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> kokain 24a 2 Stvg, Kokain
JImiJamal
Beitrag 20.02.2014, 00:06
Beitrag #1


Neuling


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Hallo miteinander,

Ich konsumiere jede Wochenende ungefähr 1 Gramm koks.
Am Samstag abend gegen 17.00 uhr habe ich eine kleine line zu mir genommen. Am Sonntag abend gegen 21.00 Uhr käme ivh in eine Verkehrskontrolle rein. Dabei wurden mir fragen gestellt ob ich Drogen oder Alkohol konsumiere. Ich lehnte alles ab da ich sowieso auch in der zeit nicht im Rausch war oder sonst was. Die Polizisten führte mit mir ein Augen Rest durch und meinte das ich im drogenauffalig erscheine obwohl ich es nicht war. Letztendlich haben sie mich in ein Becher pissen lassen und es stellt sich kokain raus. Sie nahmen mich zum Revier mit und wollten blut abnehmen .
Im Polizeiauto meinte der Polizist zu mir wenn es eine geringe Menge ist dann kommen sie mit einer Geldstrafe davon.
Sie wollten eine Aussage von mir die ich aber ablehnte. Mit der Zeit kam auch der artz und frage mich ob Ich kokain nehme ? Ich antworte wieder mit nein.
er hat mit mir ein paar lauf und augentest durchgefuhrt. Mir wurde der fuhrerschein, Fahrzeug Papiere und Autoschlüssel abgenommen .
der Polizist meinte das ich nach 48 Stunden mein fuhrerschein wieder wieder abholen konnte.

Meine Frage sind dabei jetzt auf was ich mich gefasst machen kann?
ist eine Mpu notwendig?
Im Internet hab Ich gelesen dass innerhalb 25 es im Blut nicht mehr Nachweisbar ist und es 40 Stunden her sind und sie im Blut halt noch was finden ? Wenn ja unter den grenzwert?
Ich hab ein Anwalt schon eingestellt und er wollte das er mein fuhrerschein zu schicken bekommen wird aber dabei stellt sich die frage ob es Auswirkungen doch auf irgendwie eine Mpu hat oder eine negative auswirkung irgendwie an die fuhrerschein stelle oder sonst was hat oder soll ich lieber es persönlich abholen? Da ich aber ein schlechte gewissen habe da ich nochmal ein ruiniert machen muss und es wieder positiv rqus kommt ?

Im allgemeinen ich hab aufgehort seit den tag es zu konsumieren !


Ich Danke im voraus
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Ichtyos
Beitrag 20.02.2014, 00:30
Beitrag #2


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Erst einmal Willkommen "Im Verkehrsportal!" wavey.gif

Harte Drogen wie Kokain vertragen sich nicht mit einer Fahrerlaubnis. Wenn im Blut (das wurde Dir wohl abgenommen, auch wenn ich das nicht rauslese) was in der Richtung gefunden wird, kannst Du das "volle Programm" mit Abstinenznachweisen und MPU schon einplanen.

Wie lange Kokain noch nachweisbar ist, wird Dir niemand hier sicher sagen können.

Mit der Unsicherheit musst Du für die nächsten Tage leben müssen.

Hier im Forum gibt es sicher weiter Hilfe.


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Lars
Beitrag 20.02.2014, 06:38
Beitrag #3


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Zitat (Ichtyos @ 20.02.2014, 00:30) *
Harte Drogen wie Kokain vertragen sich nicht mit einer Fahrerlaubnis. Wenn im Blut (das wurde Dir wohl abgenommen, auch wenn ich das nicht rauslese) was in der Richtung gefunden wird, kannst Du das "volle Programm" mit Abstinenznachweisen und MPU schon einplanen.
Außerdem wirst du in dieser Zeit Fußgänger sein, sprich dein Führerschein wird von der Führerscheinstelle umgehend entzogen, wenn auch nur geringste Kokainrückstände im Blut gefunden werden. Bevor du einen neuen Führerschein beantragen kannst, musst du 1 Jahr lang deine Abstinenz nachweisen und danach die MPU bestehen.


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Lotte 2
Beitrag 20.02.2014, 08:04
Beitrag #4


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JImiJamal

wann war denn die TF?
Du kannst Deine Werte nach 1-2 Wochen bei der Polizeidienststelle erfragen.

Liebe Grüße
Lotte


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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk
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durban
Beitrag 20.02.2014, 09:20
Beitrag #5


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Habe ich es richtig verstanden, dass Dein Führerschein beschlagnahmt wurde?

