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> Auto blockiert Radweg an Vorfahrsstraße
Nerari
Beitrag 28.02.2014, 17:58
Beitrag #51


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Zitat (mir @ 28.02.2014, 16:50) *
Die Fahrer der großen Schiffe dagegen sind gezwungen, vorausschauend zu fahren, und da klappt das dann auch.


rofl1.gif Das meinst du nicht ernst, oder unsure.gif


Zitat (Bonsai-Brummi @ 28.02.2014, 16:15) *
.... manch einer kann nicht legal mal so eben rückwärts fahren no.gif


Du fährst wirklich nur rückwarts, wenn du einen Einweiser hast - nicht dein Ernst laugh2.gif
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Acki
Beitrag 28.02.2014, 18:10
Beitrag #52


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Zitat (mir @ 28.02.2014, 16:50) *
Die Fahrer der großen Schiffe dagegen sind gezwungen, vorausschauend zu fahren, und da klappt das dann auch.

Die haben einen anderen Blickwinkel.
Durch ihre höhere Sitzposition können sie beispielsweise über parkende PKW locker drüberweggucken.
Außerdem haben sie vor ihrer Windschutzscheibe nicht noch eine elend lange Motorhaube.

gruß Acki
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Bonsai-Brummi
Beitrag 28.02.2014, 18:11
Beitrag #53


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Zitat (Nerari @ 28.02.2014, 17:58) *
Du fährst wirklich nur rückwarts, wenn du einen Einweiser hast - nicht dein Ernst laugh2.gif


Nö - das hab ich ja auch nicht behauptet tongue.gif

Es gibt genügend Situationen, wo man vorher oder sogar während so eines Rangiervorgangs checken kann, ob da jemand rumläuft - die hier in Rede stehende gehört freilich ganz gewiss nicht dazu no.gif
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janr
Beitrag 28.02.2014, 18:35
Beitrag #54


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Zitat (Nerari @ 28.02.2014, 16:06) *
...
Es kommt wie immer auf den Einzelfall an.
Wenn für den Autofahrer absehbar ist, dass eine Reihe von Autos kommt ...
Dann braucht er zum gucken auch nicht auf dem Radweg stehen.

Wenn man aber zur Sichtlinie vorfahren muß, und kein Radler kommt, dann geht es halt nicht anders falls man dann doch länger steht und es kommt ein Radler.

Es passiert mir beim radeln ja auch des öfteren habe aber selber gar kein Problem damit hinter dem FZ rum zu fahren.

Ich mag nur nicht wenn man gar nicht schaut.


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danke_mama
Beitrag 28.02.2014, 18:48
Beitrag #55


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Sind wir uns denn alle einig, dass das Blockieren auf Position 2 mindestens unverzeihlich ist?


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janr
Beitrag 28.02.2014, 18:58
Beitrag #56


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Das Blockieren ist, wenn es gar nicht anders geht, nicht unverzeihlich sondern im Straßenverkehr ganz normal und wer damit nicht zurecht kommt muß was überdenken.

Ich rede jetzt nicht vom "nicht gucken" und dem Radler vors Radl fahren, sondern vom Blockieren weil zuerst weit und breit niemand kam. wavey.gif


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danke_mama
Beitrag 28.02.2014, 19:09
Beitrag #57


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Zitat (janr @ 28.02.2014, 18:58) *
... wenn es gar nicht anders geht ...
... weil zuerst weit und breit niemand kam.
Meinen wir dasselbe? Das sind ja nun zwei Faktoren, die nicht unbedingt miteinander zu tun haben.

Ich meine:
Wenn vor mir noch jemand wartet, dann geht es immer anders, als auf dem Radweg zu stehen. Nämlich warten, bis der Vordere weg ist, und dann erst zur Sichtlinie aufrücken. Auch wenn (zunächst) kein Fahrrad weit und breit zu sehen ist.
Bei verschwenkten Radwegen ist das relevant. Ebenso für Fußgänger, die allerdings keine Vorfahrt haben, aber dennoch nicht zu unnötig zu behindern sind.


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janr
Beitrag 28.02.2014, 19:13
Beitrag #58


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Wenn vor mir jemand wartet, kann ich gar nicht zur Sichtlinie vor, und darum ging es ja nicht.

Es geht darum, daß so mancher will, daß man zurückfährt, wenn man an der Sichtlinie guckt und gleichzeitig auf der Radfurt steht.

Wenn ich warten muß, weil vor mir einer ist, dann lass ich nicht nur den Radweg, sondern auch den Gehweg soweit frei. wavey.gif


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Ostfriese69
Beitrag 28.02.2014, 19:40
Beitrag #59


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Es kommt aber auch oft vor, dass der eine bis zur Sichtlinie vorfährt und sein Hintermann dann auf 20 cm an seine Stoßstange ranfährt und den Rad-/Gehweg dann richtig zufährt. Da darf man als Radler/Fußgänger dann auch gerne mal ein paar Minuten warten...
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Nerari
Beitrag 28.02.2014, 22:28
Beitrag #60


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 28.02.2014, 18:11) *
... die hier in Rede stehende gehört freilich ganz gewiss nicht dazu no.gif

Davon, dies von einem LKW zu erwarten, war in der Ausgangsfrage nicht die Rede wink.gif - und selbst da kann man m.E. nicht so auschließlich agen, dass es nicht möglich ist. Wille --> Weg; Nicht-Wille --> Hinderungsgrund


Zitat (janr @ 28.02.2014, 18:35) *
Zitat (Nerari @ 28.02.2014, 16:06) *
...
Wenn für den Autofahrer absehbar ist, dass eine Reihe von Autos kommt ...
Dann braucht er zum gucken auch nicht auf dem Radweg stehen.

NAtürlich kann es passieren, dass der PKW-Lenker zur Sichtlinie vorgefahren ist und erst dort sieht, dass eine Reihe von Fzgen kommt. Er also absehbar länger den Radweg blockiert. Und da kann es schon geboten sein, einen Meter zurück zu fahren und Platz zu machen. Die Aussage "das geht nicht gefahrlos" ist in ihrer Pauschalität mit Sicherheit falsch. Man sollte nicht hektisch zurücksetzen, aber wer es sich gar nie nicht zutraut, mit einem normalen PKW sicher zurück zu setzen, sollte m.E. dringend seine Befähigung zum Lenken eines KFZ überprüfen lassen.

Zitat
Es passiert mir beim radeln ja auch des öfteren
woran man sieht, dass das Prinzip Radweg nicht wirklich hilfreich ist..

Zitat
habe aber selber gar kein Problem damit hinter dem FZ rum zu fahren.

