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> Ladungssicherung nicht möglich?, Ladungssicherung Glasflaschen
dede77
Beitrag 04.02.2014, 18:34
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,
ich als ehemaliger Lkw-Fahrer arbeite nun seit einiger Zeit als Staplerfahrer in einem Betrieb, der vorallem leere Glasflaschen (aus der den Glashütten) ein- und auslagert.
Wie man auf dem Foto erkennt, sind die Paletten eingeschweißt und zwischen 1,50m und 2m hoch und sitzen meist auf Industriepaletten 1mx1,20m. Das Gewicht/Pal. liegt zwischen 500 und 800kg.
Üblicherweise werden die Paletten nach vorne im Formschluß verladen. Nach Hinten mache ich eine Kopflasche mit leeren Paletten.
Mein Problem ist nun die seitliche Sicherung.
Da ich meistens mehr als 3-5cm Platz bis zu den Brettern bzw. den Rungen habe, weiß ich nicht ob dies als "Formschluß" akzeptiert wird. Ebenso kommt es öfters vor das niedrigere Paletten doppelt gestellt werden, ohne irgendeine zusätzliche Sicherung(Gurte o.ä.). Ich selbst würde so definitiv nicht fahren.
Da ich täglich diverse Subsubsub-Unternehmer habe, die zum Teil mit den unterschiedlichsten Aufliegern kommen und ich mit Sicherheit nicht klären kann, ob und inwieweit es sich dabei um welches Zertifikat handelt, bzw. ob es noch gültig ist( viele Auflieger sind in einem üblem Zustand), stehe ich vor einem Problem. Mit meinem Chhef habe ich diverse Diskussionen darüber gehabt aber er selbst ist noch nie Lkw gefahren und denkt das man alles auf den Formschluß schieben kann und keine weitere Sicherung nötig ist.
Es scheint allerdings in Deutschland tatsächlich üblich zu sein diese konkrete Ware so zu verladen.

Was denkt Ihr hier darüber, bzw. hat jemand schon Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt?

Lg
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Ichtyos
Beitrag 04.02.2014, 18:59
Beitrag #2


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Willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif

Selbst ich als Laie auf dem Gebiet sehe sofort, das zur Seite hin bei einem handelsüblichen Curtainsider kein seitlicher Formschluss herzustellen ist. Die Plane ist reiner Wetterschutz und hat mit der Ladungssicherung genau gar nichts zu tun.

Eure Industriepaletten machen das Ganze auch nicht einfacher. Und zum Stapeln sage ich mal gar nichts. shutup.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 04.02.2014, 19:24
Beitrag #3


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Zitat (Ichtyos @ 04.02.2014, 18:59) *
Und zum Stapeln sage ich mal gar nichts. shutup.gif


Ausgerechnet das halt ich in der Tat für unproblematisch - schon weil dadurch innerhalb der Palette Formschluss nach allen Seiten gewährleistet ist: Da sitzt in den oberen Lagen jede Flasche mittig auf der (unter der Zwischenlage) direkt darunterstehenden - und alle Lagen reichen rundum bis an die dicke und stabile Folie wink.gif

Zudem würde das nicht seit Jahrzehnten genau so praktiziert, wenn's damit ein Problem, etwa in Gestalt gehäufter Transportschäden, gäbe - da hätten längst die Abnehmer der Flaschen insistiert und die Glashütten sich was anderes einfallen lassen - wetten? cool.gif
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Ichtyos
Beitrag 04.02.2014, 19:39
Beitrag #4


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Ich meinte nicht den Aufbau der einzelnen Paletten, sondern das hier:
Zitat (dede77 @ 04.02.2014, 18:34) *
Ebenso kommt es öfters vor das niedrigere Paletten doppelt gestellt werden, ohne irgendeine zusätzliche Sicherung(Gurte o.ä.).

Ich hatte das so verstanden, dass die übereinander stehen.


