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> Polnischen Führerschein umschreiben lassen
Commander-K.
Beitrag 17.02.2014, 22:13
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebe Forengemeinde.

Ich bin neu hier bei euch und komme auch schon gleich mit meiner ersten Frage.

Hier noch eine kleine Story, wie das mit dem Führerschein in Stettin so funktioniert.

Ich habe vor kurzem in Polen den PKW-Führerschein gemacht, genau gesagt hab ich mich am 09. September 2013 bei einer Fahrschule in Stettin angemeldet, von dort aus fuhren wir zum Amt, die Bürgerkarte beantragen. In der Fahrschule mussten wir verschiedene Dokumente ausfüllen, einige aber auch mitnehmen und hier in Deutschland notariell beglaubigen lassen und zur Fahrschule zurückschicken. Einige Wochen später rief mich die Dame von der Fahrschule an und sagte mir das die Papiere aus Flensburg bei ihnen angekommen und auch "sauber" sind und wir nun mit dem Unterricht loslegen können. Ich bin dann wie besprochen am Freitag dem 25. Oktober 2013 nach Stettin gefahren und hab mich dort in ein Hotel einquartiert. Am Samstag, also am 26. Oktober, kam mich dann die Fahrlehrerin abholen, belehrte mich und wir machten die ersten Fahrstunden. Alles lief ganz gut, gab kaum was zu meckern. wink.gif Sonntag bis Mittwoch das gleiche nochmal, nur ohne Belehrung, ab Mittag 3 Stunden fahren, dann wieder ins Hotel und ran ´s Lehrbuch und die Lern-CD auf dem Laptop hoch- und runtergelernt.
Am 31. Oktober, also Donnerstag, war dann Prüfung. Am Eingang der Prüfstelle nahm mich auch gleich meine Dolmetscherin in Empang und erklärte mir schonmal den Ablauf, hörte sich gar nicht so schlimm an. Die Theorieprüfung hab ich, trotz meiner riesigen Aufregung, auf Anhieb mit nur einem Fehlerpunkt bestanden. Nun hieß es warten auf die praktische Prüfung. Auf dem Verkehrsplatz lief alles super, im späteren Verlauf hab ich dann gepatzt, Stop-Schild überfahren.
Naja gut, nicht so schlimm, der nächste Termin wurde dann gleich direkt eine Woche später angesetzt. Wieder verpatzt, Fahrradfahrer überholt und dabei auf die doppelte Mittelline gekommen. Wieder eine Woche später die dritte Prüfung, die lief dann aber zu 100% top. Hab also meine praktische Prüfung am 14. November 2013 bestanden. Danach bin ich gleich zur Fahrschule, die Vollmacht und noch ein anderes Papier unterschrieben, noch meinen Ausweis dagelassen und ab nach Hause.

Meinen Führerschein hab ich dann am 15. Januar 2014 zusammen mit meinem Ausweis zugeschickt bekommen.


So, sorry für die lange Ausführung, aber nun komme ich endlich zu meiner Frage.

Ich möchte meinen polnischen Führerschein gern in einen deutschen Führerschein umwandeln, da man mit dem polnischen B-Klasse Führerschein kein Moped fahren darf. Mit Moped meine ich diese 50 ccm Motorroller.
Die Frage wäre nun ob das überhaupt geht und ob ich das jetzt schon machen kann, oder ob ich noch warten muss.

Hier noch ein paar Fakten:
-ich musste meinen deutschen Führerschein 2005 abgeben, Sperrfrist war damals 9 Monate
-es ist kein Fahrverbot für Deutschland im PL-Führerschein vermerkt
-im PL-Führerschein ist der polnische Wohnsitz eingetragen
-Ausstellungsdatum des PL-Führerscheins ist der 20. Dezember 2013


Ich hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten.