Weshalb wurdest Du angehalten? War es eine anlasslose Kontrolle oder hat man Dir irgendwelche Fahrauffälligkeiten vorgeworfen?


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JImiJamal
Beitrag 20.02.2014, 12:13
Beitrag #6


Neuling


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Zitat (Ichtyos @ 20.02.2014, 00:30) *
Erst einmal Willkommen "Im Verkehrsportal!" wavey.gif

Harte Drogen wie Kokain vertragen sich nicht mit einer Fahrerlaubnis. Wenn im Blut (das wurde Dir wohl abgenommen, auch wenn ich das nicht rauslese) was in der Richtung gefunden wird, kannst Du das "volle Programm" mit Abstinenznachweisen und MPU schon einplanen.

Wie lange Kokain noch nachweisbar ist, wird Dir niemand hier sicher sagen können.

Mit der Unsicherheit musst Du für die nächsten Tage leben müssen.

Hier im Forum gibt es sicher weiter Hilfe.



Ich glaube nicht das sie kokain im Blut nachweisen können eher die Rückstände das benco....
Ist sicher ein Mpu notwendig dafür ? Der Polizist meinte das eine Geldstrafe kommen könnte und es dabei bleibt.

Zitat (Lotte 2 @ 20.02.2014, 08:04) *
JImiJamal

wann war denn die TF?
Du kannst Deine Werte nach 1-2 Wochen bei der Polizeidienststelle erfragen.

Liebe Grüße
Lotte

Tf?
Er meinte zu mir das er sich in 6-8 Wochen mit mir in Verbindung setz ....

Zitat (durban @ 20.02.2014, 09:20) *
Habe ich es richtig verstanden, dass Dein Führerschein beschlagnahmt wurde?

Weshalb wurdest Du angehalten? War es eine anlasslose Kontrolle oder hat man Dir irgendwelche Fahrauffälligkeiten vorgeworfen?

Ja er hat mir mein fuhrerschein abgenommen und meinte das ich es ihn nach 48 Stunden nach ein ruiniert wieder bekomme.
Ich hab aber ein schlechtes gewissen das der Test wieder positiv Alarmanlage aber seit Samstag hab ich nix konsumiert. Oder soll ich lieber meine anwaltin dazu beauftragen ihn zuschicken lassen ?
Es war eine ganz normale Kontrolle . Mit wurden keine fahrad fähige Fahrweise oder sonst was vorgeworfen.
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durban
Beitrag 20.02.2014, 12:25
Beitrag #7


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Zitat (JImiJamal @ 20.02.2014, 12:13) *
Ich glaube nicht das sie kokain im Blut nachweisen können eher die Rückstände das benco....
Ist sicher ein Mpu notwendig dafür ?


Wenn der Konsum harter Drogen (z.B. Kokain oder Benzos) im Blut nachgewiesen werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis kann erst nach 12-monatiger Abstinenz und einer positiven MPU erteilt werden.

Zitat (JImiJamal @ 20.02.2014, 12:13) *
Der Polizist meinte das eine Geldstrafe kommen könnte und es dabei bleibt.


Die Polizisten haben manchmal nur die strafrechtliche Seite im Blick und die fahrerlaubnisrechtlichen Folgen nicht vor Augen. Das Gesetz ist an dieser Stelle ohne Ermessen ausgestaltet; wenn der Konsum harter Drogen feststeht, muss sie die FE entziehen.

Zitat (JImiJamal @ 20.02.2014, 12:13) *
Tf?
Er meinte zu mir das er sich in 6-8 Wochen mit mir in Verbindung setz ....


TF = Trunkenheitsfahrt.
Ich würde mich Lottes Rat anschließen und mal in 1-2 Wochen bei der Wache durchklingeln.


Zitat (JImiJamal @ 20.02.2014, 12:13) *
Ja er hat mir mein fuhrerschein abgenommen und meinte das ich es ihn nach 48 Stunden nach ein ruiniert wieder bekomme.
Ich hab aber ein schlechtes gewissen das der Test wieder positiv Alarmanlage aber seit Samstag hab ich nix konsumiert.

... Mit wurden keine fahrad fähige Fahrweise oder sonst was vorgeworfen.


Hä? think.gif

Ein Anwalt kann im Moment nicht viel machen. Wichtig ist, die Werte herauszubekommen. Ich gehe mal davon aus, dass Dir keine Trunkenheitsfahrt im Sinne einer Straftat vorgeworfen wird, sondern "nur" eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Diese ist gegeben, wenn Du noch unter dem akuten (!) Einfluss von Drogen standest. Wenn der Konsum aber solange zurücklag, wirst Du die Grenze wohl nicht überschritten haben.
Aber trotzdem gilt, was ich oben gesagt habe: Zwar gibt es dann kein Bußgeld, aber der Konsum harter Drogen führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.