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dede77
Beitrag 04.02.2014, 19:45
Beitrag #5


Neuling


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ist tatsächlich so gemeint, 2 niedrigere Paletten auf einem Stellplatz übereinandergestellt.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.02.2014, 13:08
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Bonsai-Brummi
Beitrag 04.02.2014, 19:45
Beitrag #6


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Auch das praktizieren die Glashütten (jedenfalls mindestens die beiden, mit denen ich's früher disponierenderweise zu tun gehabt hab!) und deren eigenes Ladepersonal selber. Wie so was allerdings zu sichern ist...? unsure.gif
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trailerman
Beitrag 04.02.2014, 21:04
Beitrag #7


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Vielleicht wäre es zweckmäßig herauszufinden, ob die Palette samt Ladung eine Ladeeinheit nach VDI 3968 darstellt.
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dede77
Beitrag 04.02.2014, 21:51
Beitrag #8


Neuling


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Ich gehe davon aus, da die Folie sehr dick und zäh ist und über die Palettenklötze geht. Inwieweit ändert dies die Sicherung?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.02.2014, 13:09
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Kurier
Beitrag 04.02.2014, 21:58
Beitrag #9


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Zitat (trailerman @ 04.02.2014, 21:04) *
... ob die Palette samt Ladung eine Ladeeinheit nach VDI 3968 darstellt.


Wenn die Palette zur Hälfte mit eingeschrumft ist und zwischen mind. jeder zweiten Lage eine rutschhemmende Pappe liegt kann man davon ausgehen.

Edit sagt, wenn unter den Paletten noch RHM liegen würden, wäre das schon die halbe Miete.


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Heinz Wäscher
Beitrag 05.02.2014, 15:15
Beitrag #10


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Zitat (dede77 @ 04.02.2014, 18:34) *
Mit meinem Chhef habe ich diverse Diskussionen darüber gehabt aber er selbst ist noch nie Lkw gefahren und denkt das man alles auf den Formschluß schieben kann und keine weitere Sicherung nötig ist.

Und wie sieht der Geschäftsführer das, schließlich sitzt der ja mit im Boot bei eventuellen Strafen?


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Tanker
Beitrag 06.02.2014, 00:42
Beitrag #11


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Formschluß recht und schön. Aber natürlich sollte er auch die entsprechenden Kräfte aufnehmen können. rolleyes.gif wink.gif
Ich würde für den Transport eher solche Fahrzeuge empfehlen.
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treasure
Beitrag 06.02.2014, 03:29
Beitrag #12


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Es gibt doch Fahrzeuge mit entsprechendem Zertifikat, und wenn das im Transportauftrag steht ..... und dann aber auch kontrolliert wird
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blackdodge
Beitrag 06.02.2014, 04:40
Beitrag #13


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Richtig.


Fahrzeug muss mit Zertifikat für solche Ladung sein. Zertifikat muss geprüft werden ( Verlader ), Zertifikat muss gültig sein ( jährl. Nachprüfung durch Sachverständigen oder Herstellervertragswerkstatt )
Gültigkeit wird im Zertifikat verlängert oder es gibt eine Anlage des Gutachters zum Zertifikat. ( Bei Kögel hatte ich sogar schon ein Zertifikat in Heftform mit Stempelfeldern für Nachprüfung in den Fingern )



SANH mit Schiebeplane ohne Zertifikat: Schiebeplane und Spriegelgestell = Wetterschutz, hier ist LASI richtig notwendig

Mein Vorschlag dazu: ARM unter die Paletten, Spanplatte (evtl Paletten) ganz oben drauf und dann Niederzurrung mit Kantenschonern


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treasure
Beitrag 06.02.2014, 05:25
Beitrag #14


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Zitat (blackdodge @ 06.02.2014, 04:40) *
Mein Vorschlag dazu: ARM unter die Paletten, Spanplatte (evtl Paletten) ganz oben drauf und dann Niederzurrung mit Kantenschonern



Genau, das durfte ich so mal bei einem sächsichen Bierhersteller aus R....erg mal ausprobieren crybaby.gif Die Fahrer von diesen Fahrzeugen haben mich ganz schön belächelt clapping.gif
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dede77
Beitrag 07.02.2014, 07:13
Beitrag #15


Neuling


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Zitat (blackdodge @ 06.02.2014, 04:40) *
Fahrzeug muss mit Zertifikat für solche Ladung sein.

Spanplatte (evtl Paletten) ganz oben drauf und dann Niederzurrung mit Kantenschonern


Hmmm ich habe mir diverse Zertifikate angesehen und leider noch nie eine Eintragung gefunden, die Glasflaschen oder Hohlglas einschließt. Spanplatten oder Paletten obendrauf dürfen wir nicht machen da der Auftraggeber Angst hat, das Verschmutzungen oder Beschädigungen in die Flaschen kommen können.
Meine Vorgaben sind: Ladekante oder unten umlaufende Alubretter und Zertifikat Verstärkte Stirnwand. Wenn nicht muss mit Kantenschoner von mind. 30cm (wer hat solche auf dem Lkw?) gegurtet werden.
Aber selbst mit Zertifikat kann der Aufbau doch nicht die ganze Last aufnehmen, oder etwa doch? Inwieweit bedeutet seitlicher Formschluß? Die Paletten haben zusammen 2,40m und zu den Rungen sind ja doch noch einige cm Platz. Ist dies dann Toleranz?