Freundliche Grüße, André
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Mr.T
Beitrag 17.02.2014, 22:22
Beitrag #2


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Zitat (Commander-K. @ 17.02.2014, 22:13) *
Ich möchte meinen polnischen Führerschein gern in einen deutschen Führerschein umwandeln, da man mit dem polnischen B-Klasse Führerschein kein Moped fahren darf. Mit Moped meine ich diese 50 ccm Motorroller.
Die darfst du fahren, auch ohne Umschreibung.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Commander-K.
Beitrag 17.02.2014, 22:42
Beitrag #3


Neuling


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Danke für die schnelle Antwort. Aber für die 50 ccm Mopeds brauche die Klasse AM, die ist zwar auf meinem Führerschein drauf, aber da steht kein Datum hinter. Ausgefüllt ist nur die Klasse B bei mir.
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Mr.T
Beitrag 17.02.2014, 23:04
Beitrag #4


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Du hast ja deinen Wohnsitz in D, also gilt § 28 Abs. 2 Satz 3 FeV:
Zitat
Der Umfang der Berechtigung der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus der Entscheidung vom 25. August 2008 der Kommission über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen (ABl. EU Nr. L 270 S. 31). Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Fahrerlaubnisklassen, für die die Entscheidung der Kommission keine entsprechenden Klassen ausweist. Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Abs. 3 entsprechend.


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Gruß Mr.T

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Ichtyos
Beitrag 17.02.2014, 23:46
Beitrag #5


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Zitat (Commander-K. @ 17.02.2014, 22:13) *
-im PL-Führerschein ist der polnische Wohnsitz eingetragen

Das lässt mich so leicht ins Grübeln geraten... think.gif


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Mr.T
Beitrag 17.02.2014, 23:48
Beitrag #6


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Warum?


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Jens
Beitrag 17.02.2014, 23:49
Beitrag #7


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amfa
Beitrag 18.02.2014, 00:23
Beitrag #8


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Ehrlich gesagt Blick ich mittlerweile bei dem Thema EU-Führerschein auch nicht mehr durch.
Aber genau solch ein Führerscheinourismus sollte doch nicht mehr möglich sein. (Wenn es nach deutschen Behörden geht ^^)

Wenn ich richtig liege, ist aber das Austellerland dafür verantwortlich die 185 Tage Regelung einzuhalten. (Die existiert doch irgendwie noch oder nicht?)
Das war hier ja offensichtlich nicht der Fall.
Der Führerschein muss hier aber anerkannt werden, weil eine polnische Adresse drin steht richtig?
Die Behörden hier haben keine Möglichkeit den Führerschein anzugreifen, weil die 185 Tage nicht eingehalten wurden, weil das allein die polnischen Behörden entscheiden müssen?

Ich glaube das lässt auch Ichtyos grübeln.

@Commander-K. hättest du in DE eine MPU machen müssen?
wahrscheinlich ja sonst hättest du den PL Führerschein ja nicht nicht gemacht.


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Mr.T
Beitrag 18.02.2014, 00:32
Beitrag #9


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Zitat (amfa @ 18.02.2014, 00:23) *
Aber genau solch ein Führerscheinourismus sollte doch nicht mehr möglich sein. (Wenn es nach deutschen Behörden geht ^^
Jo, und das ist ja das Tolle:
Umgekehrt ist das ja egal. rolleyes.gif


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Ichtyos
Beitrag 18.02.2014, 00:50
Beitrag #10


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Zitat (Ichtyos @ 17.02.2014, 23:46) *
Zitat (Commander-K. @ 17.02.2014, 22:13) *
-im PL-Führerschein ist der polnische Wohnsitz eingetragen

Das lässt mich so leicht ins Grübeln geraten... think.gif

Zitat (Mr.T @ 17.02.2014, 23:48) *
Warum?

Zitat (Jens @ 17.02.2014, 23:49) *
Warum?

@amfa hat den Grund meines Grübeln schon erkannt - kurz in einem Hotel anmelden sollte eigentlich die 185-Tage-Regel nicht erfüllen. Ausnahmen mag es sicher geben. Udo Lindenberg hat sich wohl im Berliner Adlon eingemietet - aber das halte ich nicht für vergleichbar.

Dass die polnischen Behörden da immer noch drauf reinfallen, hätte ich nicht vermutet. Beim Autoklau halte ich sie mittlerweile den deutschen cop.gif überlegen, Fahrerlaubnisrechtlich sollte auch das EU-übliche Level erreicht sein. think.gif


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Mr.T
Beitrag 18.02.2014, 01:06
Beitrag #11


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Zitat (Ichtyos @ 18.02.2014, 00:50) *
Fahrerlaubnisrechtlich sollte auch das EU-übliche Level erreicht sein. think.gif
Jo. Da wandert ein Pole nach D ein und beantragt eine Fahrerlaubnis. Der zuständige Sachbearbeiter erfährt aus dem Melderegister, dass eine Anmeldung vor 14 Tagen erfolgt ist.
In D ist es ja so schön, dass man davon ausgeht, dass die 185-Tage-Regelung auf jeden Fall eingehalten wird. Kontrolliert wird das ja nicht. Also wird nach Prüfung erteilt, wen kümmert es auch.
So eine 185-Tage-Regel ist wirklich klasse!


