterschied. Es bleibt eine Einfädelspur. Und wer fahren darf und wer warten muss bestimmen die jeweiligen Vz vor der (verlängerten) Kreuzung.
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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 12:58
Beitrag #31


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Zitat (Mitleser @ 13.01.2014, 12:43) *
Es bleibt eine Einfädelspur.


Ein Einfädelstreifen ist nicht Bestandteil der Fahrbahn, auf die man auffahren will. Hier liegt aber ein endender Fahrstreifen der Fahrbahn vor.
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Nerari
Beitrag 13.01.2014, 13:03
Beitrag #32


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Zitat (Schorsch @ 13.01.2014, 12:58) *
Hier liegt aber ein endender Fahrstreifen der Fahrbahn vor.


yes.gif
Ist ja auch keine Blockmarkierung wie bei einem Einfädelstreifen vorhanden, sondern eine ganz normale.
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Mitleser
Beitrag 13.01.2014, 13:06
Beitrag #33


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Zitat (Schorsch @ 13.01.2014, 12:58) *
Hier liegt aber ein endender Fahrstreifen der Fahrbahn vor.
Warum? Woher nimmst Du die unterschiedliche Bewertung?

Zitat (Nerari @ 13.01.2014, 13:03) *
Ist ja auch keine Blockmarkierung wie bei einem Einfädelstreifen vorhanden, sondern eine ganz normale.
Wo ist das (als zwingendes Element) vorgeschrieben?
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durban
Beitrag 13.01.2014, 13:08
Beitrag #34


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Zitat (Mitleser @ 13.01.2014, 12:06) *
Wo ist denn der Unterschied zum bereits erwähnten Beschleunigungsstreifen der AB? Also außer der Abbiegerichtung und der daraus folgenden Raumaufteilung.


Dass man den Querverkehr (von links) bereits passiert und den Einmündungsbereich verlassen hat. Der Abbiegevorgang ist meiner Ansicht in dem Moment beendet, in dem man sich in Richtung der Querstraße eingereiht hat.


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NMY
Beitrag 13.01.2014, 13:11
Beitrag #35


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Aber das ist doch bei jedem "normalen" Einfädelstreifen auf Autobahnen nicht anders.
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Mitleser
Beitrag 13.01.2014, 13:12
Beitrag #36


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@durban:
Als Linksabbieger passiert man an jeder Kreuzung den Querverkehr von links noch vor dem Auftreffen auf den Querverkehr von rechts. Das kann also kein Argument sein.
Auch kommt es doch nicht auf die Ausrichtung des Fahrzeuges an, sondern auf die Einsortierung im Fließverkehr. Darauf wird doch bei Abbiegeunfällen an normalen Kreuzungen auch abgestellt; ebenso wie beim Losfahren vom Fahrbahnrand.
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Nerari
Beitrag 13.01.2014, 13:17
Beitrag #37


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Zitat (Mitleser @ 13.01.2014, 13:06) *
Wo ist das (als zwingendes Element) vorgeschrieben?


Mit Blockmarkierung ist es keine Fahrspur der Richtungsfahrbahn, ohne aber schon.

Ab der Kreuzung gibt es also 2 gleichwertige Fahrspuren, von denen eine im weiteren Verlauf endet. Ohne durchgezogene Linie dürfte man, so man auf der rechten Fahspur der Richtungsfahrbahn kommt, einen langsameren vor sich über die linke Fahrspur überholen.
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durban
Beitrag 13.01.2014, 13:28
Beitrag #38


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Zitat (Mitleser @ 13.01.2014, 13:12) *
Als Linksabbieger passiert man an jeder Kreuzung den Querverkehr von links noch vor dem Auftreffen auf den Querverkehr von rechts. Das kann also kein Argument sein.


Aber jedenfalls im bebilderten Beispiel musst Du schon an der Sichtlinie der Einmündung die Vorfahrt aus beiden Richtungen beachten, wenn auch hinsichtlich der von rechts kommenden VT nur die der Linksabbieger (und, wenn man es ganz kompliziert machen will, die derjenigen, die verbotswidrig von der Linksabbiegerspur geradeaus fahren).