Lg
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treasure
Beitrag 07.02.2014, 07:54
Beitrag #16


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Wenn die Flaschen einfoliert sind wie soll denn da Verschmutzung in die Flaschen kommen ? Zum Formschluss hat mr mal einer von der cop.gif erklärt eine Handbreit (nicht hoch) Platz zu Plane bzw. Bordwand ...ca. 8 cm würde noch unter Formschluss gelten
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Kurier
Beitrag 07.02.2014, 08:43
Beitrag #17


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Zitat (treasure @ 07.02.2014, 07:54) *
..... Zum Formschluss hat mr mal einer von der cop.gif erklärt eine Handbreit (nicht hoch) Platz zu Plane bzw. Bordwand ...ca. 8 cm würde noch unter Formschluss gelten


Einspruch!
Ich weiß nicht woher der cop.gif diese Information nimmt, aber dass er dieses geballte Wissen weiterverbreitet, finde ich bedenklich.
Schaun wir mal in die einschlägige Fachliteratur* book.gif
Zitat
....Formschluss besteht, wenn keine Ladelücke vorhanden ist. Eine Ladelücke ist nicht vorhanden, wenn zwischen Ladegut und z.B. der Stirnwand Kontakt besteht (i.S.d.Wortanalyse). In keinem Fall wird generell die häufig angeführte " Handbreit horizontal" sowie "Euro-Paletten-Breite hochkant" im Bundesgebiet akzeptiert.

* Holger Lemmer, Ladungssicherung Richtig Wichtig, Verkehrsverlag Fischer Düsseldorfbook.gif


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udobur
Beitrag 07.02.2014, 10:43
Beitrag #18


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Aus meiner Sicht könnte hier ein spezielles Ladungssicherungssystem bekannter Hersteller (u.a. für Octabin-Container) eingesetzt werden.
Alternativ sehe ich eine Sicherungsmöglichkeit mit passendem Gurtnetz.


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Beste Grüße
Udo
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Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
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dede77
Beitrag 07.02.2014, 22:59
Beitrag #19


Neuling


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Hab heute auch wieder 2 rumänische Fahrzeuge vom Hof jagen müssen die wirklich katastrophal waren. Im Moment ist es wirklich übel.
Ich werde mich wohl total in das Thema Zertifikate einlesen müssen. Einer der oben genannten Trailer hatte ein xl-Zertifikat in dem eine mindest Ladungsbreite von 2,40m (wahrscheinlich wegen dem seitlichem Formschluss) angegeben war. Vorgabe waren auch nur 2 Holz oder Alubretterreihen. Das ganze ohne Ladekante. Da blicke ich nicht mehr durch :-(

Andere Ladungssicherungssysteme lassen sich nicht umsetzen da diese Flaschentouren schlecht bezahlt werden und von den meisten nur als Rücktour genutzt werden. Koffer oder Schubboden kommen gelegentlich, sind aber beim Laden deutlich umständlicher und zeitintensiver da die Paletten gedreht werden müssen.
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trailerman
Beitrag 08.02.2014, 01:53
Beitrag #20


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Wo ist das Problem?- Die Fahrer haben meist nur die erste Seite des XL-Zertifikats dabei, aber nicht die restlichen 20 Seiten der Einschränkungen. Das ist ja auch so gewollt. Es gibt XL-Zertifikate ganz ohne Seitenplanken (Einsteckbretter), z.B. von Kögel, welche mit Holzbrettern, Krone, und welche mit Alulatten (Schmitz). Dann schreiben die Hersteller vor, dass die im Zertifikat beschriebene Ausstattung jährlich überprüft werden muss. Liegt der Prüfbericht vor? Für den Verlader ist die Sache doch einfach: XL-Zertifikat verlangen, Klamotten draufstellen und fertig. Jede Paletten-Quer-Ladung hat mindestens 2400 mm, die Aufbauinnenbreite ist 2480 mm. Formschluss ist also gegeben.
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udobur
Beitrag 08.02.2014, 07:44
Beitrag #21


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Zitat (dede77 @ 07.02.2014, 22:59) *
Da blicke ich nicht mehr durch :-(
Da hilft nur eins: Notwendige Kenntnisse bei den Herstellern beschaffen und anlesen oder nach einem geeigneten Seminar suchen ... wavey.gif