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Ichtyos
Beitrag 18.02.2014, 01:40
Beitrag #12


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Stimmt. Da D soweit ich weis nicht in relevanten Zahlen von Leuten zum Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis genutzt wird, sehe ich da kein wirklich großes Problem.

Datenaustausch innerhalb der Behörden würde ich für das Mittel der Wahl halten, dann bekommt man die Leute auch raus. Dass da diverse Probleme bei echten zwei Wohnsitzen lauern, ist mir durchaus bewusst. Eine Komplettlösung für das Problem habe ich selber nicht. Fahrerlaubnisrecht ist immer noch eine nationale Sache - mit allen Vor- und Nachteilen. whistling.gif


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Mr.T
Beitrag 18.02.2014, 01:55
Beitrag #13


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Zitat (Ichtyos @ 18.02.2014, 01:40) *
Stimmt. Da D soweit ich weis nicht in relevanten Zahlen von Leuten zum Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis genutzt wird, sehe ich da kein wirklich großes Problem.
So ist es. Wenn Zwei das Gleiche machen, ist das noch lange nicht das Selbe. rolleyes.gif

Edit: Smilie hinzugefügt.


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der unverbesserliche
Beitrag 18.02.2014, 05:59
Beitrag #14


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Zitat (Ichtyos @ 18.02.2014, 01:40) *
Stimmt. Da D soweit ich weis nicht in relevanten Zahlen von Leuten zum Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis genutzt wird, sehe ich da kein wirklich großes Problem.


Und wo bleibt dann das Gleichheitsprenzip in der EU?

Ergo muss ein Deutscher genauer durchleuchtet werden beim Erwerb eines Führerscheines im Ausland, als ein Ausländer der seinen Führerschein in Deutschland macht.
Gott sei Dank gibts den EuGH.
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Commander-K.
Beitrag 18.02.2014, 09:08
Beitrag #15


Neuling


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@ Mr.T: Also kann ich mich, im Falle einer Kontrolle, auf den §6Absatz3 stützen, weil ich inzwischen wieder meinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland habe. Hab ich das so richtig verstanden?
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Jens
Beitrag 18.02.2014, 09:21
Beitrag #16


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nachteule
Beitrag 18.02.2014, 10:24
Beitrag #17


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Hallo, Ichtyos,

Zitat (Ichtyos @ 18.02.2014, 00:50) *
Dass die polnischen Behörden da immer noch drauf reinfallen, hätte ich nicht vermutet. Beim Autoklau halte ich sie mittlerweile den deutschen cop.gif überlegen,

in dieser Disziplin belegen wir gerne den allerletzten Platz. whistling.gif laugh2.gif

Viele Grüße,

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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Kühltaxi
Beitrag 18.02.2014, 14:13
Beitrag #18


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Ich denke mal die polnische Fahrschule hat das so "gedreht" daß die Anmeldung die erforderlichen 185 Tage auf dem Papier bestehen bleibt, ist ja bekanntlich kein Problem zwei Hauptwohnsitze in zwei Ländern zu haben, auch unbefristet. Und wer sich wie lange wo tatsächlich aufhält kann im Nachhinein eh keiner mehr nachprüfen.

Die schon gestellte Frage an den TE nochmal: Wurde deutscherseits eine MPU gefordert oder nicht? Wenn nein war das ganze eigentlich sinnlos, dann hätte es die FE in D wahrscheinlich prüfungsfrei und ohne große Bürokratie zurückgegeben.
Wenn ja könnte nach neuem EU-Recht evtl. eine deutsche Nutzungsuntersagung drohen (mit großem EVTL. und ?)????

Soweit ich weiß ist ein PL-Führerschein für Deutsche eher bei Ersterwerbern aus reinen Kostengründen als bei MPU-Kandidaten beliebt, die Polen sind sehr genau was alle möglichen Sachen auf dem Papier betrifft aber forschen wenn da alles stimmt keinem hinterher, daß sie bei einem Kandidaten hier nachfragen ob was vorliegt aber das tatsächliche Einhalten der Wohnverhältnisse sie nicht interessiert wenn der Papierwohnsitz vorhanden ist paßt gut ins Bild.