Es ist also nicht so, dass man sozusagen erst die Vorfahrt von links gewährt, dann auf den "Einfädelungsstreifen" einfährt und dann die Vorfahrt von (ursprünglich) rechts beachtet. Vielmehr muss man an der Einmündung die Vorfahrt von links und rechts beachten und fährt dann auf die mehrstreifige Querstraße. Den bevorrechtigten Verkehr hält ja nur eine ziemlich geringfügige Owi (Missachtung der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung) davon ab, von dem linken Fahrstreifen einfach geradeaus weiterzufahren. So oder so; der einbiegende VT muss die Vorfahrt der VT auf dem linken Fahrstreifen beachten.


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ulm
Beitrag 13.01.2014, 13:41
Beitrag #39


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Zitat (Schorsch @ 13.01.2014, 12:58) *
Ein Einfädelstreifen ist nicht Bestandteil der Fahrbahn, auf die man auffahren will. Hier liegt aber ein endender Fahrstreifen der Fahrbahn vor.

Eben, so sehe ich das ja auch, denn ich habe kein Blockmarkierung zwischen den zwei Fahrstreifen und außerdem auf dem linken Fahrstreifen einen Pfeil "geradeaus", damit habe ich mehrere Fahrstreifen in die gleiche Fahrtrichtung und bin im Anwendungsbereich des §7 Abs. 4 StVO

Zitat (durban @ 13.01.2014, 13:28) *
Aber jedenfalls im bebilderten Beispiel musst Du schon an der Sichtlinie der Einmündung die Vorfahrt aus beiden Richtungen beachten

Zweifellos.
Und anschließend setze ich meine Fahrt auf einem von zwei markierten Fahrstreifen fort, von denen später, nach passieren eines Geradeauspfeiles, meiner endet.
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durban
Beitrag 13.01.2014, 13:42
Beitrag #40


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So sehe ich das auch.


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Schorsch
Beitrag 13.01.2014, 13:45
Beitrag #41


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Zitat (durban @ 13.01.2014, 13:28) *
Den bevorrechtigten Verkehr hält ja nur eine ziemlich geringfügige Owi (Missachtung der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung) davon ab, von dem linken Fahrstreifen einfach
geradeaus weiterzufahren.

Auch wenn er abbiegt kreuzen sich die Fahllinien. Die Vorfahrt des auf der Linksabbiegerspur befindlichen muss also auf jeden Fall beachtet werden. Problematisch wird es dann,
wenn jemand im allerletzten Moment auf die Linksabbiegerspur wechselt.
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streetworker
Beitrag 13.01.2014, 13:51
Beitrag #42


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Zitat (ulm @ 13.01.2014, 13:41) *
Eben, so sehe ich das ja auch, denn ich habe kein Blockmarkierung zwischen den zwei Fahrstreifen und außerdem auf dem linken Fahrstreifen einen Pfeil "geradeaus", damit habe ich mehrere Fahrstreifen in die gleiche Fahrtrichtung und bin im Anwendungsbereich des §7 Abs. 4 StVO

Eben deswegen hatte ich ja oben zum gezeigten Bild die Breitstriche vorgeschlagen.
Im Übrigen ist aber der "iLES" (noch) nicht in planerischen Richtlinien (und StVO) beinhaltet.
Er stellt ja nur eine derzeitige Möglichkeit dar, im Bestand das Aufkommen an Linkseinbiegern über eine Art "Querungshilfe" flüssiger zu gewärleisten.


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Mitleser
Beitrag 13.01.2014, 13:54
Beitrag #43


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Zitat (Nerari @ 13.01.2014, 13:17) *
Zitat (Mitleser @ 13.01.2014, 13:06) *
Wo ist das (als zwingendes Element) vorgeschrieben?
Mit Blockmarkierung ist es keine Fahrspur der Richtungsfahrbahn, ohne aber schon.
Nochmal: Quelle?

@durban:
Wie stehst Du zu dem von mir getätigten Vergleich?
Zitat (Mitleser @ 13.01.2014, 13:12) *
Auch kommt es doch nicht auf die Ausrichtung des Fahrzeuges an, sondern auf die Einsortierung im Fließverkehr. Darauf wird doch bei Abbiegeunfällen an normalen Kreuzungen auch abgestellt; ebenso wie beim Losfahren vom Fahrbahnrand.
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durban
Beitrag 13.01.2014, 14:03
Beitrag #44


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Ich sehe den Einfädelungsvorgang - wie bei "normalen Kreuzungen" - dort als abgeschlossen, wo sich der einbiegende VT auf dem linken Fahrstreifen einsortiert hat. Denn dann musste er sich bereits mit dem gesamten bevorrechtigten Querverkehr auseinandersetzen und hat das "Einsortieren auf die Vorfahrtsstraße" abgehakt. Denn er durfte sich ja nur einfädeln, wenn er den Querverkehr ausbeiden Richtungen (!) nicht behindert hat.