Das kommt sehr darauf an, wie der PKW-Lenker dort hin kam. Hat er gar nicht geschaut, hat er zwar geschaut, aber sich gedacht "ach da kommt ein Radler, der kann notfalls warten" etc.pp. Im Zweifel sollte er lieber warten. Und wenn ich noch zig Meter entfernt bin, er aber beschließt, auf dem Radweg nach einer Lücke auf der Fahrbahn zu suchen, dann sollte er, so er mich schon vor Befahren des Radweges gesehen hat, schon eher bereit sein, mir nach Möglichkeit duch rückwärts fahren wieder Platz zu machen.


Zitat (janr @ 28.02.2014, 19:13) *
Wenn vor mir jemand wartet, kann ich gar nicht zur Sichtlinie vor, und darum ging es ja nicht.

Doch, auch darum geht es. (Zumindest in der Frage von @Danke Mama). In so einem Fall wie diesem ....
Zitat (janr @ 27.02.2014, 21:19) *
kommt es nach meiner Erfahrung nämlich regelmäßig vor, dass der zweite so dicht auf den ersten auffährt, dass er einerseits den Radweg blockiert und andererseits man als Radler nicht mehr zwischen erstem und zweiten durchpasst.
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masseur81
Beitrag 01.03.2014, 22:19
Beitrag #61


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Zitat (Nerari @ 28.02.2014, 17:58) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 28.02.2014, 16:15) *
.... manch einer kann nicht legal mal so eben rückwärts fahren no.gif

Du fährst wirklich nur rückwarts, wenn du einen Einweiser hast - nicht dein Ernst laugh2.gif


Ich betrachte bei dieser Entscheidung das Risiko. Welches Risiko besteht für den Radler, wenn er wartet oder um mein Fahrzeug herumfährt? - Warten ist kein Risiko, außer dass mein Hintermann ihm sich auch in den Weg stellt. Fürs Drumherumfahren darf er sich gerne entscheiden, wenn sonst keine Gefahr für ihn besteht.
Welches Risiko besteht für mich als PKW-Fahrer? Ich bin auf jeden Fall der Dumme, wenn beim Rückwärtsfahren etwas passiert. Dann bekomme ich die Schuld und darf dazu noch ein dreistelliges Sümmchen büßen. Das ist es mir nicht oder nur sehr selten wert. Einem Radler da eben nicht Platz zu machen, empfinde ich in gewisser Weise als gesunden Egoismus.
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mir
Beitrag 02.03.2014, 00:47
Beitrag #62


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Da besteht gar keine Gefahr für den gesund-egoistischen Radfahrer, der sich einfach vor Deine Kühlerhaube drängt, dort eine Lücke abwartet und dann auf der Fahrbahn weiterfährt, statt bei jeder Kreuzung anzuhalten und die Weiterfahrt des wartepflichtigen Verkehrs abzuwarten. Die Gefahr besteht nur für den unerfahrenen Radfahrer, der hintenrum weiterfährt und dann in den Bordstein crasht.

Der Straßenverkehr braucht einfach mehr gesunden Egoismus. whistling.gif


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redonner sa grandeur à l'europe!
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Schattenfell
Beitrag 02.03.2014, 00:54
Beitrag #63


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Zitat (masseur81 @ 01.03.2014, 22:19) *
Einem Radler da eben nicht Platz zu machen, empfinde ich in gewisser Weise als gesunden Egoismus.


Das muss diese Rücksicht im Straßenverkehr sein, von der immer alle sprechen.
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haschee
Beitrag 02.03.2014, 07:45
Beitrag #64


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Wenn wir uns überlegen man hat als Fahrzeugführer die Wahl
zwischen 2 Fahrstreifen.

2 Kilometer Länge.

der rechte Fahrstreifen a)
3 Einmündungen und ~8 Einfahrten. Bei fast jeder muß die Geschwindigkeit um die Hälfte reduziert werden. Es könnte jemand herauskommen der auf Fahrstreifen b) möchte. Der einen nichtmal im entferntesten sieht, sondern nur auf Fahrstreifen b) achtet. Und dann auf Fahrstreifen a) wartet und den blockiert. 11x...
Man muß natürlich auch darauf achten ob nicht jemand von Fahrstreifen b) über einen hinweg einbiegen möchte - der hat gefühlte Vorfahrt. Vorher hätte er einen sehen können, aber irgendwie schaut der nur in die Einmündung oder Einfahrt auf den dortigen Fahrstreifen b).
Natürlich nicht zu vergessen die Fußgänger die sich auf Fahrstreifen a) tummeln. Evtl. je nach Tageszeit auch noch viele Schüler (der jüngeren Sorte, gern auch im Pulk). Dazu Gassigehende Hunde.

und

der linke Fahrstreifen b)
einfach dahinfahren.
vielleicht wegen den Schülern auf Fahrstreifen a) manchmal minimal langsamer und bremsbereit sein. Aber sonst nix.



Welchen Fahrstreifen würde der geneigte PKW-Fahrzeugführer wählen? Wenn er könnte.













Wer es nicht gemerkt hat, wir reden hier über eine normale Straße, ein Fahrstreifen je Richtung für PKW und direkt anschließend (nicht im mindesten abgesetzt) ein Geh-Rad-Weg. Sichtlinie meist nur wenn auf Fahrstreifen a) äh Geh-Rad-Weg stehend.


Über die Gefahr des (fast nur vorsätzlich möglichen) von hinten angefahren werdens gegen die Gefahr des von (Grundstücks)Ausfahrern, Einbiegern und Abbiegern fahrlässig, grob fahrlässig, billigend in Kauf genommen verletzt zu werden - und das nur durch vorauseilenden Gehorsam selbst abwenden zu können habe ich schon geschrieben.

Mindestens innerorts pro Fahrbahn. wavey.gif


Edit:
ein b in a geändert sonst machts kein Sinn.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Schorsch
Beitrag 02.03.2014, 08:14
Beitrag #65


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Blockiert wird nicht nur aus Gedankenlosigkeit, sondern mit voller Absicht, um dem Radfahrer den Weg zu blockieren, damit der Autofahrer - wenn gerade kein Auto quert - nicht wegen eines Radfahrers warten muss.
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haschee
Beitrag 02.03.2014, 08:24
Beitrag #66


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Ich unterstelle Autofahrern da keine Vorsatz/Absicht. wavey.gif

Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und billigendes in Kauf nehmen dagegen - immer her damit...


Autofahrer sind einfach gedankenlos.

Welcher Autofahrer macht sich denn als Rechtsabbieger Gedanken ob da ein Kraftfahrzeug (geschweige denn ein nichtKraftfahrzeug) gerade überholt, an einem parkenden Fahrzeug vorbeifährt, die Straßenreinigung auf der falschen Seite fährt...