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Mr.T
Beitrag 18.02.2014, 14:30
Beitrag #19


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Zitat (Kühltaxi @ 18.02.2014, 14:13) *
Wenn ja könnte nach neuem EU-Recht evtl. eine deutsche Nutzungsuntersagung drohen (mit großem EVTL. und ?)????
Nö.


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Jupiter
Beitrag 18.02.2014, 14:37
Beitrag #20


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Zitat (Kühltaxi @ 18.02.2014, 14:13) *
Wenn ja könnte nach neuem EU-Recht evtl. eine deutsche Nutzungsuntersagung drohen (mit großem EVTL. und ?)????

Wenn keine neuen Eignungszweifel nach der Erteilung des PL-FS auftauchen: nein.
Siehe hier und die Beiträge davor.
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Commander-K.
Beitrag 18.02.2014, 19:59
Beitrag #21


Neuling


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Ich habe, kurz nachdem ich den Führerschein im April 2005 abgeben musste, einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt. Mir wurde gesagt das ich eine MPU machen muss um den Führerschein wiederzubekommen. Diese MPU hab ich dann auch im Mai 2005 gemacht aber leider nicht bestanden. Danach hab ich den Antrag auf die Wiedererteilung ordnungsgemäß zurückgezogen und mich bis zum 09. September 2013 nicht mehr um einen Führerschein gekümmert.
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nachteule
Beitrag 18.02.2014, 21:29
Beitrag #22


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Hallo, Commander-K,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Was genau hat der Notar eigentlich beglaubigt?

Viele Grüße,

Nachteule


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nachteule
Beitrag 18.02.2014, 23:33
Beitrag #23


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Hallo, Mr.T,

nur mal angenommen, der TE wird kontrolliert und der Polizeibeamte fragt bei der Führerscheinstelle in Polen nach, warum diese Fahrerlaubnis erteilt wurde, obwohl der TE gar keinen regulären Wohnsitz in Polen hatte.

Kann die polnische Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis dann wieder entziehen, wenn sie feststellt, dass hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden?

Viele Grüße,

Nachteule


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Mr.T
Beitrag 18.02.2014, 23:36
Beitrag #24


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Können könnte sie.


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Ichtyos
Beitrag 18.02.2014, 23:54
Beitrag #25


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Zitat (nachteule @ 18.02.2014, 10:24) *
Hallo, Ichtyos,

Zitat (Ichtyos @ 18.02.2014, 00:50) *
Dass die polnischen Behörden da immer noch drauf reinfallen, hätte ich nicht vermutet. Beim Autoklau halte ich sie mittlerweile den deutschen cop.gif überlegen,

in dieser Disziplin belegen wir gerne den allerletzten Platz. whistling.gif laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule

Menno ranting.gif Ich meinte natürlich die Möglichkeiten, geklaute Fahrzeuge bei einer Kontrolle auch zu erkennen, gerade bei Ausfuhrkennzeichen und Konsorten. Naja, dann lande ich im Dezember halt auch mal auf des Admirals "Best of 2014". blushing.gif

Zitat (Mr.T @ 18.02.2014, 23:36) *
Können könnte sie.

Machen sie das bei Hinweis auch? Gehört habe ich bislang noch nichts davon.


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Mr.T
Beitrag 19.02.2014, 00:20
Beitrag #26


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Zitat (Ichtyos @ 18.02.2014, 23:54) *
Machen sie das bei Hinweis auch?
PL wohl nicht, CZ ist da mittlerweile gerne mal mit Rücknahmen dabei.


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Ichtyos
Beitrag 19.02.2014, 00:32
Beitrag #27


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Gut. CZ war ja mal als "Klassiker" bekannt. PL traue ich zu, das in Zukunft auch zu lernen.


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Commander-K.
Beitrag 19.02.2014, 07:16
Beitrag #28


Neuling


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Hallo Nachteule. In dem Schreiben ging es um den polnischen Wohnsitz und der Notar hat meine Unterschrift beglaubigt.
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haschee
Beitrag 19.02.2014, 10:11
Beitrag #29


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Ich frage mich gerade ob das mit dem Notar strafbar wäre.

Je nachdem was da drinstehen würde.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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nachteule
Beitrag 19.02.2014, 10:24
Beitrag #30


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Hallo, Haschee,

genau darum ging es bei meiner Frage. wavey.gif

Es darf bezweifelt werden, dass der Notar lediglich beglaubigt, wer unterschrieben hat und dass er nicht verpflichtet ist, den Wahrheitsgehalt des Schreibens zu überprüfen.