Zitat (dede77 @ 07.02.2014, 22:59) *
Andere Ladungssicherungssysteme lassen sich nicht umsetzen da diese Flaschentouren schlecht bezahlt werden und von den meisten nur als Rücktour genutzt werden.
"Lassen sich nicht umsetzen" oder doch eher "Wollen nicht umgesetzt werden"?
Genau das ist ja das Problem: Der Unternehmer spart, die Kontrolldichte ist sehr gering, die Bußgelder werden teils aus der Portokasse bezahlt ... und der Fahrer ist der Gelackmeierte - umd wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, das jemand zu Schaden kommt ... der Anwalt wird's schon richten ...




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Beste Grüße
Udo
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dede77
Beitrag 08.02.2014, 21:43
Beitrag #22


Neuling


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Zitat (trailerman @ 08.02.2014, 01:53) *
Wo ist das Problem?- Die Fahrer haben meist nur die erste Seite des XL-Zertifikats dabei, aber nicht die restlichen 20 Seiten der Einschränkungen. Das ist ja auch so gewollt. Es gibt XL-Zertifikate ganz ohne Seitenplanken (Einsteckbretter), z.B. von Kögel, welche mit Holzbrettern, Krone, und welche mit Alulatten (Schmitz). Dann schreiben die Hersteller vor, dass die im Zertifikat beschriebene Ausstattung jährlich überprüft werden muss. Liegt der Prüfbericht vor? Für den Verlader ist die Sache doch einfach: XL-Zertifikat verlangen, Klamotten draufstellen und fertig. Jede Paletten-Quer-Ladung hat mindestens 2400 mm, die Aufbauinnenbreite ist 2480 mm. Formschluss ist also gegeben.


Bedeutet meinem Verständnis nach nicht, das ich bei einer Ladung von 25t nicht mehr zusätzlich gurten muss, wenn ein XL-Auflieger eine seitliche Sicherung von z.Bsp. 0,5g bietet. Was mache ich mit der Differenz von 12,5t? Ist das ein Denkfehler von mir?
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blackdodge
Beitrag 08.02.2014, 22:04
Beitrag #23


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Grundregeln für die LASI im Sraßenverkehr sind:


Gesichert werden müssen o,8 des Ladegewichtes gegen Verzögerungskräfte, o,5 des Ladegewichtes gegen Seitenführungskräfte bzw. Anfahrkräfte.


also in Deinem Beispiel von 25t Ladung 12,5 t nach der Seite und hinten.


Bei nem zertifizierten Auflieger mit geltendem Zertifikat und Verladung entsprechend Zertifikat ist seitlich und nach vorn erledigt, nach hinten reicht in der Regel ein Klemmbalken.


Zu der Geschichte mit den Glasflaschen:


Das Zeug ist pallettiert und damit gilt die Angabe im Zertifikat für palletierte Ladeeinheiten ! ( auch die max. zul. Abstände sind vermerkt !! )



übrigens, wenn man unter die Paletten noch ARM macht ( Reibwert meist 0,6 ) dann hat man die Sicherung nach hinten und Seitlich erledigt/ übererfüllt ( um 0,6)


0,8 ( Verzogerungskräfte nach vorn ) und ARM von 0,6 Reibwert macht Rest 0,2 was zu sichern ist und damit reichen bei 25 t Ladegewicht meist die Kraftaufnehmmöglichkeiten der Stirnwand



Ach so: Zertifikat muss komplett vorliegen, muss gelten bzw. die Verlängerung muss vorliegen und gelten.

Ansonsten, wenn das Nachreichen nicht klappt -> keine Verladung oder Sicherung wie bei nicht vorhandenem Zertifikat !
Der Verlader ist ebenfalls kostenpflichtig dabei ( bei Verstößen )

@ ddede77


wenn ich mir das Bild aus Beitrag 1 ansehe ist der SANH ein vom Hersteller zertifizierter SANH ( Verspannung im Dach, wird aber nicht mehr bei allen eingebaut, geht tlw ohne )

Wenn denn die Verladung entsprechend Zertifikat erfolgt und die Ladeeinheiten pallettiert sind, der Aufbau entsprechend Zertifikat die nötige Anzahl Einstecklatten hat und das Zerti bzw die Verlängerung vorleigt und gilt, seid Ihr auf der sicheren Seite


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dede77
Beitrag 08.02.2014, 22:12
Beitrag #24


Neuling


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Klasse, danke für die ausführliche Erklärung. Damit kann ich definitiv etwas anfangen.