Nein, viele Autofahrer haben außerdem einen Horizont der eben fürs Auto reicht- manchmal nichtmal dafür, siehe Rechtsabbiegerfrage... Nichtmal für andere motorisierte - nein wenn überhaupt für den PKW.
LKW? Motorrad? Bus? Fahrrad? Fußgänger, Rollstühle, Kinderwagen...? Nicht seine Welt.
Ein Horizont wie ein Punkt. Ein Standpunkt.



Aber eines ist sicher. Bevor ein Autofahrer einen Radfahrer von hinten anfährt ist der Radfahrer schon x mal fast auf dem Radweg angefahren worden und hat nur selber das verhindert.

Denn das kann fast nur vorsätzlich geschehen.

Und da sind Schutzmaßnahmen eingebaut.
1. das geliebte Blech
2. das bewußte Strafverfahren in Kauf nehmen
3. die bewußte Hochstufung bei der Versicherung...
x. das bewußte Verletzen eines anderen Menschen.

Dagegen fahrlässig, grob fahrlässig und billigend in Kauf genommen - da greifen die Schutzmaßnahmen nicht. Das ist einfach nicht bewußt.


Ein Autofahrer mag sich zwar "ärgern" über einen Radfahrer auf dieser 2 km Strecke. Aber mehr wird er nicht tun.


Edit:
natürlich gibt es auch Ausnahmen.
Aber wer so austickt, der hält auch andere Autofahrer an, prügelt sich auf Parkplätzen, blockiert einen Krankenwagen, fährt Polizisten an...
Das hat dann mit dem Radfahrer nicht mehr wirklich was zu tun. Das ist dann was für eine grundlegende Überprüfung.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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masseur81
Beitrag 02.03.2014, 20:44
Beitrag #67


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Ich denke, hier wird diese Diskussion zu allgemein, zu klischeehaft. Alle Autofahrer sind böse, haben einen begrenzten Horizont und denken nur an sich. Währenddessen halten sich Radfahrer stets an alle Regeln, fahren nur bei Grün über die Ampeln und immer auf der richtigen Seite der Straße, halten natürlich auch an allen Stoppschildern uswusf.

Diese Diskussion ist nicht nur unsinnig, sie ist auch nicht im Sinne des TE. Im Großen und Ganzen ist doch der Tenor, dass derjenige, der aus der Seitenstraße kommt (egal mit welchem Gefährt), nicht auf den Radweg vorfahren sollte, wenn ein Radler zu sehen ist, der dann behindert wird. Kommt der Radler erst später dazu, muss er halt warten.

Es gibt halt neben unachtsamen PKW-Fahrern auch uneinsichtige Radler, die eingeschnappt reagieren, wenn sich ein Fahrzeug nicht sofort verdünnisiert, wenn sie ihres Weges geradelt kommen. ("Radweg? Püh! Werd eh nur behindert.") Hier empfiehlt sich einmal durchzuatmen und zu überlegen, ob man sich so auch gegenüber Freunden und Familie verhalten würde.
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Nerari
Beitrag 02.03.2014, 20:57
Beitrag #68


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Zitat (masseur81 @ 02.03.2014, 20:44) *
Kommt der Radler erst später dazu, muss er halt warten.

book.gif
Zitat (masseur81 @ 02.03.2014, 20:44) *
Ich denke, hier wird diese Diskussion zu allgemein, zu klischeehaft


wink.gif
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Ostfriese69
Beitrag 02.03.2014, 21:18
Beitrag #69


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Zitat (masseur81 @ 02.03.2014, 20:44) *
Diese Diskussion ist nicht nur unsinnig, sie ist auch nicht im Sinne des TE. Im Großen und Ganzen ist doch der Tenor, dass derjenige, der aus der Seitenstraße kommt (egal mit welchem Gefährt), nicht auf den Radweg vorfahren sollte, wenn ein Radler zu sehen ist, der dann behindert wird. Kommt der Radler erst später dazu, muss er halt warten.

Hier empfiehlt sich einmal durchzuatmen und zu überlegen, ob man sich so auch gegenüber Freunden und Familie verhalten würde.


Nimm doch mal eine vielbefahrene Straße in die Du nach links einbiegen möchtest. Von links kommt gerade keiner aber von rechts kann man keine Lücke absehen.
Dann fährst Du einfach schonmal bis zur Mitte vor, kommst aber in die rechte Spur immer noch nicht rein, sieht auch nicht so aus, als ob dies bald so passieren wird.
Bist Du der Meinung, dass der Autoverkehr von links auch tief durchatmet und sich geduldig in sein Schicksal fügt und wartet?
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masseur81
Beitrag 02.03.2014, 21:25
Beitrag #70


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Sofern ich vorfahren muss, weil ich ansonsten gar keine Sicht auf die rechte Spur habe, wird sich der Verkehr von links dem fügen müssen. Aber es soll unter Autofahrern in solchen Fällen auch welche geben, die - sofern ohne größeres Risiko möglich - auf ihre Vorfahrt verzichten und einen reinwinken.
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Nerari
Beitrag 02.03.2014, 21:28
Beitrag #71


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Zitat (Ostfriese69 @ 02.03.2014, 21:18) *
Bist Du der Meinung, dass der Autoverkehr von links auch tief durchatmet und sich geduldig in sein Schicksal fügt und wartet?


Nunja, das kommt darauf an, ob der Verkehr von rechts einsehbar ist, ohne den von links zu behindern oder nicht.
Das Blockieren ist nur "ok", wenn der Vekehr ohne dieses nicht einsehbar ist.
Aber selbst wenn nicht, würde der Verkehr von links doch (mir Recht) erwarten, dass der Einbiegewillige nach Möglichkeit seine Fahrspur durch Zurückfahren wieder frei macht, wenn absehbar ist, dass der Verkehr von rechts nicht absehbar und sehr zeitnah eine Lücke bieten wird.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.03.2014, 22:14
Beitrag #72


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Zitat (Nerari @ 02.03.2014, 21:28) *
... Nunja, das kommt darauf an, ob der Verkehr von rechts einsehbar ist, ohne den von links zu behindern oder nicht.

Nicht unbedingt.
Ich kenne folgendes Szenario:
Ich stehe an der wartepflichtigen Nebenstraße einer innerörtlichen T-Einmündung (oder gar an einer Ausfahrt).
Auf der durchgehenden Hauptstraße herrscht reger Verkehr.
Dann und wann gibt es zwar mal ne kleine Lücke - aber leider nie von beiden Seiten gleichzeitig.

Normalerweise kann ich hier stehen, bis ich schwarz werde.

Da gibt es dann eine ganz einfache Abhilfe:
Wenn von links eine hinreichend lange Lücke kommt, ziehe ich einfach bis zur Straßenmitte vor. JETZT erst bin ich für diejenigen, die von rechts kommen, zu sehen - und in der Regel hält spätestens der zweite oder dritte an, um mich reinzilassen. In der Regel passiert das, bevor der nächste von links kommt.