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Tanna
Beitrag 20.02.2014, 12:42
Beitrag #8


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Hallo JImiJamal,

wenn Kokain oder seine Abbauprodukte gefunden werden, dann ist deine Fahrerlaubnis Geschichte, weil sich der der Konsum harter Drogen nicht mit einer bestehenden Fahrerlaubnis verträgt - auch die Abbauprodukte zeigen deinen Konsum an. Wie andere bereits geschrieben haben, kannst du erst nach einer bestandenen MPU wieder eine neue beantragen. und ist ein lückenloser Nachweis von 12 Monaten Kokain-Abstinenz sowie eine gute Aufarbeitung des eigenen Konsums erforderlich, um die MPU zu bestehen.

Hier findest du etwas über die Nachweisdauer von Kokain und seinen Abbauprodukten.

Der Polizist hatte vielleicht Mitleid und versuchte deswegen, etwas Tröstendes zu sagen? Vielleicht hat er Kokain mit Cannabis verwechselt oder einfach kein genaues Wissen gehabt. Was er sagte, stimmt nicht. Sorry, dass ist allerdings die Wahrheit.

Hier im Verkehrsportal schreiben Menschen mit, die sich für Verkehrsrecht und das Drumherum interessieren, die selbst eine oder mehrere MPUs hinter sich oder beruflich mit Verkehr und Verkehrsrecht zu tun haben. Darunter sind auch Polizisten, Fahrerlaubnisbehörden-Mitarbeiter und MPU-Berater. Der verlinkte Text stammt von einem Chemiker.
Du kannst sicher sein, dass jeder Beitrag von vielen Usern gelesen wird und falsche oder undeutlich formulierte Postings recht schnell von anderen, denen der Fehler auffällt, korrigiert werden. wavey.gif Der Wahrheitsgehalt der Antworten ist dadurch sehr hoch.


Du hast regelmäßig harte Drogen genommen. Wusstest du wirklich nicht, dass du damit deinen Führerschein aufs Spiel setzt? unsure.gif


Sei herzlich gegrüßt,
Tanna


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Gast_Mofapower_*
Beitrag 20.02.2014, 12:54
Beitrag #9





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Zitat (JImiJamal @ 20.02.2014, 00:06) *
Hallo miteinander,

Ich konsumiere jede Wochenende ungefähr 1 Gramm koks.

Dann muss die Fahrerlaubnis entzogen werden, und das ist dann auch gut und richtig so. Ich lese hier auch nichts, dass du vor hast das in Zukunft zu ändern. Von da her, sei froh, dass es so gelaufen ist und du noch niemanden verletzt oder getötet hast.
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Speichenkarussell
Beitrag 20.02.2014, 13:03
Beitrag #10


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@mofapower:

Zitat (JImiJamal @ 20.02.2014, 00:06) *
...
Im allgemeinen ich hab aufgehort seit den tag es zu konsumieren !


Das hatte ich schon so verstanden. Hilft aber erstmal nur bedingt.
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Kai R.
Beitrag 20.02.2014, 13:21
Beitrag #11


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der Entzug kommt aber wenn dann durch die Führerscheinstelle. Zu einer Drogen-Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sollte es auch nicht gereicht haben. Du kannst also jetzt zur Polizei gehen und Dir dort Deinen FS wieder aushändigen lassen, darfst dann auch wieder fahren bis die FSSt den FS entzieht.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Gast_Mofapower_*
Beitrag 20.02.2014, 13:22
Beitrag #12





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hab ich wohl übersehen blushing.gif
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Freisinn
Beitrag 20.02.2014, 13:38
Beitrag #13


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Zitat (durban @ 20.02.2014, 12:25) *
Wenn der Konsum harter Drogen (z.B. Kokain oder Benzos) im Blut nachgewiesen werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis kann erst nach 12-monatiger Abstinenz und einer positiven MPU erteilt werden.

Laienfrage: Schließt die Einnahme verschriebener Benzodiazepine automatisch das Führen eines Fahrzeuges aus, oder bezieht sich das nur auf die illegale Einnahme?
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Speichenkarussell
Beitrag 20.02.2014, 13:43
Beitrag #14


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Zitat (Freisinn @ 20.02.2014, 13:38) *
Laienfrage: Schließt die Einnahme verschriebener Benzodiazepine automatisch das Führen eines Fahrzeuges aus, oder bezieht sich das nur auf die illegale Einnahme?