Merci ;-)
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trailerman
Beitrag 09.02.2014, 16:37
Beitrag #25


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Ich würde nach hinten mehr sichern als nur mit Klemmbrett, denn die Paletten stehen quer und sind nicht kippsicher.
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blackdodge
Beitrag 09.02.2014, 16:54
Beitrag #26


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bei einem zertifizierten SANH stehen die Mindeststandards in dem Zertifikat. Mehr geht immer !


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Kühltaxi
Beitrag 09.02.2014, 18:50
Beitrag #27


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Zitat (Ichtyos @ 04.02.2014, 18:59) *
Selbst ich als Laie auf dem Gebiet sehe sofort, das zur Seite hin bei einem handelsüblichen Curtainsider kein seitlicher Formschluss herzustellen ist. Die Plane ist reiner Wetterschutz und hat mit der Ladungssicherung genau gar nichts zu tun.

So und dann nur Vorhang zu fährt ja auch keiner los, da kommen auch noch Bretter rein wie auf der gegenüberliegenden Seite zu sehen. Man kann auch ein paar Lagen Bretter direkt übereinander ganz unten reinstecken die dann wie eine Bracke wirken, an den beiden Schieberungen rechts im Bild ist der lange Einschub unten dafür gut zu erkennen, zur Anfangszeit der Tautliner übliche Methode, macht nur heute kaum noch einer.


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LKW-Stefan
Beitrag 10.02.2014, 23:07
Beitrag #28


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ich hab auch schon Glas gefahren, allerdings etwas kleinere Durchmesser (Rohlinge von Reagenzgläsern)
Ebenfalls mit Code XL zertifiziertem Auflieger, der Verlader eine große Firma achtet sehr penibel auf
die Ladungssicherung.
Da wurden die vordersten zwei Paletten quer gestellt darunter Antirutschmatten, dahinter die restlichen
Paletten längs 3 nebeneinander und ganz hinten wieder 2 quer mit Antirutschmatten und die Ladelücke
zwischen Palette und Plane bzw. Palette und Hecktüren wurden mit Kartonagen ausgestopft ....
Gurten kann man da natürlich nichts und bei einem zertifiziertem Auflieger ist das so völlig in Ordnung.

Zu den Spriegelbrettern - die Aufliegerhersteller schreiben auch genau vor wieviel Spriegelbretter pro
Feld eingesetzt werden müssen!


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Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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cowboy70
Beitrag 15.02.2014, 15:51
Beitrag #29


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Es gibt verstärkte Planen, die können die Ladung auf der Fläche halten. Dazu sind nur Planken Metall gestattet.

Zwei Paletten übereinander ohne Sicherung? Geht gar nicht!

Ich würde als Staplerfahrer mir Gedanken machen, da der Verlader und dessen Vorgesetzter mit zur Verantwortung gezogen werden kann.
Denn alle beteiligten haben darauf zu achten, dass die ladungssicherung eingehalten wird.

Selbst der Empfänger der Fracht, dem bei Regelmäßigkeit auffallen müsste bekommt ein Schreiben vom Amt.



cowboy70

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 15.02.2014, 20:00
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blackdodge
Beitrag 15.02.2014, 19:41
Beitrag #30


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kleine Korrektur:


Zitat (cowboy70 @ 15.02.2014, 15:51) *
Es gibt verstärkte Planen, die können die Ladung auf der Fläche halten. Dazu sind nur Planken Metall gestattet.



Nur SANH mit geltendem LASI-Zertifikat besitzen einen geprüften Aufbau, u.a. mit verstärkten Schiebeplanen ( erhöhter Anzahl an eigearbeiteten Spanngurten zur Planenverspannung ).
In diesem Zertifikat steht auch die Art bzw. das Material und die Anzahl der Einstecklatten drinn. Bei einigen Herstellern sind mittlerweile auch wieder Holzlatten Standard ( auch bei Code XL )

Sollte ein Verlader das Verladen auf Fahrzeug mit Holzlatten verweigern, aber das Zertifikat gelten und die Bedingungen im Zertifikat eingehalten sein,
im Transportauftrag aber kein Hinweis auf vorgeschriebene Alu-Latten drinn stehen, ist der Verlader dem Transportunternehmer bei Abweisung Regreßpflichtig !


Also immer schön Aufpassen, dass die Zertifikate gelten und der Aufbau den Zertifikaten entspricht. Das ist bares Geld !!


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