Und wenn es mit dem Reingelassen-Werden DOCH mal nicht so klapp, dann verlangsamt der von links kommende Vorfahrtsberechtigte eben mal kurz.
Ich weiß nicht, worin hier manche ein Problem sehen. think.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Schattenfell
Beitrag 02.03.2014, 22:21
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Zitat (masseur81 @ 02.03.2014, 21:25) *
Sofern ich vorfahren muss, weil ich ansonsten gar keine Sicht auf die rechte Spur habe, wird sich der Verkehr von links dem fügen müssen.


Ich habe es bislang etwa zwei Mal erlebt, dass sich jemand so etwas getraut hatte. Der macht das aber bestimmt nicht noch mal, denn die blockierten Kraftfahrer hatten leider gar nicht so viel Geduld und Verständnis, wie sie von einem Radfahrer auf dem Radweg tagtäglich abverlangt wird.

Komischerweise gilt es als verständliche Reaktion, wenn man eine solche Blockade mit der Dauerhupe und wüsten Gesten beantwortet, aber wenn sich ein Radfahrer nicht leise seinem Schicksal ergibt, sondern die Dreistigkeit einer Beschwerde zeigt, ist er ein Rüpel-Radler? think.gif

Zitat (masseur81 @ 02.03.2014, 21:25) *
Aber es soll unter Autofahrern in solchen Fällen auch welche geben, die - sofern ohne größeres Risiko möglich - auf ihre Vorfahrt verzichten und einen reinwinken.


Es soll auch Autofahrer geben, die im Angesichte der Schwierigkeit des Linksabbiegens erstmal nach rechts fahren und an einer geeigneten Stelle wenden.
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Schorsch
Beitrag 02.03.2014, 23:25
Beitrag #74


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.03.2014, 22:14) *
Da gibt es dann eine ganz einfache Abhilfe:
Wenn von links eine hinreichend lange Lücke kommt, ziehe ich einfach bis zur Straßenmitte vor. JETZT erst bin ich für diejenigen, die von rechts kommen, zu sehen - und in der Regel hält spätestens der zweite oder dritte an, um mich reinzilassen. In der Regel passiert das, bevor der nächste von links kommt.

Wenn das ein Radfahrer machen würde, dann würde er wahrscheinlich übern Haufen gefahren und es hieße nur "Recht geschieht dem Rüpel." und "Darwin Award"
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haschee
Beitrag 03.03.2014, 07:09
Beitrag #75


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Zum Thema:
Wenn es für die Sichtlinie wichtig ist und der Radfahrer noch nicht absehbar war, dann - habe ich auch schon geschrieben - ist es eine unvermeidbare Behinderung nach §1.


Rest:
Wo ist das ein Klischee?

Persönliche Erfahrung, such dir ne Strecke mit direkt angrenzendem Geh-Rad-Weg und einigen Ein/Ausfahrten und nen paar Einmündungen.

Dann fahr mal auf a) oder auf b).


Und vergleiche was gefährlicher ist.




Wenn ich dir als Autofahrer sage:
"Ab sofort hat bei 2 markierten Fahrstreifen der linke Fahrstreifen das gefühlte Vorfahrtsrecht wenn er über dich hinüber abbiegt - mußt halt bischen aufpassen.
Außerdem hat jemand der auf den linken Fahrstreifen will das gefühlte Recht deinen Fahrstreifen zu blockieren, da mußt du eben warten.
Natürlich hast du außerdem deine Geschwindigkeit an jeder Einmündung und Ausfahrt zu reduzieren - könnte ja jemand rausfahren der nur auf Streifen B achtet."

Wäre das nicht ne hübsche Neuerung? rofl1.gif





--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Schorsch
Beitrag 03.03.2014, 08:17
Beitrag #76


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Zitat (haschee @ 03.03.2014, 07:09) *
"Ab sofort hat bei 2 markierten Fahrstreifen der linke Fahrstreifen das gefühlte Vorfahrtsrecht wenn er über dich hinüber abbiegt - mußt halt bischen aufpassen.

Und um den auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden zu schützen wird für ihn ein kleines "Vorfahrt achten"-Zeichen an jeder Einmündung aufgestellt.
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Ostfriese69
Beitrag 03.03.2014, 08:45
Beitrag #77


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Oder privat von den Besitzern der Ausfahrten ein solches aufgestellt mit dem Zusatzzeichen "Achtung Ausfahrt!"
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masseur81
Beitrag 03.03.2014, 08:59
Beitrag #78


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Was habt ihr für Grundstücksbesitzer? blink.gif

Ich fahre ja durchaus auch mit dem Rad. Auch auf meiner Strecke liegt ein Fußweg, der auf der Strecke teilweise für Fahrräder frei ist, teilweise auch als Rad/Fußweg in Kombination ausgezeichnet wird. Und das auch noch in beide Richtungen freigegeben. Meine Erfahrungen als Radfahrer sind durchaus positiv. Mir hat noch keiner die Vorfahrt genommen. An ner Tankstellenausfahrt stehen die PKWs und LKWs halt mal auf dem Gehweg zum Warten auf eine freie Lücke, das trifft genau dieses Thema. Aber mit ein wenig Verständnis für beide Seiten geht es doch ganz gut. Und bei den Ausfahrten - da kommen zu 95% nur die Bewohner der Häuser selbst rausgefahren, und die sollten sich (eigentlich) auskennen mit der Situation vor ihrem Grundstück. Auch hier hab ich keine gegenteiligen Erfahrungen gemacht. Ich denke, sowohl Radler, als auch PKW-Fahrer und andere VT sollten sich ein wenig lösen von der "Platz-da-hier-komm-ich"-Mentalität. Das entspannt dann auch die hier betrachteten Situationen.

Und die Diskussionen über Radwegbenutzungspflicht - das lese ich hier doch heraus - sollte in anderen Threads weitergeführt werden.

Zitat (haschee @ 03.03.2014, 07:09) *
Wo ist das ein Klischee?



Zitat (haschee @ 02.03.2014, 08:24) *
[...]
Autofahrer sind einfach gedankenlos.
[...]
LKW? Motorrad? Bus? Fahrrad? Fußgänger, Rollstühle, Kinderwagen...? Nicht seine Welt.
Ein Horizont wie ein Punkt. Ein Standpunkt.
[...]


wavey.gif

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haschee
Beitrag 03.03.2014, 09:15
Beitrag #79


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da steht aber irgendwo noch ein "viele". wavey.gif

Ganz so pauschal ist es also nicht.

Aber gut, wenn es kein Gedankenlosigkeit ist - ist es doch Vorsatz? whistling.gif
Beim Rechtsabbiegen ohne nach Rechts zu schauen? Beim "platzsparenden, rücksichtsvollen" (für andere PKW) Parken ohne an Kinderwagen und Rollstühle zu denken? Beim einfach auf den Geh-Rad-Weg fahren und nur auf die Fahrbahn zu schauen?