Viele Grüße,

Nachteule


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haschee
Beitrag 19.02.2014, 10:48
Beitrag #31


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Ach ich kenn mich da eigentlich zuwenig aus.

Habe durchaus schon von Behörden und Banken und Notar beglaubigen lassen.

Allerdings hat die Bank nur meine Unterschrift/Identität beglaubigt. (KFW Kredit)...



Es ist aber üblicherweise eine öffentliche Urkunde wenn ein Notar etwas beglaubigt hat.

Damit könnte man dann eine mittelbare Falschbeurkundung annehmen?


Je nachdem was drinsteht natürlich.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Commander-K.
Beitrag 19.02.2014, 10:57
Beitrag #32


Neuling


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Ich finde es ja ganz toll das dieses Thema so viele Beiträge erhält, leider haben 90% der Beiträge rein gar nichts mit meiner eigentlichen Frage zu tun.

Inzwischen ist es leider sehr unübersichtlich geworden.
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Kühltaxi
Beitrag 19.02.2014, 11:32
Beitrag #33


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Welchen Vorteil versprichst du dir denn von einem deutschen FS? Ich würde an deiner Stelle den polnischen behalten und erst umtauschen wenn die Gültigkeit abgelaufen ist (Polen müßte ja mittlerweile auch auf höchstens 15 J befristen), dann kann keiner mehr nachprüfen wo du dich damals in den 185 Tagen tatsächlich überwiegend aufgehalten hast und die MPU-Sache ist auch gelöscht.


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
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Commander-K.
Beitrag 19.02.2014, 19:47
Beitrag #34


Neuling


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@ Kühltaxi: Ich wollte eigentlich nur wissen ob man mit dem polnischen B-Klasse Führerschein in Deutschland auch Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM fahren kann. Da diese AM-Führerscheinklasse ist meinem polnischen Führerschein nicht datiert ist war ich mir dessen nicht sicher. In Deutschland gehört ja die Klasse AM zur Klasse B dazu.
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nachteule
Beitrag 19.02.2014, 21:15
Beitrag #35


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Hallo, Commander-K,

Zitat (Commander-K. @ 19.02.2014, 10:57) *
Ich finde es ja ganz toll das dieses Thema so viele Beiträge erhält, leider haben 90% der Beiträge rein gar nichts mit meiner eigentlichen Frage zu tun.

das hat so ein Forum, und speziell dieses, so an sich.

Hier schreiben nicht nur Mitglieder, die Hilfe benötigen, sondern auch die, die dazu lernen wollen.

Sei es aus privaten, sei es aus beruflichen Gründen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Commander-K.
Beitrag 19.02.2014, 21:30
Beitrag #36


Neuling


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Wie ein Forum funktioniert weiß ich, aber ich bin es aus anderen Foren gewohnt, das bei einem erstellten Thema die gestellte Frage behandelt wird und nicht alles mögliche in dieses Thema geworfen wird was überhaupt nichts mit der gestellten Frage zu tun hat.
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Ichtyos
Beitrag 19.02.2014, 22:50
Beitrag #37


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Zumindest am Rande hatten die Beiträge durchaus was mit der Startfrage zu tun. Hier im Forum ist es halt üblich, auch solche Aspekte gleich mit zu betrachten. Und das klappt in der Regel auch recht gut. wavey.gif


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Kühltaxi
Beitrag 20.02.2014, 13:59
Beitrag #38


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Zitat (Commander-K. @ 19.02.2014, 19:47) *
@ Kühltaxi: Ich wollte eigentlich nur wissen ob man mit dem polnischen B-Klasse Führerschein in Deutschland auch Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM fahren kann. Da diese AM-Führerscheinklasse ist meinem polnischen Führerschein nicht datiert ist war ich mir dessen nicht sicher. In Deutschland gehört ja die Klasse AM zur Klasse B dazu.

Die Frage war doch schon lange mit ja beantwortet. think.gif

Zitat (Commander-K. @ 19.02.2014, 21:30) *
Wie ein Forum funktioniert weiß ich, aber ich bin es aus anderen Foren gewohnt, das bei einem erstellten Thema die gestellte Frage behandelt wird und nicht alles mögliche in dieses Thema geworfen wird was überhaupt nichts mit der gestellten Frage zu tun hat.