Mal andersherum gedacht:
Wenn die Linksabbiegerpfeile nicht da wären, wäre die Sache klar; dann hätten wir zweifellos eine Vorfahrtstraße mit zwei Fahrstreifen. Jetzt hat man dafür gesorgt, dass alle, die sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, links abbiegen müssen. Ich sehe nicht, weshalb allein durch diese "soften" Pfeile sich die Fahrbahnqualifizierung ändern sollte.


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streetworker
Beitrag 13.01.2014, 14:09
Beitrag #45


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Zitat (durban @ 13.01.2014, 14:03) *
...einbiegende VT auf dem linken Fahrstreifen einsortiert hat. ....

unsure.gif
links = iLES..??


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Mitleser
Beitrag 13.01.2014, 14:13
Beitrag #46


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@durban:

Wenn der Standstreifen auf einer AB nicht per durchgehender Markierung abgegrenzt wäre, dann würde sich die dortige Einordnungsfrage auch woanders stellen. Oder wenn jemand illegal, aber eben nur als Mini-Owi, den Standstreifen befährt, stellt sich das praktische Problem bereits woanders. whistling.gif

Ich sage ja, dass sich der Linksabbieger auf dem "Mittelstreifen" noch nicht einsortiert hat, weil dort eben noch nicht Teil des durchgehenden Verkehrs geworden ist.


Aber dazu sind Meinungen ja da. Damit jeder seine eigene haben kann.

Zitat (streetworker @ 13.01.2014, 14:09) *
Zitat (durban @ 13.01.2014, 14:03) *
...einbiegende VT auf dem linken Fahrstreifen einsortiert hat. ....
unsure.gif
links = iLES..??
= innenliegenden Linkseinfädelungsstreifen [offizielle Bezeichnung bei BASt und Co]
P.S.: Futter
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ulm
Beitrag 13.01.2014, 14:13
Beitrag #47


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Zitat (Mitleser @ 13.01.2014, 14:11) *
Aber dazu sind Meinungen ja da. Damit jeder seine eigene haben kann.

Blos im Straßenverkehr sind sie nicht wirklich nützlich.

...außer für Abschleppunternehmer, Werkstätten und Rechtsanwälte whistling.gif
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streetworker
Beitrag 13.01.2014, 14:16
Beitrag #48


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Zitat (Mitleser @ 13.01.2014, 14:13) *
Zitat (streetworker @ 13.01.2014, 14:09) *
Zitat (durban @ 13.01.2014, 14:03) *
...einbiegende VT auf dem linken Fahrstreifen einsortiert hat. ....
unsure.gif
links = iLES..??
= innenliegenden Linkseinfädelungsstreifen [offizielle Bezeichnung bei BASt und Co]

"iLES" ist schon klar. Siehe mein erstes Posting.
Ich wollte wissen, ob der mit "..linken Fahrstreifen.." gemeint ist.


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Mitleser
Beitrag 13.01.2014, 14:21
Beitrag #49


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Ok.

Zitat (streetworker @ 13.01.2014, 14:16) *
Ich wollte wissen, ob der mit "..linken Fahrstreifen.." gemeint ist.
So lese ich das zumindest.
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janr
Beitrag 13.01.2014, 14:23
Beitrag #50


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@Mitleser:
Ein Beschleunigungsstreifen ist jedenfalls definiert und auch so definiert, daß er nicht zu Fahrbahn gehört - wie auch ein Seitenstreifen.

Hier aber mal eine andere Stelle auf der AB.
Hier werden zwei Autobahnen zusammengeführt. Ohne Beschleunigungsstreifen und der ganz Rechte fällt weg.

Es ist hier alles bis auf den Pannenstreifen eine Fahrbahn.

Das ist dann wie mit der neuen Spur beim Linksabbiegen. Eine Spur fällt weg, wegen agO kein Rechtsüberholen, aber RVVerfahen. wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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