Beispiel für Einmündungen und Einfahrten.

Das hier bin ich einige Zeit gefahren.
https://maps.google.de/maps?q=n%C3%B6rdling...mp;t=h&z=19

Nach oben/Norden Richtung Stadt weiterschauen.

War/Ist glaube ich sogar ein Zweirichtungs Geh-Rad-Weg. Aus Schutzgründen für Schulkinder. rolleyes.gif

OT:
Wer an der Stelle die Straße quert und nach unten/Süden zieht, sieht den Geh-Rad-Weg / Krankenhausparkplatz whistling.gif den ich auch schonmal beschrieben hatte. wavey.gif


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Schorsch
Beitrag 03.03.2014, 10:09
Beitrag #80


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Zitat (masseur81 @ 03.03.2014, 08:59) *
Mir hat noch keiner die Vorfahrt genommen. An ner Tankstellenausfahrt stehen die PKWs und LKWs halt mal auf dem Gehweg zum Warten auf eine freie Lücke,
das trifft genau dieses Thema. Aber mit ein wenig Verständnis für beide Seiten geht es doch ganz gut.

Ich denke, sowohl Radler, als auch PKW-Fahrer und andere VT sollten sich ein wenig lösen von der "Platz-da-hier-komm-ich"-Mentalität.
Das entspannt dann auch die hier betrachteten Situationen.


Dir hat noch keiner die Vorfahrt genommen. Aber im nächsten Satz schreibst du, wie die die Vorfahrt genommen wird. Und du forderst Verständnis auf beiden Seiten. Welches Verständnis
muss denn da der Autofahrer aufbringen, wenn er anderen die Vorfahrt nimmt?
Die "Platz-da-hier-komm-ich"-Mentalität von Autofahrern siehst du als Selbstverständlichkeit an und erwartest, dass Radfahrer das klaglos hinzunehmen haben,
damit die Autofahrer ihnen entspannt die Vorfahrt nehmen können.

Wenn ein Autofahrer aus der Ferne sieht, dass ein Radfahrer gegen eine Regel verstößt (ohne dabei jemanden zu Behindern oder gar zu gefährden),
dann ist der Radfahrer ein Rowdy, der aus dem Verkehr gezogen werden muss. Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer behindert oder gefährdet,
dann hat der Radfahrer das verständnisvoll hinzunehmen und wenn nicht, dann ist er natürlich auch ein Rowdy.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.03.2014, 11:32
Beitrag #81


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Zitat (Schorsch @ 02.03.2014, 23:25) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.03.2014, 22:14) *
Da gibt es dann eine ganz einfache Abhilfe:
Wenn von links eine hinreichend lange Lücke kommt, ziehe ich einfach bis zur Straßenmitte vor. JETZT erst bin ich für diejenigen, die von rechts kommen, zu sehen - und in der Regel hält spätestens der zweite oder dritte an, um mich reinzulassen. In der Regel passiert das, bevor der nächste von links kommt.
Wenn das ein Radfahrer machen würde, dann würde er wahrscheinlich übern Haufen gefahren und es hieße nur "Recht geschieht dem Rüpel." und "Darwin Award"

Als Radfahrer mache ich sowas auch nicht, denn DAS wäre eine überflüssige Behinderung des Straßenverkehrs.

Was mache ich als Fußgänger?
- Ich warte auf eine Lücke von links;
- Ich überquere die Fahrbahn bis zur Mittellinie;
- während ich warte, kann der von links kommende Verkehr hinter mir ungehindert weiterfahren;
- Ich warte dort darauf, dass eine Lücke von rechts kommt (oder mir jemand Zeichen gibt, dass er mch vorlässt);
- Ich überquere den Rest der Fahrbahn.

Als Radfahrer steige ich ab, werde also zum Fußgänger, und verfahre dann weiter wie oben.
In Fahrbahnmitte stelle ich mein Fahrrad dabei "längsseits" mit Blick nach rechts.

Als Autofahrer habe ich diese Möglichkeit nicht, da ich mich nicht an der Mittellinie "platzsparend" aufstellen kann.

Doc



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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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fritz440kombi
Beitrag 03.03.2014, 11:51
Beitrag #82


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@TE

Habe volles Verständnis, wenn sich Radler über verparkte/verstellte Radfahranlagen aufregen, die angeführte Situation fällt aber nicht drunter ...


Wenn ein KFZ Lenker in eine Straße einfuhr, wo kein Radler da war, er dann sicht- und verkehrsbedingt am Radfahrstreifen anhalten muß, und dann erste in Radler daherfährt, hat er dem Radfahrer die Vorfahrt garnicht genommen, ihn nicht behindert und schon garnicht gefährdet.

Auch Radfahrer bewegen sich nach dem Sichtfahrgebot, schlimmstenfalls muß der Radfahrer halt etwas warten, geht halt nicht anders.

Ich weiß, manche Radaktivisten hätten das gerne anders und machen in der Situation da gerne mal "Zirkus" gegen die "bösen und intoleranten Büchsenmenschen". Gibt aber keinerlei Grundlage, da zurücksetzen zu müssen etc. think.gif








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Mueck
Beitrag 03.03.2014, 11:59
Beitrag #83


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Zitat (Schattenfell @ 02.03.2014, 22:21) *
... Der macht das aber bestimmt nicht noch mal, denn die blockierten Kraftfahrer hatten leider gar nicht so viel Geduld und Verständnis, wie sie von einem Radfahrer auf dem Radweg tagtäglich abverlangt wird.

Komischerweise gilt es als verständliche Reaktion, wenn man eine solche Blockade mit der Dauerhupe und wüsten Gesten beantwortet, aber wenn sich ein Radfahrer nicht leise seinem Schicksal ergibt, sondern die Dreistigkeit einer Beschwerde zeigt, ist er ein Rüpel-Radler? think.gif

Eben!
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Schorsch
Beitrag 03.03.2014, 12:25
Beitrag #84


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.03.2014, 11:32) *
Als Radfahrer steige ich ab, werde also zum Fußgänger, und verfahre dann weiter wie oben.
In Fahrbahnmitte stelle ich mein Fahrrad dabei "längsseits" mit Blick nach rechts.

Und wenn dubei der Aktion überfahren wirst, dann heißt es wieder "Darwin Award".
Und ich bin mir sicher, dass Dein Fehlverhalten von einem Gericht als so schwerwiegend eingestuft würde, dass dem Autofahrer noch nicht einmal die Betriebsgefahr angelastet würde.
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Nerari
Beitrag 03.03.2014, 12:29
Beitrag #85


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Zitat (fritz440kombi @ 03.03.2014, 11:51) *
Gibt aber keinerlei Grundlage, da zurücksetzen zu müssen


Aber sicher gibt es die book.gif

Zitat ( §1 StVO)
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer ...mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert .... wird.