Dann mußt du dich halt umgewöhnen. rolleyes.gif Hier war doch gar kein echtes OT was "mit der Frage nichts zu tun hat" sondern nur Nebenaspekte zur Frage die auch ausgeleuchtet wurden, gerade das ist doch der Reiz eines Forums. Und mal ehrlich, um nur deine Frage nach AM beantortet zu bekommen hättest du keinen solchen langen Text schreiben brauchen.


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Commander-K.
Beitrag 20.02.2014, 14:53
Beitrag #39


Neuling


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Den langen Text habe ich nur geschrieben um eventuell aufkommenden Fragen schonmal vorzubeugen. Gut, nun konnte ich auch nicht wissen das es mittendrin plötzlich um geklaute Autos und Ausfuhrkennzeichen geht. Aber naja, meine Frage ist ja beantwortet.
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Andy7
Beitrag 25.02.2014, 21:00
Beitrag #40


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Natürlich hat die Fahrschule in Stettin gedreht. Da die auf den deutschen FE Tourismus eingestellt sind lassen sie in den Kursus Teilnahme Unterlagen
platz für Fälle die später anfangen.

Je nach Stadt und Behörde wird die 185 Tage Regelung geprüft.

Alleine schon der Fakt, dass man nach einer Woche zur praktischen Prüfung gehen kann bildet an meinem Gesicht eine Banane.
Bei der theoretischen das gleiche..

Ich zweifele nicht die Richtigkeit der Prüfungen an, aber die Sache stinkt.

Commander, ein Pole in Polen darf ein Kleinkraftrad ( 50 ccm ) ohne FE ( Führerschein ) fahren wenn er 18 Jahre alt geworden ist. Als Inhaber der Kl. B bist Du 18,
also hast keine Kl. AM Eintragung im Führerschein.

Tip von mir, mit den Umtausch, würde ich besser abwarten, bis mindestens die 185 Tage abgelaufen sind.



@ Mr.T wie Du siehst, der FE Tourismus geht putzmunter weiter, trotz " Verschärfung "

wink.gif
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Kühltaxi
Beitrag 26.02.2014, 11:24
Beitrag #41


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Gibt es die "karta rowera/motorowera" (oder so ähnlich) nicht mehr? think.gif
Das war/ist ein separater Führerschein für Fahrräder(!)/50er, in etwa sowas wie unsere Prüfungsbescheinigung für Mofas.


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Andy7
Beitrag 26.02.2014, 19:22
Beitrag #42


Neuling
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Seit 19.01.13 gibt es die nicht mehr.

wavey.gif
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Jupiter
Beitrag 24.03.2014, 13:37
Beitrag #43


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Zitat (Mr.T @ 17.02.2014, 22:22) *
Zitat (Commander-K. @ 17.02.2014, 22:13) *
Ich möchte meinen polnischen Führerschein gern in einen deutschen Führerschein umwandeln, da man mit dem polnischen B-Klasse Führerschein kein Moped fahren darf. Mit Moped meine ich diese 50 ccm Motorroller.
Die darfst du fahren, auch ohne Umschreibung.


Achtung! Wahrscheinlich gibt es hier ab 01.05.2014 eine Rechtsänderung.

Momentan ist die 10. FeV-Änderungsverordnung im Gesetzgebungsverfahren und soll am 11.04.2014 vom Bundesrat beschlossen werden.

§ 28 Absatz 2 FeV soll diesbezüglich wie folgt geändert werden:
Zitat
13. § 28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

bb) In Satz3 wird die Angabe „AM,“ gestrichen.

Aus der Begründung:
Zitat
Zu bb) (Satz3)
Da es sich bei der Fahrerlaubnis der Klasse AM um eine harmonisierte Fahrerlaubnisklasse handelt, ergibt sich die Berechtigung zum Führern der entsprechenden Fahrzeuge aus der in Satz 1 erwähnten Entscheidung.

Somit ist ab dann allein entscheidend, was im Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2012 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen steht.

Da aber die Klasse AM bei den polnischen Führerscheinmodellen nicht in der Spalte "Entsprechende Klassen" bei der Klasse B aufgeführt ist, darf ab voraussichtlich 01.05.2014 mit einem polnischen Führerschein der Klasse B kein Fahrzeug der Klasse AM mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland gefahren werden, wenn diese nicht im polnischen Führerschein erteilt ist.
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