Ist in jedem Fall brandgefährlich und sollte mit dem verordnenden Arzt besprochen werden. Er haftet u.U. mit, wenn da was im Straßenverkehr passiert.
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kabo55
Beitrag 20.02.2014, 13:47
Beitrag #15


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Zitat (durban @ 20.02.2014, 12:25) *
Wenn der Konsum harter Drogen (z.B. Kokain oder Benzos) im Blut nachgewiesen werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.



Bei den Benzos bin ich mir da nicht so sicher.

Edit:
Zitat
Fev Anlage 4
9.4
mißbräuchliche Einnahme (regelmäßig übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen

Ich denke, dieser Punkt sollte für eine Entziehung erfüllt sein.
Ende des Edit.


@Freisinn

Bei verschriebenen Medikamenten wäre die FE dann in Gefahr, wenn Auffälligkeiten auftreten würden, z. B. eine Verkehrsgefährdung.


Zitat (Speichenkarussell @ 20.02.2014, 13:43) *
Er haftet u.U. mit, wenn da was im Straßenverkehr passiert.


Eher nicht. wavey.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 20.02.2014, 14:15
Beitrag #16


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Zitat (kabo55 @ 20.02.2014, 13:47) *
Zitat (Speichenkarussell @ 20.02.2014, 13:43) *
Er haftet u.U. mit, wenn da was im Straßenverkehr passiert.


Eher nicht. wavey.gif


Eher doch. Aufklärungsmangel?! Anderenfalls sollte der Fragesteller doch wissen, wie es um seine Fahrtüchtigkeit bestellt ist.

Quelle: "Das verordnete Risiko: Sicher am Steuer trotz Arznei?" PD Dr. Frank Mußhoff, Prof. Dr. Burkhard Madea (beide Institut für Rechtsmedizin, Uni Bonn): "Wenn der behandelnde Arzt den Patienten nicht oder nur ungenügend über die Risiken aufklärt, kann er für von Patienten verursachte Schäden straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Ein Hinweis auf die Packungsbeilage eines Arzneimittels reicht nicht aus."
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kabo55
Beitrag 20.02.2014, 14:54
Beitrag #17


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Das ist schon klar, in der Praxis wird das aber leider überwiegend an der mangelnden Beweisführungsmöglichkeit scheitern.

Aus dem von dir genannten Dokument:
Zitat
selbst bei Unfall muss die Verursachung ggf. klar auf die Arzneimittelwirkung
rückführbar sein
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rapit
Beitrag 18.06.2014, 17:19
Beitrag #18


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Zitat (durban @ 20.02.2014, 13:25) *
Wenn der Konsum harter Drogen (z.B. Kokain oder Benzos) im Blut nachgewiesen werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
...
Das Gesetz ist an dieser Stelle ohne Ermessen ausgestaltet; wenn der Konsum harter Drogen feststeht, muss sie die FE entziehen.

think.gif Woraus genau entnimmst Du das eigentlich, @durban?

Die Überschrift des Fadens lautet doch unter anderem § 24a Abs 2 StVG, und nicht etwa § 316 StGB.

Bislang lese ich im Bericht des TE zwar, dass er häufiger konsumiert, aber vorgeworfen wird doch wohl nur eine einzige Fahrt.
Ohne Ausfallerscheinungen (sonst wären wir ja gleich beim § 316).

think.gif


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Jens
Beitrag 18.06.2014, 17:37
Beitrag #19


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Zitat (rapit @ 18.06.2014, 18:19) *
think.gif Woraus genau entnimmst Du das eigentlich, @durban?

Vermutlich aus Anlage 4 Nr. 9.1 FeV


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rapit
Beitrag 18.06.2014, 17:43
Beitrag #20


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jaja, das ist schon klar. Ich hinterfrage für mich gerade den Text von § 14 FeV. Für den ja die Anlage nur eine Anwendungshilfe ist.

Und da bekomme ich (du merkst, ich habe gerade mal etwas mehr Zeit als üblich), die Einmalkonsumfahrten -ohne festgestellte Fahrunfähigkeit durch ein Gericht-, nicht so recht hineingepackt, rein dogmatisch.

Demnach ist vom Normtext her doch wohl eigentlich nur ein ÄG möglich unsure.gif


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Jens
Beitrag 18.06.2014, 17:48
Beitrag #21


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Hilft §46 Abs. 1 FeV weiter?


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