Nicht immer, aber zu behaupten, es könne nie von einem KFZ-Lenker verlangt werden, den Weg u.U. auch durch zurücksetzen wieder frei zu machen, ist m.E. falsch. Nicht nur aus "moralischer" Sicht. Man denke z.B. nur an den Fall, dass eine längere Schlange von Fzgen die Einfahrt des KFZ für absehbar "längere" Zeit unmöglich macht.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.03.2014, 13:01
Beitrag #86


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Zitat (Schorsch @ 03.03.2014, 12:25) *
... Und ich bin mir sicher, dass Dein Fehlverhalten von einem Gericht als so schwerwiegend eingestuft würde, dass dem Autofahrer noch nicht einmal die Betriebsgefahr angelastet würde.

Von welchem "Fehlverhalten" schwafelst Du da eigentlich?

Ich habe schon im Kindergarten gelernt:
"Wenn man als Fußgänger eine Fahrbahn nicht in EINER Etappe überqueren kann, dann macht man es eben in ZWEI Etappen."


Zitat (fritz440kombi @ 03.03.2014, 11:51) *
Wenn ein KFZ Lenker in eine Straße einfuhr, wo kein Radler da war, er dann sicht- und verkehrsbedingt am Radfahrstreifen anhalten muß, und dann erste in Radler daherfährt, hat er dem Radfahrer die Vorfahrt garnicht genommen, ihn nicht behindert und schon garnicht gefährdet...

Wenn der Radfahrer erst auf den Radweg einbiegt, NACHDEM der Autofahrer sich dort aufgestellt hat, sehe ich das auch so (obwohl: "Behindern" tut er ihn schon, nur eben nicht "mehr als nach den Umständen erforderlich".

Die alltägliche Situation dürfte aber eher folgende sein:
Es ist durchaus ein auf dem Radweg herannahender Radfahrer zu sehen, der ist aber noch ca. 30 Sekunden entfernt.
Natürlich wartet der Autofahrer jetzt keine 30 Sekunden auf den Radfahrer (und dann noch mal wieder 30 Sekunden auf den NÄCHSTEN Radfahrer und dann noch mal wieder 30 Sekunden auf den übernächsten...), sondern er zieht natürlich vor bis zur Sichtlinie - und stellt DANN fest, dass er doch nicht weiterfahren kann.

So, und was macht man NUN (egal ob er vorher "unsichtbar" war oder nicht) mit dem Radfahrer?

Vielfach braucht man nicht zurückzusetzen, denn eine solche Situation (man muss erst mal auf den Radweg fahren um die Fahrbahn einsehen zu können) tritt meistens dann auf, wenn zwischen Radweg und Fahrbahn noch andere Fahrbahnteile liegen (Schutzstreifen, Parkstreifen...). Dann zieht man so weit wie möglich vor, und der Radfahrer kommt problemlos "hinten rum". Wenn man dann dem Radfahrer noch freundlich-entschuldigend zunickt, grüßt er meistens ebenso freundlich zurück.

Kann man den Radweg NICHT räumen, setzt man, wenn irgend möglich, wieder zurück.
Dabei sollte man allerdings ÄUSSERSTE Vorsicht walten lassen ("Kann ich mit Sicherheit ausschließen, dass beispielsweise direkt hinter meinem Wagen ein Kind steht?").


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janr
Beitrag 03.03.2014, 13:08
Beitrag #87


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Zitat (Nerari @ 03.03.2014, 12:29) *
...
Zitat ( §1 StVO)
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer ...mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert .... wird.
Nicht immer, aber zu behaupten, es könne nie von einem KFZ-Lenker verlangt werden, den Weg u.U. auch durch zurücksetzen wieder frei zu machen, ist m.E. falsch. ...
Ich halte das für gewagt, denn man darf hier nicht Radfahrer vs Autofahrer und "Behinderung" gegeneinander ausspielen.

Wenn jetzt ein Autofahrer den anderen im Weg steht würde jeder sagen: "Bei erhöhtem verkehrsaufkommen muß man hinnehmen, daß mal jemand im Weg steht"

Selbst gegenüber einer Tram muß man nicht zurückfahren, wenn man auf den Gleisen zum Stehen kommt, und die Tram vorher nicht zu sehen war.

Aber bei Radlern macht man hier plötzlich eine Ausnahme?

Jeder muß damit rechnen, daß mal jemand im Weg ist, wer das nicht will, muß dort hin, wo das nicht passeiert wavey.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Nerari
Beitrag 03.03.2014, 13:20
Beitrag #88


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Zitat (janr @ 03.03.2014, 13:08) *
Aber bei Radlern macht man hier plötzlich eine Ausnahme?


Nein, natürlich nicht. Auch gegenüber anderen Autofahrern, StrBa etc pp. kann es u.U. geboten sein, durch vorsichtiges(!) Zurücksetzen den Weg frei zu machen. Wer ausschließlich sagt, dass es das nie tun müsse, stellt sein eigenes Fortkommen ohne Ansehen des Einzelfalles über das der anderen.

Die Umstände sind eben nicht immer gleich. Und von daher kann es "nach den Umständen" erforderlich sein, auch durch Zurücksetzen den Weg frei zu machen, weil man sonst "den Umständen nach" den anderen unnötig blockiert. Meine Meinung.
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NTM
Beitrag 03.03.2014, 13:22
Beitrag #89


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.03.2014, 13:01) *
Vielfach braucht man nicht zurückzusetzen, denn eine solche Situation (man muss erst mal auf den Radweg fahren um die Fahrbahn einsehen zu können) tritt meistens dann auf, wenn zwischen Radweg und Fahrbahn noch andere Fahrbahnteile liegen (Schutzstreifen, Parkstreifen...). Dann zieht man so weit wie möglich vor, und der Radfahrer kommt problemlos "hinten rum". Wenn man dann dem Radfahrer noch freundlich-entschuldigend zunickt, grüßt er meistens ebenso freundlich zurück.


1. "hinten rum" ist i.d.R. die Fußgängerfurt, diese darf ich gar nicht fahrenderweise benutzen
2. benutze ich sie doch verliere ich damit sämtliche Vorfahrt/Vorrangrechte, bei einem Unfall ist eine nicht unerhebliche Mithaftung gegeben (vgl OLG Frankfurt in: NStZ-RR 1999, 24)


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"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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Nerari
Beitrag 03.03.2014, 13:25
Beitrag #90


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.03.2014, 13:01) *
Ich habe schon im Kindergarten gelernt:
"Wenn man als Fußgänger eine Fahrbahn nicht in EINER Etappe überqueren kann, dann macht man es eben in ZWEI Etappen."

blink.gif
Ich habe das nie so gelernt (außer es existiert eine Querungshilfe thread.gif ) und würde es auch meinen Kinder gar niemals so beibringen


Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.03.2014, 13:01) *
Kann man den Radweg NICHT räumen, setzt man, wenn irgend möglich, wieder zurück.

Und was genau spricht dagegen, genau das auch dann zu tun, wenn der Radfahrer vorher nicht zu sehen war think.gif
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janr
Beitrag 03.03.2014, 13:25
Beitrag #91


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Eine Fußgängerfurt ist nur bei Ampelgeregelten Kreuzungen eingezeichnet ergo darf der Radler hintenrum fahren.

@Nerai: Ich verlange von niemanden zurückzusetzen, wenn er mir im Weg steht, egal ob Tram, Bus, Auto, Motorrad oder Fahrrad, da die Behinderung nicht vermeidbar war.

Eine vermeidbare Behinderung wäre es, wenn man mich gesehen hätte und sich trotzdem in den Weg stellt und selbst dann kann ich nicht erwarten, daß ein gefährliche Manöver gefahren wird. wavey.gif


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Nerari
Beitrag 03.03.2014, 13:35
Beitrag #92


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Zitat (janr @ 03.03.2014, 13:25) *
Eine vermeidbare Behinderung wäre es, wenn man mich gesehen hätte und sich trotzdem in den Weg stellt


Eine Behinderung kann auch durch ihr Fortbestehen "den Umständen nach" vermeidbar werden. Man macht es sich ein wenig arg einfach, wenn man aus der Tatsache, dass sie anfangs nicht existiert hat und im weiteren Verlauf anfangs unvermeidbar war den Schluss zieht, dass sie dies auch in ihrem weiteren Verlauf ist, egal wie lang er dauert.

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Schorsch
Beitrag 03.03.2014, 13:40
Beitrag #93


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Zitat (Nerari @ 03.03.2014, 13:25) *
Ich habe das nie so gelernt (außer es existiert eine Querungshilfe thread.gif ) und würde es auch meinen Kinder gar niemals so beibringen


Zitat
Schon ein altersgemäß entwickeltes Kind von 12 Jahren weiß dagegen, dass man sich nicht auf eine Fahrbahn begeben darf,
ohne sich zu vergewissern, dass kein bevorrechtigter Verkehr herannaht (100 % Haftung des Kindes, OLG Braunschweig, NZV 1998, 27
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janr
Beitrag 03.03.2014, 13:45
Beitrag #94


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Das Fortbestehen der Behinderung ist doch erforderlich, damit sie enden kann. rolleyes.gif

Der FZ-Führer muß doch gucken, wann frei wird.

Da kann man doch nicht verlangen, daß er da zurücksetzt um dann wieder nach vorne zu fahren um noch mal gucken zu können. Das ist doch totaler Quatsch. laugh2.gif

Jeder der verkehrsbedingt vor mir zum Stehen kommt und dort länger verweilt muß dann weg, weil er mich über die Umstände hinaus behindert. laugh2.gif


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Nerari
Beitrag 03.03.2014, 14:02
Beitrag #95


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Zitat (janr @ 03.03.2014, 13:45) *
Da kann man doch nicht verlangen, daß er da zurücksetzt um dann wieder nach vorne zu fahren um noch mal gucken zu können. Das ist doch totaler Quatsch. laugh2.gif


Nein, das ist kein "totaler Quatsch".
Ich weiß nicht, wieso es so schwierig ist, hier zu differenzieren und den Einzelfall zu betrachten.

Vielmehr frage ich mich, wieso es nötig sein soll, mehrere Sekunden lang angestrengt nach einer (absehbar nicht auftauchenden) Lücke zu suchen, wenn man in der Zeit sinnvollerweise einem anderen Verkehrsteilnehmer das Fortkommen ermöglichen könnte. Denn genau darum geht es mir. Ein Einbiegewilliger, der absehbar nicht einfahren können wird, weil eine längere Schlange von Fahrzeugen kommt, sollte, sofern möglich, zurückfahren.

Sprich: Wenn er zurückfährt, muss er danach nochmals schauen, wenn er nicht zurückfährt, schaut er fortlaufend, schaut aber in der Zeit, in der er den Weg frei machen könnte, völlig überflüssigerweise, weil es vorher schon sehen konnte, dass keine Lücke kommen wird. Ich sehe da im Weg frei machen keinen totalen Quatsch unsure.gif
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janr
Beitrag 03.03.2014, 14:12
Beitrag #96


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Zitat (Nerari @ 03.03.2014, 14:02) *
... Vielmehr frage ich mich, wieso es nötig sein soll, mehrere Sekunden lang angestrengt nach einer (absehbar nicht auftauchenden) Lücke zu suchen, wenn man in der Zeit sinnvollerweise einem anderen Verkehrsteilnehmer das Fortkommen ermöglichen könnte. ...
Hab das absehbar mal gestrichen, denn wenn es absehbar ist, darf ich mich nicht in den Weg stellen, da es aber erst dann zu erkebar ist, wenn man auf dem Radweg steht, dann muß ein evtl kommender Radler halt mal warten.

Ich frage noch mal: Warum soll bei Radfahrern was anderes gelten wie bei Trambahnen? wavey.gif


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masseur81
Beitrag 03.03.2014, 14:41
Beitrag #97


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Zitat (Nerari @ 03.03.2014, 13:25) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.03.2014, 13:01) *
Ich habe schon im Kindergarten gelernt:
"Wenn man als Fußgänger eine Fahrbahn nicht in EINER Etappe überqueren kann, dann macht man es eben in ZWEI Etappen."

blink.gif
Ich habe das nie so gelernt (außer es existiert eine Querungshilfe thread.gif ) und würde es auch meinen Kinder gar niemals so beibringen


Querungshilfe oder wenigstens eine für den Verkehr gesperrte Fläche. Ansonsten musst Du damit rechnen, dass auch mal einer die Spur wechselt, wenn er z.B. überholt. Im Kindergarten würde ich das auf keinen Fall so weitergeben.
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masseur81
Beitrag 03.03.2014, 15:05
Beitrag #98


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Zitat (Schorsch @ 03.03.2014, 10:09) *
Dir hat noch keiner die Vorfahrt genommen. Aber im nächsten Satz schreibst du, wie die die Vorfahrt genommen wird.

Nein, ich schreibe dass die PKW auf dem Gehweg stehen. Natürlich kannst Du das so werten. Ich persönlich empfinde es nicht so, wenn ich erst später dort ankomme und der Fahrer mich noch nicht sehen konnte.

Zitat (Schorsch @ 03.03.2014, 10:09) *
Und du forderst Verständnis auf beiden Seiten. Welches Verständnis muss denn da der Autofahrer aufbringen, wenn er anderen die Vorfahrt nimmt?

Das Verständnis muss er haben, bevor er sich in den Weg stellt, indem er vorher schaut, ob ein Radler in Sicht ist. Außerdem muss er Verständnis dafür haben, dass der Radler sich ärgert, wenn er im Weg steht. Er muss Verständnis dafür haben, wenn der Radler sich entscheidet, vor dem Fahrzeug herumzufahren. Und der Radfahrer muss kapieren, dass man im KFZ ganz andere Sichtverhältnisse hat, dass man viel mehr gefordert ist (Blinken, Kuppeln, Bremsen etc.). Und dass man eben auch nicht mal so absteigen und zum Fußgänger werden kann.

Zitat (Schorsch @ 03.03.2014, 10:09) *
Die "Platz-da-hier-komm-ich"-Mentalität von Autofahrern siehst du als Selbstverständlichkeit an und erwartest, dass Radfahrer das klaglos hinzunehmen haben, damit die Autofahrer ihnen entspannt die Vorfahrt nehmen können.

Du bist scheinbar (zu) emotional am Thema dran, denn hier verstehst Du Dinge, die ich niemals geschrieben habe. Es ist halt einfach wie zwischen Fußgängern: An einer freien Stelle darf ich mich hinstellen. Steht da aber schon jemand, dann schimpf ich den nicht weg. In Straßenverkehr ist ein wenig mehr Weitsicht gefragt (keine unnötige Behinderung Anderer), ansonsten aber das Gleiche in Grün. Steht also der PKW aufgrund der schlechten Sicht bereits auf dem Radweg, und konnte er vorher keinen Radler sehen, dann bleibt der halt da stehen. Zurücksetzen ist ne Variante, aber eben nur in sehr überschaubaren Einzelsituationen, die an solchen Kreuzungen wohl eher selten sind.

Zitat (Schorsch @ 03.03.2014, 10:09) *
Wenn ein Autofahrer aus der Ferne sieht, dass ein Radfahrer gegen eine Regel verstößt (ohne dabei jemanden zu Behindern oder gar zu gefährden), dann ist der Radfahrer ein Rowdy, der aus dem Verkehr gezogen werden muss. Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer behindert oder gefährdet, dann hat der Radfahrer das verständnisvoll hinzunehmen und wenn nicht, dann ist er natürlich auch ein Rowdy.

Du verwechselst hier das gegenseitige Behindern und das (bewusste) Verstoßen gegen Verkehrsregeln. Radfahrer sind für mich Rowdies - wenn sie bei Rot über die Ampel fahren, wenn sie mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone brettern, wenn sie verkehrtrum in der Einbahnstraße fahren... Da wär auch ein PKW-Fahrer für mich ein Rowdy. Aber PKW-Fahrer machen das halt nicht, weil Strafe droht.
Wenn ein PKWler oder Radler von einem anderen PKWler oder Radler behindert wird, dann ist das vielleicht ärgerlich, aber noch lange kein Grund, den Behindernden zu beschimpfen.
Wie Du merkst, die Unterscheidung Radler / PKWler machst ganz allein Du. wavey.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.03.2014, 15:23
Beitrag #99


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Zitat (Nerari @ 03.03.2014, 13:25) *
... Und was genau spricht dagegen, genau das auch dann zu tun, wenn der Radfahrer vorher nicht zu sehen war think.gif

Hab ich behauptet, dass das einen Unterschied macht?
Es ist doch eigentlich EGAL, ob der Radfahrer erst auftaucht, NACHDEM ich den Radweg befahren habe oder ober schon vorher in 500 m Entfernung zu sehen war: Ohne den Radweg zu befahrten kann ich die Fahrbahn nun mal nicht einsehen.

Wenn ich gefahrlos zurücksetzen kann, setze ich zurück - und sonst NICHT.

Wobei ich unter "gefahrlos" auch den betreffenden Radfahrer selbst mit einschließe:
Mir wäre in so einer Situatiom schon fast mal einer in die Seite gekracht:
- ICH rolle ganz vorsichtig zurück, so dass er problemlos VORN vorbeigepasst hätte,
- ER dagegen hatte die Absicht, mit mindestens 30 km/h HINTER mir über den Fußweg zu fahren... whistling.gif



Zitat (masseur81 @ 03.03.2014, 14:41) *
... Ansonsten musst Du damit rechnen, dass auch mal einer die Spur wechselt, wenn er z.B. überholt.

Überholen kann der nur, wenn sein Gegenverkehr noch weit genug weg ist.
Und wenn sein Gegenverkehr noch weit genug weg ist, bleibe ich nicht in der Mitte stehen... thread.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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fritz440kombi
Beitrag 03.03.2014, 15:25
Beitrag #100


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@nerari: ... das ist genau der Fall, hier ist eben eine nach Umständen unvermeidbare Behinderung gegeben ..

Das Problem entsteht doch vor allem dort, wo Radfahranlagen baulich getrennt (Alleebäume/Parkstreifen) etc. vorhanden sind und die Radfahranlagen später errichtet wurden, z.B. als Geh und Radwege auf vorhandenen Bürgersteigen.

Kann ja nicht blind in den Querverkehr reinfahren, nur weil ein Radler meint er hätte in der Situation Vorrang, wie liefe das in der Praxis: Vortasten Schauen, oje Querverkehr, Radler kommt, zurücksetzen, erneuter Versuch, noch ein Radler, also nochmal retour, Hoppla, da ist ja ein Fußgänger, der wartet auch schon, sorry Oma, muß den Radler durchlassen, also von vorne ...

.... Beobachtet man doch dauern so ... oder ?? think.gif laugh2.gif

Wieder was altes, wer findet neues?

Die Pflicht zu höchstmöglicher Sorgfalt besteht nach § 10 StVO nicht nur
gegenüber dem fließenden Verkehr auf der Fahrbahn, sondern auch gegenüber
Benutzern eines neben der Fahrbahn laufenden Radweges. Wer aus einem
Grundstück auf eine Straße fahren will, darf, wenn er wegen starken Verkehrs
warten muß, auf einem neben der Fahrbahn verlaufenden verkehrsfreien Radweg
warten, auf wenn sein Fahrzeug dabei den Radweg in voller Breite versperrt.
Er braucht dann nicht auf etwa später sich auf dem Radweg nähernde
Verkehrsteilnehmer zu achten. Insbesondere braucht er beim auftauchen von
Benutzern des Radweges nicht zurückzufahren, um diese ungehindert
durchfahren zu lassen (OLG Düsseldorf, Az. 2 Ss 283/78 I).


Wenns an Einfahrten gilt, wird es bei Kreuzungen mit ähnlichen Sichtverhältnissen ähnliches geben müssen. wer weiß mehr?


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